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Autor Thema: Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz (Kein RBStV)  (Gelesen 9126 mal)

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NRW: Aktueller Stand bei Rundfunkfrei: 3771 Stimmen:
https://www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid_nordrhein-westfalen.html   

Damit gibt es bereits eine gute Nachricht. In NRW hätten wir mit einer solchen Anzahl an gültigen Unterschriften bereits die notwendige Anzahl zusammen, um den Landtag mit der Zulassung eines Volksbegehrens zum Rundfunkbeitrag zu beschäftigen.

Die schlechte Nachricht ist, dass es bisher noch kein Volksbegehren in NRW gab, das die notwendigen 1,1 Millionen Unterschriften zusammenbekommen hat, um tatsächlich angenommen zu werden. Das erfolgreichst Volksbegehren war bisher die Initiative „G9 jetzt in NRW“, die es immerhin auf 630.000 Unterschriften gebracht hat. Da ich diesem Volksbegehren selber auch zugestimmt hätte, wenn ich davon gewusst hätte, scheint mir das größte Problem zu sein, die Bürger über solche Volksbegehren zu informieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein solches Volksbegehren nach der Zulassung durch den Landtag durch das Auslegen von Unterschriftlisten in den Ratshäusern des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Sache ist also weniger kompliziert, als wie ich das gedacht habe. Es liegt also vor allem an uns, die Menschen dann über ein solches  Volksbegehren zu informieren. Da ich selbst bisher noch nie etwas von einem Volksbegehren mitbekommen habe, obwohl ich Tageszeitungen lese, frage ich mich natürlich, woran dies gelegen haben könnte.
Der Landtag in NRW hat übrigens der Rückkehr zu G9 selbst zugestimmt, obwohl das Volksbegehren nicht erfolgreich war. Es gilt in NRW also nur die Marke von 630.000 Unterschriften zu übertreffen, damit das Volksbegehren erfolgreich ist. Denn die Politik hätte zumindest erheblich Schwierigkeiten zu begründen, weshalb sie einem Volksbegehren zur Abschaffung des Rundfunkbeitrages nicht zustimmt, wenn dieses Volksbegehren einen neuen Rekord aufstellen würde; was wir auf jeden Fall schaffen werden.
 
Für einen möglichen Zulassungsantrag des Volksbegehrens in NRW habe ich mir mal folgenden Entwurf für einen Gesetzestext überlegt, den ich hiermit zur Klärung von Zielen der Initiative Rundfunkfrei in NRW zur Diskussion stelle:

Zitat
Demokratieförderungsgesetz

Art. 1:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird abgeschafft und durch dieses Gesetz ersetzt. Der bestehende RBStV mit den Landesrundfunkanstalten wird damit für das Land Nordrhein-Westfallen unwiderruflich gekündigt.

Art. 2:
Der Rundfunkbeitrag wird damit abgeschafft und durch ein generelles Verbot der Einführung von Abgaben ersetzt, die den Merkmalen des Rundfunkbeitrages entsprechen.

Art. 3:
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) wird im Zuge der Reform in eine Aktiengesellschaft überführt, die sich in ihren Statuten der Produktion von Sendungen nach pluralistischen Gesichtspunkten verpflichtet. Das WDR-Gesetz wird damit abgeschafft.

Art. 4:
Der Rundfunkauftrag in Nordrhein-Westfalen beschränkt sich auf die Finanzierung von Inhalten, die sich auf die Verbreitung von Informationen aus Nachrichtensendungen (z. B. Tagesschau) beziehen. Die Finanzierung dieser fördernden Maßnahme erfolgt aus Landesmitteln. Die Höhe der Förderungsmittel wird durch die KEF des Landtages ermittelt.

Art. 5:
Die Rundfunkfinanzierung durch inkasso-ähnliche Einrichtungen wie GEZ oder Beitragsservice wird in Nordrhein-Westfallen grundsätzlich verboten.   


Quellenverzeichnis:

Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28411.msg178838.html 
Volksbegehren "G9 jetzt in NRW"
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/volksentscheid/archiv/volksbegehren/volksbegehren-g9-jetzt-in-nrw/


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Ich habe den folgenden Hinweis aus einem anderen Thread
Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30157.msg189452.html#msg189452
Ok. Und dann? Selbst wenn es 100.000 Unterschriften sind.
Dann wird §8 (NRW - Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) gezogen, in dem es heißt:

§ 8
[...] Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig.

zum Anlass genommen, den obigen Gesetzentwurf zu überarbeiten. Nehmen wir die Frage der Abgabe mal heraus, dann bleibt folgender Entwurf übrig, den ich hier zur Diskussion stelle:
Zitat
Demokratieförderungsgesetz

Art. 1:
Die Rundfunkstaatsverträge (RStV) werden abgeschafft und durch dieses Gesetz ersetzt. Die bestehenden Rundfunkstaatsverträge mit den anderen Bundesländern und den Landesrundfunkanstalten werden damit durch das Land Nordrhein-Westfallen unwiderruflich gekündigt.

Art. 2:
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) wird im Zuge der Reform in eine Aktiengesellschaft überführt, die sich in ihren Statuten der Produktion von Sendungen nach pluralistischen Gesichtspunkten verpflichtet. Das WDR-Gesetz wird damit abgeschafft.

Art. 3:
Der Rundfunkauftrag in Nordrhein-Westfalen beschränkt sich auf die Finanzierung von Inhalten, die sich auf die Verbreitung von Informationen aus Nachrichtensendungen (z. B. Tagesschau) beziehen.



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Die Pressemeldung des WDR-Rundfunkrates zu den vielen Beschwerden zum Video ist wohl an Arroganz nicht mehr zu überbieten:
Rückblick auf die Sitzung vom 24. Januar 2020
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/sitzung-rueckblick-106.html
 
Es ist jedoch schön zu lesen, dass wir von diesen arroganten Menschen dennoch ernst genommen werden, wenn der Vorsitzende des Rundfunkrats, Andreas Meyer-Lauber meint Folgendes feststellen zu müssen:
Zitat
Sie nutzen solche Kampagnen mit dem eigentlichen Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Davon lassen wir uns als ehrenamtliches Aufsichtsgremium der demokratischen Institution WDR nicht beeindrucken.

Ich kenne eigentlich niemanden, der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abschaffen will. Dies würde auch keinen Sinn machen, da diese Einrichtung sich durch die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft besser selbst finanzieren könnte und als Aktiengesellschaft mehr demokratische Legitimierung hätte, als wie sie sie zur Zeit hat. Die Frage, ob der WDR im Sinne einer 4. Gewalt in der Form eines Staates im Staate wirklich mit den demokratischen Grundprinzipien einer modernen Gesellschaft vereinbar ist, halte ich zumindest für sehr fragwürdig. Zur weiteren Diskussion seht bitte weiter unter:

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0

Anm.: Ausgelagerte Diskussion zur Frage der demokratischen Legitimität der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus:
WDR-Kinderchor-Lied: "Meine Oma ist ne alte Umweltsau" (Satire?)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32854.0.html


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F
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Hallöle,

ich möchte auch meinen Senf dazu geben, um das Thema "Volksbegehren" und "Volksentscheid" in NRW ein wenig verständlicher zu machen.

Nach Artikel 3 Absatz 1 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen (LV NRW) steht die Gesetzgebung dem Volk und der Volksvertretung zu. In der Praxis werden im Regelfall die Gesetze vom Parlament beschlossen. Der Dritte Abschnitt des Dritten Teils der Verfassung beginnt in Artikel 65 f. LV NRW mit der „Regelform“ der Gesetzgebung. Erst im Anschluss werden Volksbegehren und Volksentscheid im Einzelnen geregelt.

Als erstes müssen die eigentlichen Initianten des Volksbegehrens aktiv werden und einen ausformulierten Gesetzesentwurf mit Begründung vorlegen. Auf der 2. Stufe wird die Landesregierung, die mit umfangreichen Prüfpflichten (Art. 68 Absatz 1 LV NRW) betraut ist, beauftragt, den so zustande gekommenen Gesetzentwurf dem Landtag „zu unterbreiten“ (Art. 68 Absatz 2 Satz 1 LV NRW).

Der Ablauf im Einzelnen:

1. Das Volksbegehren ist darauf gerichtet, dem Landtag einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, damit dieser ihn beschließe. Lehnt der Landtag den Gesetzesentwurf ab, so kommt es gemäß Artikel 68 Absatz 2 Satz 2 LV NRW zwingend zu einem Volksentscheid.

2. Nach Art. 68 Absatz 1 Satz 5 LV NRW entscheidet die Landesregierung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens. Zur Antragstellung sind nur 3.000 Unterschriften erforderlich. Es folgt ein 2-stufige Prüfung, zum Einem über die Zulassung des Volksbegehrens (§ 8 VIVBVEG), und zum Zweiten nach der Durchführung des Volksbegehrens über dessen rechtswirksames Zustandekommen (§ 19 Absatz 2 VIVBVEG). Der Prüfungsumfang ergibt sich aus § 8 Satz 2 und 3 VIVBVEG („Die Zulassung ist zu versagen, wenn einem sachlich gleichen Antrag innerhalb der letzten zwei Jahre stattgegeben worden ist oder wenn der Gesetzentwurf ein Rechtsgebiet betrifft, das nach den Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht zur gesetzgeberischen Zuständigkeit der Länder gehört. Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig.“).

[Einschub: Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen des Landes NRW.]

3. Für ein rechtswirksames Volksbegehren schreibt Art. 68 Absatz 1 Satz 7 ein Quorum von 8 % der Stimmberechtigten vor. § 7 Absatz 1 VIVBVEG sieht vor, daß zunächst 3.000 Unterschriften mit dem Antrag vorzulegen unterstützt wird.

4. Bei positiver Zulassungsentscheidung sind sodann die Gemeinden zur Unterstützung, insbesondere zur Auslegung von Eintragungslisten, verpflichtet (§ 12 Absatz 2 VIVBVEG). Jetzt müssen die Unterschriften von 8 % der Stimmberechtigten gesammelt werden.

5. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren ist das dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetz damit zustande gekommen.

6. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, so ist binnen 10 Wochen ein Volksentscheid herbeizuführen. Der Landtag entspricht dem Volksbegehren dann nicht, wenn er es ablehnt, wenn er es nur in veränderter Form annimmt und wenn er sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist (2 Monate ab Zuleitung durch die Landesregierung) mit ihm befasst.

7. Beim Volksentscheid entscheidet das Volk im Rahmen eines Referendums selbst über das zur Abstimmung gestellte Gesetz.

8. Gemäß Art. 68 Absatz 3 Satz 2 ist eine Mindestzustimmung von 15% der Stimmberechtigten erforderlich.

9. Rechtsschutz im Rahmen des Volksbegehrens ist durch den VerfGH gewährt.

Quellen:
1. Landesverfassung NRW
2. Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
3. Heusch/Schönenbroicher, Die Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen - Kommentar, Verlag W. Reckinger, 2. Auflage 2020

Fragenstellerin  :-*


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Die Reduzierung des Vorschlags auf 3 Artikel war gut: Nicht mit "Abgabe", klar und kurz, nicht einengend für das Landesparlament bezüglich der Details der Umgestaltung des bisherigen Landeskindes ARD-Landesanstalt.


Mit dem Ausscheiden des Themas "Rundfunkabgabe" fehlt aber
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die an sich immer nötige Muss-Komponente:  "Wie wird finanziert"?.

Richtiggehend darüber nachgedacht wurde darüber hier nicht. - Schnellschuss-Ideen:
- Finanzierung aus Zahlungen der Nutzer
- aus den für alle Wettbewerber zugänglichen Finanzquellen, beispielsweie Film-Förderung, Förderung für Chöre und Orchester, politische Bildungsarbeit, "lebenslanges Lernern", EU-Förderprogramme.

Möglicherweise reduziert man das auf einen ganz kurzen Artikel 4
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und überlässt die Ausgestaltung der parlamentarischen Willensbildung, für die man nur erörterbare unverbindliche Gescihtspunkte in der je nötigen Erläuterung liefert.


Jetzt muss erst einmal entschieden werden, ob die Zeit schon reif ist, es anzugehen.
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In rundfunk-frei.de ist das Unterzeichnen ja eine blitzschnelle Smartphone-Sache ohne viele Angaben zur Person.
Die beim offziellen Verfahren nötigen 3000 Stimmen müssen ja vermutlich ihre Identität voll belegen. (Ob öffentlich verfügbar? Ich hoffe, das bleibt intern beim Landesparlament unter Verschluss.)

Es sollten deshalb besser mindestens 6000 Unterschriften - also E-Mail-Adressen - aus NRW bei rundfunk-frei.de sein, damit dann rund 3000 ziemlich sicher wirklich in Aktion gehen würden. 


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Mit dem Ausscheiden des Themas "Rundfunkabgabe" fehlt aber
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die an sich immer nötige Muss-Komponente:  "Wie wird finanziert"?.
Diese Frage stellt sich bei dem von mir vorgeschlagenen Gesetzentwurf nicht, weil die Umwandlung des WDR in eine Aktiengesellschaft nur Geld einbringt und kein Geld kostet.
Die Deutsche Telekom AG hat bis heute die Privatisierung aus den Beständen der Deutschen Bundespost im Jahre 1995 überlebt, weshalb irgendwelche Einwände hinsichtlich der Finanzierbarkeit der WDR AG nicht angebracht wären. Die Einzelheiten der Umwandlung in eine solche Aktiengesellschaft können auch nicht Gegenstand des Volksbegehren sein, da es in diesem nur darum gehen kann, was eben nicht mehr gewollt wird; nämlich die Zwangsfinanzierung von demokratisch nicht legitimierten Rundfunkanstalten durch eine staatliche Beihilfe.   


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Der Gesetzentwurf soll vor allem deshalb Demokratieförderungsgesetz heißen, weil die staatliche Kontrolle von Rundfunkanstalten nicht der Förderung der Pressfreiheit dient, sondern genau das Gegenteil von dem entspricht, was in einem demokratischen Rechtsstaat unter freie Medien zu verstehen ist.
Eine demokratische Legitimierung für den Westdeutschen Rundfunk (WDR) gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht, weshalb es sich bei der oben zitierten Feststellung „demokratischen Institution WDR“ von Andreas Meyer-Lauber lediglich um denselben Etikettenschwindel handelt, wie wir ihn aus dem zweiten D in der Bezeichnung DDR kennen. Es könnte hier allenfalls eingewendet werden, dass die Mitglieder des Rundfunkrates, die den Intendanten des WDR wählen, über die Landtage ernannt werden. Tatsächlich führt dies jedoch nicht zu einer demokratischen Legitimierung, da über diesen Weg lediglich erreicht wird, dass der WDR in der Regel unter der Kontrolle der jeweiligen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen steht. Damit gibt es weder eine direkte noch eine indirekte Beteiligung des Volkes im WDR-Rundfunkrat, sondern nur Sitzungen unter Freunden, die lediglich dem einen oder anderen Freundeskreis mehr zugetan sind.

Historisch gesehen, wäre die Umwandlung des WDR in einer Aktengesellschaft nichts Neues, da der WDR sich aus der im Jahre 1924 gegründeten Westdeutsche Funkstunde AG (WEFAG) entwickelt hat, die ihren Sitz zunächst in Münster hatte. Im Jahre 1926 beschloss der WEFAG-Aufsichtsrat die Verlegung des Sitzes von Münster nach Köln, was auch zur Umbenennung der Aktengesellschaft in Westdeutsche Rundfunk AG (WERAG) zum 1. Januar 1927 führte, womit deutlich wird, dass diese Form der Institution dem WDR angemessener ist, als die jetzige Form des Staatsfunkes. Eine Verstaatlichung des WDR erfolgte nämlich erst nach der Machtergreifung durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft im Jahre 1933. Die Verstaatlichung der WERAG führte zu ihrer Umbenennung in Reichssender Köln, der Teil des späteren Großdeutschen Rundfunks wurde. Damit steht der heutige WDR in der direkten Nachfolge dieses Instrumentes der NS-Propaganda. Auch wenn ich es mir verkneife, die heutigen Macher des WDR mit den damaligen Nazi-Rundfunkbeauftragte zu vergleichen, muss sich der WDR die Frage gefallen lassen, ob er diese dunkle Vergangenheit seiner Geschichte eigentlich aufgearbeitet hat. Nach den ersten Recherchen zu diesem Thema fiel mir jedenfalls auf, dass der WDR diesen Teil seiner Vergangenheit eher leugnet oder einfach ignoriert, weshalb man ihm durchaus zu Recht vorwerfen kann, dass er bis heute noch nicht in der Demokratie angekommen ist.
Ein Volksentscheid zur Frage, ob der WDR wieder in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll oder der jetzige Status einer verstaatlichten Institution beibehalten werden soll, müsste eigentlich im Interesse des WDR liegen, damit der fehlende Prozess der Demokratisierung dieser Rundfunkanstalt endlich nachgeholt wird. Bei der offengelegten Arroganz der Mitglieder des Rundfunkrates müssen wir jedoch wohl eher davon ausgehen, dass der WDR zu feige ist, sich an der Einleitung eines solchen Volksentscheides selbst zu beteiligen.      
 
Verwendete Quellen:
WIKIPEDIA: Westdeutscher Rundfunk Köln
https://de.wikipedia.org/wiki/Westdeutscher_Rundfunk_K%C3%B6ln
Kölner Stadt-Anzeiger: Radio-Propaganda: Gehirnwäsche per Lautsprecher
https://www.ksta.de/radio-propaganda-gehirnwaesche-per-lautsprecher-13082552
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29628.0
ZDF-Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 -1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 -
http://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html


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Mit Bezug auf die Umwandlung der WDR-Behörde in eine Aktiengesellschaft wäre vielleicht zu klären, was mit den Beamten dieser Behörde geschehen soll. Es ist mir zwar nicht bekannt, ob die Landesrundfunkanstalten tatsächlich über Beamte verfügen, dennoch wäre es zu überprüfen, da dies ein wichtiger Punkt bei der Umwandlung der Bundeseisenbahn und der Bundesdeutschen Post gewesen ist. Auch wäre zu klären, wem das Vermögen der öffentlich-rechten Rundfunkanstalten eigentlich gehört. Art. 2 des letzten Gesetzentwurfes müsste eventuell durch Reglungen ergänzt werden, so wie man sie in Art. 143a und 143b des Grundgesetzes finden kann:

Art 143a GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_143a.html
Zitat
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle Angelegenheiten, die sich aus der Umwandlung der in bundeseigener Verwaltung geführten Bundeseisenbahnen in Wirtschaftsunternehmen ergeben. Artikel 87e Abs. 5 findet entsprechende Anwendung. Beamte der Bundeseisenbahnen können durch Gesetz unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn einer privat-rechtlich organisierten Eisenbahn des Bundes zur Dienstleistung zugewiesen werden.
(2) Gesetze nach Absatz 1 führt der Bund aus.
(3) Die Erfüllung der Aufgaben im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs der bisherigen Bundeseisenbahnen ist bis zum 31. Dezember 1995 Sache des Bundes. Dies gilt auch für die entsprechenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Art 143b GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_143a.html
Zitat

(1) Das Sondervermögen Deutsche Bundespost wird nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle sich hieraus ergebenden Angelegenheiten.
(2) Die vor der Umwandlung bestehenden ausschließlichen Rechte des Bundes können durch Bundesgesetz für eine Übergangszeit den aus der Deutschen Bundespost POSTDIENST und der Deutschen Bundespost TELEKOM hervorgegangenen Unternehmen verliehen werden. Die Kapitalmehrheit am Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost POSTDIENST darf der Bund frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgeben. Dazu bedarf es eines Bundesgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates.
(3) Die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten werden unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt. Die Unternehmen üben Dienstherrenbefugnisse aus. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Der Art. 2 des Demokratieförderungsgesetzes (DFG) müsste vielleicht um folgenden Zusatz ergänzt werden:
Zitat
Art. 2 DFG:
(1) Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) wird im Zuge der Reform in eine Aktiengesellschaft überführt, die sich in ihren Statuten der Produktion von Sendungen nach pluralistischen Gesichtspunkten verpflichtet.
(2) Die Umwandlung in ein Unternehmen der privaten Rechtsform soll nach Maßstäben erfolgen, so wie sie aus Art. 143a und 143b des Grundgesetzes bekannt sind.
(3) Das WDR-Gesetz wird damit abgeschafft.


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1. Die Umwandlung in AG ist eine Frage des gesellschaftsrechtlichen Statuts, nicht des Rundfunkbeitrags.
--------------------------------------------------------------------------
Der Staat kann durchaus eine private Rechtsform mit Finanzierung durch Beitrags-Inkasso ausgestalten.
Reale Beispiele: Privatisierte Unternehmen für Abfallbeseitigung, Wasser usw..
Ja, Hoheitsrechte können an Private übertragen werden.


2. Sofern "Privatisierung" gemeint ist,
------------------------------------------------------
so muss die Frage der staatlichen Finanzierungspflicht für "meritorische Bildungsgüter" berücksichtigt werden.
Die Kern-Finanzgrundlage für ARD, ZDF etc. ist, dass der Staat neben der Finanzierung von Schulen und Universitäten auch lebenslanges Lernen zu subventionieren habe.
Das kann aber mühelos ohne die Fehler der katastrophal dilettantisch fehlgeregelten Rundfunkabgabe erfolgen.


3. Dann kommt aber das viel komplexere Problem der Verteilung,
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sofern es nicht im aktuellen Privilegiensystem des staatswirtschaftlichen, also real.-sozialistischen VEB "ARD, ZDF etc." erfolgen soll.
Geeignete Verteilsysteme gibt es real und die Vorschläge-Analyse ist auch im Internet zu finden (und ging in diesen Tagen ein in einen Text für verfassungsrichterliche Wertung, dass es Alternativen durchaus gibt).


4. Ob man für "ARD, ZDF etc." überhaupt noch Verkaufserlöse erzielen könnte,
-----------------------------------------------------
hängt wesentlich vom bilanziell ausgewiesenen Eigenkapital aus.
Noch vorläufiger ganz oberflächlicher Untersuchung (wesentlicher Irrtum noch vorbehalten) gilt z.B.:
- beim MDR rund 500 Millionen Euro
- beim RBB rund 0 Euro.
WDR: Bisher nicht analysiert.


5. Ob irgend jemand überhaupt daran interessant ist,
---------------------------------------------------------
diese Agglomerate von elterlich durch Geschenke-Überhäufung verwöhnten Erwachsenen zu übernehmen? Lebenslanges Kindsein kann kein Chef bändigen. Da bleibt wohl nur die Aufspaltung als ein über Jahre verteilter evolutionärer Prozess.


6. Da dies alles zu komplex ist
-------------------------------------------
für eine Bürger-Aktion, ist der Ansatz schon einleuchtend mit AG usw..
Man sollte sich aber klar darüber sein, dass es so gar nicht funktionieren kann, aber nur etwa so für eine Mobilisierung vieler geeignet wird - und dass man das macht, das ist gut so.
Je mehr die Diskussion "Reforrm" angestoßen wird, desto rascher gehen "ARD, ZDF etc." voll ein ins sowieso schon einsetzende Palliativ-Stadium.

Sie werden sterben, das hat schon begonnen, aber Kaiser und Zaren treten erst ab, wenn es zu spät ist für ihre Rettung. Das ewige Hybris-Problem der abgehobenen "da oben", die nur von Ja-Sagern umgeben sind.


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Der Staat kann durchaus eine private Rechtsform mit Finanzierung durch Beitrags-Inkasso ausgestalten.
Reale Beispiele: Privatisierte Unternehmen für Abfallbeseitigung, Wasser usw..
Ja, Hoheitsrechte können an Private übertragen werden.
Hoheitliche Befugnis hat es regelmäßig nur dort, wo es keinen Wettbewerb hat; siehe einmal mehr BFH V R 32/97 im Thema

Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtspr. des BFH
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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Zitat
Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtspr. des BFH
... Das ist wichtig... für das Inkasso...
denn private Sender, da ist ja Wettbewerb...
und bei der beabsichtigten Umwandlung von ARD, ZDF etc. in einen Internet-Dominator, da darf das Inkassorecht der Rundfunkabgabe dann nicht mehr delegiert werden...

Wie stichhaltig, das zu widerlegen überlassen wir gerne den Gegner. Für unsere Schriftsätze ist klar:
Mit dem Medienstaatsvertrag 2020 kann der öffentlich-rechtliche Charakter des Beitragsinkassos auch aus diesem Rechtsgrund in Frage gestellt werden.
Ist also einzuarbeiten in die bisher rund 500 Seiten Sammelschriftsatz.
Danke, @pinguin , für den weiteren Fischfang!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2020, 20:31 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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