Anscheinend wurde hier für jedes Quartal ab Juli 2019 ein Festsetzungsbescheid über 52,50 € rückständige Beiträge plus 8 € Säumniszuschlägen erlassen, wobei es ab Juli 2021 einige "Unregelmäßigkeiten" gab. Das würde normalerweise eine offene Forderung von 10*60,50€ = 605€ bewirken.
Die letzten Festsetzungsbescheide können naturgemäß noch nicht vollstreckt werden, da anscheinend noch kein Vollstreckungsersuchen erstellt wurde. Die vorher nötige Mahnung ist anscheinend noch nicht erfolgt etc. Deshalb ist es grundsätzlich nicht verwunderlich, wenn die Vollstreckungskasse weniger einfordert, als im jeweils letzten Festsetzungsbescheid zu Informationszwecken als rückständige Summe genannt wurde. (Wobei man sich fragen kann, warum in diesem fiktiven Fall so wenig zur Vollstreckung angemeldet wurde, obwohl alle 3 Monate ein Festsetzungsbescheid produziert wurde)
Interessant ist die Vorgehensweise für die 2 Jahreshälfte 2021: Obwohl die Beiträge für Juli bis September am 15.08. in einer Summe fällig waren, wurde anscheinend zunächst nur ein Festsetzungsbescheid für den Monat Juli erlassen. Die Beiträge für August und September sind dann erst in dem neuen Bescheid aufgeführt, der erkennbar von einem erhöhten Monatsbeitrag von 17,50 + 0,86 = 18,26€ ausgeht.
Hier wäre es interessant zu wissen, wie auf der Rückseite des Festsetzungsbescheides dieser neue höhere Beitrag begründet wird. (Am besten mal die Rückseite einscannen und hochladen!)
*** Bisher konnte man weder im Gesetz- und Verordnungsblatt von NRW einen Staatsvertrag oder ein Landesgesetz finden, der einen höheren Beitrag festsetzt, noch wurde im Bundesgesetzblatt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verkündet, die mit Gesetzeskraft für alle Bürger einen solch höheren Beitrag festsetzt.
***Das wäre aber meines Erachtens die Mindestvoraussetzung dafür, dass ein solch höherer Beitrag fällig wird. Wie soll der staatstreue Bürger sonst wissen, wieviel er zu zahlen hat? Im Internet kursieren ja widersprüchliche Inhalte auf verschiedenen Webseiten: so soll sich das Deutschlandradio mittels Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages von Sachsen Anhalt an einem Tag gewehrt haben, an dem nach der Seite des Landtages gar keine Sitzung stattgefunden hat. Festsetzungsbescheide können aber erst erlassen werden, wenn seit Fälligkeit mindestens 4 Wochen vergangen sind.
Insofern könnte man gegen den neuesten Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen. Auch erscheint mir die Aufspaltung des im 3. Quartal nach bisheriger Rechtslage fälligen Beitrags auf 2 Festsetzungsbescheide rechtlich problematisch. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die in solchen Fällen zumindest keinen neuen Säumniszuschlag zulassen.
Ein Widerspruch bewirkt oftmals, dass zunächst keine neuen Festsetzungsbescheide erlassen werden. Hier führte die Untätigkeit des Einwohners anscheinend dazu, dass der WDR schon 80€ Säumniszuschläge einfordern will.
***Edit "Bürger": Siehe dazu nunmehr u.a. auch unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0