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Autor Thema: Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen  (Gelesen 52196 mal)

g
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Update: Der ablehnende Beschluss vom VG Berlin gegen von Person R eingereichte Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss (Chronik s.u.) ist nun da.
Im Anhang findet sich Person R's anonymisierte Erinnerung, die Ergänzung zur Erinnerung und der ablehnende Beschluss.

Kurze fiktive Zusammenfassung und Update:

11.10.22 - Kanzlei YZ stellt Kostenfestsetzungsantrag mit falschem Aktzenzeichen
25.10.22 - Person R widerspricht und erbittet Zusendung der Vollmacht
11.11.22 - Kanzlei YZ stellt korrigierten Kostenfeststzungsantrag mit richtigem Aktenzeichen
15.11.22 - VG Berlin teilt mit das die Vollmacht beim OVG Berlin liegt und erst zugestellt werden kann, wenn die Akten wieder zurück sind.
Sendepause
01.08.24 - VG Berlin sendet eine Vollmacht unterschrieben am 19.07.24 unterschrieben von Justitiarin Kerstin Skiba ohne Hinweis auf rückwirkende Bevollmächtigung
13.08.24 - Person R nimmt Stellung zur Vollmacht und weist auf die Mängel hin.
22.08.24 - VG Berlin sendet Kostenfestsetzungsbeschluss, in welchem der Antrag des Anwaltzkanzlei vollständig entsprochen wird. Dem Kostenfestsetzungsbeschluss liegt eine andere Vollmacht vom Oktober 2020 bei unterschrieben von unbekannt. Person R fällt aber nicht auf, dass es sich um eine andere Vollmacht handelt
03.09.24 - Person R reicht Erinnerung gegen Kostefestsetzungsbeschluss ein mit Bezug auf mangelnde Vollmacht und Verstoß gegen Treu und Glauben
06.09.24 - Brief vom Gericht in welchem erklärt wird, dass die Vollmacht so in Ordnung ist und keine Hinweise für ein treuwidriges Verhalten erkennbar sind. Es wird darum gebeten, die Erinnerung zurückzunehmen.
15.09.24 - Person R ergänzt die Erinnerung um die Hinweise, dass
                 - auch die erste Vollmacht fehlerhaft ist, da nicht erkennbar ist, wer unterschrieben hat
                 - sehr wohl treuwdriges Verhalten erkennbar ist mit ausführlicher Begründung
                 - sich der Kostenfestsetzungsbeschluss auf den Antrag vom 11.10.22 bezieht (der mit dem falschen Aktenzeichen) und daher ungültig ist.
23.09.24 - VG Berlin sendet einen Brief in welchem erklärt wird, dass sich der Beschluss durchaus auf den korrekten Antrag bezieht, da dieser ja später korrigiert wurde und der Erinnerung weiterhin nicht abgeholfen wird.

Da das Erinnerungsverfahren kostenfrei sein dürfte, wird Person R hier jetzt erstmal nichts weiter tun und abwarten. Es ist nicht zu erwarten, dass das hier von Erfolg gekrönt ist, aber die Erinnerung zurücknehmen kommt auch nicht in Frage.


Erkenntnisse:

- Fehlende Vollmacht ist im Erinnerungsverfahren irrelevant, da es lediglich um die Höhe der Kosten geht, nicht ob die Festsetzung der Kosten generell legitim war.
Zitat
Mit der Erinnerung können jedoch nur Einwendungen gegen die Höhe der zu erstattenden Kosten, nicht aber gegen die zugrundeliegende Kostenpflicht vorgebracht werden.


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In anderer Sache beim VG Berlin wird über die Kostenberechtigung für Anwaltskosten unverändert gestritten, und zwar in einem gesonderten Verfahren vor einer anderen Kammer.

Wir kommen bei diesem Thema hinein in die Verzahnung vieler Rechtsregeln und Richtergewohnheiten. Das sind die Gebührenbeträge nicht wert, sehr viel Arbeit, aber die wurde geleistet. Damit ist beim RBB und bei den Anwälten gegenwärtig wohl wenig Appetit, dass neue Mandate erfolgen.

Ob man wirklich siegt, ist nur die halbe Seite der Sache. Ob man dem Gegner den Appetit zerstört, weiterhin gegen Bürger die Grundrechte zu verletzen, das gibt der Sache der einzelnen ihren Wert. Wenn das Erjagen des Bärenfells die Gegner mehr kostet als es wert ist, weil wir B#ren uns wehren, dann beendet das die Bärenfelljagd - jedenfalls bezüglich der Anwaltsbeauftragung.


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Ob man wirklich siegt, ist nur die halbe Seite der Sache. Ob man dem Gegner den Appetit zerstört, weiterhin gegen Bürger die Grundrechte zu verletzen, das gibt der Sache der einzelnen ihren Wert. Wenn das Erjagen des Bärenfells die Gegner mehr kostet als es wert ist, weil wir B#ren uns wehren, dann beendet das die Bärenfelljagd - jedenfalls bezüglich der Anwaltsbeauftragung.
"Sieg" war in dieser Sache von Anfang an illusorisch. Das Ziel von Person R war stets, so viel Nerverei zu verursachen, dass es sich seitens der Rundfunkanstalten schlicht nicht lohnt, dem Geld hinterherzujagen ;)


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Nein, Sieg ist nicht mehr illusorisch.
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Kurz beantwortet, weil sehr wichtig:
Gegen einen zirkulierenden Standard-Schriftsatz - sogenannter "NEIN-Brief" - mit allen Befreiungs-Argumenten - vor allem in diesem Forum erarbeitet - werden die ARD-Zuständigen "nicht mehr fertig".
Jedenfalls, die diversen Jahre, in der wir wie aussichtslose Nörgler abgefertigt wurden, die ist mit der jetzigen akkumulierten Schriftsatzkraft wohl erst einmal vorbei.
Deteils lasse ich weg, das wäre zu sehr OFF TOPIC.

Konkret bezüglich der Anwaltskosten:
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Speziell beim RBB waren derart viele Fehler, dass der Vorgang nun ein eigenständiges Verfahren wurde und geeignet ist, neue Gesamtrechtsprechung zu erzeugen, dass ein Missbrauch ein solcher ist und der Sender auf den Kosten sitzenbleibt. Ein Endergebnis ist bei juristischem vollem Schlagabtausch allerdings nie prognostizierbar.

Es ergeben sich zudem völlig unerwartete Gesichtpsunkte, was bei der Prüfung von Vollmachen der Anwälte durch die Gerichte zu beachten ist. Da sind einige Details, die vielleicht so gut wie nie eingehalten werden. Richter dürften meinen, sie hätten das Recht, das zu machen, wie sie es machen. Aber mit der Digitalisierung ist ein kaum bedachtes Problem bei den Vollmachten eintretreten. Das soll hier nicht publiziert werden. Waren wir ab. 

Allerdings kommt der RBB, Berlin,
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im Bundesland Berlin sowieso kaum auf seine Kosten der Anwaltskosten. Denn die muss der RBB privatrechtlich bedingt auf jeden Fall zahlen. Er kann ja nur hoffen, dass der Bürger diese dann am Ende erstattet.
Bei der Sozialstruktur der Verweigerer in Berlin ist das ziemlich oft aussichtslos. Die Strategie mit dem P-Konto ist in diesem Bundesland voll kompetent ein Grundwissen der vielen "NICHT-Millionäre" in Berlin.

Dann muss also die Fachabteilung der ARD-Anstalt dem Intendanten rechtfertigen,
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unsinnige Anwaltskosten erzeugt zu haben. Man muss alle Sachen immer auch strategisch denken. Unsere Streite gegen die Anwaltskosten waren zwar im jeweiligen Einzelfall meistens kein Sieg, aber insgesamt hat das Volk hier nach jetzigem Stand den Sieg errungen gegen einen generalisierten Missbrauch der staatsnahen Gewalt. Das Grundgesetz hat durch die Summe ihrer Verteidiger-Strategien gesiegt.

Jede siegreiche Schlacht wird mit auch eigenen Opfern erstritten.
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Nach jetzigem Stand wurde gesiegt für das Ganze, bewirkt durch die punktuellen Bemühungen der einzelnen. Die wichtigen Informationen dieses Threads trugen dazu bei, endgltig mit dem jetztigen Hauptverfahren, das alles und diverses anderes integriert. 
Die Verteidigung der Demokratie war und ist immer eine Sache, bei der viel Zeit geopfert wird und manch ein Zwischenverlust zu absorbieren ist. Wir gewinnen etwas viel Wichtigeres: Unsere Würde, gegen Unrecht zu streiten statt sich ihm faul zu unterwerfen - und am Ende damit zu siegen, sofern genügend viele beharrlich beitragen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: Heute um 09:38 von pjotre«
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