NRW: Aktueller Stand bei Rundfunkfrei: 3771 Stimmen:
https://www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid_nordrhein-westfalen.html
Damit gibt es bereits eine gute Nachricht. In NRW hätten wir mit einer solchen Anzahl an gültigen Unterschriften bereits die notwendige Anzahl zusammen, um den Landtag mit der Zulassung eines Volksbegehrens zum Rundfunkbeitrag zu beschäftigen.
Die schlechte Nachricht ist, dass es bisher noch kein Volksbegehren in NRW gab, das die notwendigen 1,1 Millionen Unterschriften zusammenbekommen hat, um tatsächlich angenommen zu werden. Das erfolgreichst Volksbegehren war bisher die Initiative „G9 jetzt in NRW“, die es immerhin auf 630.000 Unterschriften gebracht hat. Da ich diesem Volksbegehren selber auch zugestimmt hätte, wenn ich davon gewusst hätte, scheint mir das größte Problem zu sein, die Bürger über solche Volksbegehren zu informieren. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein solches Volksbegehren nach der Zulassung durch den Landtag durch das Auslegen von Unterschriftlisten in den Ratshäusern des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Sache ist also weniger kompliziert, als wie ich das gedacht habe. Es liegt also vor allem an uns, die Menschen dann über ein solches Volksbegehren zu informieren. Da ich selbst bisher noch nie etwas von einem Volksbegehren mitbekommen habe, obwohl ich Tageszeitungen lese, frage ich mich natürlich, woran dies gelegen haben könnte.
Der Landtag in NRW hat übrigens der Rückkehr zu G9 selbst zugestimmt, obwohl das Volksbegehren nicht erfolgreich war. Es gilt in NRW also nur die Marke von 630.000 Unterschriften zu übertreffen, damit das Volksbegehren erfolgreich ist. Denn die Politik hätte zumindest erheblich Schwierigkeiten zu begründen, weshalb sie einem Volksbegehren zur Abschaffung des Rundfunkbeitrages nicht zustimmt, wenn dieses Volksbegehren einen neuen Rekord aufstellen würde; was wir auf jeden Fall schaffen werden.
Für einen möglichen Zulassungsantrag des Volksbegehrens in NRW habe ich mir mal folgenden Entwurf für einen Gesetzestext überlegt, den ich hiermit zur Klärung von Zielen der Initiative Rundfunkfrei in NRW zur Diskussion stelle:
Demokratieförderungsgesetz
Art. 1:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird abgeschafft und durch dieses Gesetz ersetzt. Der bestehende RBStV mit den Landesrundfunkanstalten wird damit für das Land Nordrhein-Westfallen unwiderruflich gekündigt.
Art. 2:
Der Rundfunkbeitrag wird damit abgeschafft und durch ein generelles Verbot der Einführung von Abgaben ersetzt, die den Merkmalen des Rundfunkbeitrages entsprechen.
Art. 3:
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) wird im Zuge der Reform in eine Aktiengesellschaft überführt, die sich in ihren Statuten der Produktion von Sendungen nach pluralistischen Gesichtspunkten verpflichtet. Das WDR-Gesetz wird damit abgeschafft.
Art. 4:
Der Rundfunkauftrag in Nordrhein-Westfalen beschränkt sich auf die Finanzierung von Inhalten, die sich auf die Verbreitung von Informationen aus Nachrichtensendungen (z. B. Tagesschau) beziehen. Die Finanzierung dieser fördernden Maßnahme erfolgt aus Landesmitteln. Die Höhe der Förderungsmittel wird durch die KEF des Landtages ermittelt.
Art. 5:
Die Rundfunkfinanzierung durch inkasso-ähnliche Einrichtungen wie GEZ oder Beitragsservice wird in Nordrhein-Westfallen grundsätzlich verboten.
Quellenverzeichnis:
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28411.msg178838.html
Volksbegehren "G9 jetzt in NRW"
https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/volksentscheid/archiv/volksbegehren/volksbegehren-g9-jetzt-in-nrw/
Ich habe den folgenden Hinweis aus einem anderen Thread
Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30157.msg189452.html#msg189452
Ok. Und dann? Selbst wenn es 100.000 Unterschriften sind.
Dann wird §8 (NRW - Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) gezogen, in dem es heißt:
§ 8
[...] Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig.
zum Anlass genommen, den obigen Gesetzentwurf zu überarbeiten. Nehmen wir die Frage der Abgabe mal heraus, dann bleibt folgender Entwurf übrig, den ich hier zur Diskussion stelle:
Demokratieförderungsgesetz
Art. 1:
Die Rundfunkstaatsverträge (RStV) werden abgeschafft und durch dieses Gesetz ersetzt. Die bestehenden Rundfunkstaatsverträge mit den anderen Bundesländern und den Landesrundfunkanstalten werden damit durch das Land Nordrhein-Westfallen unwiderruflich gekündigt.
Art. 2:
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) wird im Zuge der Reform in eine Aktiengesellschaft überführt, die sich in ihren Statuten der Produktion von Sendungen nach pluralistischen Gesichtspunkten verpflichtet. Das WDR-Gesetz wird damit abgeschafft.
Art. 3:
Der Rundfunkauftrag in Nordrhein-Westfalen beschränkt sich auf die Finanzierung von Inhalten, die sich auf die Verbreitung von Informationen aus Nachrichtensendungen (z. B. Tagesschau) beziehen.