Landesverfassungen: Suche nach "Äquivalenztabelle".
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Nach Hinweis von @hankhug wurde klar: Die jeweiligen Landesverfassungen müssen in der Beschwerde-"Begründung" (inzwischen rund 80 Seiten) gleich auf der ersten Seite in den Vordergrund geschoben werden. Der Eile wegen geschieht dies zunächst durch einen allgemeinen Text über Äquivalenz des Grundrechteschutzes.
Suchaufgabe: Gibt es irgendwo Äquivalenztabellen?
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Nämlich für jedes Grundrecht gelistet: Grundgesetz-Artikel, sodann das Äquivalenz der 16 Landesverfassungen. In diesem Thread bitte nur etwaige Links plus Mikro-Kommentar über den Inhalt. Sofern mehr nötig ist, muss dafür ein neuer Thread entstehen.
Bei Wikipedia wurde auf die Schnelle nichts gefunden. Umfangreiche rechtswissenschaftliche Schriften über Ähnliche gibt es in reichlicher Menge. Nein, wir brauchen das in Tabellenform für die Beschwerde.
Hessen hat da eine historische Sonderrolle,
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Die Grundrechtegeschichte wurde im Thread kurz erwähnt. Das wollen wir hier nicht ausweiten.
Nur einmalig dieser Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_des_deutschen_VolkesDie selbstbewusste Verfahrens-Besonderheit - hier im Thread behandelt - des hessischen Landesverfassungsgerichts, das müsste im Kontext der Jahre ab 1945 in der hessischen und Frankfurter moral-suchenden Politik der Neubesinnung interpretieren. Das sei nur angedeutet für Interessierte - findet man im Netz - bitte nicht für Ausweitung hier im Thread.
Versandstufe 2 startet nun.
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Erste Landesverfassungsrichter in Deutschland freuen sich ja bereits über die 80 Seiten (plus 800 Seiten Gutachten als .pdf). So ein Konzept ist eine Premiere, aber alles im Leben kommt irgendwann zum ersten Mal vor. Nur der Verfassungsgerichtshof Berlin hatte 2017...2020 schon einen Vorgeschmack dieses Nebeneinander, und, ja, die Richter haben es verantwortungsbewusst einem Entscheid zugeführt.
Heute sollen alle Teilnahmebereiten die aktuelle Fassung der Beschwerde erhalten. An der Beschwerde sind kaum noch inhaltliche Änderungen. Die aktuell entstandene Ausweitung von 70 auf 80 Seiten ist bedingt durch Bearbeitungserleichterungen für die Richter. Der hoch konzentrierte Inhalt für rund 20 Anträge statt nur 1 muss verdaubar aufbereitet werden.
Weitere Teilnahmebereite der Versandstufe 2: Bitte Mitteilung per PM. ---------------------------------------------------------------------
Die E-Mail-Adresse ist nötig; vertrauliche Behandlung zugesichert. Dort erhält man dann sofort die 800 Seiten Gutachten als .pdf - 8 MB - Inhaltsverzeichnis 5 Seiten, das "hat es in sich".
Aber nur für Mitstreiter, die durch ihre Beiträge erkennen lassen, dass sie wissen, was sie tun - beispielsweise schon eigene VG-Klage oder einfach aktive Beiträge im Forum. Denn die ersten Teilnehmer haben ja hilfreiche konstruktive Mitsprache- und Mitdenk-Gelegenheit.
Erst etwas später, wenn alles durch die kundigen "Vorreiter" gefestigt und voll standardisiert ist, kann jederfrau und jedermann im Land sich einfach anschließen.