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Autor Thema: AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern  (Gelesen 12372 mal)

c
  • Beiträge: 1.025
Wenn ich richtig informiert bin, werden beim Deutschlandfunk (kritische) Beiträge zum Grundgesetz noch gesendet bis zum 23. Mai 2019 – weil: Verkündung des GG am 23. Mai 1949. 

Bitte beteiligt euch an der Aktion (siehe Eröffnungsbeitrag dieses Fadens/threads). Man kann einen kurzen Text verfassen, der sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag bzw. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Vermutlich können nur noch solange Texte auf den Anrufbeantworter des DLF gesprochen werden, bis die Redaktion beim DLF genügend Material zusammen hat.

Im Moment ist die Nummer noch aktiv :   

Tel. 0221 345 345 2



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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

c
  • Beiträge: 1.025
Die bisher gesendeten Beiträge in der Reihe "Mein Grundgesetz" des Deutschlandfunks dauern meist so ca. 1 Minute und etwas länger. Einige Beispiele sind hier nachzuhören (ganzen Link eingeben):

www.deutschlandfunk.de/suchergebnisse.448.de.html?search[submit]=1&search[withNews][]=WithNews&search[word]=mein+grundgesetz
Oder:
http://srv.deutschlandradio.de/themes/dradio/script/aod/index.html?audioMode=2&audioID=4---> Suchbegriff: "Mein Grundgesetz" (eingeben)

Wer vorhat, selbst einen rundfunkbeitragskritischen Text zu verfassen, mag sich vielleicht an den Beispielen orientieren.

Bitte beteiligt euch an der Aktion (siehe Eröffnungsbeitrag dieses Fadens/threads). Man kann einenkurzen Text verfassen, der sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Vermutlich können nur noch solange Texte auf den Anrufbeantworter des DLF gesprochen werden, bis die Redaktion beim DLF genügend Material zusammen hat.

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Edit "Bürger":
Derzeit scheint es Verbindungsprobleme zu www.deutschlandfunk.de zu geben...?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2019, 23:31 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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c
  • Beiträge: 1.025
Edit "Bürger":
Derzeit scheint es Verbindungsprobleme zu www.deutschlandfunk.de zu geben...?


Noi, keine "Verbindungsprobleme"... Die LINKS aus dem Vorbeitrag funktionieren meiner Meinung nach. Deshalb :


Bitte beteiligt euch an der Aktion ... Man kann einen kurzen Text verfassen, der sich kritisch mit dem Rundfunkbeitrag und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
...
Im Moment ist die Nummer noch aktiv :   

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Nehmt die Gelegenheit wahr, euch direkt beim ÖRR kritisch zu äußern.

---> AUFRUF ! Anrufen beim Deutschlandfunk ! - Meinung zum Grundgesetz äußern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29583.msg185566.html#msg185566


Man darf zwar gespannt sein, ob ein kritischer (Rundfunk-)Beitrag tatsächlich veröffentlicht wird -- O-Ton Deutschlandfunk, sinngemäß, im Rahmen von "Mein Grundgesetz": "wieviel Subjektivität ertragen wir... ?! " -- letztlich ist es aber egal. Mitmachen ist alles  ;)


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es macht mich immer noch betroffen, wenn ich an den 18. Juli 2018 denken muss.
Ich bin immer noch sehr traurig!    :'(  :'(  :'(

Nachruf auf das Grundgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28128.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Beiträge: 465
In der Sendung "ARD Buffet" wurde am 9.5.2019 die Ankündigung einer Sendung am 22. Mai mit Zuschauerbeteiligung zum Thema Grundrechte gemacht:

Zitat von: ARD
[Fatma Mittler-Solak:] Das sind Grundrechte, die stehen auch im Grundgesetz. Und da komme ich zu einer sehr wichtigen Sendung, die jetzt am 22. Mai moderiert wird von Frank Bräutigam. Unser Grundgesetz wird nämlich 70. Jahre alt und zusammen äh ['ARD Rechtsexperte', Frank Bräutigam:] Geburtstag. [Fatma Mittler-Solak:] Genau, so ist das, und zusammen mit Sandra Maischberger habt Ihr eine sehr sehr spannende Sendung. Ihr sammelt Fragen von Zuschauern, zum Grundgesetz. Und äh der oberste Chef des Bundesverfassungsgerichts, der bekommt dann diese Fragen gestellt. Das heißt, das ist eine Sendung die Sie mitgestalten zusammen mit Frank Bräutigam und Sandra Maischberger am 22. Mai. Wenn Sie Fragen haben, Fragen zum Grundgesetz haben, nur her mit den Fragen, die werden dann am 22. Mai im Ersten dann beantwortet. [Frank Bräutigam:] Und selbst gestellt von den Leuten vor Ort. [Fatma Mittler-Solak:] So ist das. [Frank Bräutigam:] Genau. [Fatma Mittler-Solak:] Mehr Informationen dazu finden Sie auf ARD Buffet DE.

Quelle: ARD Buffet, Aufzeichnung vom 9.5.2019, etwa von Min. 22:45 bis Min. 23:35, https://www.swr.de/buffet/sendung-vom-9/-/id=98256/did=24013442/nid=98256/103sb87/index.html Eigener Mitschrieb mit Hervorhebungen.

Hier nur zur Info. Ggf. neuen Thread in Eigeninitiative erstellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2019, 21:14 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

j
  • Beiträge: 265
Sehr gute Aktion.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass etwas davon genutzt wird.

Der ÖRR bezieht seine Existenz ja aus den genau selben Artikeln, nämlich Artikel 5 GG, im Besondern auf "eine Zensur findet nicht statt".
Das ist für den ÖRR die Aussage, dass er zwangsfinanziert werden muss, weil niemand die Hoheit über sein Programm ausüben dürfe, nur er selbst.
Und da eine Restrektion des Programms zur Minderung der Kosten ein Eingriff wäre, muss er voll finanziert werden.

Sollte man als Zwangsbeitragsagegner wissen.


Edit "Bürger" - nur zur gedanklichen Anregung und ohne weitere abschweifende Vertiefung in hiesigem Thread:
Auftrag und Finanzierung sind weder gem. Grundgesetz Art. 5 u.a. noch gem. BVerfG-Rechtsprechung als "schrankenlos" definiert (wenngleich als nahezu schrankenlos gelebt).
Siehe hierzu u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
vgl. auch alle weiteren
Rundfunkentscheidungen des BVerfG unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung
sowie auch Übersicht im Forum unter
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947
Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2019, 21:13 von Bürger«

 
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