Nein, das ist alles nicht richtig. Bitte keine irreführenden Angaben und Spekulationen verbreiten. Und wenn: Eigene oder von anderen Personen gehörte Erfahrungen sind deutlich als solche zu markieren.
Danke für die Info, aber das nutzt - wenn - nur denen, die zum 1. mal mit dem Zwangseinzug konfrontiert sind.
Nein. Das nutzt auch denen, die zum wiederholten Mal mit dem Zwangseinzug konfrontiert sind. Der Schutz des Eigentums gilt immer von neuem für jeden Cent.
Bei den folgenden Malen geht der SWR ja gar nicht mehr über Gerichte und Vollzieher,
er wendet sich einfach an die Bank, sobald das Konto mal bekannt ist,
Das Konto dürfte in den allermeisten Fällen sowieso schon bekannt sein. Und wenn nicht, kann der SWR diese Information von staatlichen Datensammelstellen einholen - auch wenn verschiedentlich die Konformität mit dem Datenschutz in Frage gestellt wird, da der SWR keine Behörde ist und auch nicht alles darf.
Der SWR kann ja gerne Gerichte und Vollzieher "auslassen", nur dann bekommt er rechtmäßig kein Geld.
und die Bank überweist brav,
Brav ist es nicht, wenn der Bank keine Pfändungsverfügung vorgelegt wurde. Eine kraft eigener Wassersuppe betriebene Rückbehaltung einer fremden Geldsumme dürfte rechtswidrig sein.
denn sie hat ja gesehen,
Sehen kann die Bank viel. Abgesehen davon, dass es auch bei Banken Menschen gibt, die persönlich mit dem Rundfunkbeitrag nicht einverstanden sind.
dass die Forderung schon mal ausjudiziert wurde,
Es gibt nicht "die" Forderung, und "ausjudiziert" werden muss jede Forderung einzeln von neuem.
Die Bank kann nur aufgrund einer Pfändungsverfügung handeln. Dazu gibt es eigene Threads im Forum, prägnant geworden ist die folgende Causa:
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30858.0und vor allem dort befindliche Querverweise.
also alles rechtmäßig aus ihrer Perspektive.
Das kann die Bank behaupten, wie sie mag. Sie könnte aber durchaus mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden oder auch nur das vermeintlich gepfändete Geld an den Kunden wieder zurückzahlen müssen. Mit viel Pech könnte sie das Geld nicht einmal von der Rundfunkanstalt zurückbekommen, so dass sie auf dem 1x überzahlten Betrag sitzen bleibt. Bei 1000 Euro könnte das für eine Bankfiliale zu Unwohlsein gegenüber dem Eigentümer (der Bank als solcher) führen.
Das kann man dann 3x Spielen, danach ist das Konto in Gefahr, weil die Bank sich über die Mehrarbeit nervt und mit Kündigung droht.
Eine Mehrarbeit ohne Pfändungsverfügung könnte sich die Bank aber selbst zuschreiben. Wenn sie meint, derart ineffizient zu wirtschaften, statt dem SWR einfach "Nein" zu sagen. Der SWR hat keine Druckmittel gegen die Bank. Sowieso nicht. Die Pfändungsverfügung kommt auch nicht vom SWR, sondern von einer Vollstreckungsbehörde.
Somit ist es spätestens dann aus mit dem Widerstand,
Gibt noch andere Banken. Viele andere Banken. Und außerdem hat man einen Rechtsanspruch auf ein P-Konto. Widerstand ist kein Zuckerschlecken, und staatliche Stellen wissen das ganz genau und nutzen das auch aus.
das Gebührenopfer kann nur noch mit Widersprüchen etwas verzögern.
"Etwas" ist gut: Einzelnen Berichten hier im Forum zufolge können das schon 9 Jahre sein.
Zeitverzug ist eine wirksame Waffe, und gelegentlich ist zu bemerken, dass der Feind durchaus reagiert.
Das Problem ist nur: Für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk tickt eine Zeitbombe.
Fatal ist, dass die Funkgewaltigen sich das überhaupt nicht anmerken lassen und es möglicherweise gar nicht merken.
Und wenn man sieht, dass der SWR es nicht einmal hinkriegt, den Änderungen der Gesetzeslage zu folgen, dann darf man durchaus in Panik geraten: Wenn ein milliardenschweres Subsystem wie der deutsche Rundfunk ins Schwanken gerät, löst das eine mittlere Wirtschaftskrise aus.
Aber natürlich freue ich mich für alle, die gerade in der Phase stecken wo ihnen das etwas Zeit verschafft!
Und ich freue mich über fundierterte Postings. Gute Informationen können vielen viel Zeit verschaffen.