Was wäre wenn:
In der mündlichen Verhandlung wird die Klage zurückgezogen, dann wird nur die einfache Gerichtsgebühr gezahlt, eventuell eine Monatsrate der Erpressungsgebühr (GEZ). Danach beginnt das Spiel von neuem.
Der Beitragservice würde doch weiterhin nicht an sein Geld kommen, und die Gerichte wären auch beschäftigt.
Oder würde ein weitere Klage von der selben Person gleich abgewiesen werden?
Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Neue Spielchen gegen die GEZ“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen“.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.