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Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Niedersachsen

Begonnen von Frei, 08. Mai 2015, 12:50

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Frei

Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

> Hier - im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer Landesverwaltungsverfahrensgesetze - keine explizit formulierte Ausnahme der "Tätigkeit des Norddeutschen Rundfunks"



Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true


Ausgewählte Links zu diesem Themen-Gebiet
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
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Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
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Gilt für den RBB in Berlin das VwVfG? Wenn nein, gilt analog ein anderes Gesetz?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15525.0
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15525.msg118427.html#msg118427
Lindner "Verwaltungsvollstreckungsgesetz f. d. Freistaat Sachsen: Kommentar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23748.0



Edit "Bürger":
Aufgrund aktueller Recherchen Links/ Betreff/ Zitate angepasst/ ergänzt.
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.