Eigentlich hat @pinguin sich die Antworten auf den größten Teil seiner Fragen selbst gegeben.
Wer ist es, der keine Gerichtsurteile akzeptiert? Wer ist es denn, der sich über BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30 zur Einhaltepflicht der EMRK hinwegsetzt? Bin ich das, oder sind es nicht eher die Gerichte und Behörden?
Dies beklagt wortreich u. a, Frank Hennecke in seiner Streitschrift. Und auch andere, u. a. diverse Nutzer hier im Forum, stellen fest, dass alle ihre Argumente bei den Gerichten mehr oder weniger unter den Tisch fallen. So zitiert z. B. @marga eine Entscheidung des VG des Saarlandes
Wie die Kammer bereits in ihren grundlegenden Urteilen vom 27.11.2014, 6 K 2134/13, und vom 27.10.2016, 6 K 104/15, entschieden hat, bestehen an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 1 RBStV keine durchgreifenden Bedenken.
Übersetzt heisst das: "Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 RBStV haben wir nicht geprüft, da wir uns dafür nicht die Bohne interessieren." In gleicher Weise behandeln die Gerichte bis ganz oben jeden Vortrag der Bürger.
Wer ist der „Gegner“ in diesem Forum?
All jene, die sich über Grundrechte hinwegsetzen, obwohl sie diese, bspw. von Amts wegen, einzuhalten haben.
Also wie oben
eher die Gerichte und Behörden. Da der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bekanntlich Urheber hat, sollte man allerdings die Politiker, die Verantwortlichen in den ÖR-Anstalten und die Gutachter, die letztere beauftragt haben, nicht vergessen.
Der Glaube, dass in einem "demokratischen Rechtsstaat" alles nach Recht und Gesetz abläuft, "die da oben" es schon richten werden, ist ebenso niedlich wie sinnfrei. Ebenso, dass wir Laien zur Abwehr des "Unheils RBStV" nur massenhaft Urteile und Gesetzesartikel zücken müssen, die wir aber nicht immer verstehen, deren Anwendbarkeit bzw. Übertragbarkeit wir ggf. falsch einschätzen und die von Juristen jeder Ebene im Wege der Auslegung problemlos in ihr Gegenteil verdreht werden können und auch werden. Noch so viele Texte werden weder die Macher im ÖR-Rundfunk, noch die Politiker oder die Gerichte erschüttern oder sie gar bewegen ihre Positionen zu ändern. Da nützt es auch nicht dutzendfach zu wiederholen
Was ist nicht an "without interference by public authority" zu verstehen?
Die des Englischen mächtigen Nutzer des Forums verstehen sehr gut, wobei man über den Grad einer "Beeinträchtigung" ja trefflich streiten könnte, erkennen aber wohl auch, dass die x-te Wiederholung bekannter Sätze nicht ein Stück weiter hilft, zumal es an wirksamen Konzepten zur Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen daraus mangelt. Die immer wieder vorgetragenen Hinweise auf EU-Recht, EuGH und EMRK helfen rein gar nichts, wenn die Gerichte nicht mitspielen. Etwas, was sie ersichtlich nicht wollen und letztlich auch nicht tun. Wenn das Bundesverfassungsgericht postuliert, dass es kein "Vorlagegericht" sein möchte, dann wird damit gesagt, dass man in Karlsruhe den gesetzlichen Richter aus eigener Machtvollkommenheit verweigern will und offenbar auch kann. Jetzt und für die Zukunft ist das eine starke und m. E. auch ziemlich klare Ansage, die sich gegen den EuGH und jeden Bürger in Deutschland richtet. Dies, sowie die Widersprüche, in die sich das BVerfG mit seinem Urteil zum sogn. Rundfunkbeitrag verstrickt hat, die Einführung von Wahrscheinlichkeits- und Ersatzmaßstäben bedeuten auch, dass man völlig darauf verzichten kann Urteile des BVerfG zu zitieren, da das schiere Gegenteil einer Aussage ja dem gleichen Gericht nach wohl ebenso richtig sein soll.
Der ÖR-Rundfunk in Deutschland ist erkennbar ausgestattet mit einer nahezu perfekten Rundherum-sorglos-Absicherung. Er verfügt nicht nur über jede Menge Kohle, die wir ihm zur Verfügung stellen sollen, sondern auch über eine umfassende Unterstützung durch Politik und Justiz, sowie über die publizistischen Möglichkeiten deren Betrachtungsweisen als "öffentliche und einzig richtige Meinung" zu etablieren.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.