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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 29. September 2019, 08:00

Titel: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. September 2019, 08:00
nzz-online.de, 28.09.2019

Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ:
In WGs genau dokumentieren


Zitat
Mit Semesterbeginn müssen viele junge Menschen, die eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) beziehen, Rundfunkbeitrag zahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät insbesondere Studierenden in WGs genau zu dokumentieren, unter welcher Beitragsnummer ihre jeweilige Bleibe beim Beitragsservice geführt wird und welcher Mitbewohner den Beitrag überweist, damit später keine Nachzahlungsforderungen gestellt werden können.

Rundfunkbeitrag in WGs fehlen oft
[…]
Unterlagen des Beitragsservice länger aufbewahren
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=262756 (https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=262756)

Sicherungsabbild zur Dokumentation
https://web.archive.org/web/20190930115537/https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=262756


Siehe auch
Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26936.msg169208.html#msg169208
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: U15000 am 29. September 2019, 08:54
Schon wieder das Nichtbeachten unseres Rechtssystems - DSGVO, Grundgesetz - durch die Verbraucherzentrale.

Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: seppl am 29. September 2019, 13:13
Die VZ Hamburg darf natürlich empfehlen, was sie will. Es gibt aber keine bundesgesetzliche Verpflichtung  für Studierende, die nur aus dem Grund zusammenwohnen, damit sie in der Nähe ihres Studienplatzes wohnen, vertragsähnliche Absprachen in Abgabenfragen untereinander zu führen ("Privatautonomie"). Zudem widerspricht diese Empfehlung deutlich der Behauptung der LRAen/des Beitragsservice etc. sie hätten kein Interesse daran, zu erfahren wer wie mit wem zusammenwohnt.

Der Staat darf nicht soweit in den gesetzlich geschützen Raum der Wohnung eindringen, dass auf gesetzliche Verpflichtung dort Absprachen untereinander geführt werden und diese an öffentlich rechtliche Institutionen "zur Beweisführung" übermittelt werden müssen. Freiwillig ja, verpflichtend: grundrechtsverletzend.

Die VZ Hamburg ist durch Vorstandsverknüpfungen Sprachrohr des NDR und nicht der sogenannten "Verbraucher" (In Abgabenfragen sollten diese ehrlicherweise mit "Bürger" bezeichnet werden (oder hier speziell als: "potentielle Verbraucher"  ;) )). Es wird die Freiwilligkeit der Angaben verschwiegen.
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: seppl am 29. September 2019, 20:59
Hier noch etwas Interessantes - direkt von der Homepage der VZ Hamburg:

Wozu wir nicht beraten
https://www.vzhh.de/beratung/wozu-wir-nicht-beraten-andere-ansprechpartner
https://web.archive.org/web/20190929190103/https://www.vzhh.de/beratung/wozu-wir-nicht-beraten-andere-ansprechpartner
Zitat
Die Verbraucherzentrale Hamburg berät zu fast allen Fragen, die Verbraucher interessieren. Doch auch wenn wir alle Verbraucher sind, die Verbraucherzentrale ist keine Anlaufstelle für alle Anliegen der Menschen und Bürger. Vielmehr sind wir die Profis für Fragen der Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beim Konsum von Waren und Dienstleistungen.

Zitat
Zudem sind wir keine Experten für Probleme zwischen Privatpersonen, in den Familien oder zwischen Bürgern und Staat. Das bedeutet praktisch, dass wir  nicht beraten über
...
Bußgeldbescheide und Verwaltungsakte von Behörden
...

soso... und trotzdem rät Frau Voß den Studenten etwas... und dann auch noch exklusiv, denn ein Hinweis auf den Beitragsservice/NDR fehlt in den Angaben der darunter aufgeführten Anlaufstellen.
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: Bürger am 29. September 2019, 22:49
Sehr guter Fund!

Jemand sollte in Erfahrung bringen, welcher Rechtsaufsicht die Verbraucherzentrale mglw. unterliegt und dort bzw. an etwaig anderer zuständiger Stelle Beschwerde einlegen.

Als "Schmankerl" könnte ggf. auch abgemahnt/ zur Unterlassung aufgefordert werden.

Dem könnte natürlich auch erst mal eine "freundliche" Anfrage an die VZHH vorausgehen, woraus diese eigentlich ihre Befugnis ableitet, exclusiv zu Verwaltungsangelegenheiten zwischen Bürger und "Behörden" zu beraten und woher die finanziellen Mittel dafür genommen werden...

Betrifft dies mglw. nicht bereits unterlaubte Rechtsberatung - die noch dazu irreführend ist?
Dümmstenfalls "anstiftend" zu Verstößen gegen Datenschutzrecht?

Gab es da nicht mal einen Verein in Hamburg, der sich dessen annehmen könnte? ::) ???


Die Verarbeitung der für die Beitragserfassung vollkommen ungeeigneten Datenlage soll jetzt also auf die Privatpersonen ausgelagert werden? Die haben doch echt nicht mehr alle Bits im Schrank! Siehe u.a. auch unter
Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit bei mehreren Bescheiden für eine Wohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31088.msg193429.html#msg193429
[...] Einen Auskunftsanspruch bzgl. der Beitragsnummer gegenüber den betreffenden Mitbewohnern gibt es offenkundig nicht - siehe u.a. auch Auskunft des Berliner Datenschutzbeauftragten unter
Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg190227.html#msg190227
Zitat von: Landesdatenschutzbeauftragte/r Berlin 02/2019
Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Beitragsnummer [...] ergibt sich nicht aus dem geltenden Datenschutzrecht.
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: seppl am 30. September 2019, 13:00
Folgende Mail ging soeben an die VZ Hamburg:

Zitat
Betreff: Ihr Ratschlag an Studierende auf der Webseite der VZHH z.Hd. Frau xxx
Von: xxxz <xxx@web.de>
Datum: 30.09.2019, 12:42
An: Rundfunkbeitrag <Rundfunkbeitrag@vzhh.de>

Sehr geehrte Frau xxx!

Ich melde mich mal wieder bei Ihnen, weil ich Ihre Ratschläge an Studenten auf der Seite https://www.vzhh.de/presse/nachzahlungen-fuer-rundfunkbeitrag-wohngemeinschaften-vermeiden gelesen habe.

1) Es läuft im Moment eine Petition an den Landtag Mecklenburg Vorpommern zur Aufteilungsmöglichkeit  der Gesamtschuld zum Zwecke der Vollstreckung. Eine entsprechende Klage auf Aufteilung wurde von mir vor dem VG Hamburg erhoben.

Grund: Das Innenverhältnis der Gesamtschuldner ist zwar ein privatrechtliches, kommt aber durch Gesetz (RBStV) zustande. Somit ist erst einmal der frei Wille zum Zusammenschluss der Beteiligten nicht berücksichtigt. Dieser ist aber zur Aufrechterhaltung der grundgesetzlich begründeten Vereinigungs- bzw. Vertragsfreiheit ("Privatautonomie") notwendig. Man kann nicht gezwungen werden für Schulden anderer aufzukommen. Das "Zusammenwohnen" ist kein Verhalten, das ein konkludentes Zustimmen zur gesamtschuldnerischen Haftung beinhaltet. Das Wohnen ist eine Grundnotwendigkeit und das Zusammenwohnen erfolgt aus Gründen, die mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun haben. Gerade bei Studierenden ist das offensichtlich: Sie wohnen zusammen, um einen Wohnort in der Nähe des Studienplatzes zu haben.

Zwingt der Gesetzgeber eine Personenmehrheit in eine privatautonomieaufhebende Gesamtschuld, so muss dies bundesgesetzlich begründet sein. Dabei müssen grundrechtsaufhebende Sachverhalte berücksichtigt und zitiert werden. Dies ist beim Rundfunkbeitrag nicht der Fall.

Der Zusammenschluss der Zusammenwohnenden hat also rechtlich keine Grundlage. Freiwillig ist es natürlich jedem unbenommen, diese Verpflichtung einzugehen. Dieses zu erreichen, dass eine "Freiwilligkeit" erzwungen wird, ist die Taktik, die der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalten anwenden, die Sie in Ihren Ratschlägen niederlegen. Man soll "freiwillig" die Beitragsnummer des Zahlers angeben um damit eine Bereitschaft zum Zusammenschluss zu signalisieren. Kommt man diesem nicht nach, erfolgt eine Direktanmeldung, die das grosse Risiko einer Doppelt- oder sogar Mehrfachbebeitragung enthält. Diesem gehen die meisten Menschen aus dem Weg, indem sie selber Nachforschungen anstellen, zu denen sie gar nicht verpflichtet sind. Diese Angaben führen dann zur scheinbaren "Freiwilligkeit" des Zusammenschlusses.

2) Auf der Seite https://www.vzhh.de/beratung/wozu-wir-nicht-beraten-andere-ansprechpartner wurde niedergelegt, welche Sachverhalte nicht in den Beratungsbereich der VZ fallen.
Zitat
"Doch auch wenn wir alle Verbraucher sind, die Verbraucherzentrale ist keine Anlaufstelle für alle Anliegen der Menschen und Bürger. Vielmehr sind wir die Profis für Fragen der Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beim Konsum von Waren und Dienstleistungen.
und
Zitat
Zudem sind wir keine Experten für Probleme ... zwischen Bürgern und Staat. Das bedeutet praktisch, dass wir nicht beraten über:
...
Bußgeldbescheide und Verwaltungsakte von Behörden
Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 eine Abgabe, die sich nach der Abgabenordnung richtet (RBStV § 2 (3) desweiteren werden Klagen gegen die Rundfunkbeiträge an den Verwaltungsgerichten geführt. Die Beitragsbescheide der Landesrundfunkanstalten sind Verwaltungsakte und mehr als einmal habe ich von Vertretern des NDR gehört, dass der NDR in Sachen Rundfunkbetrag eine Behörde sei.

Der Rundfunkbeitrag  ist eine Zahlung als "Bürger", nicht als Konsument. Ein Konsum von öffentlich rechtlichen Rundfunkinhalten ist nicht Grundlage der Beitragserhebung, nicht einmal der Gerätebesitz ist notwendig sondern einzig das lebensnotwendige Wohnen (die Inhaberschaft einer Wohnung) ist Grundlage der hoheitlich bestimmten Abgabe. Somit ist Ihnen eine Beratung in Sachen Rundfunkbeitrag nicht gestattet. Ich fordere sie auf, Beratungen zum Rundfunkbeitrag - insbesondere für Einzelpersonen - zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüssen

xxx
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: drboe am 30. September 2019, 18:36
Jemand sollte in Erfahrung bringen, welcher Rechtsaufsicht die Verbraucherzentrale mglw. unterliegt und dort bzw. an etwaig anderer zuständiger Stelle Beschwerde einlegen.
Rechtsaufsicht? Die Verbraucherzentralen sind eingetragene Vereine, die je Bundesland organisiert sind. Da gelten Vereinsrecht und die allgemeinen Gesetze.

Zitat
Als "Schmankerl" könnte ggf. auch abgemahnt/ zur Unterlassung aufgefordert werden.
Die Verbraucherzentralen haben eigene Juristen und mahnen selbst gern ab. Die wissen vermutlich, wie man sich wehrt. :(

Zitat
Betrifft dies mglw. nicht bereits unterlaubte Rechtsberatung ...?
Die Verbraucherzentralen erzielen einen Teil ihrer Einnahmen durch Rechtsberatung, die m. W. vergleichsweise günstig angeboten wird. Da das bekannt ist, ist eher nicht anzunehmen, dass die Rechtsberatung unerlaubt ist. Andernfalls würden Firmen, die durch die Verbraucherzentrale abgemahnt wurden, sicher zum Mittel der Revanche greifen.

M. Boettcher

Anm. Mod. seppl:
@drboe: Sind dieses Auskünfte aus dem Allgemeinwissen? Die Recherche nach Quellen dieser Vermutungen bleibt der Forengemeinde überlassen? Bitte um Vervollständigung der Thesen..., ich würde auch gerne wissen, welche gesetzliche Grundlage die Rechtsauskunft zu öffentlichen Abgaben hat. Bürger, die Abgaben zahlen sind in dem Fall keine Verbraucher.
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: mickschecker am 30. September 2019, 20:16
Die Verbraucherzentralen erzielen einen Teil ihrer Einnahmen durch Rechtsberatung, die m. W. vergleichsweise günstig angeboten wird.
Wahrscheinlich hat ein Herr Boettcher noch nie eine solch tolle Rechtsberatung über sich ergehen lassen.. Das vergleichsweise günstig ist noch mehr als geschmeichelt, denn es ist schlicht und einfach rausgeschmissenes Geld. So günstig, so wertlos und wenig aufschlussreich sind diese aberwitzigen Rechtsberatungen der VZ. War einmal da und nie wieder. Was diese geilen VZ an Wissensvorsprung glauben vermitteln zu können ist der einsam coole Lacher. Das bekommt man genauso gut in lässiger Internetrecherche auch selbst heraus und ist danach mindestens genauso schlau, oder gar schlauer als diese neunmalklugen Weltverbesserer.. Die VZ liefern die perfekte Rechtsberatung für Dummies und solche die es werden wollen.
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: Bürger am 30. September 2019, 20:22
Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine Vertiefung vom eigentlichen Kern-Thema abschweifender bzw. darüber hinausgehender Neben-Themen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Es ging mit der Anmerkung bzgl. etwaiger unerlaubter Rechtsberatung nicht darum, dass die VZHH generell Rechtsberatung anbietet, sondern darum, dass sie dies zu einem Bereich "Verwaltungsverfahren" tut, obwohl sie dies selbsterklärtermaßen (per Vereins-Satzung?) ausschließt. Wenn ein Verein über seine satzungsgemäßen Zwecke und Ziele hinausgehend tätig wird, dürften mglw. noch andere Konsequenzen greifen. Auch dies war mit der Prüfung eventueller Beschwerdemöglichkeiten bei etwaigen Rechtsaufsichts- oder "anderen zuständigen Stellen" gemeint.
Es wäre daher hilfreich, das zu prüfen und zu diskutieren, was geht - und nicht nur, was vermeintlich nicht geht ;)
Die Abtrennung der Fragen/ Diskussion etwaiger Sanktionsmaßnahmen ggü. der VZHH bzgl. der Aussagen in dem Artikel und genereller über "Verbaucher"/ "Konsumenten" hinausgehender Tätigkeiten bleibt vorbehalten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Verbraucherzentrale zum Umgang mit GEZ: In WGs genau dokumentieren
Beitrag von: DumbTV am 01. Oktober 2019, 01:10
Die Verbraucherzentrale Hamburg scheint sich bei diesem Thema besonders zu engagieren.

Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26936.0



Mögliche Interessenkonflikte:
In der Vergangenheit erhielten die Verbraucherzentralen Zuwendungen von den Rundfunkanstalten für ein "Beratungsangebot zum Rundfunkbeitrag". Auch war der frühere Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg Dr. Günter Hörmann gleichzeitig Mitglied im Rundfunkrat des NDR. Das galt (gilt?) auch für weitere Vorstände im Dunstkreis der Verbraucherzentralen.

Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0
Zitat
Wir stehen positiv hinter dem Beitrag und halten das Verfahren für fair", sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale.
[…]
Inwiefern ist es gewährleistet, dass Verbraucherzentralen, die positiv hinter dem Beitrag stehen, im Sinne der Verbraucher informieren?
[…]
Inwiefern ist es rechtlich akzeptabel, dass Personen mit den Rundfunkanstalten in Zusammenhang gebracht werden, die Verbraucher selbstlos informieren können?
[…]
Inwiefern gehört es zum Auftrag der LRAs, dass die Rundfunkanstalten diese Verbraucherzentralen monetär unterstützen? Gemäß http://www.vz-nrw.de/20111 erhielt die Verbraucherzentrale NRW, im Jahr 2013, beispielsweise vom WDR Beratung Rundfunkgebühren im Wert von 214.372,21 €, wenn Person A das richtig zuordnet. (Stand dort ist der 17.05.2013, der tatsächliche im Jahr 2013 entstandene Betrag könnte also höher sein)



GEZ-Verweigerer werden jetzt zwangsangemeldet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10907.msg74698.html#msg74698

[…]
Zum Rat der  ;) unabhängigen ;) "Experten":



Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg ist Dr. Günter Hörmann
http://www.vzhh.de/docs/26229/personen-und-organisation.aspx
der auch Mitglied im Rundfunkrat des NDR ist.
http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/Dr-Guenter-Hoermann,hoermann112.html

Klaus Müller ist Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverbandes (vzbv)
http://www.vzbv.de/Vorstand.htm (Link veraltet, aktualisiert 01.10.2019: https://www.vzbv.de/vorstand )
und Mitglied im Rundfunkrat des WDR
http://www1.wdr.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat_mueller102.html (Link veraltet, Nachweis: http://www.klaus-w-mueller.homepage.t-online.de/40497.html )

Sein Stellvertreter im Rundfunkrat ist Erwin Knebel
http://www1.wdr.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat_knebel100.html
der Vorsitzender des Verwaltungsrats der Verbraucherzentrale NRW ist.
http://www.vz-nrw.de/vorstand--verwaltungsrat

und als Bonbon:
Pressesprecherin und Leiterin der Stabstelle Kommunikation des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist Mirjam Stegherr. Sie kommt von der Agentur fischerAppelt, wo sie vier Jahre Redaktionsleiterin des Berliner Büros war.
http://www.vzbv.de/9867.htm
fischerAppelt erhielt 2011 den PR Etat des öffentlich rechtlichen Rundfunks für das neue Beitragsmodell
http://www.horizont.net/aktuell/agenturen/pages/protected/Fischer-Appelt-gewinnt-PR-Etat-von-ARD-und-ZDF-fuer-neues-Gebuehrenmodell_103600.html

Inwieweit unter diesen Gegebenheiten eine objektive und neutrale Beratung stattfindet, kann jeder selbst entscheiden...



Negativer Bericht über die Drogeriekette Rossmann in der ARD
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10785.0

Diese Themen jedoch nicht hier, sondern ggf. in den genannten oder neu zu erstellenden Threads diskutieren!