Moin.
Eine fiktive Person F aus Niedersachsen könnte eine Vorankündigung der Zwangsvollstreckung von der zuständigen Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde erhalten haben für den Zeitraum von 01/22 bis 06/23 (18 Monate).
Dieses Vollstreckungsersuchen des NDR wurde nach einer Bitte per eMail von der Person F an die Stadtkasse von der Stadkasse an den NDR zur Prüfung zurück gegeben, da in der Auflistung im Anhang nur der erste der 4 unten aufgeführten Bescheide aufgeführt wurde.
Etwa 3,5 Monate später kam dann von der Stadtkasse eine zweite Vorankündigung der Zwangsvollstreckung, da der NDR denen mitgeteilt hat dass die Zahlungspflicht bestehe, aber auch hier wurde in der Auflistung nur einer von 4 Bescheiden aufgeführt.
Die fiktive Person muss spätestens diese Woche zahlen, sonst wird der Gerichtsvollzieher beauftragt zwecks Vollsteckung.
Die geforderte Summe von insgesamt 377,48 € setzt sich folgendermaßen zusammen:
Bescheid 1: 63,08 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Bescheid 2: 118,16 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Bescheid 3: 118,16 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Bescheid 4: 63,08 € incl. 8 € Säumniszuschlag
Mahnung 1 für die Bescheide 1-3: 308,40 € incl. 9 € Mahngebühr
Mahnung 2 für den 4. Bescheid 69,08 € incl. 6 € Mahngebühr
Also insgesamt 47 € Mahngebühren / Säumniszuschläge ...
Mich würde mal eure Meinung zu diesem fiktiven Fall interessieren, ob die 4 x 8 € = 32 €
Säumniszuschläge für die 4 Bescheide rehtlich korrekt sind, weil die Zahlungspflicht nach Meinung und Rechtsverständnis von Person F doch erst bei der Erstellung der Bescheide offiziell entstand, und wenn nicht was man dagegen unternehmen könnte.
Eine Idee der Person F war, einfach 32 Euro weniger zu überweisen, was haltet ihr davon?
Frei
Edit "Bürger": Achtung!!! Bitte nicht "Mahngebühren" und "Säumniszuschläge" miteinander vermengen! Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Hier im Thread geht es gem. Einstiegsbeitrag jedoch wohl nur um "Mahngebühren". Zu "Säumniszuschlägen" siehe u.a. unter
Vollstreckungs-Folgen d. aufschieb. Wirkg. v. Wid./Klage gg. Säumniszuschlag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34119.0
OVG/VGH - aufschiebende Wirkung von Widerspruch & Klage gg. Säumniszuschlag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14620.0
Sofern gg. die "Säumniszuschläge" keine Rechtsmittel anhängig sind oder anhängig gemacht werden, dürfte eine Kürzung um diese Beträge vmtl. nicht zielführend sein.
Vielleicht hat Person A noch unbearbeitete Anträge bei ARD-ZDF-GEZ offen, z.B.
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0
Statt sich aber (nur) daran abzuarbeiten, sollte Person A sich mglw. besser intensiver anhand der weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen wehren, was u.a. auch die fehlenden Leistungsbescheide mit vollstreckungsfähigem Leisungsgebot betrifft - siehe dazu u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
i.V.m.
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Niedersachsen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14128.0
Auszüge aus dem NVwVG (Niedersächs. Verwaltungsvollstreckungsgesetz)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21250.0
und zwar ggf. auch entsprechend zu einem beispielhaften Vorgehen in NRW (als dort noch Stadtkassen zuständig waren):
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220969.html#msg220969
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221010.html#msg221010
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221012.html#msg221012
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