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Autor Thema: Kosten für Kirchhof-Gutachten  (Gelesen 3360 mal)

R
  • Beiträge: 1.126
Kosten für Kirchhof-Gutachten
Autor: 18. Februar 2013, 12:07
Ist eigentlich irgendwo irgendwie schon mal durchgesicker, wieviel den Gebührenzahler/Beitragszahler/Beitragsschuldner das Chaos-Gutachten des Herrn Professor aus Heidelberg gekostet hat?

Besteht nicht für Journalisten die Möglichkeit, das herauszufinden?

Zitat
WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben
09. Februar 2012
Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem heute verkündeten Grundsatzurteil über Auskunftspflichten des WDR entschieden. Anlass hierzu bot das an den WDR gerichtete Auskunftsersuchen eines Pressejournalisten über Aufträge, die der WDR vergeben hatte. Der WDR lehnte eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kläger als einem Vertreter der konkurrierenden Presse aus Sorge vor Wettbewerbsnachteilen und zur Wahrung seiner Rundfunkfreiheit grundsätzlich ab. Im Laufe des Gerichtsverfahrens stellte der Gesetzgeber klar, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW auf den WDR anwendbar ist, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind.

Der 5. Senat verpflichtete den WDR, über das Auskunftsersuchen des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Zur Begründung führte Präsident Dr. Bertrams bei der mündlichen Urteilsverkündung aus:

Der WDR sei zwar nach dem nordrhein-westfälischen Pressegesetz gegenüber der Presse nicht auskunftspflichtig. Gleichwohl habe er nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem WDR-Gesetz Zugang zu Informationen zu gewähren, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen. Durch diese gesetzliche Vorgabe bleibe die Rundfunkfreiheit des WDR gewahrt, obwohl ihm im Vergleich zu privaten Anbietern eine größere Transparenz abverlangt werde.

Der durch das Informationsfreiheitsgesetz NRW und das WDR-Gesetz eröffnete Informationszugang tangiere nicht die grundrechtlich geschützte Freiheit der Berichterstattung. Er hindere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht daran, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen und im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern zu bestehen.

Da der genaue Umfang der dem Kläger zustehenden Informationen und etwa entgegen stehende Belange bisher nicht geprüft worden seien, müsse der WDR über das Auskunftsersuchen neu entscheiden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

Aktenzeichen: 5 A 166/10


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Kosten für Kirchhof-Gutachten
#1: 18. Februar 2013, 16:41
Ich hatte diesbezüglich im letzten Jahr bei allen Rundfunkanstalten nachgefragt. Auf eine Antwort warte ich noch heute! Ich bin allerdings auch kein Journalist. ???


Edit "Bürger":
Thema/ Frage wird u.a. unter diesem Thread aktuell fortgesetzt
Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18112.0.html
Hiesiger Thread bleibt zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 22:00 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

 
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