Der Erregungslevel hier erreicht langsam das Ausmaß von Twitter, Facebook und Co. und ich frage mich, ob das die Sache wirklich wert ist.
Ja, auch wenn mir das Erregungslevel auf Twitter, Facebook und Co. dank Nichtnutzung/Nichtinteresse daran unbekannt ist.
Bitte berücksichtige, daß auch Satire nicht alles darf; sie darf zwar einen Sachverhalt auf den Punkt bringen und zuspitzend darstellen, aber sie darf weder herabwürdigen, noch beleidigen, weder Einzelne, noch ganze Bevölkerungsgruppen.
Auch die Medien unterstehen allen 3 in der Bundesrepublik Deutschland geltenden grundrechtlichen Regelwerken; dem GG, der EMRK wie auch der Grundrechtecharta der EU. Und es kommt überhaupt nicht darauf an, ob das einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Medien gefällt.
Der Staat muß hier eingreifen, auch gegenüber den Medien, denn alle 3 benannten Regelwerke sind allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, weil sie eben für alle gelten.
Es darf daran erinnert werden, daß sich insbesondere der ÖRR nur auf Art. 5 Abs. 1, Satz 2 stützen darf; den Rest hat auch der ÖRR also einzuhalten.
Rn. 5 - 1 BvR 686/86 -
Zitat
[...]Die Verletzung von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG können öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten indes nicht geltend machen. Ihnen kommt nur im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Grundrechtsfähigkeit (Art. 19 Abs. 3 GG) zu (BVerfGE 31, 314 [322]; 59, 231 [254 f.]). [...]
Wer bestimmt, wann und warum der Bürger mit einem Unternehmen in Kontakt tritt?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31377.msg194224.html#msg194224Indem Einzelne oder Bevölkerungsgruppen herabgewürdigt werden, sind Art. 1 GG und Art. 1 Charta verletzt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;