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Autor Thema: NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr  (Gelesen 14417 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Noch ein Hinweis zum Vollstreckungsschutz § 24 Abs. 1 Satz 1 NVwVG:
Zitat
"Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung bis zur Entscheidung des Vollstreckungsgläubigers ganz oder teilweise einstellen, wenn die Vollstreckung auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange für die Vollstreckungsschuldnerin oder den Vollstreckungsschuldner wegen besonderer Umstände eine unbillige Härte bedeuten würde."
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/3ye/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGND2011rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-VwVGND2011V2P1


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Meiner Meinung nach hat es keinen Sinn, der Ankündigung oder der bereits angelaufenen Vollstreckung mit der Aussage "der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig" entgegenzutreten. Die Beamten haben den Auftrag, dafür zu sorgen, dass niemand sich seinen rechtmäßigen Abgaben durch formelle Spitzfindigkeiten entziehen kann. Da wird man ganz schnell in die Reichsbürgerecke gestellt, aus der man schwer wieder heraus kommt.
Besseres Gehör findet man, wenn man sich an den vorgesehen Rechtsweg hält (Befreiungsanträge, Widersprüche, Klagen) und der BS trotzdem unrechtmäßig vollstrecken will.

Kleine Info meinerseits: Der Beitragsservice handelt als Landesrundfunkanstalt, wenn er im Namen und im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt handelt, was in seinen Schreiben ersichtlich sein muss. Handelt er in eigenen Namen, ist er wahrscheinlich nicht rechtsfähig und möglicherweise die betreffenden Verwaltungsakte nichtig.

OVG Bremen:
20.03.2018 - Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen Verwaltungsträgers ohne gesetzliche Grundlage
https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen72.c.16259.de&asl=bremen72.c.11266.de
Zitat
d) Der Senat weist darauf hin, dass sich mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitrags-
staatsvertrages (RBStV) vom 15.12.2010 (Brem.GBl. 2011 S. 425) zum 01.01.2013 die
Rechtslage nunmehr insoweit geändert hat, als dass die Landesrundfunkanstalten die
ihnen von § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV zugewiesene Aufgabe der Festsetzung rückständi-
ger Rundfunkbeiträge nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV durch die im Rahmen einer nicht-
rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öf-
fentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (sog. ARD ZDF Deutschlandradio Beitrags-
service) selbst wahrnehmen. Der Beitragsservice ist ein Teil der Rundfunkanstalt, der
lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen aus dem normalen Betrieb der jeweiligen Anstalt
örtlich ausgelagert wurde.
Nach der bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtspre-
chung werden Erklärungen des Beitragsservices im Namen und im Auftrag der jeweils
zuständigen Rundfunkanstalt
abgegeben (vgl. Säch. OVG, Beschluss vom 01.12.2016 –
3 A 718/16 –, Rn. 7; VGH BW, Urteil vom 04.11.2016 – 2 S 548/16 –, Rn. 22, jeweils ju-
ris). Nach dieser Rechtsprechung stellt sich das Problem einer fehlenden formell gesetz-
lichen Grundlage für eine Mandatierung des NDR nach dem neuen Recht nicht mehr,
weil dieser nicht mehr im Auftrag der Beklagten tätig wird, sondern die Beklagte die Fest-
setzungs- und Widerspruchsbescheide selbst erlässt und sich dabei des Beitragsservices
bedient
.

Dieses Urteil enthält sehr viele schöne Passagen, die sich hervorragend für den Kampf gegen den BS und spezielle den NDR einsetzen lassen.
Ich nehme auch an, dass der "NDR Beitragsservice" als Teil der Rundfunkanstalt NDR handelt, was sich natürlich wieder als nicht gesetzlich mandatierte Rundfunkanstalt darstellt.

Viele Grüße
Mork vom Ork


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Meiner Meinung nach hat es keinen Sinn, der Ankündigung oder der bereits angelaufenen Vollstreckung mit der Aussage "der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig" entgegenzutreten. Die Beamten haben den Auftrag, dafür zu sorgen, dass niemand sich seinen rechtmäßigen Abgaben durch formelle Spitzfindigkeiten entziehen kann.

Im vorliegenden fiktiven Fall könnte die ersuchende Behörde/LRA in der Vollstreckungsankündigung deutlich genannt worden sein. Möglicherweise kann es aber z.B. im elektronischen Datenaustausch oder Hilfeersuchen vorkommen, dass keine Behörde genannt ist. Hierbei gilt es darauf hinzuweisen § 7 Abs. 1 Satz 1 u. 4. NVwVG:
Zitat
Die Vollstreckungsbehörden leisten Behörden, die nicht selbst Vollstreckungsbehörde sind, Vollstreckungshilfe....Die ersuchende Behörde hat der Vollstreckungsbehörde zu bescheinigen, dass der Leistungsbescheid oder die sonstige Vollstreckungsurkunde vollstreckbar ist.


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  • Beiträge: 7.389
Zitat
Die ersuchende Behörde hat der Vollstreckungsbehörde zu bescheinigen [...]
Da war doch was?

Der NDR hat in Niedersachsen wegen BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29, & 47 und BFH V R 79/84, (siehe Link darunter), keine hoheitlichen Befugnisse, kann also auch keine "ersuchende Behörde" sein, da seine Tätigkeit wegen der kartellrechtlichen Einstufung als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts nicht mehr hoheitlich ist.

Re: NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193142.html#msg193142


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2019, 10:37 von Markus KA«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass die fiktive Person F morgen so ein ähnliches Schreiben zur Stadtkasse faxen und schicken würde:

Zitat
Person F
Xxxxxxxxstraße XX
XXXXX Ort

An:
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
- Herr Xxxxxxx, Zimmer X -
Xxxxxxxxstraße X
XXXX Ort

Vorab per Fax an 0XXXX / XXX – XXXXX

Ihr Schreiben vom 08.05.2019 - Vorankündigung der Zwangsvollstreckung
Kassenzeichen XXXXXXXXXXXXXXXXXXX


Ort, 14.05.2018

Sehr geehrter Herr Xxxxxxxxx,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtkasse Xxxxxxxxxxxx,

am 10.05.2019 erhielt ich eine auf den 08.05.2019 datierte Vorankündigung der Zwangsvollstreckung von Ihnen. Darin steht, dass ich dem Xxxxxxdeutschen Rundfunk angeblich 281,20 € für Rundfunkbeiträge von 01/13 – 03/14 schulde aufgrund eines Bescheides vom 04.07.2014, was Ihnen durch ein Ersuchen vom 03.05.2019 durch den Beitragsservice bescheinigt wurde.

Gegen den oben genannten Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO gestellt. Gegen den darauf folgenden Widerspruchsbescheid habe ich am 09.11.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Xxxxxxx erhoben. Dieses Klageverfahren wurde unter dem Az. XXXXXXXX geführt, das dazugehörige Antragsverfahren unter Az. YYYYYYY. Das Antragsverfahren (Aussetzung der Vollziehung) wurde eingestellt, da der Beklagte – der Xxxxxxdeutsche Rundfunk – in einem Schreiben vom 16.11.2015 dem Gericht ausdrücklich mitgeteilt hat, dass er bis zum Abschluss des Klageverfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten wird (siehe Anlagen).
Das Klageverfahren wird seit 01/2018 unter dem neuen Az. ZZZZZZZ geführt und ist bis heute noch nicht abgeschlossen.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, das Vollstreckungsersuchen an den im Namen des Xxxxxxdeutschen Rundfunks handelnden nicht rechtsfähigen Beitragsservice zurückzuweisen.

Außerdem möchte ich Sie bitten, mir Akteneinsicht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren, indem Sie mir innerhalb von 2 Wochen eine Kopie des Vollstreckungsersuchens zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
(Person F)

Anlagen:
1. Kopie des Briefes vom Verwaltungsgericht vom 17.11.2015 (1 Seite)
2. Kopie des Schreibens vom XDR vom 16.11.2015 (gekürzt auf 1 Seite)

Anlagen:

   

Die fiktive Person F könnte sich jetzt natürlich fragen, wie viel überhaupt Zusagen der Rundfunkanstalt wert sind, wenn diese nicht eingehalten werden... :P
Oder ob eine Hand in deren System nicht weiß was die andere tut, und die selber den Überblick über ihre Vorgänge verloren haben...? :o
Und ob es Sinn machen würde, das Verwaltungsgericht darüber zu informieren, dass der Beklagte (der NDR bzw. der vom NDR beauftragte BS) entgegen seiner schriftlichen Zusage doch Vollstreckungsmaßnahmen vor Abschluss der Klage eingeleitet hat...!?  >:D

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2019, 23:13 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

Z
  • Beiträge: 1.564
Als Gast in diversen Verhandlungen habe ich mitbekommen, daß die MASCHINE in Köln ein Eigenleben führt und deshalb auch fröhlich Vollstreckungsersuchen beantragt, obwohl Klagen laufen und die beklagte Rundfunkanstalt im Gerichtsschriftwechsel auf die Vollstreckung verzichtet (was als Beweis zu bewerten ist, daß die MASCHINE doch nicht Teil der Rundfunkanstalt sein kann), dies könnte sogar Methode haben, da es in ca. einem Drittel der Klagen beobachtet wurde.

Deshalb ist die Zurückgabe des Vollstreckungsersuchens an den Beitragsservice eigentlich immer die arbeitsärmste Tätigkeit jedes Involvierten, sei es der Sachbearbeiter des Amtes oder der vermeintliche Schuldner.
Diesbezüglich muß also unsererseits noch Überzeugungsarbeit geleistet werden, auf sich die Mitarbeiter in Vollstreckungsbehörden weniger Arbeit als bisher machen.
Die Kostenfalle bzgl. des Eilantrages zur Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung, nur damit die Rundfunkanstalt innerhalb des Verfahrensschriftverkehrs ein Mahn- und Vollstreckungsverzicht erklärt, hilft aber bei Versuchen Ansprüche der MASCHINE leichter und vor allem erfolgreich abzuwehren.


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c
  • Beiträge: 1.025
Und ob es Sinn machen würde, das Verwaltungsgericht darüber zu informieren, dass der Beklagte (der NDR bzw. der vom NDR beauftragte BS) entgegen seiner schriftlichen Zusage doch Vollstreckungsmaßnahmen vor Abschluss der Klage eingeleitet hat...!?  >:D

Die fiktive Akte des fiktiven Klägers F scheint in einem ebenso fiktiven Aktenstapel im Moment recht weit unten zu liegen. Sie könnte es dort gemütlich haben. Warum so eine Ruhe stören?

Zum Brief an die Stadtkasse: Vielleicht noch um zeitnahe Rückmeldung bitten und (schriftlich oder mündlich) darauf hinweisen, dass man notfalls geneigt sein könnte, erneut rechtliche Schritte einzuleiten.


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin,

und Danke für eure Meinungen zu diesem fiktiven fall der fiktiven Person F.

Ich könnte mir vorstellen, dass Person F vor etwa einer Woche eine Kurzmitteilung der Stadtkasse bekommen hätte, mit folgenden Inhalt:

Zitat
... teile ich Ihnen mit, dass wir die uns zugestellten Unterlagen an den NDR weiter geleitet haben und keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten werden.
Sollte der NDR weiterhin auf die Vollstreckung der Forderung bestehen, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen.
Mit freundlichem Gruß ...

Auch könnte ich mir vorstellen, dass Akteneinsicht gewährt wurde.

Im Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice (nicht vom NDR) hätte rein fiktiv sowas ähnliches stehen können:

Zitat
Beitragsservice, Köln

Datum: 3.5.19 (Posteingangsstempel 10.5.19)

Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren/-beiträge im Verwaltungszwangsverfahrens

...im Auftrag des NDR haben wir Ihnen als verschlüsselte Datei die Daten mehrerer Vollstreckungsersuchen per Mail zugesandt.

Die Vorraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt, insbesondere sind die Gebühren-/Beitragsbescheide unanfechtbar gewordenbzw. hat ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung.

Wir bitten Sie, die eingezogenen Beiträge ... zu überweisen. ... VE Abwicklungskonto ARD, ZDF, Deutschlandradio ...

Der Verwaltungsaufwand in Höhe von 27,10 € je Ersuchen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 18.12.2012 (GVBl. Nr. 33/2012, S. 602) wird in den nächsten Tagen ... überwiesen.

Rechtsgrundlage für die Vollstreckung:
Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 02.06.1982 (GVBl. S. 238)
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 18.12.2012 (GVBl. 0S. 602) i.d.z.Zt. geltenden Fassung

... Grüße

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio

Anlage: Begleitliste
Zitat
Erstellte Vollstreckungsersuchen ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice
Gläubiger: NDR
Blatt 5
Behörde: Stadt ... Stadkasse

(16 Datensätze mit Beitragsnummer, Name, Adresse, Vollstreckungskosten 27,10 € + Vollstreckungsbetrag - bei Person F 281,20 € - , davon die 15 anderen geschwärzt)

Frei  8)


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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L
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... eine Kurzmitteilung der Stadtkasse ...:

Zitat
... teile ich Ihnen mit, dass wir die uns zugestellten Unterlagen an den NDR weiter geleitet haben und keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten werden.
Sollte der NDR weiterhin auf die Vollstreckung der Forderung bestehen, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen.
Mit freundlichem Gruß ...

Auch könnte ich mir vorstellen, dass Akteneinsicht gewährt wurde.

Kompliment! Mitunter reicht es, Akteneinsicht zu verlangen und die richtigen Fragen zu stellen. Auch scheint es bei der fiktiven Stadtkasse durchaus noch verständige Mitarbeiter zu geben.

In einer anderen fiktiven Stadt im Norden (welche fiktiv zugleich Sitz der Neofeudalen Deutschen Rundfunkzwangsanstalt sein könnte) wurde fiktiv Ähnliches beobachtet: trotz laufender Klage beantragt der BeitraXervice Vollstreckungsmaßnahmen per Email, die dann wieder von der "Anstalt" ohne rechtliche Verpflichtung zurück genommen werden... Honi soit qui mal y pense*

*Edit "Markus KA":
"Ein Schelm der Böses/Schlechtes dabei denkt"  ;)



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  • Beiträge: 586
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Moin.

Im fiktiven Fall der fiktiven Person F könnte ich mir vorstellen, dass die Rundfunkanstalt einen Brief mit so ähnlichem Inhalt an Person F geschickt hätte:

Zitat
... von der Vollstreckungsbehörde wurde uns Ihr Schreiben vom ... übersand.
Nach Prüfung des Sachverhalts teilen wir Ihnen mit, dass wir das irrtümlich ergangene Vollstreckungsersuchen vom ... bei der Behörde zurückgezogen haben.
Wir erklären erneut, dass bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. ...

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