Zur Erinnerung verweise ich zunächst auf das Schreiben an die MdLs in Nordrhein-Westfalen, das im ersten Post zu finden ist:
Mitglied des Landtags
xxxxxxxxxxxxxx persönlich
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Betr.: Ihr Ja zur Fortsetzung der Inhaftierung des Nicht-Konsumenten der
Rundfunkempfangsmöglichkeit Georg Thiel und die Konsequenzen
[ ... ]
Auf diesen Brief an einige Mitglieder des NRW-Landtags hat ein Bekannter von mir mittlerweile ein Antwortschreiben aus dem Justizministerium mit Datum vom 06.09.2021 erhalten. Den Wortlaus dieses Schreibens darf ich in anonymisierter Form hier wiedergeben:
Sehr geehrter Herr X,
für Ihr Schreiben bedanke ich mich. Herr Justizminister Biesenbach hat mich gebeten, mich Ihrem Anliegen anzunehmen.
Ich darf Ihnen versichern, dass eine spezielle Justizvollzugsanstalt für die Unterbringung von Personen in Erzwingungshaft nicht geplant ist. Soweit gesetzliche Trennungsgrundsätze für verschiedene Haftarten und Haftformen bestehen, werden diese selbstverständlich auch bei Personen in Erzwingungshaft umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Stempel des Justizministeriums und
Unterschrift einer Regierungsangestellten]
Absender:
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Das Schreiben bestätigt eigentlich nur unsere Vermutung, dass die Landesregierung hinter den Planungen der Landesrundfunkanstalten hinterherhinkt, was natürlich nicht beruhigend ist. Generell müssen wir hinsichtlich des Sachverhaltes der zunehmenden Anzahl der ausgestellten Haftbefehle die weitere Entwicklung abwarten. Solange in Deutschland noch nicht offiziell der Status einer Diktatur erklärt worden ist, macht es jedenfalls weiterhin Sinn, dass wir uns als Betroffene einer politischen Verfolgung an die Mitglieder der Landtage und anderer Einrichtungen mit Info- und Protestbriefen wenden.
Denn jeder, der von einer Landesrundfunkanstalt auf Grund seiner Gegnerschaft zum Unrechtssystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit einem Haftbefehl bedroht wird, ist letztendlich nichts anderes als ein politisch verfolgter Mensch.Daher möchte ich an dieser Stelle dazu aufrufen, sich im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen auch weiterhin an Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International zu wenden, welche letztendlich mehr Erfahrung mit dem Thema haben als wir hier im Forum. Da die deutschen Medienvertreter die politische Verfolgung der Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer noch als Einzellfälle abtun, möchte ich dazu aufrufen, Kopien von Haftbefehlen oder Schreiben, in denen eine Haft oder andere repressive Maßnahmen angekündigt werden, an den Hauptsitz von Amnesty International nach London zu senden. Dies kann durchaus auch per E-Mail mit einem angehängten Scann des Dokuments, das die Selbstbetroffenheit belegt, an die Adresse
<contactus@amnesty.org> erfolgen, wenn man sich das Porto für ein Schreiben nach England sparen möchte. Ein Musterschreiben für ein Anschreiben in englischer Sprache haben wir hier im Forum vor einiger Zeit schon verfasst, worauf ich hiermit verweise:
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitraghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044Damit in dieser Richtung endlich etwas passiert, ist es schon notwendig, dass viele Betroffene sich mit Schreiben an den Hauptsitz in London wenden. Zur Zeit überlege ich auch, ob es nicht sinnvoll wäre, sich gleichzeitig an die US-Organisation Human Rights Watch zu wenden, weil man dort vielleicht auf mehr Verständnis für die Situation von politisch Verfolgten in Deutschland durch staatliche Rundfunkanstalten stößt. Generell müssen wir die weitere Entwicklung in Europa wohl erst einmal abwarten, bevor wir zu diesem Schritt übergehen. „Vergessene Gefangene“ ist schließlich das Gründungsthema von Amnesty International im Jahre 1961 gewesen (vgl.:
https://de.wikipedia.org/wiki/Amnesty_International#Gr%C3%BCndungsgeschichte )