Die VZ Hamburg darf natürlich empfehlen, was sie will. Es gibt aber keine bundesgesetzliche Verpflichtung für Studierende, die nur aus dem Grund zusammenwohnen, damit sie in der Nähe ihres Studienplatzes wohnen, vertragsähnliche Absprachen in Abgabenfragen untereinander zu führen ("Privatautonomie"). Zudem widerspricht diese Empfehlung deutlich der Behauptung der LRAen/des Beitragsservice etc. sie hätten kein Interesse daran, zu erfahren wer wie mit wem zusammenwohnt.
Der Staat darf nicht soweit in den gesetzlich geschützen Raum der Wohnung eindringen, dass auf gesetzliche Verpflichtung dort Absprachen untereinander geführt werden und diese an öffentlich rechtliche Institutionen "zur Beweisführung" übermittelt werden müssen. Freiwillig ja, verpflichtend: grundrechtsverletzend.
Die VZ Hamburg ist durch Vorstandsverknüpfungen Sprachrohr des NDR und nicht der sogenannten "Verbraucher" (In Abgabenfragen sollten diese ehrlicherweise mit "Bürger" bezeichnet werden (oder hier speziell als: "potentielle Verbraucher"
)). Es wird die Freiwilligkeit der Angaben verschwiegen.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)