Ich finde diesen Thread hier auch wichtig. Vor allem die drei Argumente
"Was nutzt die Wursttheke "potentiell" einem Vegetarier"?",
"Was ist der potentielle Nutzen von Zecken?" und
"Das Gericht hätte auch "Nichtnutzer" schreiben können, schrieb aber nur etwas von potentiellen Nutzern."
Das sind Fragen, die man als Rechtsfragen einen Verwaltungsrichter fragen könnte. Der muss das ja ausinterpretieren:
Das Verfassungsgericht hat ja selbst zu Befreiungsgründen geschrieben:
Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist,
Wichtig ist in dem Zusammenhang auch die Tatsache, dass Unternehmen befreit werden, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk konkurrieren.
Nimmt man all das zusammen, dann ergibt sich für mich das Bild, dass ich nicht zahlen muss, wenn meine "Volksgruppe" vom Rundfunk nicht erreicht und sogar diskriminiert wird. Das gilt zum Beispiel für Atheisten, Unterstützer von anderen als in Rundfunkräten vertretenen Parteien und Nichtnutzer.
Atheisten werden als orientierungslos diffamiert, Kleinstparteien als unprofessionell und Nichtnutzer als Schwarzseher.Somit hat man nicht nur keinen Nutzen, es wird einem sogar aktiv geschadet und die eigenen Überzeugungen werden durch den Dreck gezogen.
Aber bevor man politisch wird, sollte man die Rechtsfragen im Gericht "objektiv" stellen. Das heißt rundfunkfrei. Wie das Beispiel mit der Wursttheke. Ich würde das berühmte Restaurant-Beispiel, das den Schaden des Rundfunks deutlich macht hier sogar noch ausbauen:
Ein Fleisch-Restaurant, ein Fisch-Restaurant, ein Käserestaurant (ja das gibts alles) und ein veganes Restaurant laufen alle gut. Dann kommt der Staat und führt eine Käse-flatrate ein. Jeder Bürger muss den Unterhalt des Käseladens zahlen und isst dann dort kostenlos. Die drei anderen Angebote werden dann natürlich schlechter. Befreit wird nur ein Käse-Allergiker. Dessen Beitrag zahlen die Nicht-Allergiker. Aber wo ist der Unterschied zwischen einer Allergie und einem Würgereflex bei Schimmelkäse? Der potentielle Nutzen ist für beide gleich Null.
Ich nehme stark an, dass man nur das Problem der Beweislast hat. Eine Allergie lässt sich beweisen, ein Würgereflex ist schon schwerer. Dann wird vor Gericht die Würge-Aussage als "Schutzbehauptung" relativiert. Ich könnte mir vorstellen, dass man medizinisch nachweisen kann, dass man sich aufregt, wenn man öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiert. Aber welches Gericht würde dafür schon ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben? Gleichwohl, kann man ja mal fragen...