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Autor Thema: Klage u. zweites Verfahren am VG verbinden oder getrennt lassen?  (Gelesen 5276 mal)

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Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person F in dem geschilderten fiktiven Fall unter
Wie Widerspruchsfrist b. Festsetzungsbescheid wg. Auslandsaufenthalt verlängern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31821.0.html
Ich werde hier in diesem Thema berichten wie dieser fiktive Fall ausgehen könnte.
heute - trotz bereits anhängigen anderen Klageverfahrens und trotz noch ausstehender ausführlicher Begründung des Widerspruchs - so einen ähnlichen negativen Widerspruchsbescheid im gelben Brief (förmliche Zustellung) vom NDR-Beitragsservice bekommen hätte:

   

Dann könnte als 7-seitiger Anhang noch der negative Widerspruchsbescheid vom 15.10.2015 dabei gelegen haben, siehe...
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16463.0

Die haben also keine weitere angekündigte schriftliche Begründung abgewartet, und als eigene Begründung für den neuen Widerspruchsbescheid einfach die alte Begründung in Form des Widerspruchsbescheides von 2015 in Kopie angehängt...  :o

Die fiktive Person F hat nicht vor, auch nur einen Cent an diesen sogenannten "Service" zu zahlen, und wird fiktiv demnächst fristgerecht beim VG Klage einreichen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Da bereits eine fiktive Klage läuft (siehe Link oben oder in der Signatur) stellt sich Person F jetzt die Frage der Vorgehensweise, d.h.
- ob es Sinn machen würde diese Klage mit der bestehenden zusammenzuführen oder nicht, und mit welcher Begründung
und
- ob sie genau wie der Betragsservice einfach auf die alte Klage- und Antragsbegründung verweist - siehe Link in der Signatur bzw. unter
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg115814.html#msg115814
oder diese passend überarbeitet. Letzteres hätte evtl. den Vorteil, dass die Begründung auf die aktuelle Situation besser passt und dass die sich alles nochmal durchlesen müssten, da die dann ja anders wäre...  >:D

Wenn ihr Ideen und/oder Tipps zu diesem fiktiven Fall habt, würde ich mich sehr freuen!

Frei  8)


Edit "Bürger":
Anpassungen zum besseren/ schnelleren Verständnis des Falls.


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

c
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... Die fiktive Person F...  wird fiktiv demnächst fristgerecht beim VG Klage einreichen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Hey. Die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, dürfte unnötig sein. Im fiktiven W.-Bescheid erklärte GEZ, keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu wollen. Daher wäre ein Antrag nicht nur unnötig, sondern sogar unzulässig und produzierte nur Kosten.

Wenn man die Verfahren nicht verbinden würde, könnte man zumindest vielleicht das Gericht bitten, die Akten aus dem/den anderen Verfahren hinsichtlich der Begründungen einer Person F beizuziehen? Nur so als Idee.

Ob es ratsam ist, die Verfahren ohnehin zu verbinden, dazu kann ich nichts sagen. Evtl. würde das Gericht das von selbst vorschlagen?


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Die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, dürfte unnötig sein. Im fiktiven W.-Bescheid erklärte GEZ, keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu wollen. Daher wäre ein Antrag nicht nur unnötig, sondern sogar unzulässig und produzierte nur Kosten.
Im fiktiven Fall erklärt die "GEZ" keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu wollen bis zum Abschluss des Verfahrens, aber hat das schon trotz dieser schon im ersten Verfahren gemachten Zusage bereits einmal über die Stadtkasse gemacht bzw. versucht...! Warum wäre der Antrag unzulässig?

Ob es ratsam ist, die Verfahren ohnehin zu verbinden, dazu kann ich nichts sagen. Evtl. würde das Gericht das von selbst vorschlagen?
Der Nachteil beide Verfahren getrennt zu verhandeln wären die Gerichtsgebühren, der Vorteil wäre aber dass 2 Fälle mit unterschiedlichen Vorraussetzungen (aktuelle rechtliche Situation zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung + unterschiedliche Begründungen wegen unterschiedlichen Fehlern in dem Vorgang) auch getrennt verhandelt würden... Auch könnten 2 Verfahren länger dauern, und die fiktive Person F hat gaaanz viel Zeit...  >:D
Bei der Zusammenlegung wäre es ja wichtig, beide verschiedenen Fälle getrennt voneinander zu betrachten, aber es gäbe dann ja nur ein Urteil, auch wenn die Sachlage bei beiden Klagen verschieden ist! Oder sehe ich das falsch?

Frei  8)


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c
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Bei Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist der richtige Zeitpunkt zu beachten.

Vgl. Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html


Nur mal so versuchsweise mitgedacht:

Die verschiedenen Klageverfahren können verbunden werden, auf Antrag des Klägers (§ 44 VwGO?) oder durch unanfechtbaren Gerichtsbeschluss (§ 93 VwGO) aus dessen eigenem Ermessen?

Wenn man sich in einer neuen Klagebegründung auf ein erstes/voriges Verfahren bezieht, auf den dortigen Begründungsvortrag verweist und Aktenzeichen angibt, könnte das Gericht zügig von selbst darauf kommen, die Verfahren verbinden zu wollen? Das spräche dafür, als fiktive Person F eine komplette schriftliche Begründung einzureichen und zusätzlich möglichst neue Gründe anzubringen. Das Gericht könnte allerdings (bei verbundenen Verfahren) evtl. durchaus in der Lage sein, aktuellere Begründungsideen nur auf den/die neueren Festsetzungsbescheide zu beziehen. Falls das erkennbar ist. Vielleicht aber nähme das Gericht es evtl auch nicht so genau damit, neue Aspekte nicht bezüglich alter Bescheide zu prüfen (wenn es denn überhaupt prüfte  |- ) Allerdings ist es ja fiktiv wirklich dumm gelaufen, dass/wenn GEZ ein neuere Widerspruchsbegründung nicht abgewartet hätte. :o Können nun neue Argumente überhaupt noch vorgetragen werden? Versuchen würde ich es.

Könnte es evtl. sein, dass die Gerichtskosten auch bei einer Verbindung der Verf. ansteigen, weil der Streitwert sich erhöht? Sieht eine fiktive Person irgendeinen weiteren Vorteil darin, von selbst die Verbindung der Verfahren zu wünschen?

Wenn nein, weiß sie überhaupt, dass so etwas möglich ist?  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2019, 17:37 von Markus KA«
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Im fiktiven Fall erklärt die "GEZ" keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu wollen bis zum Abschluss des Verfahrens, aber hat das schon trotz dieser schon im ersten Verfahren gemachten Zusage bereits einmal über die Stadtkasse gemacht bzw. versucht...!
Im Fall der schriftlichen Zusage der LRA, nicht zu vollstrecken, sollte bei einem "irrtümlichen" Vollstreckungsversuch die Vollstreckungsstelle mit dem Schreiben konfrontiert werden. Sie wird dann das Vollstreckungsersuchen einfach zurückweisen müssen. Bei einer eindeutigen Aussage der LRA, nicht zu vollstrecken, würde ich keinen "falls-aber-doch"-Eilantrag stellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2019, 23:25 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
  • Beiträge: 403
Bei der Frage ob eine weitere Anfechtungsklage am VG erhoben werden soll oder ein Antrag auf Verbindung der beiden Verfahren gestellt werden soll, könnte auch folgender Aspekt eine Rolle spielen.

Eine Anfechtungsklage richtet sich stets gegen ihr zugrundeliegende Verwaltungsakte (Festsetzungsbescheide). Solange die Klage noch anhängig ist, erlangen die angegriffenen Verwaltungsakte keine Bestandskraft und sind nicht vollstreckbar. Angenommen beide Verfahren würden zu einem verbunden welches das VG zu Gunsten des Beklagten entscheidet, würden sämtliche Verwaltungsakte Bestandskraft erlangen, sofern nicht in Berufung gegangen wird (werden kann). D. h. schlimmstenfalls gäbe es da einen ganzen Batzen zu vollstrecken. Bei zwei getrennten Verfahren wäre der Schmerz evtl. nicht ganz so groß, sofern es zunächst nur bzgl. des ersten Verfahrens zu einer Vollstreckung kommen sollte und das zweite Verfahren noch anhängig wäre.

Eine fiktive Person F, könnte sich ja mal folgende Fragen stellen:
  • Wie hoch sind die Erfolgsaussichten der anhängigen Klage?
  • Wie hoch wären die Erfolgsaussichten einer neuen Klage, mit neuen von höheren Gerichten (BVerwG, BVerfG) noch nicht abgehandelten Argumenten?
  • Wie weit hat die fiktive Person F vor, durch die Instanzen zu gehen?

Den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO betreffend, könnte eine fiktive Person S es analog seppl sehen. Ein solcher Antrag macht keinen Sinn, da die schriftliche Zusage der LRA bereits vorliegt (ganz ohne Antrag).

Ferner dürfte die fiktive Person F ja bereits Erfahrungen mit der erfolgreichen Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen haben. Siehe:

NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193774.html#msg193774


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. August 2019, 18:21 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Ich könnte mir in dem beschriebenen fiktiven Fall vorstellen, dass die fiktive Person F in den nächsten Tagen so ein ähnliches Schreiben (Klage) zum zuständigen Verwaltungsgericht bringen könnte:

Zitat
Xxxxxx Xxxxxxx
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

Verwaltungsgericht Xxxxxxstadt
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

Xxxxxstadt, 03.09.2019

Klage in Sachen

Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxstraße XXX, XXXXX Xxxxxstadt (Kläger) gegen den

Xxxxxxdeutschen Rundfunk, Yyyyystraße YYY, YYYYY Yyyyyystadt (Beklagter)

wegen Rundfunkbeitrag

Ich erhebe Klage und beantrage den Beklagten zur Aufhebung des Festsetzungsbescheides über 743,00 € vom 02.07.2019, Posteinlieferungsdatum 05.07.2019, gegen den ich fristgerecht am 05.08.2019 Widerspruch eingelegt habe, und des Widerspruchsbescheides vom 21.08.2019, Eingang am 24.08.2019, zu verurteilen.

Der Streitwert beträgt 743,00 €.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

(Auf den Antrag, die Vollziehung des Festsetzungsbescheides auszusetzen, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs vom 05.08.2019 wiederherzustellen verzichte ich in dieser Sache vorerst, da der Beklagte im Widerspruchsbescheid zugesichert hat, dass bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.)

Begründung

Der Bescheid sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.

Der Beklagte hat - ohne eine von mir angekündigte ausführliche Begründung meines Widerspruchs abzuwarten - den negativen Widerspruchsbescheid erstellt, und fügt diesem als Begründung nur eine Kopie eines aus Standart-Textbausteinen bestehenden alten Widerspruchsbescheides vom 15.10.2015 bei, auf den ich mit meinen 13 Schreiben vom 16.11.2015, 17.11.2015, 20.11.2015, 25.01.2016, 14.03.2016, 02.05.2016, 30.05.2016, 15.06.2016, 22.08.2016, 29.08.2016, 12.09.2016, 05.12.2016 und 06.03.2016 an das Verwaltungsgericht Xxxxxxstadt (Az.: XXXXXXXXXX) bereits ausführlich eingegangen bin. Ich bitte Sie, diese Ihnen bereits vorliegenden 13 Schreiben und meinen Widerspruch vom 05.08.2019 als meine Begründung dieser Klage zu betrachten.

Eine ausführliche Begründung wird ggf. nachgereicht. Ich behalte mir weiteren Sachvortrag, Ergänzungen und etwaige Korrekturen der Begründung in gesonderten Schriftsätzen vor.

Vorsorglich erkläre ich, einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht zuzustimmen.

Unterschrift

Xxxxxxx Xxxxxxx

Anlagen (Kopien in zweifacher Ausfertigung):
1. Festsetzungsbescheid XDR/BS vom 02.07.2019, Post-Einlieferung am 05.07.2019
2. Mein Widerspruch vom 05.08.2019 gegen den Festsetzungsbescheid
3. Widerspruchsbescheid XDR/BS vom 21.08.2019, Eingang am 24.08.2019

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2019, 02:30 von Bürger«
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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Moment, Moment!
Zitat
[...]
Ich erhebe Klage und beantrage den Beklagten zur Aufhebung des Festsetzungsbescheides über 743,00 € vom 02.07.2019, Posteinlieferungsdatum 05.07.2019, gegen den ich fristgerecht am 05.08.2019 Widerspruch eingelegt habe, und des Widerspruchsbescheides vom 21.08.2019, Eingang am 24.08.2019, zu verurteilen.

Der Streitwert beträgt 743,00 €.
[...]

Begründung

Der Bescheid sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.

Der Beklagte hat - ohne eine von mir angekündigte ausführliche Begründung meines Widerspruchs abzuwarten - den negativen Widerspruchsbescheid erstellt, und fügt diesem als Begründung nur eine Kopie eines aus Standart-Textbausteinen bestehenden alten Widerspruchsbescheides vom 15.10.2015 bei, auf den ich mit meinen 13 Schreiben vom 16.11.2015, 17.11.2015, 20.11.2015, 25.01.2016, 14.03.2016, 02.05.2016, 30.05.2016, 15.06.2016, 22.08.2016, 29.08.2016, 12.09.2016, 05.12.2016 und 06.03.2016 an das Verwaltungsgericht Xxxxxxstadt (Az.: XXXXXXXXXX) bereits ausführlich eingegangen bin. Ich bitte Sie, diese Ihnen bereits vorliegenden 13 Schreiben und meinen Widerspruch vom 05.08.2019 als meine Begründung dieser Klage zu betrachten.

Eine ausführliche Begründung wird ggf. nachgereicht. Ich behalte mir weiteren Sachvortrag, Ergänzungen und etwaige Korrekturen der Begründung in gesonderten Schriftsätzen vor.

Vorsorglich erkläre ich, einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht zuzustimmen.

Unterschrift

Xxxxxxx Xxxxxxx

Anlagen (Kopien in zweifacher Ausfertigung):
1. Festsetzungsbescheid XDR/BS vom 02.07.2019, Post-Einlieferung am 05.07.2019
2. Mein Widerspruch vom 05.08.2019 gegen den Festsetzungsbescheid
3. Widerspruchsbescheid XDR/BS vom 21.08.2019, Eingang am 24.08.2019

Warum so schnell?!?
Warum gleich alle Daten, Beträge usw.?
Warum gleich alle Unterlagen?!?
Warum gleich eine (ansatzweise) Begründung und warum Verweis auf die bereits vorliegende Begründung aus bereits anhängiger Klage zu dem älteren Widerspruchsverfahren?!? Um damit gleichzeitig zu suggerieren, dass der neuerliche Widerspruchsbescheid mit Verweis auf den alten Widerspruchsbescheid ok war, ohne dass ARD-ZDF-GEZ die gesondertem Schriftsatz vorbehaltene Begründung abgewartet haben, weil man ja ohnehin wieder das Gleiche vorbringen wollte?!?
Das erscheint nicht schlüssig... ???


Personen A-C, denen es ähnlich ergangen sein könnte, d.h. welche
- trotz bereits laufenden Klage-Verfahrens und
- trotz ausdrücklich gesondertem Schriftsatz vorbehaltener Begründung des Widerspruchs
einen Widerspruchsbescheid erhalten haben könnten, haben schlicht
- fristgerecht (vorerst) unbegründeten KlageANTRAG eingereicht in Anlehnung an
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
- ohne Beifügung weiterer Unterlagen oder ansatzweiser Begründungen/ Erklärungen o.ä. (bei Streitwert über 500€ tlw. auch ohne Angabe des Streitwertes, damit Gericht vorerst mglw. erst mal nur 500€ pauschal ansetzt)
- haben die Eingangsbestätigung des Gerichts und dessen Aufforderung zur Nachreichung der Unterlagen sowie erste Fristsetzung der Begründung abgewartet

...und dann sukzessive dem Gericht mitgeteilt, dass
a) ohnehin schon ein Verfahren anhängig ist
b) man bei ARD-ZDF-GEZ einen Antrag auf
- Rücknahme des (der Begründung vorgreiflichen) Widerspruchsbescheides und
- Wiedereröffnung des Vorverfahrens
gestellt hat, um außergerichtlich eine Lösung mit der "Behörde" herbeizuführen, wofür das Vorverfahren schließlich eigentlich gedacht ist - nämlich auch, um Gerichte von unnötigen Belastungen/ Prozessen zu verschonen.

"Garniert" wurde das Ganze mit
- EIL-Beschwerde bei Intendanz bzw. "Behördenleiter" über das Verhalten deren Stelle und Mitarbeiter
- EIL-Beschwerde beim Landtag über die Intendanz, das Verhalten deren Stelle und Mitarbeiter
denn es ist eine bodenlose Unverschämtheit und einer "Verwaltungsbehörde" unwürdig, eine angekündigte ausführliche Begründung nicht abzuwarten, nicht einmal abzufordern - aber stattdessen basierend auf einer Begründung aus anderen Zeiten/ unter anderen Umständen einfach auf Verdacht (willkürlich?) einen Widerspruchsbescheid mit Verweis auf die alte Begründung zu erlassen.

Soweit in aller Kürze. Mehr dazu ggf. bei nächster Gelegenheit.
Wichtig wäre doch erst mal nur, fristgerecht KlageANTRAG einzureichen.

Alles andere hat doch noch Zeit - insbesondere da ja Aussetzung quasi bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" gewährt wurde ;)

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2019, 03:23 von Bürger«
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  • Beiträge: 586
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Wenn die fiktive Person F im fiktiven Fall dann also statt dem oben genannten Schreiben dann doch so ein ähnliches vereinfachtes kurzes Schreiben zur Fristwahrung zum Verwaltungsgericht bringen / faxen / schicken würde:

Zitat
Xxxxxx Xxxxxxx
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

Verwaltungsgericht Xxxxxxstadt
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

Xxxxxstadt, 04.09.2019

Klage in Sachen

Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxstraße XXX, XXXXX Xxxxxstadt (Kläger) gegen den

Xxxxxxdeutschen Rundfunk, Yyyyystraße YYY, YYYYY Yyyyyystadt (Beklagter)

wegen Rundfunkbeitrag

Ich erhebe Klage und beantrage den Beklagten zur Aufhebung des Festsetzungsbescheides vom 02.07.2019, Posteinlieferungsdatum 05.07.2019, gegen den ich fristgerecht am 05.08.2019 Widerspruch eingelegt habe, und zur Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 21.08.2019, Posteingang am 24.08.2019, zu verurteilen.

Begründung

Der Bescheid sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.

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Unterschrift

Xxxxxxx Xxxxxxx

Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte bzw. könnte die fiktive Person F im fiktiven geschilderten Fall zeitnah auch noch folgende 3 Schreiben vorbereiten und abschicken:

1. Bei ARD-ZDF-GEZ einen Antrag stellen auf Rücknahme des (der Begründung vorgreiflichen) Widerspruchsbescheides und Wiedereröffnung des Vorverfahrens, um außergerichtlich eine Lösung mit der "Behörde" herbeizuführen, wofür das Vorverfahren schließlich eigentlich gedacht ist - nämlich auch, um Gerichte von unnötigen Belastungen/ Prozessen zu verschonen.

2. EIL-Beschwerde bei Intendanz bzw. "Behördenleiter" über das Verhalten deren Stelle und Mitarbeiter

3. EIL-Beschwerde beim Landtag über die Intendanz, das Verhalten deren Stelle und Mitarbeiter
denn es ist eine bodenlose Unverschämtheit und einer "Verwaltungsbehörde" unwürdig, eine angekündigte ausführliche Begründung nicht abzuwarten, nicht einmal abzufordern - aber stattdessen basierend auf einer Begründung aus anderen Zeiten/ unter anderen Umständen einfach auf Verdacht (willkürlich?) einen Widerspruchsbescheid mit Verweis auf die alte Begründung zu erlassen.

Wie könnten solche Schreiben konkret formuliert werden,
und wann sollten diese abgeschickt werden?
Und sind Schreiben 2 + 3 überhaupt sinnvoll, erfolgversprechend und notwendig?

(Person F hat noch andere Hobbys und Interessen, die Zeit zum Erstellen solcher Schreiben ist also trotz Anwendung von Pareto-Prinzip und Parkinsonschem Prinzip zur minimierung des zeitlichen Aufwandes begrenzt)

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2019, 03:42 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

o
  • Beiträge: 1.575
(Person F hat noch andere Hobbys und Interessen, die Zeit zum Erstellen solcher Schreiben ist also trotz Anwendung von Pareto-Prinzip und Parkinsonschem Prinzip zur minimierung des zeitlichen Aufwandes begrenzt)

F hat aber offenbar schon die Hauptarbeit geleistet und beabsichtigte, komplett seine Doktorarbeit nebst Quellen einzureichen. Dass das Konvolut aber nicht gelesen werden ist, wird zu erwarten sein.

Zwischen Pareto und Parkinson hat F nun reichlich Zeit, das Konvolut häppchenweise einzureichen. Die Bedienung einer (virtuellen) Schere dauert nur eine Kaffeetasse lang.  Eigentlich ist F schon perfekt vorbereitet. Die Mohrrübchen für LRA, BS und Richter können nun Rübe für Rübe hingehalten werden. Ist doch ein schönes Spielchen mit den Gewalten. F ist auf der richtigen Seite.

Die Zeit ist sehr wichtig, vor allem, wenn sie auf der anderen Seite verloren wird. Und wenn auf der anderen Seite mal was liegen bleibt, um so besser, denn es gibt ja noch die Verjährung.

Es sind außerdem weiterhin Verfahren betreffs des Rundfunkbeitrags in der Röhre (Befreiung wg Wohngeld, Barzahlung, noch viele Verfassungsbeschwerden,..., und dann noch Politik).

Also, schön auf Zeit spielen.

Meint jedenfalls mein Straßenbewohner, der eh nichts zu verlieren hat. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2019, 15:41 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person F im fiktiven geschilderten fiktiven Fall heute folgende 3 so ähnliche fiktive Schreiben per Fax und per Post verschickt haben könnte:

1. Der Klageantrag an das Verwaltungsgericht:
Zitat
Xxxxxx Xxxxxxx
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

Vorab zur Fristwahrung und Nachweis des Eingangs per Fax an: ZZZZZ / ZZZ - ZZZZ

Verwaltungsgericht Zzzzzzzstadt
Zzzzzstraße ZZZ
ZZZZZ Zzzzzzzstadt

Xxxxxstadt, 10.09.2019

Klage in Sachen

Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxstraße XXX, XXXXX Xxxxxstadt (Kläger) gegen den

Yyyyyyyydeutschen Rundfunk, Yyyyystraße YYY, YYYYY Yyyyyystadt (Beklagter)

wegen Rundfunkbeitrag

Ich erhebe Klage und beantrage den Beklagten zur Aufhebung des Festsetzungsbescheides vom 02.07.2019, Posteinlieferungsdatum 05.07.2019, gegen den ich fristgerecht am 05.08.2019 Widerspruch eingelegt habe, und zur Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 21.08.2019, Posteingang am 24.08.2019, zu verurteilen.

Der Streitwert beträgt 743,00 €.

Begründung

Der Festsetzungsbescheid sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.

Eine ausführliche Begründung und die Anlagen werden nachgereicht. Ich behalte mir weiteren Sachvortrag, Ergänzungen und ggf. Korrekturen der Begründung in gesonderten Schriftsätzen vor.

Vorsorglich erkläre ich, einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht zuzustimmen.

Unterschrift

Xxxxxxx Xxxxxxx

2. Bitte um Zurücknahme der Bescheide an den YDR:
Zitat
Xxxxxx Xxxxxxx
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

Vorab per Fax an den YDR:  YYY - YY YY YY

Yyyyyyyydeutscher Rundfunk
Yyyyystraße YYY
YYYYY Yyyyyystadt

Xxxxxstadt, den 10. September 2019

Beitragsnummer:  XXX XXX XXX
Aufhebung / Rücknahme des Widerspruchsbescheides vom 21.08.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf einen Feststellungsbescheid von Ihnen vom 02.07.2019, Posteinlieferungsdatum 05.07.2019, legte ich fristgerecht am 05.08.2019 Widerspruch mit einer kurzen Begründung ein, und wies Sie darauf hin, dass eine ausführliche Begründung von mir nachgereicht wird.

Ohne diese von mir angekündigte Begründung abzuwarten, habe ich einen auf den 21.08.2019 datierten negativen Widerspruchsbescheid erhalten.

Ich möchte Sie bitten, diesen Widerspruchsbescheid aufzuheben bzw. zurück zu nehmen, bis Sie eine ausführliche Begründung des Widerspruchs von mir erhalten haben.

Dieses rechtlich vorgeschriebene Vorverfahren hat den Sinn, Gerichte von unnötigen Belastungen / Prozessen zu verschonen.
Ich habe zeitgleich mit diesem Schreiben eine Klage beim Verwaltungsgericht Zzzzzzzz eingereicht, die ich eventuell noch zurücknehmen könnte, falls Sie den o.g. negativen Widerspruchsbescheid aufheben oder zurück nehmen, bis Sie eine ausführliche Begründung des Widerspruchs von mir erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

(Xxxxxxxx Xxxxxxx)

3. Beschwerde an den "Behördenleiter" des YDR über die Abteilung "Beitragsservice"
Zitat
Xxxxxx Xxxxxxx
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

Vorab per Fax an den YDR:  YYY - YY YY YY

An den Behördenleiter
Lllllll Mmmmmmmm - persönlich -
Yyyyyyyydeutscher Rundfunk
Yyyyystraße YYY
YYYYY Yyyyyystadt

Xxxxxstadt, den 10. September 2019

Beschwerde über ihre Abteilung "Beitragsservice"

Sehr geehrter Herr Mmmmmmmm,

von ihrer Abteilung "Beitragsservice" bekam ich einen auf den 2.7.19 datierten Feststellungsbescheid (Posteinlieferungsdatum 5.7.19), auf den ich fristgerecht am 05.08.2019 Widerspruch mit einer kurzen Begründung einlegte, und wies im Widerspruch darauf hin, dass eine ausführliche Begründung von mir nachgereicht wird.

Ohne diese von mir angekündigte ausführliche Begründung abzuwarten, habe ich von Ihrer Abteilung "Beitragsservice" einen auf den 21.08.2019 datierten negativen Widerspruchsbescheid erhalten. Als Begründung dazu wurde nur eine Kopie einer alten Begründung eines anderen Widerspruchsbescheides von 2015 beigefügt.

Dieses rechtlich vorgeschriebene Vorverfahren hat den Sinn, Gerichte von unnötigen Belastungen / Prozessen zu verschonen. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich ihre Abteilung "Beitragsservice" an die rechtlichen Vorgaben hält!

Ich habe zeitgleich mit diesem Schreiben eine Klage beim Verwaltungsgericht Zzzzzzzz eingereicht, die ich eventuell noch zurücknehmen könnte, falls Sie den o.g. negativen Widerspruchsbescheid rechtzeitig aufheben oder zurück nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

(Xxxxxx Xxxxxxx)

Die Beschwerde an die Landesregierung über das Verhalten der "Behörde" könnte evtl. noch (völlig fiktiv natürlich) folgen... >:D

(Ich halte euch hier auf dem Laufenden wie es in diesem fiktiven Fall rein theoretisch weitergehen könnte.)

Frei  8)


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Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass in dem fiktiven Fall die fiktive Person F am 14.09.2019 per normaler Post eine Eingangsbestätigung über die Klage vom VG erhalten haben könnte, mit der Bitte die 2 angefochtenen Bescheide in Kopie umgehend in 2-facher Ausfertigung nachzureichen, und die Klage innerhalb eines Monats (Eingang bei Gericht) zu begründen. Auch könnte eine Kostenrechnung über 159 Euro dabei gelegen haben, die die fiktive Person F bereits bezahlt haben könnte.

In diesem fiktiven Fall könnte die Person F morgen so ein ähnliches Schreiben zum VG bringen:

Zitat
Xxxxxx Xxxxxxx
Xxxxstraße XXX
XXXXX Xxxxxstadt

An das

Verwaltungsgericht Zzzzzzzstadt
Zzzzzstraße ZZZ
ZZZZZ Zzzzzzzstadt

Xxxxxstadt, 17.09.2019

Az.:  XXXXXXXXXXX
Klage in den Verwaltungsrechtssachen Xxxxxxxx ./. Yyyyydeutscher Rundfunk
Ihr Schreiben vom 11.09.2019
Angeforderte Unterlagen und Bitte um Fristverlängerung für die Begründung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Anbei erhalten Sie folgende angeforderten Unterlagen in Kopie in zweifacher Ausfertigung:
Anlage 1 & 1b: Festsetzungsbescheid des YDR-Beitragsservice vom 02.07.2019
Anlage 2 & 2b: Mein fristgerechter Widerspruch vom 05.08.2019
Anlage 3 & 3b: Widerspruchsbescheid des YDR-Beitragsservice vom 21.08.2019

Der Beklagte hat dem Widerspruchsbescheid vom 21.08.2019 als Anlage eine Kopie eines alten 7-seitigen Widerspruchsbescheides von 2015 beigefügt, der sich aber auf Begründungen eines anderen Widerspruchs bezieht die gar nicht zu meinem aktuellen Widerspruch vom 05.08.2019 passen - falls Sie diese Anlage dennoch auch benötigen, teilen Sie mir das bitte mit, ich werde Ihnen diese dann umgehend zukommen lassen.

In Ihrem Schreiben vom 11.09.2019, Eingang am 14.09.2019, bitten Sie mich, die Klage innerhalb eines Monats zu begründen.

Die Rechtslage ist sehr komplex, und es gab in den letzten Jahren verschiedene neue Urteile zu dem Thema der Rundfunkbeiträge. Durch meine Vollarbeitszeit und familiäre und andere private Verpflichtungen bleibt mir pro Woche nicht mehr als 3 Stunden Zeit mich mit dem Thema zu befassen. Außerdem halte ich mich im Oktober für mehrere Tage nicht in Deutschland auf, und muss evtl. demnächst wegen einer Operation ins Krankenhaus. Aus diesem Grund möchte Ich Sie bitten, die Frist bis zur Abgabe der Begründung bis Ende 2019 zu verlängern.

Ich selber musste über dreieinhalb Jahre auf den o.g. Festsetzungsbescheid des Beklagten warten. Da ich noch nie Rundfunkbeiträge gezahlt habe und die Rundfunkanstalten dennoch über Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verfügen, ist kein Grund zur Eile erkennbar. Öffentliche Interessen werden dadurch also definitiv nicht beeinträchtigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Xxxxxx Xxxxxxx

Gibt es hier im Forum eine kurze Übersicht, was sich von 2015 bis heute bezüglich neuer Urteile und Aktualisierungen vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag etc. geändert hat?
Um diesen fiktiven Fall weiter zu spinnen, wäre das nämlich interessant zu wissen, um zu phantasieren was Person F in die fiktive Begründung reinschreiben könnte. ;)

Frei  8)



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S
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Wenn eine fiktive Person S den Hergang des geschilderten Falls einer fiktiven Person F richtig deutet, hatte die fiktive Person F bei ihrer zuständigen LRA einen Antrag auf Rücknahme des der Begründung vorgreiflichen Widerspruchsbescheides und Wiedereröffnung des Vorverfahrens beantragt.

Wäre es daher nicht sinnvoll, das VG darüber in Kenntnis zu setzen, dass das Vorverfahren möglicherweise noch nicht abgeschlossen sein könnte und eine Klagebegründung von der entsprechenden Reaktion der LRA abhängig sein könnte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2019, 13:30 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
In diesem fiktiven Fall könnte die Person F morgen so ein ähnliches Schreiben zum VG bringen:
Mal nicht so hektisch und betriebsam, sondern besonnen ;) siehe auch Vorkommentar.

Das Schreiben liest sich zudem recht offensiv.

Es geht aber nicht darum, sich das Gericht zum "Gegner" zu machen, sondern den eigentlichen Klage-Gegner aufgrund seines ungebührlichen Verhaltens der vorgreiflichen Widerspruchsbescheidung "anzukreiden" und darauf hinzuweisen, dass man sich um außergerichtliche Rücknahme des Widerspruchsbescheides bemüht.

Eine Klagebegründung binnen eines Monats ist immer erst mal Drohkulisse des Gerichts. Es ist eine "Bitte", der man aufgrund der Komplexität und anderer Umstände schlicht nicht nachkommen kann, schließlich hat man berufliche und private Verpflichtungen. Eine 1-Monats-Frist für eine Klagebegründung ist schlicht illusorisch. Das sollte man aber etwas gelassener/ freundlicher ausdrücken können.

Außerdem könnte Person A doch zu gegebenem Zeitpunkt auch Anwalt suchen - und diese (erfolglose) Anwaltssuche dem Gericht gegenüber dokumentieren.

Zudem ist doch bereits anderes Verfahren noch anhängig?

Siehe auch noch mal die weiteren Anmerkungen weiter oben in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31953.msg197198.html#msg197198

Evtl. folgen in diesen Tagen noch Beispiele zu vorgenannten Punkten. Bitte etwas Geduld.

Man könnte - um das Gericht nicht "zappeln" zu lassen - die gewünschten Unterlagen erst mal separat mit Zweizeiler und ohne weitere Anmerkungen zusenden. Der Rest bzgl. der Begründung hat doch noch reichlich 3 Wochen Zeit.

Im Übrigen sollte man aus meiner Sicht generell ohne triftige Gründe keine Angaben bzgl. des Zugangsdatums eines fristauslösenden Schreibens machen - schon gar nicht, wenn man damit lediglich die 3-Tage-Zugangsfrist nach § 41 Abs. 2 VwVfG bestätigt, von welcher das Gericht ohnehin erst mal selbst ausgehen dürfte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2019, 13:37 von Bürger«
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Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass in dem fiktiven Fall der fiktiven Person F...

1. ...ein Brief vom Verwaltungsgericht angekommen sein könnte, in dem stehen könnte, dass die Frist zur Abgabe der Begründung für die Klage bis Ende 2019 verlängert wurde.

2. ...ein Brief vom Beitragsservice angekommen sein könnte, dass das Schreiben der Person F an den Intentanten vom Intendanten an den BS zur Beantwortung weitergeleitet wurde, die sich zu dem Anliegen aber derzeit nicht äußern, da in der Beitragsangelegenheit derzeit ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig ist. Außerdem könnten die nochmal bestätigt haben, dass sie (der BS) veranlasst haben, dass bis zum Abschluss der Klage keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Ich halte euch hier auf dem Laufenden, wenn ich neue Ideen habe wie der fiktive Fall weiter gehen könnte.

Falls jemand von euch Ideen und Anregungen dazu hat, wie es sinnvollerweise fiktiv weitergehen könnte, bin ich dafür immer dankbar!

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