Moment, Moment!
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Ich erhebe Klage und beantrage den Beklagten zur Aufhebung des Festsetzungsbescheides über 743,00 € vom 02.07.2019, Posteinlieferungsdatum 05.07.2019, gegen den ich fristgerecht am 05.08.2019 Widerspruch eingelegt habe, und des Widerspruchsbescheides vom 21.08.2019, Eingang am 24.08.2019, zu verurteilen.
Der Streitwert beträgt 743,00 €.
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Begründung
Der Bescheid sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.
Der Beklagte hat - ohne eine von mir angekündigte ausführliche Begründung meines Widerspruchs abzuwarten - den negativen Widerspruchsbescheid erstellt, und fügt diesem als Begründung nur eine Kopie eines aus Standart-Textbausteinen bestehenden alten Widerspruchsbescheides vom 15.10.2015 bei, auf den ich mit meinen 13 Schreiben vom 16.11.2015, 17.11.2015, 20.11.2015, 25.01.2016, 14.03.2016, 02.05.2016, 30.05.2016, 15.06.2016, 22.08.2016, 29.08.2016, 12.09.2016, 05.12.2016 und 06.03.2016 an das Verwaltungsgericht Xxxxxxstadt (Az.: XXXXXXXXXX) bereits ausführlich eingegangen bin. Ich bitte Sie, diese Ihnen bereits vorliegenden 13 Schreiben und meinen Widerspruch vom 05.08.2019 als meine Begründung dieser Klage zu betrachten.
Eine ausführliche Begründung wird ggf. nachgereicht. Ich behalte mir weiteren Sachvortrag, Ergänzungen und etwaige Korrekturen der Begründung in gesonderten Schriftsätzen vor.
Vorsorglich erkläre ich, einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht zuzustimmen.
Unterschrift
Xxxxxxx Xxxxxxx
Anlagen (Kopien in zweifacher Ausfertigung):
1. Festsetzungsbescheid XDR/BS vom 02.07.2019, Post-Einlieferung am 05.07.2019
2. Mein Widerspruch vom 05.08.2019 gegen den Festsetzungsbescheid
3. Widerspruchsbescheid XDR/BS vom 21.08.2019, Eingang am 24.08.2019
Warum so schnell?!?
Warum gleich alle Daten, Beträge usw.?
Warum gleich alle Unterlagen?!?
Warum gleich eine (ansatzweise) Begründung und warum Verweis auf die bereits vorliegende Begründung aus bereits anhängiger Klage zu dem älteren Widerspruchsverfahren?!? Um damit gleichzeitig zu suggerieren, dass der neuerliche Widerspruchsbescheid mit Verweis auf den alten Widerspruchsbescheid ok war, ohne dass ARD-ZDF-GEZ die gesondertem Schriftsatz vorbehaltene Begründung abgewartet haben, weil man ja ohnehin wieder das Gleiche vorbringen wollte?!?
Das erscheint nicht schlüssig... Personen A-C, denen es ähnlich ergangen sein könnte, d.h. welche
-
trotz bereits laufenden Klage-Verfahrens und
-
trotz ausdrücklich gesondertem Schriftsatz vorbehaltener Begründung des Widerspruchseinen Widerspruchsbescheid erhalten haben könnten, haben schlicht
- fristgerecht (vorerst)
unbegründeten KlageANTRAG eingereicht in Anlehnung an
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424-
ohne Beifügung weiterer Unterlagen oder ansatzweiser Begründungen/ Erklärungen o.ä. (bei Streitwert über 500€ tlw. auch ohne Angabe des Streitwertes, damit Gericht vorerst mglw. erst mal nur 500€ pauschal ansetzt)
- haben die
Eingangsbestätigung des Gerichts und dessen
Aufforderung zur Nachreichung der Unterlagen sowie erste
Fristsetzung der Begründung abgewartet...und
dann sukzessive dem Gericht mitgeteilt, dass
a) ohnehin schon ein
Verfahren anhängig ist
b) man bei ARD-ZDF-GEZ einen
Antrag auf
-
Rücknahme des (der Begründung vorgreiflichen) Widerspruchsbescheides und
-
Wiedereröffnung des Vorverfahrensgestellt hat, um
außergerichtlich eine Lösung mit der "Behörde" herbeizuführen, wofür das
Vorverfahren schließlich eigentlich gedacht ist - nämlich auch, um
Gerichte von unnötigen Belastungen/ Prozessen zu verschonen.
"Garniert" wurde das Ganze mit
-
EIL-Beschwerde bei Intendanz bzw. "Behördenleiter" über das Verhalten deren Stelle und Mitarbeiter
-
EIL-Beschwerde beim Landtag über die Intendanz, das Verhalten deren Stelle und Mitarbeiter
denn es ist eine
bodenlose Unverschämtheit und einer
"Verwaltungsbehörde" unwürdig, eine angekündigte ausführliche Begründung nicht abzuwarten, nicht einmal abzufordern - aber stattdessen basierend auf einer Begründung aus anderen Zeiten/ unter anderen Umständen einfach auf Verdacht (willkürlich?) einen Widerspruchsbescheid mit Verweis auf die alte Begründung zu erlassen.
Soweit in aller Kürze. Mehr dazu ggf. bei nächster Gelegenheit.
Wichtig wäre doch erst mal nur, fristgerecht KlageANTRAG einzureichen.Alles andere hat doch noch Zeit - insbesondere da ja Aussetzung quasi bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" gewährt wurde
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.