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Autor Thema: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?  (Gelesen 39840 mal)

A
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Fall 2: Es ist rückwirkend alles "für ab 2013" erlassen worden.
Die rückwirkende Befreiung bereitet noch Kopfzerbrechen.

Hypothetische Situation:
Person X wird erstmals Mitte 2019 zwangsangemeldet. (durch Meldedatenabgleich + Mitbewohner hat nie bezahlt)
Im Oktober 2019 wird rückwirkend der Zeitraum 1.1.16!-30.6.19 festgesetzt.
Widerspruch Ende Oktober aufgrund Härtefall (Geringverdiener) inkl. Härtefallantrag.

Wie lang kann rückwirkend befreit werden?
1. Laut § 4 Abs. 4 Satz 2 RBStV nur 3 Jahre: "[...] frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird."
Das würde eine Befreiung erst ab Oktober 2016 bedeuten. Jan-Sept. 2016 wären nicht befreit.
oder
2. Komplette Befreiung, da Person X erst mit dem rückwirkenden Festsetzungsbescheid Kenntnis hatte und erst dann widersprechen konnte.
Vor Mitte 2019 gab es keinen Kontakt.

Die rückwirkende Befreiung wurde bisher mit Randnummer13 aus BVerwG 6 C 10.18 gefordert.
Dabei fällt Person X grad erst auf, dass die Klägerin nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung  des Härtefalls befreit wurde.
Sollte man wohl anders argumentieren.



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Verjährung ist als unterbrochen anzusehen für das Rückzahlrecht.

Denn die Geltendmachung dieses Rechts haben ARD-Juristen durch Zwangsinkasso - erforderlichenfalls bis hin zu mehrwöchtiger Verhaftung - unterbrochen. Die Verjährungsfrist hat gar nicht erst zu laufen begonnen, ist die hier ständig den Verantwortlichen mitgeteilte Rechtsmeinung.

Bisher haben weder 9 Intendanzen noch 16 Staats-/Senatskanzleien Abweichendes nachvollziehbar juristisch dargelegt. Wäre auch schwer, weil es die Rechtslage sein dürfte.

Verjährung gehört zu den am meisten falsch interpretierten Rechtsgebieten. Das ist in Wahrheit sehr komplex und in kritischen Fällen selten so, wie es im (Gesetz)-Buch steht. Details kann man kugeln.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem/ fortdauerndem Anlass...
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
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Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
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Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Hallo, wie sieht es denn hier aus? Bei der Verbraucherzentrale steht es anders:***

Verbraucherzentrale, Stand: 05.01.2024
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung
Abweichend vom Grundsatz, dass Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Befreiung und Ermäßigung sowie zur Härtefallregelung zusammengefasst.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-und-ermaessigung-5795
Zitat
[...]

Gibt es eine Befreiungsmöglichkeit wegen zu geringen Einkommens?

Wenn Sie ein nur geringes Einkommen haben, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, können Sie sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt.

Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Bürgergeld reicht nicht aus. Sie müssen die Bedürftigkeit mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachweisen. Gegebenenfalls kommt ein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls*** in Betracht.

***Edit "Bürger": Genau um diese Art von "Härtefall" geht es doch aber hier im Thread? ???
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Insofern besteht doch da kein Widerspruch zu den zitierten Ausführungen der "Verbraucherzentrale"? ???

Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2024, 14:01 von Bürger«
Ein Eintrag hier ist wirkungsvoll, denn er wird gelesen: https://de.trustpilot.com/review/www.rundfunkbeitrag.de?sort=recency

q
  • Beiträge: 402
Die Verbraucherzentrale erweist der Bevölkerung einen Bärendiesnt und kommt ihrer gesetzlichen Aufgabe mit dieser Falschinformation nicht nach.

Hier spollte also jemand mal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen und diese u. a. unter deutlichem Fingerzeig auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 19.01.2022, 1 BvR 1089/18) darauf hinweisen (mir selbst fehlt derzeit die Kapazität hierfür):

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß es für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur auf die Höhe des Einkommens, nicht aber auf den Bezug von Sozialleistungen ankommt.

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß es keine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen zum Zweck der Bedürftigkeitsprüfung gibt.

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Härtefallbefreiung von den Rundfunkanstalten selbst durchzuführen ist. Auch das BverwG hat diese Rechtsmeinung vertreten (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18).

Eine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen bei Bedürftigkeit greift in das Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Dies darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Ein solches Gesetz gibt es nicht, weil dieses nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG (Die Menschenwürde ist unantastbar) vereinbar sein kann. Auch in § 4 Abs. 1 RBStV kann eine solche gesetzliche Vorschrift schon allein deshalb nicht gesehen werden, da der RBStV in diesem Fall dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 GG nicht genügt.

Eine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen zum Zweck der Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist schon deshalb gesetzeswidrig, weil durch den Bezug von Sozialleistungen der Betroffene nicht in die Lage versetzt wird, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Die Beantragung von Sozialleistungen dient in diesem Fall allein dem Zweck, den Aufwand für die Bedürftigkeitsprüfung von der zuständigen Rundfunkanstalt fernzuhalten und zu Lasten des Steuerzahlers der Allgemeinheit aufzubürden. Dies ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.


Edit "Bürger": Danke für die klarstellende Zusammenfassung.
Beachte auch Edit im Vorkommentar:

***Edit "Bürger": [...]
Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0

sowie zur "Auffrischung" hier auch noch mal die Link-Liste aus hiesigem Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979



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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

l
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@Querkopf: Das sehe ich auch so. Mein Eindruck ist, dass die VZs auf dem Auge fast blind sind

@Bürger: Natürlich geht es hier um die Personengruppe "Geringverdiener ohne Bescheid" und wie @Querkopf schreibt, ist die Info unter dem genannten Link in Bezug auf die Infos hier falsch. Da steht nämlich: "Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden."

Das kann ja dann nicht sein, oder?


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A1. Die Durchsetzung der Rechte der Geringverdiener
-------------------------------------------------------------
ist fertig vorbereitet. Es betrifft rund 10 % der Jahreseinnahmen von ARD, ZDF, usw., also letztlich deren Ende.
Dies liegt in unserer Hand. Diejenigen, die über die Durchführung oder nicht bestimmen können, erhalten Hinweis auf diesen Eintrag im Forum.
Also bestimmen können, ob der Zwangsbeitrag über diese Hebelwirkung vermutlich insgesamt zu Fall kommt  oder nicht.


A2. Einzelfall-Unterstützung ist nicht möglich,
----------------------------------------------------
Geringverdiener erwarten zu Recht eine Unterstützung ohne Kosten.
Diejenigen, die geeignet sind, es leisten zu können, sind in dieser Weise nicht verfügbar.
Gibt es mehr als 1?
Es ist nicht Aufgabe eines Forums, diese Problematik einer Lösung zuzuführen, oder jedenfalls, bisher nicht geglückt.
Also kann dem hier wohl gerade Betroffenen kein Beistand geleistet werden. Das ist angesichts des Unrechts schwer zu ertragen. Diejenigen, die für die Gründe stehen, mögen das mit sich selber austragen.


A3. Verbraucherschutzvereine dürfen Beratung in Sachen Rundfunkabgabe nicht ausführen:
--------------------------------------------------
Das Gesetz verbietet ihnen Beratung zu öffentlich-rechtlichen Abgaben, egal, ob Steuer oder Beitrag oder was auch immer.

In der Tat werden sie aus der Rundfunkabgabe finanziert, die Hilfesuchenden gegen die ARD zu "beraten". Sie meinen, das Verbot umgehen zu können mit der sogenannten "Projektförderung"?
Wo steht diese Möglichkeit im Gesetz? Auf Befragen im Telefonat kam keine Antwort, ist erinnerlich.

Dementsprechend nicht-informierend über die Rechte lautet die "Beratung" der Geringverdiener - eine Unvorstellbarkeit mehr.

Das Rechtsberatungsrecht erwartet, dass der Berater sich nicht von der Gegenseite bezahlen lässt - oder wenn, muss es dem zu "Beratenden" zuvor offengelegt werden.
Auf den Websites der Verbraucherschutzvereine steht aber "finanziert vom Ministerium... ...".

Es ist kein einziger Fall erinnerlich, dass ein Verbraucherschutzverein die Finanzierung aus der Rundfunkabgabe dieser "kostenlosen" Beratung offenlegte. Denkbar wäre es, wurde aber bisher nirgends gelesen.

Es genügt ein einziges Schreiben, dieses Kartenhaus vermutlich einstürzen zu lassen. Seit etwa 2017 wurde vergeblich darum gebeten, dass im Sinn von Arbeitsteilung jemand aus dem Forum diese 15 Briefe plus Folgevorgang bitte machen möge - rechtlich völlig gefahrlos. Niemand wolle es nachmachen.

Nur "15"? - Denn in 1 Bundesland wurde es gemacht und sofort wurde der Vertrag ARD/Verein aufgekündigt, womit die Offenlegungspflicht sich erledigte. Dort "berät" der Verbraucherschutzverein also nicht mehr in Sachen Rundfunkabgabe: Die ARD-Mitarbeiter können die Rechtsverstöße (Geringverdiener...) nicht mehr outsourcen, sonden müssen dort dafür selber geradestehen.

Gerade wird in diesem Bundesland darüber gestritten, ob ARD-Verantwortliche dies Falschinkasso aus ihrer Rente / Pension zurückzuzahlen / zu decken haben. In den anderen 15 Bundesländern geht das weniger gut, weil man die Schuld auf die Vereine schieben kann?

So einfach war das mit der Vertragskündigung. Man muss das listige Schreiben nur einfach nachmachen.
 
"TEAM" - Toll, dass einer alles macht.... 
Nur weil keiner es in seinem eigenen Bundesland machten wollte, erst recht nicht für andere Bundesländer (wäre zulässig), konnte dieser komplexe Missstand weiterhin bestehen.


A4. Viele Richter sind bei diesem Geringverdiener-Falschinkasso involviert: Etwa 200 Richter bundesweit.
-------------------------------------------------------
Die Frage der Strafbarkeit (Rechtsbeugung?) ist eine komplexe, das muss nach ganz bestimmten Regeln des Vorgehens erfolgen. Wie viel Spaß macht das?

"TEAM" - Toll, dass einer alles macht.... 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2024, 22:04 von pjotre«
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  • Beiträge: 23
...Seit etwa 2017 wurde vergeblich darum gebeten, dass im Sinn von Arbeitsteilung jemand aus dem Forum diese 15 Briefe plus Folgevorgang bitte machen möge - rechtlich völlig gefahrlos. Niemand wolle es nachmachen...

"TEAM" - Toll, dass einer alles macht....

Ich bin noch nicht lange dabei, würde aber die 15 Briefe + Folgevorgang "machen", also wenn ich das richtig verstehe, aufsetzen(?). Was soll da rein?

Bei 4 Millionen Betroffenen wird sich jeweils 1 Person pro Bundesland finden lassen, die jeweils ein Schreiben absendet.

Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2024, 23:44 von Bürger«
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 @luke-skystreiter
-----------------------------------
 o.k., in einigen Tagen melde ich mich per PM. Gerade ist zu viel Arbeitslast.

Der Trick ist, über FRAG DEN STAAT die Offenlegung des Vertrags ARD / Verein für jedes Bundesland zu verlangen.

Besser aber gleich ergänzt mit den weiteren Vorwerfbarkeiten, siehe meinen vorgehenden Beitrag.

Da der Vertrag die Beweiskraft für Unzulässiges enthalten könnte oder dürfte oder müsste, gibt es dann nur eine einzige elegante Lösung: "Aufkündigen", also: "Dann gibt es keinen Vertrag mehr, also nichts nachzuweisen."

Stimmt zwar so einfach nicht, aber gefallenen Gegnern sticht ein echter Edelmann nicht mehr den Säbel ins Herz. 


Gesamteinnahme der Verbraucherschutzvereine bundesweit meiner Erinnerung nach:
------------------------------------------------------
oberhalb 0,5 Millionen Euro - finanziert aus der Rundfunkabgabe der Bürger - statt durch die ARD-Mitarbeiter, die ja sowieso Gehalt dafür erhalten.

Überschlagsrechnung ergab: Rund 90 Euro pro Beratungsfall. Das wäre der übliche Beratungskosten-Betrag für "nicht-kostenlose" Beratung.

Zwar wird eine Jahrespauschale bezahlt. Aber da die Vereine eine Fallstatistik zu liefern gewohnt sind - einige oder alle - , war die mutmaßliche Formel errechenbar. Wäre spannend, ob Näheres darüber in den Verträgen steht.


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Der Vorgang ging nun gerade in interne Bearbeitung über.mit : @luke-skystreiter

Hier nur Folgendes, was im Forum ermittelt werden könnte:
-----------------------------------
Der erfolgreiche Antrag bei fragdenstaat erfolgte meiner Erinnerung nach etwa 2018 durch einen Bürger aus Brandenburg,
Sein Forumsname enthält   201    (er ist kaum noch aktiv)
richtete sich gegen den Sender eines anderen Bundeslands.

Finden wir den Link dorthin? Dann bitte nicht hier, sondern per PM oder E-Mail.
Denn: "Feind liest mit", sollte nicht Gelegenheit zum Gegensteuern erhalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2024, 21:28 von DumbTV«
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l
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Ok. Ich melde mich am WE.

Aber eine Frage vorab: Bei fragdenstaat kann eine Frage abgelehnt oder nicht beantwortet werden. Daher meine Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Man sollte die VZs direkt damit konfrontieren. Auch in den Bewertungsportalen könnte man Hinweise streuen.


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Passend zum Thema ein Short-Video:

youtube shorts
@passionisland_travel, 21.05.2023
GEZ zukünftig nicht mehr bezahlen?! (Video, ~30sec)
https://m.youtube.com/shorts/Oev4BEe5Dp8


Edit "Bürger": Wesentliche Link-Angaben ergänzt.
Bitte zukünftig nicht bloß einfach einen Link posten, sondern die Forum-Regeln bzgl. Verlinkung/ Quellenangaben/ Datum/ Dauer/ kurze Inhaltsbeschreibung etc. beachten und einhalten!
Es wird im Video Bezug genommen auf
BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2022
- 1 BvR 1089/18 -, Rn. 1-31,
https://www.bverfg.de/e/rk20220119_1bvr108918.html
was hier im Forum eingehend behandelt ist unter
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
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B
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Eine fiktive Person A ist Geringverdiener und möchte sich vom sog. "Rundfunkbeitrag" befreien lassen.
Dazu benötigt der "Beitragsservice" einen Bescheid der Sozialbehörde.

Nach einigen Anrufen bei der Arbeitsagentur bzw Sozialamt, erhielt Person A von beiden Stellen die Auskunft, dass die sogenannte Bedarfsbescheinigung nicht mehr von den Behörden ausgestellt wird.

Jemand eine Idee, was Person A noch machen kann?

Vielen Dank Claudia.


Edit "Bürger": Beitrag musste angepasst werden. Bitte unbedingt die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten (Platzhalter, etc.). Weitere Moderation vorbehalten, da noch geprüft werden muss, inwiefern diese individuelle Frage hier im Grundlagen-Thread noch "passt" oder ggf. bereits darüber hinausgeht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2024, 20:37 von Bürger«

 
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