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Autor Thema: == Grundversorung ==  (Gelesen 28755 mal)

  • Beiträge: 48
Re: == Grundversorung ==
#30: 14. Oktober 2012, 23:42
Zum Thema "wie teuer ist denn die jetzige sogenannte Grundversorgung":

Das Produktionsbudget eines Tatorts bewegt sich in einer Größenordnung von
rund 1,5 Millionen € pro Folge; die tatsächlichen Kosten variieren aber stark
nach Produktionsart und der jeweiligen Rundfunkanstalt. Bei ca. 90 Min. Länge
kostet eine Minute damit 16.666 € ~ 17.000 €. Die meisten Tatorts sind kürzer,
d.h. eine Minute ist sogar eher noch teurer.

Die ARD argumentieren gerne damit, dass der Tatort sehr wohl
sozialkritisch sei.

Genauso auch Fußballübertragungsrechte: Da bieten die ÖRR mit, versenken
hierbei Unmengen an Gebührengeldern, und sorgen indirekt sogar dafür, dass
Fussballprofi XY statt 800.000 €/a jetzt 1.000.000 €/a einsacken kann. Während
die arme Rentnerin sich biegen muss, um sich ihre 18€ im Monat abzusparen.




RICHTIG! - Und die arme Rentnerin kann künftig nicht einmal entscheiden, ob Sie Ihre Informationen nicht ganz woanders beziehen will als bei unseren

ZENTRAL-Organen!

Für 230,-- € p.a. kann Sie sich einige schöne Videos oder Bildbände oder sonst noch was kaufen, was IHREM Informationsbedürfnis entspricht!

Aber im ?nach?-totalitären Deutschland muss Sie via den Kunstbegriff "Grundversorgung" der so nicht einmal in Grundgesetz steht:
- den Fussball finanzieren,
- Tatort finanzieren
- Alle blöden Shows finanzieren, auch wenn sie diese nicht will
- die Tagesschau finanzieren, obwohl sie lieber morgends Ihre Zeitung liest
- und, und und....

Daher gehört jegliche ZWANGS-FINANZIERUNG von Dingen, die auch ALTERNATIV, d.h. in FREIER WAHL verfügbar sind/wären, ABGESCHAFFT!!!

Denn jegliche Mittel-VERWALTUNG verlockt auch stets dazu, wie angedeutet, diese MONETÄRE MACHT auch auszunutzen und jegliche "UNTER"-Haltung und sogar "objektive" Berichterstattung entsprechend zu beeinflussen, thematisch, inhaltlich, mengenmäßig!....

Wir brauchen aber KEINE VERWALTUNG irgendeiner Art, die unser Informationspektrum in genau dieser Art und weise "VOR-AUSWählt".

Daher WEG mit solchen UNBEGRIFFEN wie GRUNDVERSORGUNG - Das klingt für einen wachen Menschen eher nach "GRUNDREINIGUNG" bei der GEHIRNWÄSCHE...!



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B
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Re: == Grundversorung ==
#31: 17. Dezember 2012, 17:30

Ich benötige keinerlei deratige Grundversorgung.


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a
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Re: == Grundversorung ==
#32: 27. Dezember 2012, 21:54
Gerade läuft Bundestag live.
Wo dürfte ich mir das zukünftig ansehen?
Das kommt auch auf dem Staatsfernsehesender Parlamentsfernsehen, den man - zumindest in Berlin - über das Kabelnetz unverschlüsselt empfangen kann.


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d

doe

  • Beiträge: 875
Re: == Grundversorung ==
#33: 28. Dezember 2012, 07:25
Oder im Netz:
http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv

Wenn es dieses Programm bundesweit im TV gäbe,
dann könnten die ÖR sich ihre hohlen Talkshows sparen.


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Re: == Grundversorung ==
#34: 30. Januar 2013, 08:43
-- Unterhaltung --

Die Überzeugung, dass Unterhaltungssendungen zur "demokratisch-
informellen Grundversorgung" dazugehöre und deshalb zu den Aufgaben
der ÖRR (=Öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten) zähle, ist der
Hauptgrund dafür, dass die ÖRR überhaupt soviel Unterhaltungs-Content
senden.

An dieser Doktrin halten die ÖRR eisern fest, obwohl sie sich in
dieser Hinsicht kein bißchen von den privaten TV-Sendern und den privaten
Radiosendern unterscheiden: Beide senden überwiegend Unterhaltungs-
Content. Der Unterschied ist: Die ÖRR sind gebührenfinanziert.

Dazu hier meine Replik im Piratenforum:

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Aus dem Piratenforum:

Piratenlily | LV Sachsen schrieb am 28.01.2013: 
... dass zwischen den vielen Informationsprogrammen auch etwas zur Auflockerung kommen muß, damit der Zuschauer "dranbleibt" und die schwere Fernsehkost auch konsumiert. Ansonsten wäre ÖRR nämlich Geistertheater.


StreetDogg | LV Hamburg schrieb am 28.01.2013:
Der Grundversorgungsauftrag umfasst vor allem deshalb auch Unterhaltung, weil Unterhaltung ebenfalls meinungsbildend ist.

Das kommt auch nicht einfach aus den Gesetzen, sondern ist Rechtsprechung des BVerfG zur grundgesetzlich garantierten Rundfunkfreiheit. Diese erfordert die Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten, sondern jede Vermittlung von Information und Meinung umfassenden Sinne. Es wäre auch nicht ganz trivial da irgendwo eine Grenze zu ziehen, was nun "nur" Unterhaltung ist und was in zur Meinungsbildung in der Gesellschaft beiträgt.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Danke, StreetDogg, für diesen Einwand.

Das was Du hier vorbringst, ist nämlich genau die Argumentation des ÖRR,
der Landespolitiker und sogar des BVerfG, um den Unterhaltungs-Content
des ÖRR zu rechtfertigen.

Nur .... ich selbst kann diesen Gedanken nicht einmal ansatzweise
nachvollziehen? Was mache ich falsch?

-------------------------------------------------------------------

In welcher Hinsicht sind Musikantenstadl, die vielen Kochsendungen, die
neue Haarfarbe von Prinzession xy oder der neue Lover von Sängerin xy
meinungsbildend? Wo ist der Informationsgehalt der Tatort Sendung xy
"Tod an der Donau"? Oder ist mit "Information" oder "Meinungsbildung" der
schneeweiße Audi in der "Wetten dass"-Sendung mit Thomas Gottschalk
gemeint?

Ich strenge mich ja an, hier Information und Meinung zu erkennen - aber
ich seh davon nichts!

Naja, jetzt könnte man - subtil betrachtet - sagen: Da werden
versteckte Paradigmen entweder zerstört oder neu aufgebaut, subtile
Denkschemata neu gesetzt usw.. Wenn der neue Tatort-Kommissar eine
Frau ist, oder wenn er/sie gar von schwarzer Hautfarbe ist, dann wird
unbewusst natürlich eine "Art Information" transportiert. Oder wenn
sozialkritisch das Treiben eines korrupten Politikers aufgedeckt wird. Oder
wenn immer "die Guten" gewinnen: Hier werden durch Unterhaltung "neue
soziale Konnotierungen" geschaffen oder bestehende "Konnotierungen"
gefestigt. Das ist Einflussnahme auf das Unterbewusstsein, auf das
gesellschaftliche Selbstverständnis jedes Einzelnen.

Keine Frage: Diese Art von Einfluss auf Vorurteile und das Setzen neuer
"sozialer Konnotierungen" ist erstrebenswert und wichtig. Aber: Kann das
die Aufgabe des ÖRR sein? Brauchen wir dazu den ÖRR?

Denn seltsamerweise kommen die in diesem Sinne am intelligentesten
gemachten Unterhaltungssendungen aus den bösen bösen USA, wo
bekannterweise alle Sender "Private Sender" sind.

-------------------------------------------------------------------

--- Ein paar Beispiele:--- 

Doctor House: Kurzweilig werden hier menschliche Schwächen und Ethik
in einen brisanten Zusammenhang gebracht. Es gibt im ÖRR nicht ein
Format, das hier mental ansatzweise mithalten könnte.

Boston Legal: In den skuril-absurden Fällen werden politische und soziale
Themen unterhaltsam - aber intelligent - und mit brillianter Rhetorik
behandelt. Auch hier hinken unsere ÖRR hinterher, Ansätze gibt es aber.

Monk: Mit viel Liebe und Witz wird ein Aussenseiter - ein Autist - als Held
gefeiert. Sehr sehenswert.

Raumschiff Enterprise: Je nach Staffel werden vermeintliche Minderheiten
oder Benachteiligte in Führungspositionen gehoben: Der
Wissenschaftsoffizier ist ein Scharzer (Tuvok, Voyager) oder der
Kommandant ist eine Frau (Janeway, Voyager).

-------------------------------------------------------------------

Um diese Art von "Konnotierung" zu transportieren, dazu brauchen wir
aber keinen ÖRR. Denn das ist immer eine Frage des Selbstverständnisses
der Regisseure in der Produktionsfirma, die den Film herstellt. Und da sehe
ich keinen Unterschied: Auch die Privaten Produzenten wollen "die Guten"
sein. Auch bei den Hollywood-Epen gewinnen zuletzt "die Guten". Auch
ein Robert-Redford-Film oder ein Clint-Eastwood transportiert eine
"ethisch-moralische Botschaft" - da bilden die ÖRR nicht die
Ausnahme. Im Gegenteil: Private und ÖRR nutzen in Einzelfällen sogar die
gleiche Produktionsfirma.

Wenn wir "Grundversorgung" also auf "subtil transportierte
Konnotierungen" ausdehnen, dann gehört eigentlich alles - jeder
Unterhaltungsfilm, Tatort, jeder Hollywood-Schinken - aber auch die
Unterhaltung mit dem Nachbarn im Treppenhaus, der Talk mit dem Bäcker
an der Theke usw. zur "Grundversorgung".

"Grundversorgung" wird dann zu einem hohlen Begriff,
der jede Art von Kommunikation umfasst. Jede Kommunikation, eigentlich
alles ist dann "Grundversorgung"! Damit könnte man dann alles
rechtfertigen - das ist wie eine Blanko-Vollmacht.

Und genauso mißbrauchen zur Zeit Politiker und der ÖRR den Begriff
"Grundversorgung": Als Blankovollmacht um wirklich jeden Krams - von der
Kochshow bis um dümmlichen Prinzessinnen-Talk - auf den Bildschirm
lancieren. Und um Pöstchen und Versorgungsplätze zu sichern.

Deshalb ist es wichtig, den Begriff "Grundversorgung" enger zu definieren
und ihm so eine wirkliche Bedeutung zurückzugeben. Indem man
Seicht-Sendungen, Unterhaltung und Krimis ausschließt - und sich auf die
wirklichen meinungsbildenden und zum Nachdenken anregenden Formate
besinnt: Politik-Magazine, Nachrichten, Dokus, Kollegs,
Wissenschaftssendungen, Vorlesungen usw. Der Deutschlandfunk macht
vor, dass das funktioniert!

-------------------------------------------------------------------

Wenn aber stattdessen behauptet wird,
"Unterhaltung sei doch auch meinungsbildend" und "transportiere
Information", dann ist das so, als behaupte man, der Einbrecher, der
gerade das Haus ausgeraubt hat, "sei ja auch bewusstseinsbildend"
und "zeige ja bestimmte gesellschaftliche Strömungen auf".

Das stimmt nämlich sogar: Der Einbrecher ist wirklich
"bewusstseinsbildend" und er zeigt auch bestimmte gesellschaftliche
Strömungen auf. Das tut er nämlich in genau der gleichen Quantität wie
der Unterhaltungs-Content im TV "meinungsbildend" und
"bewusstseinsbildend" oder gar "sozialkritisch" ist. Müssen wir deshalb
fordern: "Mehr Einbrecher bitte!"?

-------------------------------------------------------------------

Deshalb nochmal: Wir können unter "Grundversorgung" nicht
willkürlich alles und jede Kommunikation subsummieren! Eine demokratisch
legitimierte - weil ja durch die Gebührenzahler oder die Steuerzahler
finanzierte (!) - Grundversorgung muss einer engeren, nachvollziehbaren
Definition entsprechen. Und in dieser Definition hat Unterhaltung keinen
Platz.



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Grundversorung Unterhaltung
#35: 30. Januar 2013, 09:47
-- Unterhaltung --

Raumschiff Enterprise: Je nach Staffel werden vermeintliche Minderheiten
oder Benachteiligte in Führungspositionen gehoben: Der
Wissenschaftsoffizier ist ein Scharzer (Tuvok, Voyager) oder der
Kommandant ist eine Frau (Janeway, Voyager).

Also daher kommt die Inspiration zur Marsbesiedelung, verstehe ...






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Re: Grundversorung Unterhaltung
#36: 31. Januar 2013, 05:16
-- Unterhaltung --

Raumschiff Enterprise: Je nach Staffel werden vermeintliche Minderheiten
oder Benachteiligte in Führungspositionen gehoben: Der
Wissenschaftsoffizier ist ein Scharzer (Tuvok, Voyager) oder der
Kommandant ist eine Frau (Janeway, Voyager).

Also daher kommt die Inspiration zur Marsbesiedelung, verstehe ...

Ja, jaaaa, ;D, lieber Doe ... aber

der Kasus Knacktus ist: Gehört Unterhaltung nun zum "demokratischen Auftrag der
Grundversorgung" oder nicht? Da gehe ich gerne auf die Argumente der ÖRR-Sprecher
ein - und überprüfe die. Vielleicht haben die ja recht?

Die Unterhaltung macht den Löwenanteil im Budget aus; sie ist fulminant teuer - ein
Tatort kostet ca. 1,5 Mio. € - ein Einziger Film! Auch Sport und Fussball gehören zur
Unterhaltung! Mit der Begründung "wir müssen ja auch Unterhaltung bieten" haben die
ihren Etat exorbitant - über alle erdenklichen Grenzen - ausgeweitet. Da werden
die Gebührengelder regelrecht versenkt!

Deshalb ist das die entscheidende Frage: Gehört Unterhaltung nun zum "demokratischen
Auftrag der Grundversorgung" oder nicht?

-----------------------------------------------------------------------------

Und - siehe oben - wie man das Blatt auch dreht und wendet, ich komme zu dem
Schluss: Unterhaltung gehört NICHT zur Grundversorgung. D.h. der Unterhaltungs-
content hat bei den gemeinfinanzierten ÖRR nichts verloren, er gehört dort nicht
hin.

Wenn wir nur diesen Aspekt in die Diskussion - entsprechend seiner Wichtigkeit -
hineinbringen, ergibt sich alles andere fast von selbst. Aber manchmal ist es
einfacher, über die Marsbesiedelung zu sprechen als über die "Grundversorgung".

Grüße, Syna.



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Re: Grundversorung Unterhaltung
#37: 31. Januar 2013, 09:20
Aber manchmal ist es einfacher, über die Marsbesiedelung zu sprechen als über die "Grundversorgung".

Das schöne an dem Mars-Konzept ist ja, man wird es nie in der Praxis testen können.
Das gibt dem Thema diese besondere theoretische Note.

Nichtsdestotrotz, es ist ja noch mehr als ein halbes Jahr Zeit bis zur Wahl in D und BY,
vielleicht geschieht ja noch ein kleines Wunder.


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Re: == Grundversorung ==
#38: 31. Januar 2013, 15:54
Die Frage nach der Grundversorgung ist eine sehr gute Frage.

Was sich auf den Art. 5GG beziehen will, muss meinungsbildend sein. Damit ist im öffentlich rechtlichen Rundfunk z. B. die Sendung von kommerziellen Sportereignissen nicht zulässig.

Filme an sich sind immer auch meinungsbildend und fallen damit zweifelsfrei unter dem Schutz des Art 5 GG.

Der Art. 5 GG dient aber nicht dazu, die Existenz der Rundfunkanstalten zu sichern, sondern primär die Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Die Frage ist deshalb nicht so sehr, ob die Unterhaltung zur Grundversorgung gehört, sondern vielmehr, ob es im Internetzeitalter die Gefahr einer irgendwie gearteten Einflussnahme auf die Meinungsbildung durch irgendwelche Interessen gibt.

Und es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit der öffentlich rechtliche Rundfunk selbst zu einem Instrument geworden ist, mit der die Gesellschaft im langfristigen Interesse der Politik gelenkt werden kann. Stichwort: Leitmedium. Ich muss dabei immer an die Glorifizierung der starken und selbstbewussten alleinerziehenden Mutter denken, die ihren Ex zum Teufel jagt und alles alleine besser macht.

Man hätte auch Filme darüber über machen können, wie man Blender und Schwachköpfe wie einen Stromberg erkennt, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Wenn man nachsichtig ist, kann man annehmen, dass sich das bei ARD und ZDF bisher noch niemand getraut hat.

Wenn man bösartig ist, könnte man darin den langfristig angelegten Versuch sehen, die Familien und damit deren stabilisierende Solidarität zu schwächen, um so mehr Einfluss auf den Einzelnen zu bekommen. Die Pläne der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, gehen jedenfalls schon mal genau in diese Richtung.


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Re: == Grundversorung ==
#39: 01. Februar 2013, 11:42
Wenn man bösartig ist, könnte man darin den langfristig angelegten Versuch sehen, die Familien und damit deren stabilisierende Solidarität zu schwächen, um so mehr Einfluss auf den Einzelnen zu bekommen. Die Pläne der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, gehen jedenfalls schon mal genau in diese Richtung.

Kein Schalk der Böses denkt.


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Re: == Grundversorung ==
#40: 03. Februar 2013, 09:25
Die Frage nach der Grundversorgung ist eine sehr gute Frage.

Was sich auf den Art. 5GG beziehen will, muss meinungsbildend sein. Damit ist im öffentlich rechtlichen Rundfunk z. B. die Sendung von kommerziellen Sportereignissen nicht zulässig.

Filme an sich sind immer auch meinungsbildend und fallen damit zweifelsfrei unter dem Schutz des Art 5 GG.
...

Ja, lieber Kunibert, das finde ich ja gerade nicht.

Filme - im Allgemeinen also TV-Spielfilme und Krimis - sind als Unterhaltung
gerade nicht zur "informationellen Grundversorgung" gehörig - das habe ich
oben ja schon ausführlich begründet. Aber nochmal zum Art. 5GG:


Zitat von: Wortlaut des Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk
und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre
entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der Art. 5 GG bietet im Zusammenhang mit der "Grundversorgung" einen
schönen Einstieg in die Diskussion über den ÖRR.

-----------------------------------------------------------------------------------

Aus Art. 5 GG Satz 1 und dessen Satz "... und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten
" leitet das Bundesverfassungsgericht 1986 den
Begriff der "informationellen Grundversorgung" her:

Die "informationelle Grundversorgung", so das Gericht, sei Aufgabe der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und unterscheide sie von den privaten
Rundfunkunternehmen. Zu dieser "Grundversorgung" seien sie anders als die privaten
Sender imstande,

---- weil ihre terrestrisch übertragenen Programm nahezu die gesamte Bevölkerung
erreichen (das gilt allerdings inzwischen für die privaten Programme ebenso),

---- weil sie nicht in gleicher Weise wie die Privatsender auf hohe Einschaltquoten
angewiesen sind,

----- und weil sie mithin ein inhaltlich umfassendes Programmangebot (einschließlich
Programmen für kleine Interessengruppen und für wenig zahlungskräftige
Minderheiten) leisten können. Insbesondere gehört dazu neben Unterhaltung und
laufender Berichterstattung eine kulturelle Verantwortung.


Aus dem Auftrag der "informationellen Grundversorgung" leitet das
Bundesverfassungsgericht ab, dass an die Breite des Programmangebots und die
Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk höhere
Anforderungen gestellt werden als im privaten Rundfunk. Diese "Funktion der
Grundversorgung" rechtfertigt die Finanzierung aus Gebühren bzw. durch Beiträge.

-----------------------------------------------------------------------------------

Im Gegensatz zum Gerichtsurteil von 1986 bin ich der Meinung, dass Unterhaltung
nicht zur Grundversorgung zählen kann. Das leite ich aus meinem Verständnis von
"Grundversorgung" ab: Zur Grundversorgung zählt für mich die Deckung
lebensnotwendiger Grundbedürfnisse. Dazu zählen Wohnen, Lebensmittel und
kulturelle Teilhabe. Kulturelle Teilhabe bedeutet dabei "freier Zugang zu
Bildungsinhalten, Wissenschaft, politische Informationen und allgemein Nachrichten".

In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 1986 fällt die
Abgrenzung gegenüber privaten Sendern auf. Genau diese greife ich auf, und sage,
dass ja für private Sender Unterhaltung essentieller Bestandteil des
Geschäftsmodells ist. Schon deshalb alleine brauchen wir keinen ÖRR, der
zusätzlich auch noch auf dem Gebiet der Unterhaltung um die Quoten buhlt. Dies
können wir getrost den Privaten überlassen.

Zur "kulturellen Teilhabe" die "TV-Unterhaltung" hinzuzählen halte ich für eine
gewagte Behauptung. "Kulturellen Teilhabe" ist für mich viel mehr die Vorort-Szene
an Politik, Theatergruppen und verschiedenster Initiativen. Es ist das Treffen mit
Freunden, das Vorort Kino oder der Live-Act im Club um die Ecke.

"TV-Unterhaltung" im Stile von "Wetten, dass ..." und "Tatort" dazu zu zählen, ist
ziemlich halbseiden - auch wenn die Massen sich dieser Berieselung bedienen.
"Halbseiden" und zwiespältig auch deswegen, weil diese Art der einseitigen, d.h.
unidirektionalen Berieselungs-Unterhaltung weniger "kulturelle Teilhabe" bedeutet
und eher dem Bereich der "passiv unreflektierten Vegetierens" zuzuordnen ist.
Das wäre sogar ein Grund, die "TV-Unterhaltung" statt der Grundversorgung
zuzuschlagen diese generell einzuschränken - auch bei den Privaten Sendern.

-----------------------------------------------------------------------------------

Ein zweiter Punkt, der sehr auffällig ist: Die "informationellen Grundversorgung" wird
in der Tat durch die öffentlichen Bibliotheken gewährleistet. Sie sind die Hauptpfeiler
der "informationellen Grundversorgung". Im §1 des Bibliotheksgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt heißt es:

Bibliotheken sind „für jedermann zugänglich und gewährleisten damit in besonderer
Weise das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
unterrichten zu können.“


Auch im Hessischen Bibliotheksgesetz heißt es:

Bibliotheken „gewährleisten damit in besonderer Weise das in Art. 5 des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und Art. 13 der Hessischen
Verfassung verankerte Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert unterrichten zu können.“


D.h. die öffentlichen Bibliotheken sind die wirklichen Garanten der "informationellen
Grundversorgung". Und diese sind - wie könnte es anders sein - vom Gemeinwesen,
also uns allen - durch (allgemeine!) Steuern finanziert!

-----------------------------------------------------------------------------------

Zusammenfassung
-------------------------------

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 1986 über die
"informationellen Grundversorgung" legt nahe, die TV-Unterhaltung hier herauszunehmen,
um den Begriff "Grundversorgung" klar gegenüber den Inhalten der privaten TV-Sender
abzugrenzen. Auch kann "TV-Unterhaltung" gar nicht zur Grundversorgung dazuzählen,
weil der Begriff "Grundversorgung" sonst in Beliebigkeit ertränkt würde. Dann dann wäre
alles, auch das Gespräch mit dem Nachbarn, "Grundversorgung".

Der Schwerpunkt hinsichtlich der "informationellen Grundversorgung" ist bei den
öffentlichen Bibliotheken zu verorten. Die ÖRR können - insbesondere im
Internetzeitalter - überhaupt nur mehr einen kleinen Anteil "informationellen
Grundversorgung" anbieten.

Der Vergleich mit den öffentlichen Bibliotheken suggeriert, auch den ÖRR aus dem
Steuertopf zu finanzieren.



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Re: == Grundversorung ==
#41: 03. Februar 2013, 11:55
Ich sehe das Ganze wie Syna.

Artikel 5 GG spricht vom "Recht" sich ungehindert informieren zu DÜRFEN.  Wo steht dort etwas einer "Pflicht"??

Folgt man diesem Argument, dann stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag eine reine Kopfsteuer dar, dem ein politisches Informations-Dirigat zu Grunde liegt.  Genaugenommen hindert das Gesetz die Bürger daran sich ungehindert informieren zu können, bzw. nach eigenem Gusto und selbstverantwortlich am kulturellen Leben im Staat teilzunehmen, und zwar dadurch, dass den Bürgern die dazu notwendigen Mittel grundgesetzwidrig entzogen werden.

Den Begriff "Grundversorgung" definiere ich, als mündiger und kritischer Bürger, zu allererst einmal selbst!  Dazu brauche ich weder einen staatlich-bestandsgarantierten Rundfunk, noch eine Bevormundung durch abgehobene Politiker oder medien-hörige Richter.  ICH entscheide, was Grundversorgung ist - und was nicht!

Für mich besteht "Grundversorgung" im ungehinderten Zugang zu Radioprogrammen - T.V.-Programme gehören hier nicht dazu, wer diese haben will mag sie sich antun, soll dann jedoch auch dafür aufkommen.

Information und Kultur gehören zum Leben dazu - wobei zu sagen ist, dass man beide beim ÖRR schon seit Jahrzehnten schmerzlich vermisst.  Seichte bis sau-blöde "Dumpfbacken-Unterhaltung" gehört jedoch absolut NICHT dazu - und damit Basta Ya!  Wer sich diesen Schrott antun will - bitteschön!  ICH WILL ES NICHT - und dieses RECHT lasse ich mir auch von niemandem nehmen!  Im übrigen berufe ich mich hier auch auf Paragraph 241a, BGB, welcher klar aufzeigt, dass sich dieses Rundfunk-Unsinns-Beitragsgesetz jenseits von jeglichem Recht und Gesetz, von Gerechtigkeit noch nicht einmal gesprochen, bewegt.

Die von mir einmal blöderweise erteilte Einzugsermächtigung wurde gekündigt.  Nun warte ich auf Post von der Beitrags-Mafia, meine eigene Klage gegen diese Medien-Diktatur befindet sich in Vorbereitung.  Und egal, wie die Richter entscheiden:  ICH zahle diesen Mist-Beitrag NICHT, komme da, was wolle und geschehe hier was will!


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(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

S
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Re: == Grundversorung ==
#42: 03. Februar 2013, 21:57
gut gesagt!


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V
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Re: == Grundversorung ==
#43: 03. Februar 2013, 22:24
Hallo Daniel, Hallo zusammen,

ich sehe die Sache ähnlich wie du. Leider haben unsere medien- und politik-hörige Richter den Artikel 5 GG weichgespült:

Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Dies muss der Betroffene erst nachweisen.

Mittlerweile bin ich dieser Ansicht:
Den Bürgern wird die öffentlich-rechtliche kirchoffsche "Kurtaxe" (Ausdrucksweise von Paul Kirchhof) zwangsverordnet und die Wohnung zu einem öffentlich-rechtlichen Kurort gemacht. Sein Zwang tritt die garantierten Rechte aus Art. 4 (1) und (2) des Grundgesetztes und des Artikels 18 (2), des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Völkerrecht). 

Über die Strafanzeigen kann man die Raubritter besser packen. Es können sich mehr Bürger anschließen und kostenlos Strafanzeige http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575 aufgeben. Diese  kann schneller vor den internationalen Strafgerichtshof gelangen, außerhalb des Einflusses abhängiger deutscher Richter.


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D
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  • liberté, égalité, fraternité!
Re: == Grundversorung ==
#44: 05. Februar 2013, 22:19
Tut es doch, Viktor:

Die 216 Euronen fehlen mir zur Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben - was ein mir zustehendes Grundrecht darstellt... 


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