Ich sehe das Ganze wie Syna.
Artikel 5 GG spricht vom "Recht" sich ungehindert informieren zu DÜRFEN. Wo steht dort etwas einer "Pflicht"??
Folgt man diesem Argument, dann stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag eine reine Kopfsteuer dar, dem ein politisches Informations-Dirigat zu Grunde liegt. Genaugenommen hindert das Gesetz die Bürger daran sich ungehindert informieren zu können, bzw. nach eigenem Gusto und selbstverantwortlich am kulturellen Leben im Staat teilzunehmen, und zwar dadurch, dass den Bürgern die dazu notwendigen Mittel grundgesetzwidrig entzogen werden.
Den Begriff "Grundversorgung" definiere ich, als mündiger und kritischer Bürger, zu allererst einmal selbst! Dazu brauche ich weder einen staatlich-bestandsgarantierten Rundfunk, noch eine Bevormundung durch abgehobene Politiker oder medien-hörige Richter. ICH entscheide, was Grundversorgung ist - und was nicht!
Für mich besteht "Grundversorgung" im ungehinderten Zugang zu Radioprogrammen - T.V.-Programme gehören hier nicht dazu, wer diese haben will mag sie sich antun, soll dann jedoch auch dafür aufkommen.
Information und Kultur gehören zum Leben dazu - wobei zu sagen ist, dass man beide beim ÖRR schon seit Jahrzehnten schmerzlich vermisst. Seichte bis sau-blöde "Dumpfbacken-Unterhaltung" gehört jedoch absolut NICHT dazu - und damit Basta Ya! Wer sich diesen Schrott antun will - bitteschön! ICH WILL ES NICHT - und dieses RECHT lasse ich mir auch von niemandem nehmen! Im übrigen berufe ich mich hier auch auf Paragraph 241a, BGB, welcher klar aufzeigt, dass sich dieses Rundfunk-Unsinns-Beitragsgesetz jenseits von jeglichem Recht und Gesetz, von Gerechtigkeit noch nicht einmal gesprochen, bewegt.
Die von mir einmal blöderweise erteilte Einzugsermächtigung wurde gekündigt. Nun warte ich auf Post von der Beitrags-Mafia, meine eigene Klage gegen diese Medien-Diktatur befindet sich in Vorbereitung. Und egal, wie die Richter entscheiden: ICH zahle diesen Mist-Beitrag NICHT, komme da, was wolle und geschehe hier was will!
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)