Für Bayern hats die
einzigartige Regelung: Die
kostenfreie Popularklage für jedermann.
Jedermann-Klage:
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/verfassungsgerichtshof-garantiert-den-rechtsstaat-bayern-art-9962206Erinnern wir uns an Ermano
Geuer und die Drogeriekette
Roßmann, 2014.
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs - Geuer - Rossmann
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9418.50.htmlEntscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen des Herrn E. G. in I. u. a.
Rn171: Die Verfahren sind kostenfrei (Art. 27 Abs. 1 Satz 1 VfGHG)http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htmhttps://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/8-vii-12__24-vii-12-entscheidung.pdfArt. 27 Abs 1 S1 VfGHG, Kosten
(1) 1Das Verfahren des Verfassungsgerichtshofs ist kostenfrei. [...].
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVfGHG-27Im Übrigen ein verlorener Prozeß:
E n t s c h e i d u n g :
Die Anträge werden abgewiesen.
Allgemeine Infos zum VfGHG:Dr. Geuer+Roßmann haben unterjährig geklagt,muß jedoch nicht sein:
Die bayerische Popularklage
[...] Es gibt auch keine Frist für die Einreichung der Popularklage, auch jahrzehntealte Gesetze können also angegriffen werden. Nur bei Rechtsnormen, die von vornherein lediglich für eine Übergangsdauer gelten sollen, kommt eine Verwirkung in Betrachtung, wenn man sich zu lange Zeit lässt. [...].
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-bayerische-popularklage_159722.htmlEine tatsächliche Popularklage, hier zum BY-PAG, eg.
Zulässigkeit,
Begründetheit,
Verwirkung:
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160030/Popularklage-Endgueltige-Fassung_ohne-Adressen-neu.pdfErmano Geuer vs. Rundfunkbeitrag:
Komplettes Interview (25min)
https://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8(1:00..2:30) Klagen kann jeder.
(4:15..4:50) Popularklage ist kostenfrei, eine Mißbrauchsgebühr (max 1500€) gibt es, haben wir hier nicht, weil: DSGV0 und etliche EUGHs dazugekommen sind.
(20:33) Kein Anwaltszwang
Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag (1h)
https://www.youtube.com/watch?v=EgQn1B0XHH0Popularklage (26:30..27:00)
(??:??) Die Popularklage haben die Allierten den Bazis (und die wollten das gar nicht!) ins Gesetzbuch geschrieben.
(55:44) Die Popularklage in Bayern ist eine Jedermannklage. Einzigartig in Deutschland und in der EU.
(56:58) Mutwilligkeitsklage [= Mißbrauchsgebühr]
Art. 27 Abs 1 S2 VfGHG, Kosten
[...]. 2Ist jedoch [...] die Popularklage unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so kann der Verfassungsgerichtshof dem Beschwerdeführer [Kläger] oder Antragsteller [Ra, Kanzlei] eine Gebühr [...] auferlegen. [...]
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVfGHG-27Es kann JEDER klagen auch OHNE in BY gemeldet zu sein, Wohnsitz zu haben.
So fällt ein Kartenhaus in sich zusammen:
Der hier in Rede stehende Rundfunk(änderungs)staatsvertrag (RÄStV), jetzt Medienstaatsvertrag (
MStV), betrifft nur Bayern.
Nur:
Wenn EIN Staatsvertrag kippt, dann kippen ALLE ->Sachsen-Anhalt!OT (im Rückblick):Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.htmlVon Dr. E. Geuer hatte es auch ein Gutachten:
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
"Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen 'Rundfunkbeitrag'"
http://vzvnrw.de/images/news/2013/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf---------------------------
Behörde oder Unternehmen?
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131168.html#msg131168Insbesondere:
BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.0.html---------------------------
Hier hats unter anderem Grafiken zu den vielen Öffi-Beteiligungen:
Aus 2015:
F.A.Z.: "Alle Befürchtungen bestätigt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15241.msg101468.html#msg101468Aus 2013:
Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2013/09/funfter-offener-brief-die-intendantin.htmlAus 2014:
Das Firmennetz des öffentlichen Rundfunks-Versteht das noch einer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11715.msg79022.html#msg79022---------------------------
Klageerwiderung des SWR zum Thema Beihilfe/ europäisches Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18055.msg118310.html#msg118310Sehr gute / anschauliche Erkläung der
Separierbarkeit zur Festellung einer "neuen Beihilfe" .
Aus 2017:
Arbeitspapier "Aspekte einer gerechteren Finanzierung des ÖR" [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22741.0.htmlhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22741.msg152434.html#msg152434Arbeitspapier "Aspekte einer gerechteren Finanzierung des ÖR"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22740.0.html---------------------------
Mit dem Amt verbunden war die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks (BR), Kerstens Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 2020 (
https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Kersten )
Somit gehts mit A. Breit weiter und I. Aigner ist dann als Präsidentin des Bayerischen Landtags qua Amt Vorsitzende des Verwaltungsrats des BR.
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-6_-e6eafdd02d017f47d2a63b6fede3a4cac227b7eb.htmlBY leistet sich den Luxus der
"Staatsfreiheit" auch im Verwaltungsrat des BR.
Dazu auch noch gleich die fünfzig BY-Rundfunkräte:
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/mitglieder-v2-100.htmlTatsächlich, er ist gegangen:
27.01.2020: Joachim Herrmann verabschiedet VGH-Präsidenten Stephan Kersten und führt Nachfolgerin Andrea Breit in das Amt ein.
https://www.joachimherrmann.de/lokal_1_1_4228_Wechsel-an-der-Spitze-des-Bayerischen-Verwaltungsgerichtshofs--Bayerns-Innenminister-Joachim-Herrmann-verabschiedet-VGH-Praesidenten-Stephan-Kersten-u.html---------------------------
EuGH zur Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31158.msg193748.htmlIn den verbundenen Rechtsachen C-508/18 und C-82/19 PPU
Rn70:
[...] , dass der Begriff „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 dahin auszulegen ist, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden. [...].
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=214466&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=DOC&pageIndex=0&cid=1546476und bei den Richtern siehts nicht anders aus, weil Richter ebenso wie Staatsanwälte von der
Exekutive vorgeschlagen werden, nämlich durch Landes-Justizministerien und dann wird hinter verschlossenen Türen abgestimmt. Das nennt sich auch das
"vierte" [es gibt nur drei] StEx, hierzu auch
EuGH C-896/19 - Begriff "Unabhängiges Gericht"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34955.0.htmlAus 2014:
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.htmlAbgründe auch hier: Die
Lepra-Station des MDR:
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg165424.html#msg165424