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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kurt am 26. Januar 2022, 19:23

Titel: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Kurt am 26. Januar 2022, 19:23
Neuerungen bei den Anschreiben des Beitragsservice:
Beitragsservice verschickt künftig keine Zahlungsaufforderungen mehr

Umstellung beim Beitragsservice - Zitat: "Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren"

Auszug aktueller Anschreiben des Beitragsservice an Mitstreiter:

Zitat
Zahlungstermine für Ihre Rundfunkbeiträge | Beitragsnummer ...

[...]

WICHTIGE ÄNDERUNG
Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren:
Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.
Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren.

Bitte überweisen Sie in Zukunft Ihre Rundfunkbeiträge selbstständig zu den untenstehenden Terminen. Diese
Zahlungstermine gelten auch für kommende Jahre, solange sich an Ihrer Beitragspflicht und -höhe nichts ändert.
Ihr nächster Rundfunkbeitrag wird am 15.02.2022 fällig.

Ihr Rundfunkbeitrag für 3 Monate: 55,08 EUR
Zukünftige Zahlungstermine: 15.05. 15.08. 15.11. 15.02.

Zahlungsempfänger: Beitragsservice von ARD, ZDF, Dradio
[...]

Wir bedanken uns, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen.

Freundliche Grüße

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Im Anhang von Mitstreitern gepostete Anschreiben
(Bildquellen: Bilder von Mitstreitern in facebook-Gruppen)



Edit "Bürger:
Zu den bisherigen vollständig automatisierten, gesetzlich nicht vorgesehenen, nicht rechtsverbindlichen und auch
nicht rechtsmittelfähigen "ZahlungsAUFFORDERUNGen"/ "Kontostandsmitteilungen" siehe u.a. unter
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418

Zur Umstellung siehe u.a. auch unter
GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung (02/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35938.0

Weitere Pressemeldungen bitte in dortigem Thread.
Hier im Thread bitte nur inhaltliche Diskussion zur "Umstellung". Danke.



Edit "Bürger" - ergänzender Hinweis:
ACHTUNG:
Das Bestreben von ARD-ZDF-GEZ, durch SEPA-Mandate den monatlichen vollautomatischen Geldzufluss möglichst zu sichern und auszuweiten, ist offensichtlich.
Wer ARD-ZDF-GEZ jedoch seine Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis gibt (egal ob über SEPA-Mandat, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) erleichtert für ARD-ZDF-GEZ den späteren Zugriff auf das Konto im Falle von Zahlungsstreitigkeiten bzw. einer Vollstreckung/ Kontopfändung! Insofern gilt als eine der elementarsten Grundregeln, ARD-ZDF-GEZ keine persönlichen Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis zu geben und etwaige bereits zur Kenntnis gegebene Kontodaten/Bankdaten löschen zu lassen bzw. besser gänzlich zu wechseln und die neuen Kontodaten/Bankdaten dann nicht zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontodaten/Bankdaten können ARD-ZDF-GEZ dann nur noch im Wege der Vermögensauskunft oder über Drittauskünfte im Zuge einer Vollstreckung an die für eine Kontopfändung erforderlichen Kontodaten/Bankdaten gelangen. Dies sollte man nicht unnötig erleichtern und damit seine eigene Rechtsposition unnötig erschweren.

Da bislang die Barzahlung - nach diesseitiger Sicht rechtswidrig - ausgeschlossen wird, bleiben nur aktive Schritte, siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
und weitere dortige Link-Verweise u.a. auch zum Verfahren von Norbert Häring wie u.a.
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0

Im Weiteren siehe u.a. auch unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Bürger am 08. Februar 2022, 22:52
Aus aktuellem Anlass hier zur Information, dass bei mind. zwei in fiktiven Klageverfahren befindlichen Nicht-Zahlern die altbekannten, vollständig automatisierten, gesetzlich nicht vorgesehenen, nicht rechtsverbindlichen und auch nicht rechtsmittelfähigen "ZahlungsAUFFORDERUNGen"/ "Kontostandsmitteilungen" von Anfang 02/2022 eintrafen... vgl. u.a. unter
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418
...und also keine solche "Umstellungs"-Information wie aus dem Eingangspost dieses Threads.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 08. Februar 2022, 23:59
Z hat gerade erst wieder ein Schreiben, welches "gelesen, gelacht, gelocht" wurde, abgeheftet.
Aber vielleicht dauert der Organisationsprozeß ein Quartal, bis der Computer weiß, daß er nichts mehr verschicken soll.

Nächste gewünschte Papiereinsparung: Verzicht auf das Verschicken von Feststellungsbescheiden...
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Bürger am 09. Februar 2022, 11:51
Querverweis aus aktuellem Anlass:
GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung (02/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35938.0

Weitere Pressemeldungen bitte in dortigem Thread.
Hier im Thread bitte nur inhaltliche Diskussion. Danke.



Aufgrund der Wichtigkeit hier auch noch der im Einstiegsbeitrag ergänzte Hinweis:
[...]
Edit "Bürger" - ergänzender Hinweis:
ACHTUNG:
Das Bestreben von ARD-ZDF-GEZ, durch SEPA-Mandate den monatlichen vollautomatischen Geldzufluss möglichst zu sichern und auszuweiten, ist offensichtlich.
Wer ARD-ZDF-GEZ jedoch seine Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis gibt (egal ob über SEPA-Mandat, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) erleichtert für ARD-ZDF-GEZ den späteren Zugriff auf das Konto im Falle von Zahlungsstreitigkeiten bzw. einer Vollstreckung/ Kontopfändung! Insofern gilt als eine der elementarsten Grundregeln, ARD-ZDF-GEZ keine persönlichen Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis zu geben und etwaige bereits zur Kenntnis gegebene Kontodaten/Bankdaten löschen zu lassen bzw. besser gänzlich zu wechseln und die neuen Kontodaten/Bankdaten dann nicht zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontodaten/Bankdaten können ARD-ZDF-GEZ dann nur noch im Wege der Vermögensauskunft oder über Drittauskünfte im Zuge einer Vollstreckung an die für eine Kontopfändung erforderlichen Kontodaten/Bankdaten gelangen. Dies sollte man nicht unnötig erleichtern und damit seine eigene Rechtsposition unnötig erschweren.

Da bislang die Barzahlung - nach diesseitiger Sicht rechtswidrig - ausgeschlossen wird, bleiben nur aktive Schritte, siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
und weitere dortige Link-Verweise u.a. auch zum Verfahren von Norbert Häring wie u.a.
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0

Im Weiteren siehe u.a. auch unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Frei am 10. Februar 2022, 04:32
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F vor ein paar Tagen ein Info-Schreiben bekommen haben könnte, dass am 15.02.2022 die Rundfunkbeiträge bis 03/2022 fällig sind. Und dabei ein Hinweis, dass der Betrag auch völlig einfach regelmäßig und automatisch vom Konto abgebucht werden könnte.

Und ein Hinweis, dass der offene fällige zu zahlende Betrag mittlerweile etwa 1805 Euro beträgt.

Aber in dem Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, dass keine Erinnerungsbriefe oder keine Infoschreiben mehr versendet werden.

Und einen Bescheid für das letzte Quartal 2021 könnte die fiktive Person F eine Woche vorher auch bekommen haben.

Damit der BS / örR nicht an die Kontonummer kommt, wird diese fiktive Person F die angeblich fällige Zwangsgebühr frühestens dann bezahlen, wenn der Gerichtsvollzieher persönlich vor der Tür steht um die Zwangsgebühr abzuholen. Aber der muss erstmal kommen. Das erste mal als der fiktiv zur fiktiven Person F losgeschickt werden sollte, hatte der BS / örR einen Formfehler begangen, so dass die Zwangsvollstreckung zurückgezogen wurde, und der örR sogar selber die Gebühren für die erfolglose Vollstreckung zahlen musste.   >:D

Vorraussichtlich würde die fiktive Person F dann aber auch immer noch nicht bezahlen...  >:D
(Wo nix ist kann nix abgeholt werden   ;) )

Frei  8)
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Markus KA am 10. Februar 2022, 08:38
Aber vielleicht dauert der Organisationsprozeß ein Quartal, bis der Computer weiß, daß er nichts mehr verschicken soll.

Evtl. könnte man noch ergänzen, dass die im Betreff genannte Umstellung möglicherweise nur zahlende Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 10. Februar 2022, 16:56
Evtl. könnte man noch ergänzen, dass die im Betreff genannte Umstellung möglicherweise nur zahlende Bürgerinnen und Bürger betrifft.

Das wäre aber unlogisch, denn Zahler, egal ob per Lastschrift, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung werden nie erinnert, wenn sie es einigermaßen rechtzeitig bezahlen.
Erinnerungsschreiben gibt es nur, wenn ein gewisser Rückstand erreicht ist oder es sich um einen notorischen Nichtzahler handelt.
Ich nehme mal an, daß sie rausgefunden haben, daß auf die Bettelbriefe höchstens 1-10% Geldeingang kommt und wahrscheinlich nur von denen, die nur ein Quartal im Rückstand waren, der Aufwand "lohnt" sich also nicht.
Ist ja auch irgendwie sinnlos, Papier und Porto zu verschwenden, vielleicht lassen sie sich auch gerade ökozertifizieren, von wegen Nachhaltigkeit und so.
Ist mir auch recht so, muß nicht soviel archiviert werden, besser wäre aber, wenn zusätzlich auch auf die Versendung der Festsetzungsbescheide verzichtet wird...
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: quiet.observer am 10. Februar 2022, 18:57
... kann hier bestätigt werden:

 eine fiktive Person A, die aus meinem Bekanntenkreis sein könnte, die seit mehreren Jahren nicht zahlt und die deshalb ab und an ein wenig Schriftverkehr hat, hat erst diese Woche wieder die klassische "Zahlungsaufforderung" incl. Vordruck erhalten.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Markus KA am 11. Februar 2022, 12:15
Evtl. könnte man noch ergänzen, dass die im Betreff genannte Umstellung möglicherweise nur zahlende Bürgerinnen und Bürger betrifft.

Das wäre aber unlogisch, denn Zahler, egal ob per Lastschrift, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung werden nie erinnert, wenn sie es einigermaßen rechtzeitig bezahlen.

Es könnte gerade die ("zahlende") Personengruppe von der "Neuerung" betroffen sein, die bisher erst nach Erhalt einer Zahlungserinnerung/-aufforderung die Zahlung durchführen.
Natürlich macht es keinen Sinn, Personen eine Zahlungsaufforderung zu senden, die bereits per Dauerauftrag oder Lastschrift den Rundfunkbeitrag bezahlen.

"Nicht-zahlende" Personen (GEZ-BOYKOTT) betrifft diese Umstellung wohl nicht, weil hier zunächst nicht mit einer Zahlung gerechnet werden kann.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: quiet.observer am 17. März 2022, 15:31
gmx.net, 17.03. 2022/ aktualisiert 18.03.2022 (dpa/sbi)
Keine quartalsweise Erinnerung mehr: Versäumnis des Rundfunkbeitrags kann teuer werden
zwischenzeitlich geä. Schlagzeile:
Änderung beim Rundfunkbeitrag: Vergesslichkeit kann jetzt teuer werden
- Haushalte erhalten keine Erinnerung an die Quartalszahlung des Rundfunkbeitrags mehr.
- Wer die Kosten zu spät begleicht, muss tiefer in die Tasche greifen.
- Wegen der Verzugszinsen kann ein Vergessen teuer werden.

https://www.gmx.net/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/quartalsweise-erinnerung-versaeumnis-rundfunkbeitrags-teuer-36695470
Zitat von: gmx.net, 18.03.2022, Änderung beim Rundfunkbeitrag: Vergesslichkeit kann jetzt teuer werden
[...]
Ab sofort erhalten Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise zahlen, nur noch einmalig eine solche Zahlungsaufforderung, teilt der Beitragsservice mit. Sie erhielten erst dann wieder eine Mitteilung, wenn etwa die Beitragshöhe in der Zukunft angepasst werden würde.
[...]

Fazit der ganzen Posse: Prostitution live - die Verbraucherschützer "empfehlen" ein SEPA - Mandat, um "Mehrkosten zu vermeiden".
Da war doch mal was mit Verbaucherschutz und Rundfunk und Geld ... ???  >:D
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Markus KA am 05. August 2022, 17:06
Nun sind doch einige Monate ins Land gegangen, nachdem der Beitragsservice seinen per Überweisung zahlenden Schuldnern schriftlich mitgeteilt hat, dass sie in Zunkunft keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.

Als Zahlungsaufforderung sind wohl die Schreiben des Beitragsservice mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" gemeint

Der geneigte Leser könnte sich fragen, ob der Beitragsservice den betroffenen Personen nun tatsächlich keine Schreiben mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge"  und diesen gleich einen Festsetzungsbescheid geschickt hat?
 
Der geneigte Leser könnte der Meinung sein, dass es sich hier lediglich um den üblichen Versuch einer einschüchternde und erzieherische Maßnahme des Beitragsservice handeln könnte.

Interessant wäre zu erfahren, ob sich unter den Betroffenen eine Person befindet, die in den letzten Monaten nun doch keinen Zwangsbeitrag per Überweisung, Lastschrift oder Dauerauftrag bezahlt hat.

Interessant wäre zu erfahren, ob diese betroffene, jetzt nichtzahlende Person nun einen Festsetzungsbescheid bekommen hat.

Möglicherweise kann diese Frage auch verfrüht sein, gehen doch die im letzten Schreiben angegebenen Zahlungstermine wohl bis in das Jahr 2023 hinein.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 05. August 2022, 18:48
Gerade wieder Belästigungsschreiben vom Belustigungsservice bekommen, keine Abweichungen gegenüber den letzten Jahren. Kurz vor der Verjährung kommt dann wieder ein Festsetzungsbescheid, gegen den dann Widerspruch eingelegt wird. Die Widerspruchsbescheide lassen jahrelang auf sich warten, aber es läuft ja noch eine Klage gegen einen vorherigen Bescheid...
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: HÖRby am 06. August 2022, 17:48
Da war doch mal was mit Verbaucherschutz und Rundfunk und Geld ... ???  >:D
Verbraucherzentralen (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0

OT:
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis (2015)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15958.0
Seminare für Vollziehungsbeamte (2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11390.0
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung (2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20233.0
Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig? (2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22276.0
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: scottel am 10. Oktober 2022, 11:09
Ich bekomme seit ca 2 Jahren überhaupt nichts mehr aus dieser Richtung ( keine Bescheide, keine Erinnerungen, einfach gar nichts ).

Wenn dann war es mal ein Schreiben das nach einem Anmeldeschreiben aussah.

Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: gimli am 28. November 2022, 03:18
Hallo community,
Ich bin neu hier: Aber um die Frage von [Markus KA] zu beantworten:
Ja leider - machen sie:
======
Vorab:
>> Ich habe bis dato immer per Überweisung bezahlt, nachdem die "Zahlungsauffoerderung" kam.
>> Über die Gebühr ärgere ich mich ungemein - habe allerdings nicht die Zeit und den Elan zig Einsprüche zu schreiben, oder gar zu klagen,...
>> Das Vorgehen des Beitragsservice seit 2022 finde ich mehr als dreist:
     Jeder Schuldner darf doch zu--aller-mindest vom Gläubiger erwarten, bei Zahlungsfälligkeit eine Rechnung zu erhalten!!! Der BS will doch von mir etwas eintreiben!!
===================================
Folgendes ist dieses Jahr (2022) passiert:
a) BS:    Hat Ende Feb.2022 oben beschriebene "Jahresrechnung" gesandt.   15.03.  15.06.   15.09.   15.12.
b1)  Ich:   15.03.-Rechnung 55,08€  sofort überwiesen,   ABER auch FAX hingeschrieben, daß ich es dreist finde und ohne eine
                Rechnung/Zahlungsaufforderung zukünftig definitiv nichts bezahlen werde.
b2) BS:  2 Wochen danach => "nichtssagende", sinnlose Antwort, daß sie es trotzdem so machen werden.
               Habe ich gedacht: OK, dann lasse ich mich eben jedes Monat "erinnern" ("Zahlungserinnerung" anstatt der "Zahlungsaufforderung")
c) BS:   Am ~22.07. kam die "ZahlungsERINNERUNG"  für die 15.06.-Zahlung, daß keine Zahlung am 15.06. erfolgt ist.
d) Ich:   sofort 55,08€ überwiesen.
    ----- dann lange nichts passiert ----
e) BS:   Am ~05.11. kam dann plötzlich eine [Festsetzungsbescheid+8€ Säumniszuschlag] für die 15.09.-Zahlung,
            ABER    OHNE Zahlgs.aufforderung oder -erinnerung davor !!!
f) Ich:    sofort 55,08€  überwiesen - aber OHNE Säumniszuschlag.
            => d.h. die 8€  schulde ich nun und müßte sie bis spät. So 04.12. überweisen. - will ich aber eigentlich aus Prinzip nicht.
                 Was passiert dann?  bekomme ich dann nochmal 8€ ?
=========================================
Das fand ich ja die absolute Höhe: Nicht nur, daß ich mich über die GEZ-Gebühr per-se schon extrem ärgere, soll ich mir jetzt auch noch selbst aufschreiben, wann ich Ihnen mein Geld "hinten reinstecken darf". Sag mal lieber BS:  "Geht's noch"...??  Ich habe doch kein ABO beim Beitragsservice !?!
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Jetzt bräuchte ich aber dringend Eure Hilfe (Bitte nicht empfehlen, daß ich nicht zahlen soll - den Elan habe ich nicht):
>> Ich möchte dringend einen fachlichen Einspruch schreiben (Gesetze zitieren)  gegen:
       a) Ein Festsetzungsbescheid ist ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung   absolut ungerechtfertigt.
       b) Ein Säumniszuschlag   ist ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung   absolut ungerechtfertigt.
>> FRAGE:
In welchem Gesetz (BGB § ??? )     steht, daß ein Schuldner von einem Gläubiger
eine [Rechnung]  mit allen nötigen [Rechnungsangaben] zum Zahlungsfälligkeitsdatum erwarten darf ??
Der Beitragsservice behauptet  hier,
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html)
Zitat
Der Rund­funk­beitrag ist gemäß Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (§ 10) unauf­gefordert zu zahlen.....
Daß sehe ich definitv nicht so.  Aber wo steht das Gegenteil in einem Gesetz    zB im BGB § xx    ??


Edit "Bürger": Beitrag muss angepasst werden, da nicht mit Platzhaltern verfasst - siehe Hinweise u.a. oben rechts im Forum ("Person A", etc.).
Zudem gehen die Frage bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit.
Anpassung/ Link folgt - bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: NichtzahlerKa am 28. November 2022, 12:53
Ich würde zunächst bei der Rundfunkanstalt nachfragen, ob denn keine Zahlungsinformation verschickt wurde und wie man eine Zahlung leisten soll, ohne über den Erfüllungsort informiert zu werden. Vielleicht sagen sie, dass die Zahlungsinformation verschickt wurde (sie kam aber nicht an). Das ändert insofern etwas, als dass die Gerichte eist schlicht "nicht glauben", dass die Zahlungsinformation nicht angekommen ist. Dann nutzt die Berufung aufs BGB nichts. Anders sieht es aus, wenn die Anstalt tatsächlich keine Zahlungsinformation verschickt hat. Dann ist der Fall klar:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug. Gefordert ist Fälligkeit UND Rechnung (oder gleichwertig).
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: gimli am 28. November 2022, 13:15
Hallo NichtzahlerKA,
Ich bin mir sicher daß für die 15.09.-Zahlung ("kurz davor") keine Zahlungsaufforderung oder -erinnerung versandt wurde. Steht in sämtlichen Newsmeldungen im Internet so beschrieben.
Es wird/wurde im Feb.2022  nur mehr eine EINMALIGE [Zahlungsaufforderung für die Zukunft] versandt, daß ich jährlich am   15.03.  15.06.  15.09. 15.12.   selbstständig zahlen soll.
Diese Zahlungsaufforderung kann dann natürlich keine passenden "Rechnungsdetails"  zB für eine konkrete Zahlung (zB  Zahlung_15.09.2022)  enthalten.
Genau das finde ich ja so dreist.     "Der Gläubiger (BS) findet es nicht mal mehr der Mühe wert dem Schuldner (mir)   zum Zahlungszeitpunkt   eine Rechnung/Zahlungsaufforderung zu senden,  die alle notwendigen Rechnungsdetails enthält:
Rechnungsdetails zu einer einzigen Zahlung (zB 15.09.20xx) sind:
     >> wofür ist die Zahlung (also zB GEZ-Gebühren für  Intervall  01.08. - 31.10.2022)
     >> Forderungshöhe
     >> bis wann muß beglichen werden
     >> wohin soll überwiesen werden
     >> usw.

Die Rechnungsdetails darf sich der Schuldner (ich) nun jetzt dazu-denken, oder wie ??   Sag mal lieber BS:  Geht's noch??"
Das ist doch einfach nur dreist und kann doch nicht rechtens sein!! Ich habe doch kein Abo beim BS !?!
=============
Aber nochmal die Frage - hat jamnd noch eine Idee/Hinweis:
In welchem Gesetz (BGB § ??? )     steht, daß ein Schuldner von einem Gläubiger
eine [Rechnung]  mit allen nötigen [Rechnungsangaben]     zum Zahlungsfälligkeitsdatum erwarten darf ??
Der Beitragsservice behauptet  hier,
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html
Zitat
Zitat
Der Rund­funk­beitrag ist gemäß Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (§ 10) unauf­gefordert zu zahlen.....
Daß sehe ich definitv nicht so.  Aber wo steht das Gegenteil in einem Gesetz    zB im BGB § xx    ??


Edit "Bürger" - nochmals: Die Frage bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" geht über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit. Links folgen - bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei "Zahlungsschwcierigkeiten" (welcher Art auch immer) siehe u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Dort ist u.a. auch von einer "Zahlungsübersicht" die Rede.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Kurt am 28. November 2022, 13:58
[..] Es wird/wurde im Feb.2022  nur mehr eine EINMALIGE [Zahlungsaufforderung für die Zukunft] versandt, daß ich jährlich am   15.03.  15.06.  15.09. 15.12.   selbstständig zahlen soll. [..]
Und wieso nun die Aufregung? Das ist gängige Praxis - nicht nur (jetzt) beim Rundfunk.

Hier mal ein (alter) Grundsteuerbescheid (privat; könnte von mir sein)
(https://abload.de/thumb/grundsteuerbescheidun5gibr.jpg) (https://abload.de/image.php?img=grundsteuerbescheidun5gibr.jpg)

Und hier das im Eingangsbeitrag gezeigte Rundfunkschreiben
(https://abload.de/thumb/fb_detailsr8dtw.jpg) (https://abload.de/image.php?img=fb_detailsr8dtw.jpg)


Edit "Bürger" - Anmerkung: Mit dem Unterschied, dass das "Zahlungsaufforderungs"-Schreiben einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten, nicht-rechtsfähigen Stelle aus Köln kein "Ausgangsbescheid"/ "Verwaltungsakt" o.ä. ist. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: gimli am 28. November 2022, 14:25
Hallo Kurt,
Danke für das Bild. Viell. hast Du recht.
Aber sorry... eine Rundfunkgebühr    hat für mich eine  gänzlich anderen  Verpflichtungs-Charakter wie eine   Rundfunkgebühr.
Außerdem steht im   BGB §286
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Zitat
.....wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;

Und eine Rechnung muß doch Rechnungsdetails aufweisen und zwar zu jedem einzelnen Dienstleistungs-Intervall !?
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Kurt am 28. November 2022, 14:34
Rundfunkbeiträge sind "öffentlich-rechtliche Abgaben". Rechtsgebiet: Öffentliches Recht

"Rechnungen" werden im Privatrecht erstellt. Rechtsgebiet: Privatrecht
Das immer wieder bemühte BGB findet im Privatrecht Anwendung.

(https://abload.de/thumb/rechtsgebieteawcgy.png) (https://abload.de/image.php?img=rechtsgebieteawcgy.png)
Bildquelle: https://www.lcs-kanzlei.de/images/rechtsgebiete.png
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: gimli am 28. November 2022, 14:46
Hallo Kurt,
Oh mann, jetzt ziehst Du meiner sehr mühsam erarbeiteten Widerspruchsbegründung gerade den Boden_unter_den_Füssen weg:
Ich wollte mit dem oben zietierten BGB den Widerspruch begründen.
=> Aber auch im "öffentlichen Recht" muß es doch ein ähnliches Gesetz geben, daß eine Verzugsfrist erst zu laufen beginnt, wenn eine "ordentliche Rechnung/Zahlungsaufforderung" gestellt wurde.  Kennst Du solch ein Gesetz des öffentl. rechts?
============================
PS: Und weiß jemand was passieren würde wenn ich die 8€ Säumniszuschlag nicht bis [Fälligkeit+4Wo] bezahlt habe?  Laut Internetseite
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?highlight=mahn%C2%ADgeb%C3%BChren%20mahngeb%C3%BChren#mahngebuehren (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?highlight=mahn%C2%ADgeb%C3%BChren%20mahngeb%C3%BChren#mahngebuehren)
werden für Säumnisszuschläge wohl keine Anmahnungen erstellt. Er wird aber vermutlich nochmal Säumniszuschalg - also 8+8€ in Rechnung stellen, oder?
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: NichtzahlerKa am 28. November 2022, 15:31
Ruhig Blut Gimli. Es bleibt bei einmal 8€. Nicht zu zahlen hat erstmal keine Konsequenzen. Es können aber Mahnkosten entstehen (ich glaube die sind aber niedriger, ich weiß nicht so genau, ich guck das Zeug nie so genau an...).

Zudem ist das nicht so einfach mit dem "Nichtanwenden des BGB". Das BGB formuliert ja z.B. auch Amtshaftungsansprüche. Das kann wohl kaum "Privatrecht" sein.
Siehe z.B. hier:
https://jura-online.de/lernen/schadensersatz-aus-oer-schuldverhaeltnissen-280-ff-bgb-analog/940/excursus/

"Richtigerweise" findet sich in Urteilen oft so ein Passus wie "Zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit wird analog zu BGB § xyz festgestellt, dass ...."
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Kurt am 28. November 2022, 15:48
[..]
Zudem ist das nicht so einfach mit dem "Nichtanwenden des BGB". Das BGB formuliert ja z.B. auch Amtshaftungsansprüche. Das kann wohl kaum "Privatrecht" sein.
[..]

Nein - das macht das BGB eben nicht.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus:
das BGB formuliert im Privatrecht z. B. was Privatschuldnern droht, wenn sie "eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis" verletzen (siehe BGB § 280 "Schadensersatz wegen Pflichtverletzung").

Aus/im öffentlichen Recht wird dann z. B. auf diesen Paragraphen zur analogen Anwendung verwiesen.

Kleiner - aber feiner Unterschied.

Jetzt aber: back to Topic ;-)



Edit "Bürger" - letzte Aufforderung @alle:
Die Fragen bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" und wann eine Säumnis auslösende "Fälligkeit" beginnt, gehen über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung (09/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10569.0
Säumniszuschlag auf Erstbescheid/ Ausgangsbescheid/ "Primärbescheid" unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10570.0
fehlendes Leistungsgebot > Zulässigkeit von Säumnisgebühren/ Säumniszuschlägen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19657.msg127513.html#msg127513
mit Bezugnahme auf
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15766.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.msg104928.html#msg104928
wo die Bescheidnotwendigkeit ausführlich dargelegt ist.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei "Zahlungsschwierigkeiten" (welcher Art auch immer) siehe u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Dort ist u.a. auch von einer "Zahlungsübersicht" die Rede.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: gimli am 28. November 2022, 23:41
Danke für Eure Kommentare,
Das eine Nichtbezahlung des Säumniszuschlags quasi keine weiteren Gebühren nach sich ziehen würde, kann ich nur schwer glauben.
Deshalb "knicke ich leider ein"  und werde die 8€ vorerst bezahlen.
Nichts desto trotz werde ich wehementesten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und versuche diesen bestmöglich mittels Gesetzen zu begründen.
Leider mangels Fachwissen mit dem BGB.
Bringen wird es kaum etwas, weil sie sicher wieder andere Gesetze finden, nachdem sie der Meinung sind, daß es rechtens ist, was sie tun.
Aber ich hoffe daß solch einen Widerspruche ebenso viele viele anderen Bürger machen, sodaß der Beitragsservice eine gewaltigen shit-storm erfährt.
Ich ärgere mich jedenfalls grün-und-blau über solch ein dreistes Vorgehen des Beitragsservice.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: Bürger am 29. November 2022, 00:02
Bevor ein Säumniszuschlag gezahlt wird, siehe erst mal unter
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0

Man muss sich schon eingehender mit der Materie beschäftigen, um außer ein paar vollständig automatisierten (Nicht-)Reaktionen tatsächlich für etwas Aufwand und/ oder Blockade bei ARD-ZDF-GEZ zu sorgen... ;)

Hinweis: Aufgrund der weit abschweifenden Diskussion und Nicht-Berücksichtigung der Moderatoren-Hinweise bleibt eine Bereinigung dieses Threads zwecks Rückbesinnung auf das eigentliche Kern-Thema vorbehalten.
Titel: Re: Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Beitrag von: gimli am 29. November 2022, 01:16
Danke für den Hinweis.
Die Energie habe allerdings leider nicht mehr  und außerdem nur mehr 3 Tage zeit diese sch*** 8€ zu bezahlen.  Ich bin soooo sauer.
Aber ich hab den Verein soo satt - ich zahl das jetzt mittels Übeweisung und  "vergiß mich BS"....  >:(

> ...Man muss sich schon eingehender mit der Materie beschäftigen, ....
Ja da hast Du wohl recht...

PS: Den Widerspruch mach ich aber trotzdem - nur um Ihnen Arbeit zu machen!  (....was dem BS nur leider zimlich egal sein wird... )


Edit "Bürger":
Beschwerden bitte nicht hier, sondern an die Verantwortlichen
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Thread zunächst für die Diskussion geschlossen. Klärung mit Thread-Ersteller wird erfolgen. Siehe bitte PM. Danke.