Hallo community,
Ich bin neu hier: Aber um die Frage von [Markus KA] zu beantworten:
Ja leider - machen sie:
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Vorab:
>> Ich habe bis dato immer per Überweisung bezahlt, nachdem die "Zahlungsauffoerderung" kam.
>> Über die Gebühr ärgere ich mich ungemein - habe allerdings nicht die Zeit und den Elan zig Einsprüche zu schreiben, oder gar zu klagen,...
>> Das Vorgehen des Beitragsservice seit 2022 finde ich mehr als dreist:
Jeder Schuldner darf doch zu--aller-mindest vom Gläubiger erwarten, bei Zahlungsfälligkeit eine Rechnung zu erhalten!!! Der BS will doch von mir etwas eintreiben!!
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Folgendes ist dieses Jahr (2022) passiert:a) BS: Hat Ende Feb.2022 oben beschriebene "Jahresrechnung" gesandt. 15.03. 15.06. 15.09. 15.12.
b1) Ich: 15.03.-Rechnung 55,08€ sofort überwiesen, ABER auch FAX hingeschrieben, daß ich es dreist finde und ohne eine
Rechnung/Zahlungsaufforderung zukünftig definitiv nichts bezahlen werde.
b2) BS: 2 Wochen danach => "nichtssagende", sinnlose Antwort, daß sie es trotzdem so machen werden.
Habe ich gedacht: OK, dann lasse ich mich eben jedes Monat "erinnern" ("Zahlungserinnerung" anstatt der "Zahlungsaufforderung")
c) BS: Am ~22.07. kam die "ZahlungsERINNERUNG" für die 15.06.-Zahlung, daß keine Zahlung am 15.06. erfolgt ist.
d) Ich: sofort 55,08€ überwiesen.
----- dann lange nichts passiert ----
e) BS: Am ~05.11. kam dann plötzlich eine [Festsetzungsbescheid+8€ Säumniszuschlag] für die 15.09.-Zahlung,
ABER OHNE Zahlgs.aufforderung oder -erinnerung davor !!!f) Ich: sofort 55,08€ überwiesen - aber OHNE Säumniszuschlag.
=> d.h. die 8€ schulde ich nun und müßte sie bis spät. So 04.12. überweisen. - will ich aber eigentlich aus Prinzip nicht.
Was passiert dann? bekomme ich dann nochmal 8€ ?
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Das fand ich ja die absolute Höhe: Nicht nur, daß ich mich über die GEZ-Gebühr per-se schon extrem ärgere, soll ich mir jetzt auch noch selbst aufschreiben, wann ich Ihnen mein Geld "hinten reinstecken darf". Sag mal lieber BS: "Geht's noch"...?? Ich habe doch kein ABO beim Beitragsservice !?!
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Jetzt bräuchte ich aber dringend Eure Hilfe (Bitte nicht empfehlen, daß ich nicht zahlen soll - den Elan habe ich nicht):
>> Ich möchte dringend einen fachlichen Einspruch schreiben (Gesetze zitieren) gegen:
a) Ein
Festsetzungsbescheid ist ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung
absolut ungerechtfertigt.
b) Ein
Säumniszuschlag ist ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung
absolut ungerechtfertigt.
>>
FRAGE:In welchem Gesetz (BGB §
) steht, daß ein Schuldner von einem Gläubiger
eine [Rechnung] mit allen nötigen [Rechnungsangaben] zum Zahlungsfälligkeitsdatum erwarten darf ??
Der Beitragsservice behauptet hier,
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.htmlDer Rundfunkbeitrag ist gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) unaufgefordert zu zahlen.....
Daß sehe ich definitv nicht so.
Aber wo steht das Gegenteil in einem Gesetz zB im BGB § xx ??
Edit "Bürger": Beitrag muss angepasst werden, da nicht mit Platzhaltern verfasst - siehe Hinweise u.a. oben rechts im Forum ("Person A", etc.).
Zudem gehen die Frage bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit.
Anpassung/ Link folgt - bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.