Das Verwaltungsgericht Berlin war ja bisher der Auffassung, daß die Ausnahme des RBB vom Landesverwaltungsgesetz sich auf den Sendebetrieb und nicht auf die Verwaltungstätigkeit der Rundfunkanstalt bezieht. Das steht zwar so nicht im Gesetz, aber der Kläger könnte ja den Spieß jetzt umdrehen.
Denn wenn es einen "Behördenteil" innerhalb des RBB gäbe, so steht jedermann nach Informationsfreiheitsgesetz Auskunftsrecht zu.
So könnte der Kläger mal Frau Schlesinger nach der Struktur der "Behörde" RBB fragen, nach der Rechtsaufsicht, nach bevollmächtigten Personen, die Verwaltungsakte erlassen dürfen, nach deren Aufgabengebiet für sonstige Tätigkeiten, könnte fragen, ob die dem Beitragsservice zugeordneten Menschen (die gelegentlich mal richtig unterschreiben) Angestellte des RBB sind und über entsprechende Bevollmächtigungen verfügen (müssen sie ja, wenn der Beitragsservice "Teil" der Rundfunkanstalt wäre), oder wie die Sache mit der nicht rechtsfähigen Einheit sonst formaljuristisch sauber gelöst ist.
Da der Frager ja einen Auskunftsanspruch hat, ließen sich die Erkenntnisse aus der Antwort prima in die Klagebegründung einbauen, um das Ruder herumzureißen.
Sollte sich der RBB mit der Antwort schwertun, so könnte man bei Gericht die Aussetzung des Verfahrens einfordern, da ohne die Erkenntnisse aus der Frage nicht weiterargumentiert werden kann.
Sollte der RBB keine Auskunft geben wollen, weil er sich nicht dazu verpflichtet fühlt, dann wäre der Behördenstatus von einzelnen Teilen des RBB schonmal offiziell wiederlegt, alternativ könnte man ja auch über eine Auskunftsklage vor dem Verwaltungsgericht nachdenken (die würde dann vor einen anderen Kammer verhandelt werden), dann fliegen die Fetzen!
Ich finde es sowieso komisch, daß im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag immer direkt oder indirekt auf Verwaltungrecht verwiesen oder Bezug genommen wird, das erst kürzlich geänderte Verwaltungsverfahrensgesetz selbst den RBB aber vom Verwaltungsrecht ausnimmt.
Die logische Erklärung dafür lautet: Die Gesetzesabnicker, gelegentlich auch als MdA bezeichnet, haben null Ahnung von dem, was sie da beschließen.