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Autor Thema: Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF  (Gelesen 2233 mal)

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Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
Autor: 12. November 2021, 14:09
Das Bundesverfassungsgericht hebt in seinen Urteilen vom 18.07.2018 hervor, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeblich wegen seiner Unabhängigkeit von Werbung benötigen, wenn es dort in Rn. 79-80 schreibt :
Zitat
[…] Allein der Umstand eines verbreiterten Angebots privaten Rundfunks und einer Anbietervielfalt führt für sich noch nicht zu Qualität und Vielfalt im Rundfunk. Die Digitalisierung der Medien und insbesondere die Netz- und Plattformökonomie des Internet einschließlich der sozialen Netzwerke begünstigen - im Gegenteil - Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten. Sind Angebote zum größten Teil werbefinanziert, fördern sie den publizistischen Wettbewerb nicht unbedingt; auch im Internet können die für die Werbewirtschaft interessanten größeren Reichweiten nur mit den massenattraktiven Programmen erreicht werden. Hinzu kommt die Gefahr, dass - auch mit Hilfe von Algorithmen - Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden, was wiederum zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führt. Solche Angebote sind nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern werden durch einseitige Interessen oder die wirtschaftliche Rationalität eines Geschäftsmodells bestimmt, nämlich die Verweildauer der Nutzer auf den Seiten möglichst zu maximieren und dadurch den Werbewert der Plattform für die Kunden zu erhöhen. Insoweit sind auch Ergebnisse in Suchmaschinen vorgefiltert und teils werbefinanziert, teils von „Klickzahlen“ abhängig. Zudem treten verstärkt nicht-publizistische Anbieter ohne journalistische Zwischenaufbereitung auf.

Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden […].
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018  - 1 BvR 1675/16 u. a.  -
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Diese Auffassung, nach der ARD und ZDF angeblich besser seien als die anderen Medienvertreter, wird von vielen Menschen nicht geteilt, weshalb ich in diesem Thema eine Dokumentation ins Leben rufen möchte, die die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts widerlegen soll.

Ausgehend von dem Skandal um die ARD-Telenovela Marienhof sollen hier Beispiele und Argumente dafür gesammelt werde, die belegen, dass die beschriebenen Voraussetzungen für die angebliche Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Realität nicht gegeben sind.

Der Marienhof-Skandal aus dem Jahre 2005 dürfte in dieser Hinsicht der wohl am besten dokumentierte Vorfall sein, weshalb er die Problematik der fehlenden Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch am deutlichsten darlegt. Aufgearbeitet wurde der Skandal von dem Journalisten Volker Lilienthal, der in einem Interview vom 22.09.2009 Folgendes feststellt:
Zitat
Herr Lilienthal, für Ihre Recherche des ARD-Schleichwerbe-Skandals haben Sie sich mehr als 500 Folgen der Vorabend-Serie Marienhof angeschaut.
Sind Sie auf den Geschmack gekommen?

Volker Lilienthal: Nein, das Marienhof-Gucken war eher zum Abgewöhnen. Und ich habe mir derart viele Folgen auch nur deshalb angesehen, weil während der Recherche gegen mich prozessiert wurde. Im Mai 2003 erwirkte die Münchner Schleichwerbe-Agentur H. + S. eine einstweilige Verfügung gegen mich und klagte später auch auf Unterlassung der Recherche. Erst Anfang 2005 wies das Oberlandesgericht München alle Ansprüche gegen mich zurück. In der Zwischenzeit durfte ich nicht frei recherchieren. Mir waren also die Hände gebunden, und so blieb mir nichts anderes übrig, als fernzusehen. Wenn mir offenkundige Product-Placements auffielen, habe ich sofort Screenshots gemacht, um später die Schleichwerbung nachweisen zu können. Heute gucke ich Marienhof nicht mehr, ich kann die Serie nicht mehr ertragen.
[...]
Volker Lilienthal: “Ich habe damals die Aggressivität der Gegenseite unterschätzt”
http://carta.info/ard-schleichwerbeskandal/

Zur Person Volker Lilienthal siehe auch weitere Informationen bei Wikipedia:
Zitat
Volker Lilienthal (* 24. April 1959 in Minden, Westfalen) ist ein deutscher Hochschullehrer und Journalist. Seit Juli 2009 ist er Professor für „Praxis des Qualitätsjournalismus“ an der Universität Hamburg.
https://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Lilienthal

Beispiele für die Dialoge, die in der ARD-Telenovela gekauft wurden, sind in einer kritischen Analyse bei LobbyControl zu finden. Die Arbeitsweise wird dort wie folgt beschrieben:
Zitat
Zum Hintergrund: Wie funktionierte die Schleichwerbung im Marienhof?
Die INSM kooperierte bei der Schleichwerbung mit der H.+S. Unternehmensberatung. Diese übernahm die Abwicklung der Schleichwerbung mit der Produktionsfirma Bavaria Film GmbH, die im Auftrag der ARD die Marienhof-Folgen produzierte. Die ARD nahm die Sendung ab, ohne von der Schleichwerbung zu wissen – allerdings fehlte es offensichtlich an Kontrollmechanismen in der ARD. Die ARD hat deshalb als Reaktion auf den Skandal neue Regeln und Mechanismen gegen Schleichwerbung beschlossen.
INSM und Marienhof – Eine kritische Bewertung
https://www.lobbycontrol.de/download/insm-marienhof-bewertung.pdf
 
Weitere Sendungen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich, denen man Produktplatzierungen vorgeworfen hat, sind die ZDF-Show Wetten, dass..?, die WDR-Serie Lindenstraße und die ZDF-Serie Sabine!. Siehe hierzu:
WIKIPEDIA: Produktplatzierung
https://de.wikipedia.org/wiki/Produktplatzierung#Beispiele_f%C3%BCr_Produktplatzierung_in_deutschen_Produktionen

Es bleibt also zu klären, ob die neuen Regeln und Mechanismen gegen Schleichwerbung jemals gegriffen haben. Kernpunkt der Kritik an dieser Form der Manipulation bleibt die damit einhergehende Verbreitung von Ideologien, ohne dass dies in irgendeiner Form gekennzeichnet wird. Unabhängig davon, wie man zum Beispiel zum Neoliberalismus steht, kommt gerade von den Kritikern an dieser geistigen Haltung häufig der Vorwurf, dass TV-Sendungen zur Verbreitung dieser Ideologie missbraucht werden. Der Gewerkschaftler Patrick Schreiner stellt hierzu beispielsweise fest:
Zitat
Das ZDF (seltener die ARD) sendet regelmäßig romantisierende Schmonzetten mit fast immer gleicher Handlung: Eine Frau (jung, gutaussehend, anständig, selbständig und/oder mit kreativem Beruf) mit Freund (jung, gutaussehend, moralisch verlottert, selbständig und/oder mit kreativem Beruf) kommt aus einer Großstadt alleine aufs Land, wo sie einen anderen Mann (jung, gutaussehend, zunächst scheinbar einfach gestrickt, am Ende aber tatsächlich vermögend und/oder sehr gebildet) kennenlernt. Für den “neuen” Mann verlässt sie den “alten”. In diesen Serien finden sich durchaus sozialkritische Anklänge, etwa Kritik an Großstädten und Großkonzernen, bisweilen sogar an übertriebenem Arbeitsfleiß und veralteten Geschlechterrollen. Diese “Sozialkritik” aber wird zugleich mit neoliberaler Ideologie versöhnt: Die Serienfiguren bemühen sich aktiv um Anerkennung und einen hohen sozialen Status, sie zeigen sich trotz aller Gefühle als zielstrebig, kreativ und diszipliniert. Das “Happy End” bedeutet für die Frauen regelmäßig nicht nur eine neue Liebesbeziehung, sondern dank eigener Anstrengungen auch beruflichen Erfolg bzw. Erfolg am Markt.
Zehn Jahre “Marienhof”-Skandal: Neoliberalismus in deutschen Fernsehserien
https://www.nachdenkseiten.de/?p=27588

In diesem Zusammenhang wird eine missverständliche Äußerung des HR-Intendanten Manfred Krupp vom 6. August 2021 vielleicht sogar verständlich. Siehe hierzu: HR-Intendant bedauert missverständliche Interview-Aussage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35583.0.html

Fortsetzung folgt ...

Anm.: Es ist jeder dazu aufgerufen, an dieser Dokumentation mitzuarbeiten.


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Re: Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
#1: 14. November 2021, 00:29
Die Serie Marienhof in Verbindung zu bringen mit einer Aussöhnung von sozialkritischen und neoliberalen Haltungen, finde ich etwas weit hergeholt. Zudem stellt sich mir die Frage, was daran eigentlich kritikwürdig sein sollte.

Interessant finde ich vielmehr das Eingangsthema  "Produktplatzierungen im ÖRR". Die findet ja nicht nur in Serien statt, sondern auch in Talkshows. Der Gast berichtet etwas aus seinem Leben und erzählt schließlich von seinem neuen Buch oder der CD. Natürlich wird das Cover werbewirksam in die Kamera gehalten oder auf dem Tisch platziert - und den ganzen Werbeauftritt finanzieren die Beitragszahler anstatt der Verlag oder der Musikfirma ...


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Re: Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
#2: 14. November 2021, 13:43
Natürlich wird das Cover werbewirksam in die Kamera gehalten oder auf dem Tisch platziert - und den ganzen Werbeauftritt finanzieren die Beitragszahler anstatt der Verlag oder der Musikfirma ...
Wäre das so, siehe Hervorhebung in Rot, wäre das u. U. nach Brüssel meldepflichtig, da ein öffentliches Unternehmen ein privates Unternehmen dadurch unterstützt und der marktkonforme Weg nicht eingehalten wäre, wonach das Werbung beauftragende Unternehmen die Veröffentlichung seiner Werbung selber zu finanzieren hat.

Im Unionsrecht gelten die von einem öffentlichen Unternehmen einem anderen Unternehmen nicht marktkonform zur Verfügung gestellten Mittel genauso als staatliche Beihilfe, als hätte der Staat diese Mittel selber bereitgestellt; auch das öffentliche Unternehmen hat wie der Staat die Beihilfekriterien einzuhalten.

EuG T-231/06 - Öffentl. beauftr. Unternehmen -> Einhaltepfl. EU-Wettbewerbsrecht
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EuGH C-41/90 - Ö.-R.-Anstalt ist als Marktakteur ein Wettbewerbsunternehmen
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
#3: 19. November 2021, 13:54
Die Marienhof-Affäre steht nicht nur für Schleichwerbung, sondern auch für die Frage, inwieweit weltanschauliche (ideologische) Vorstellungen durch Fernsehsendungen verbreitet werden, ohne dass dies gekennzeichnet wird. Die Möglichkeit, dass Dialoge in einer Sendung gekauft werden können, um beispielsweise den Menschen ein umstrittenes Thema wie Zeitarbeit (siehe dazu den obigen Bericht von LobbyControl) schmackhaft zu machen, halte ich schon für ein starkes Stück. Die ARD ist nach meinem Stand weder vom Presserat noch von anderen Instanzen in dieser Beziehung für ihr fahrlässiges Verhalten jemals gerügt worden. Nach meinem Kenntnisstand wurde lediglich die Arbeitgeber-Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vom Deutschen Rat für Public Relation (DRPR) gerügt:
Zitat
Das Urteil

Berlin, 9. Mai 2006: Schleichwerbung stellt eine unzulässige Form der Zuschauerbeeinflussung dar. Sie ist nicht nur durch die Rundfunkstaatsverträge verboten. Auch der PR-Code de Lisbonne (Art. 4) und eine Verhaltensrichtlinie des DRPR zu Schleichwerbung und Product Placement gebieten offene und leicht als solche erkennbare Werbemaßnahmen. Diese Offenheit wurde bei den Themenplacements der INSM vermieden.

Der DRPR spricht gegenüber der INSM als Auftraggeber der durch den Vermittler H.+S. durchgeführten bezahlten Themenplacements eine öffentliche Rüge aus.

Das Verhalten der H.+S. Unternehmensberatung wird im Zusammenhang mit weiteren Fällen in einem separaten Verfahren en bloc behandelt.
DRPR: 06 / 2006 Schleichwerbung in der ARD
https://drpr-online.de/06-2006-schleichwerbung-in-der-ard/

Es wird hier gegen die ARD keine Rüge ausgesprochen, was ich so nicht für richtig halte. Die ARD hat im Rahmen des Skandals die ganze Verantwortung offensichtlich auf die Bavaria Film GmbH (WIKI: https://de.wikipedia.org/wiki/Bavaria_Film), also eine privatrechtliche Firma abgeschoben.
Siehe hierzu beispielsweise: Die Welt: Zehn Jahre Schleichwerbung im ARD-"Marienhof"
https://www.welt.de/print-welt/article673713/Zehn-Jahre-Schleichwerbung-im-ARD-Marienhof.html
 
Nach meinem Kenntnisstand produzieren ARD und ZDF nur noch wenige Sendungen selbst, weshalb diese öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich nicht damit herausreden können, dass Verstöße gegen die Rundfunkstaatsverträge von einer von ihnen beauftragten GmbH verursacht wurden. Da ich selbst kein Fernsehen und kein Radio konsumiere, kann ich zwar nicht beurteilen, ob es in den Sendungen von ARD und ZDF auch heute noch Schleichwerbung in der beschriebenen Form gibt, dennoch kann ich fragen, inwieweit es sichergestellt ist, dass Dialoge in Sendungen durch die beauftragten Firmen nicht an Dritte verkauft werden.

Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es also vor solchen Formen der Zuschauerbeeinflussung?

In diesem Kontext denke ich beispielsweise an die vielen Politik-Talk-Sendungen, die es bei ARD und ZDF gibt. Diese Sendungen werden scheinbar alle von irgendwelchen privatrechtlichen Unternehmen produziert. Hierzu mal eine Auswahl:
Je mehr man sich mit diesem Thema beschäftigt, desto mehr kommt hinzu, dass man feststellt, dass das ganze Geflecht von ARD und ZDF aus einem undurchschaubaren Wust an Gesellschafterverträgen und Unternehmen besteht, weshalb es alleine aus diesem Grunde schon fraglich ist, ob die Grundsätze aus den Rundfunkstaatsverträge eingehalten werden.


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Re: Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
#4: 26. November 2021, 14:25
Bei der Schleichwerbung muss man zwischen Product Placements einerseits und Themenplacements anderseits unterscheiden, wenngleich die Grenze nicht wirklich leicht zu ziehen ist, wenn einer der damaligen Intendanten in der Marienhof-Affäre beispielsweise folgendes feststellt:
WDR-Intendant: "Schleichwerbung ist branchenüblich"
https://www.manager-magazin.de/digitales/it/a-363534.html

Generell kann man wohl festhalten, dass es dort, wo es Produktplatzierung gibt, es nicht ausgeschlossen ist, dass es dort auch Themenplatzierungen gibt. Ein guter Fernsehmoderator zeichnet sich letztendlich auch dadurch aus, dass er weiß, wie er Piano auf den geladenen Gästen spielen kann, worunter zu verstehen ist, dass ein Thema durch einen Fernsehmoderator gesteuert werden kann. Es ist durchaus bekannt, dass man ein Thema beispielsweise dadurch steuern kann, dass man bestimmte Gäste als angebliche Experten sprechen lässt, während man andere Experten einfach ignoriert. Themenplatzierungen haben schließlich genau diese werbende Funktion durch Hervorhebungen. 

Es fällt in diesem Kontext schon auf, dass die Printmedien sich nicht wirklich kritisch mit der Marienhof-Affäre auseinandergesetzt haben, wenn selbst die FAZ in einer Auseinandersetzung mit einem späteren Fall der Schleichwerbung in einer ZDF-Talk-Show beispielsweise nur zur folgenden Konklusion kommt:
Zitat
Man muß keine Sympathien haben für Andreas Schnoor und sein Geschäft. Aber man darf schon ein bißchen mit ihm staunen über die Diskrepanz zwischen der Aufregung um die gekauften „Marienhof“-Dialoge einerseits und der völligen Selbstverständlichkeit, mit der Werbung durch fast jede Fernsehsendung nicht schleicht, sondern breitbeinig stampft.
Schleichwerbung: Der öffentlich-rechtliche Zuschauerverrat
FAZ vom 24.07.2011: https://www.faz.net/-gs6-qgst

Damit wird der Fokus lediglich auf das Problem der Produktplatzierung gelegt, während das Problem der Themenplatzierung, die es in der Marienhof-Serie auch gab, außen vorne bleibt.

Ebenso ignorant verhält sich letztendlich auch der Spiegel, wenn er zum Problem der Themenplatzierung in einer mit viel Werbung auffälligen Talk-Sendung lediglich folgendes wiedergibt:
Zitat
Das ZDF stellt klar, Dolce Media sei nicht berechtigt gewesen, für den Fernsehsender solche Zusagen zu machen. Es sei keine "unzulässige Einflussnahme" auf die Sendung erfolgt.

Der Münchner Medien- und Werberechtsexperte Gero Himmelsbach sieht klare Hinweise auf einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag: "Regieanweisungen in einem Vertrag, dazu sogar die Absprache, eine Moderation gemeinsam festzulegen, das alles zeigt: Hier geht es nicht nur um die Überlassung eines Autos als Gewinnpreis, hier geht es um verbotene Schleichwerbung."
Spiegel vom 12.01.2013: Die Gottschalks boten Schleichwerbung bei "Wetten, dass..." an
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/spiegel-die-gottschalks-boten-schleichwerbung-bei-wetten-dass-an-a-877200.html
   
Bei dem Thema Schleichwerbung geht es nicht nur um die Frage der Werbung für ein bestimmtes Produkt, sondern auch um die Frage der Einflussnahme für eine bestimmte Weltsicht durch die Platzierung bestimmter Themen, um dies mal klarzustellen.


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Re: Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
#5: 03. Dezember 2021, 13:59
Gerade zum Thema „Rundfunkbeitrag“ gab es wohl vor ein paar Jahren eine Sendung im SWR, bei der sehr deutlich wurde, wie Themenplatzierung in der ARD funktioniert. Es wurden in dieser Sendung mehrheitlich Personen eingeladen, die sich mit offensichtlich vorgefertigten Statements positiv zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußern durften. Die wenigen kritischen Stimmen (von durchaus bekannten Kritikern) wurden dann im Schnelldurchgang mit sehr plakativen Antworten von den Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgefertigt, um so etwas wie Objektivität vorzutäuschen, die es jedoch nicht wirklich gab. Eine sehr interessante Analyse dieser Sendung habe ich bei Recherchen zum Thema dieses Threads eher zufällig bei Youtube gefunden, weshalb ich im Weiteren auf das dortige Video eines Journalisten verweisen möchte:

Massengeschmack-TV, 04.01.2018 (Video ~18min)
Neue Propaganda für den ZWANGSBEITRAG
https://www.youtube.com/watch?v=uP9fqJJ_RZU
     
Ergänzend sei auch auf den folgenden Auszug aus besagter Sendung verwiesen (Video ~3min):
https://youtu.be/3ZwMrYylqK4

und die dazugehörigen Themen in diesem Forum:
Zwangsrundfunk – Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35696.0
mal ehrlich...wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25426.0


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Re: Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
#6: 10. Dezember 2021, 11:10
Für erfolgreiche Interessenvermittlung ist Presse- bzw. Medienarbeit essenziell, weshalb Themenplatzierung für alle wichtig ist, die ihre Argumente in die mediale Öffentlichkeit bringen wollen. Dabei muss sich an den Nachrichtenwerten, den Darstellungsformaten und den Produktionsroutinen von Medienredaktionen orientiert werden, was dann auch zum Muss nicht nur für Regierungen und Parteien, sondern auch für Unternehmen, für Gewerkschaften, für Kirchen, für Militärs und für alle anderen soziale Bewegungen wird, womit die Demokratie zum Spielball der Medien wird. Der Journalist Dr. Uwe Krüger, der zugleich auch Mitglied des MDR-Rundfunkrates von 2018 bis 2019 war, stellt im Zusammenhang mit dem zunehmenden Lobbyismus in Deutschland zur Marienhof-Affäre in einem Artikel für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) das Folgende fest: 
Zitat
In ihren ersten Jahren schreckte die INSM auch nicht davor zurück, politische Schleichwerbung in Sendungen der ARD zu platzieren: Sie bezahlte eine Produktionsfirma dafür, in die Vorabendserie Marienhof Szenen mit arbeitgeberfreundlichen Dialogen über Zeitarbeit oder Steuersenkung einzubauen[4], und bezuschusste die Produktion einer dreiteiligen Dokumentation, die politisch in ihrem Interesse lag ("Das Märchen von der gerechten Steuer", "Das Märchen von der sicheren Rente" und "Das Märchen vom blühenden Arbeitsmarkt")[5]. Eine Studie ergab, dass in Medienberichten über Aktivitäten der INSM sehr häufig deren Darstellung einfach übernommen wurde und die Hintergründe der Organisation als Interessenvertretung der Arbeitgeber nur selten aufgezeigt wurden –zumindest in den ersten Jahren, bevor die INSM in die Kritik von Lobby-Beobachter/-innen kam.[6]
Uwe Krüger: bpb-Artikel vom 13.03.2019
Strukturwandel der Öffentlichkeit: von der Mediendemokratie zur Internetdemokratie?
http://www.bpb.de/politik/wirtschaft/lobbyismus/286817/strukturwandel-der-oeffentlichkeit-von-der-mediendemokratie-zur-internetdemokratie

Damit dürfte zumindest bei einem ehemaligen Mitglied eines Rundfunkrates der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Bewusstsein dafür bestehen, dass der Einfluss der Medien in Deutschland auf die politischen Entscheidungsprozesse derart groß geworden ist, dass wir eigentlich von einer Mediendiktatur sprechen müssten, da es nur noch um die mediale Kampagnenfähigkeit eines Themas geht und nicht mehr um Sachpolitik, weshalb die Parlamente in Deutschland immer mehr zum niveaulosen Marionettentheater verkommen.       

Der Rundfunkrat einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist hier auch kein geeignetes Mittel, um den diversen Interessengruppen unserer Gesellschaft in irgend einer Form Einhalt zu gebieten, da er vordergründig selbst aus Vertretern von angeblich unabhängigen Organisationen und Institutionen bestehen soll. In Wirklichkeit werden diese Vertreter jedoch nicht nach der Relevanz in Bezug auf ihre gesellschaftliche Funktion hin in einen Rundfunkrat berufen, sondern nach der Zughörigkeit zu einer politischen Partei. Die Vertreter der beiden Amtskirchen werden in dieser Tradition beispielsweise nicht deshalb in einen Rundfunkrat berufen, weil sie den christlichen Glauben besonders gut vertreten, sondern weil sie mit der CDU sympathisieren. Die Vertreter der Gewerkschaften sind im Gegenzug dazu in der Regel auch gleichzeitig SPD-Mitglieder. Selbst ein medienpolitischer Sprecher der Grünen stellt in einer Rede im NRW-Landtag das Folgende fest:
Zitat
Das Spannende daran ist ja, dass Sie versuchen, das alles im Rahmen dessen zu tun, was Ihnen an Möglichkeiten gegeben ist. Aber ganz offensichtlich haben Sie noch nicht genügend erkannt, welches enorme Instrument zur Verfügung steht, wenn man sich in diesem Land anständig aufführt und auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Wort kommt (vgl. hierzu S. 55 im Plenarprotokoll 17/128 der Sitzung des NRW-Landtages vom 19.05.2021).
Siehe hierzu eventuell auch:
Appell-Briefe zur Inhaftierung von Georg Thiel an den Intendanten Tom Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35099.msg214979.html#msg214979
Schon erstaunlich. Wird das Forum bei google jetzt gefiltert?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26203.msg215652.html#msg215652

Damit sind solche Rundfunkräte politisch nicht unabhängig, was auch nichts daran ändern würde, wenn irgendeine Protestpartei in die politische Verantwortung geraten würde, da in diesem Fall nur die Mitglieder des Rundfunkrates, die den Intendanten einer Rundfunkanstalt wählen, durch die eigenen Leute ersetzt werden würden. Die Landesrundfunkanstalten gehören in diesem Zusammenhang durchaus zur Beutekultur einer gewonnen Landtagswahl. Daher sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schon alleine auf Grund ihrer verlogenen Struktur her gar nicht in der Lage „ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht“ zu den werbefinanzierten Medien zu bilden, von dem das Bundesverfassungsgericht im Zitat des ersten Post dieses Threads redet. Eine Pressefreiheit, die nur dann gewährt sein soll, wenn der Staat die Finanzierung von parteipolitisch kontrollierten Rundfunkanstalten sicherstellt, ist in diesem Sinne auch keine Pressefreiheit. Siehe hierzu im Weiteren:           
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Re: Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDF
#7: 17. Dezember 2021, 14:50
Von den Offiziellen der beiden Amtskirchen in Deutschland hört man für gewöhnlich keine Kritik an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, obwohl die Kirchen über ihre karitativen Einrichtungen wie Diakonie oder Caritas eigentlich über die sozialen Missstände informiert sein müssten, die der Rundfunkbeitrag verursacht. Der allgemeine Tenor zu diesem Thema scheint dort so zu sein, dass gesagt wird, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht so schlimm sei wie die privaten Medien, womit wir bei der Ausgangsfrage dieses Thread wären. Denn es ist durchaus fraglich, ob ARD, ZDF und ihre anderen Programme wirklich besser sind, wenn man beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Hetzkampagnen gegen Ungeimpfte und gegen ältere Frauen oder den Vorwurf des Antisemitismus gegen das ZDF betrachtet, worüber auch hier im Forum berichtet wurde:
Rubikon: Gebührenfinanzierte Tyrannei
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35785.msg216366.html#msg216366
WDR-Kinderchor-Lied: "Meine Oma ist ne alte Umweltsau" (Satire?)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32854.msg202798.html#msg202798
Für Antisemitismus möchte man keine Gebühren zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35808.0

Man muss natürlich einräumen, dass das erste Presseorgan, das über den Marienhof-Skandal berichtet hatte, die epd medien gewesen sind, wobei dieses epd in verschämter Weise eben für Evangelischer Pressedienst steht. Denn am 1. Juni 2005 veröffentlichte Volker Lilienthal in der Ausgabe Nr. 42 der epd medien den Artikel „Bavaria Connection“, in dem er nachwies, dass die Produktionsfirma Bavaria über Jahre systematisch Schleichwerbung in der Vorabendserie „Marienhof“ zuließ, weshalb an dieser Stelle auf diesen historischen Artikel verwiesen wird:
Evangelischer Pressedienst: epd medien: Ausgabe 42, 1. Juni 2005, Seite 3-17        
https://www.yumpu.com/de/document/view/6621274/nr-42-medien-student

Medienkorrespondenz (MK) nennt sich der vergleichbare Pressedienst der katholischen Kirche, der letztendlich auch nicht über die eigentümlichen Gesetzmäßigkeiten der Medienwelt steht, weshalb dort ebenfalls wenig Kritik am Rundfunkbeitrag im Speziellen und am öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Allgemeinen zu finden ist. Auch wenn ich in der Berichterstattung des MK immer wieder sehr nützliche Informationen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefunden habe, war diese Berichterstattung insbesondere in Bezug auf den Rundfunkbeitrag in meinen Augen viel zu seicht, was eigentlich schade ist, da es in der MK-Redaktion offensichtlich gute Kenner der Rundfunkbeitragsproblematik gibt, was in der Medienwelt eher selten ist. Die bescheidene Hervorhebung der Leistungen der epd medien in der Marienhof-Affäre ist dann auch keine Tugend:
Zitat
Die Fachpublikation bzw. deren Redakteure wurden für ihre Arbeit und Recherchen mehrfach ausgezeichnet. Im Jahr 1997 beispielsweise erhielt „epd medien“ den Hans-Bausch-Mediapreis des damaligen Süddeutschen Rundfunks (SDR). Im Jahr 2005 deckte Volker Lilienthal, zu dieser Zeit Redaktionsleiter von „epd medien“, den Schleichwerbeskandal in der ARD-Vorabendserie „Marienhof“ auf, wofür er unter anderem mit dem Bert-Donnepp-Preis für Medienpublizistik ausgezeichnet wurde.
Aus: MK vom 23.01.2019: Fachdienst „epd medien“ feiert 70-jähriges Bestehen
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/fachdienst-epd-medien-feiert-70-jaehrigesnbspbestehen.html

Weder beim epd noch beim MK kann ich im Übrigen irgendwie erkennen, was diese Medienzeitschriften eigentlich mit dem christlichen Glauben zu tun haben, obwohl beide Zeitschriften von den Kirchenmitgliedern in Deutschland finanziert werden. Es ist mir beispielsweise nicht bekannt, ob eine dieser beiden Zeitschriften mal darüber berichtet hat, dass Papst Franziskus nach eigenen Angaben in einem Interview seit 1990 kein TV mehr nutzt, so wie es in anderen Zeitungen dargestellt wurde:
Der Tagesspiegel vom 26.05.2015: Warum Papst Franziskus weder Internet noch TV nutzt
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/trotz-sechs-millionen-twitter-followern-warum-papst-franziskus-weder-internet-noch-tv-nutzt/11824756.html
Bild vom 26.05.2015: Papst hat seit Juli 1990 nicht mehr ferngesehen
https://www.bild.de/politik/ausland/papst-franziskus/kein-tv-seit-1990-41098482.bild.html
[TEXTO COMPLETO] Entrevista del diario argentino La Voz del Pueblo al Papa Francisco
https://www.aciprensa.com/noticias/texto-completo-entrevista-del-diario-argentino-la-voz-del-pueblo-al-papa-francisco-67513

Da ich selbst zu den Abstinenzlern der Rundfunkempfangsmöglichkeit in Deutschland gehöre, finde ich es natürlich sehr sympathisch, dass Papst Franziskus ebenfalls auf den Konsum von TV verzichtet. Irgendwie kommt man sich dann nicht mehr so als Sonderling vor, nur weil irgend ein Gesetzgeber angeblich behaupten würde, dass alle Menschen in Deutschland Rundfunk und Fernsehen konsumieren würden, und du dich vorwurfsvoll fragen musst, warum schaue ich kein Fernsehen. Je mehr mich dieser Gesetzgeber dann dazu zwingt, mich mit den Medien zu beschäftigen, desto mehr wächst eigentlich in mir der Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag, da ich immer mehr feststelle, dass diese Welt der Medien eine sehr hässliche Welt ist. Es besteht zudem immer noch ein sehr hoher Bedarf an rechtlicher Klärung der durch den Rundfunkbeitrag verursachten Missstände und Widersprüche. Siehe hierzu beispielsweise die aufgeworfenen Fragen in:
Muss für ein Baumhaus im Wald ein Rundfunkbeitrag nach § 2 RBStV bezahlt werden?     
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35697.msg216057.html#msg216057


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ich habe das vor kurzem veröffentliche WSW-Gutachten (fast 1900 Seiten) zu den Missbrauchsfällen in der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019 gelesen und bin schockiert, was die Medienvertreter aus diesem Gutachten gemacht haben. Natürlich gibt es da nichts zu beschönigen, dass Verantwortliche Fehler gemacht haben, wenngleich doch mal klargestellt werden muss, dass es in dem Gutachten um Pflichtverletzungen nach dem Kirchenrecht geht und nicht um die Ermittlung von Straftaten, was schließlich auch nicht die Aufgabe der Katholischen Kirche wäre.
Gerade die Auseinandersetzung um dieses Gutachten zeigt, dass die Medienvertreter offensichtlich in einer anderen Realität leben als Menschen, die eine religiöse Orientierung haben. Daher halte ich die weltanschauliche Ausrichtung der meisten Medienvertreter auch nicht vereinbar mit dem Christentum. Nach dem, was mir berichtet wurde, sollen die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den verleumderischen Darstellungen gegen die Katholische Kirche sogar noch schlimmer als die Printmedien gewesen sein. Alle Katholiken sollten daher ihre Mitgliedschaft beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk kündigen. Zu den weiteren Details verweise ich dazu auf die folgenden Themen:
           
Negative Religionsfreiheit als Schutz vor dem destruktiven ÖRR-Kult
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34924.msg211836.html#msg211836
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
 
Letztendlich geht es bei Kampagnen gegen einzelne Gruppen in einer Gesellschaft generell darum, die Wirklichkeit aus politischen Gründen zu verzerren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk betreibt nach meinen Recherchen in diesem Sinne sogar mehr „Schleichwerbung“ (Themenplatzierung) als jede andere Einrichtung, die zur objektiven Information dienen sollte. Es ist daher sehr zweifelhaft, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirklich das gute Zeugnis verdient, das ihm das Bundesverfassungsgericht in den Urteilen zum Rundfunkbeitrag ausgestellt hat. Hierzu verweise ich im Weiteren auf die Diskussion im folgenden Thema: 
   
Medienrecht im Rundfunkbeitragsurteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35930.0


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Zum Thema der Schleichwerbung gehört natürlich auch die Frage, ob politische Werbung in Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt erlaubt ist. In diesem Zusammenhang ist mir bei der Beschäftigung mit einem anderen Thema aufgefallen, dass eine ehemalige Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung (Zuständig für die Vergabe von SPD-Stipendien) offensichtlich 16 Jahre lang in einer eigenen Talkshow Werbung für die SPD im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht hat, ohne dass dies von den Gremien zum Schutz der Pressefreiheit jemals moniert wurde. Siehe hierzu im Weiteren:

ARD-Sonntagstalk „Anne Will“ wird zu Jahresende eingestellt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36878.msg221419.html#msg221419

Da einige der hier im Thead besprochenen Gedanken in eine anhängige Anfechtungsklage eines Bekannten von mir eingegangen sind, weise ich alle Interessierten am rechtlichen Widerstand gegen den Unrechtsbeitrag auf die Dokumentation dieser Klage in dem folgenden Thema hin:

Doku: Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0


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