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Autor Thema: Rundfunk Berlin-Brandenburg ist kein Unternehmen des Landes Brandenburg, denn ..  (Gelesen 1953 mal)

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.. er wird nicht in jenem Dokument des Landes Brandenburg aufgelistet, welches alle privat-rechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Unternehmen enthält, an denen das Land Brandenburg beteiligt ist.

Die entsprechenden Dokumente können hier eingesehen werden:

Beteiligungsbericht des Landes Brandenburg
https://mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.371633.de/bbo_products_list_product

Es müsste aber am RBB beteiligt sein, weil es diesen zusammen mit dem Land Berlin gegründet hat; selbst dann, wenn es stiller Teilhaber spielt und das Land Berlin machen läßt.

Im weiterführenden Dokument zu 2017 steht u. a. gleich in der Einleitung, bzw. nicht weit davon entfernt:

Zitat
Die landesbeteiligten Unternehmen leisten wesentliche Beiträge zur erfolgreichen Erfül-
lung einer großen Bandbreite von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse des Landes
liegen.

Der Begriff "Rundfunk" wird im ganzen Dokument nicht benannt, auch der Begriff "RBB" nicht; ergo kann der Rundfunk Berlin-Brandenburg weder eine mittelbare, (S. 23), noch eine unmittelbare, (S. 22), Beteiligung des Landes Brandenburg innehaben und insofern auch nicht im Landesinteresse liegen?

Ich verstehe nicht, wie man einem Unternehmen, (siehe auch BGH KZR 3/14 & BGH KZR 31/14), staatliche Mittel, (siehe EU-Recht und Stellungnahme C-492/17, bzw. Urteil C-336/07), zuleiten kann, mit dem man offensichtlich gar nicht wirklich verbunden ist? Noch dazu Mittel des Landes, die einem Unternehmen des Nachbarlandes, (hoffentlich, hab' nicht explizit nachgesehen), zufließen?

Hinweis:
Ausgang für diesen Link ist ein Dokument des Bundes:

Öffentlich beherrschte Unternehmen als öffentliche Auftraggeber
https://www.bundestag.de/blob/507420/116f0f15b9ef897d3240029472187767/wd-7-043-17-pdf-data.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2018, 20:24 von pinguin«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 860
nicht ... aufgelistet,

Es müsste aber am RBB beteiligt sein, weil es diesen zusammen mit dem Land Berlin gegründet hat; selbst dann, wenn es stiller Teilhaber spielt und das Land Berlin machen läßt.


Ich verstehe nicht, wie man einem Unternehmen, (siehe auch BGH KZR 3/14 & BGH KZR 31/14), staatliche Mittel, (siehe EU-Recht und Stellungnahme C-492/17, bzw. Urteil C-336/07), zuleiten kann, mit dem man offensichtlich gar nicht wirklich verbunden ist? Noch dazu Mittel des Landes, die einem Unternehmen des Nachbarlandes, (hoffentlich, hab' nicht explizit nachgesehen), zufließen?
Dieser gesamte Rundfunkbrei ist eine einzige undurchsichtige trübe Soße.
In erster Linie dient es den Interessen der Nutznießer.

Jedes einzelne der 16 Länder müsste seine LRA haben!
Den Ansprechpartner.
Ich würde sagen: Brandenburg hat den Brandenburger RF zu haben. Hoheitlich im Land Brandenburg. Das Parlament hat die Aufsicht zu führen und zu kontrollieren.

Die Realität sieht so aus, dass alles von der GEZ gesteuert wird und nicht von den Ländern. Die Länder dürfen anfragen, ob die ARD, ZDF und die GEZ nicht mal etwas einsparen wollen.
Das Geld der Brandenburger fließt nicht, wie rechtlich korrekt, an den Brandenburger Funk, sondern direkt an die GEZ.
Die Meldedaten gehen nicht korrekterweise an den Brandenburger Funk, sondern an die GEZ. Hoheitsgebiet Brandenburg.
Es werden generell die Persönlichkeitsrechte der Bürger gröblichst verletzt.

Der RBStV ist kein Landes-Gesetz.
Der RBB ist keine LRA. Der RBB ist landesrechtlich nicht rechtsfähig. Mit welchem Landesrecht will eine Zweiervereinigung denn in zwei unterschiedlichen Ländern tätig werden? Es geht nicht.
Wenn der RBB mit Berliner Landesrecht arbeitet, dann darf er in Brandenburg nicht tätig werden. Mit zweierlei Recht ist auch nicht machbar.
Ja, wie denn nun? Murks nur einmal.

@pinguin,
Es geht alles, wenn man nur will.
Wenn Einige wollen, dann schicken die dich morgen in ein Krisengebiet. Siehe Kosovo.
Das soll wohl völkerrechtswidrig erfolgt sein?
Die Rechtswidrigkeit in Sachen Rundfunk ab 2013 kennt gar keine Grenzen mehr. Wie sonst lassen sich die ca. 150 Verfassungsbeschwerden und unzähligen Klagen an den Verwaltungsgerichten erklären?


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@gerechte Lösung

Die Veranstaltung von Rundfunk ist europaweit keine hoheitliche Tätigkeit. Auch dann nicht, wenn es Staatsunternehmen sind, die diese Veranstaltung von Rundfunk durchführen, denn selbst seitens Europa ist es klar, daß ein Wettbewerber keine hoheitlichen Befugnisse hat; siehe auch

Strukturelle Trennung hoheitlicher und betrieblicher Funktionen -> EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23124.0.html

Die Problematik am RBB ist, daß das Land Brandenburg, auch dann, wenn es zum RBB nichts zu melden haben sollte, als RBB-Gründungsmitglied aus europäischer Sicht mithaftet, weil der Gründungsstaatsvertrag weiterhin ein gemeinsamer Vertrag der Länder Brandenburg und Berlin ist und  der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe darstellt, für deren korrekte Verwendung auch das Land Brandenburg verantwortlich ist.


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g
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Die Regelung in Deutschland weicht m.E. von anderen Staaten ab. In Deutschland haben wir die 16 Länder, wobei jedes für sich Rundfunk hoheitlich veranstalten darf. Zum Veranstalten gehört auch das Abkassieren. Der BR darf nur in Bayern abkassieren, also nur in seinem Hoheitsgebiet.
(Die Privaten veranstalten in erster Linie, um Werbung an den Mann zu bringen und damit abkassieren zu können.)

Z.B.: Frankreich? Für wen veranstalten die und wo kassieren die?


Wenn der RBB kein Unternehmen des Landes Brandenburg ist, dann müsste dieser ein Unternehmen von Berlin sein. Nun hat Berlin jedoch über Brandenburg keine Verfügungsgewalt, da es Gebiets-Grenzen gibt. Hoheitsgebiet .

Aber, wer ist dann deine LRA an die du zu zahlen hättest, wenn du Nutzer wärst?
Damit hast du keine LRA.
Jeder soll ja an seine LRA zahlen.

Meine Meinung zu dem Problem LRA.
Die LRAs werden ausschließlich von Beiträgen finanziert, dürfen nicht im Wettbewerb stehen, keine Werbung schalten. Jedes der 16 Länder hat hoheitlich seine LRA zu haben, die für die Bewohner des jeweiligen Landes senden. Damit sind sie keine Unternehmen. Sie stehen unter Aufsicht der Parlamente.
Die Verwendung der Mittel muss transparent gemacht werden.

Es darf weitere öffentliche Sender geben, die sich selbst finanzieren, Sponsoring, Werbung u.a..
Dabei können auch 2-, 3-, und 4-Länderanstalten gebildet werden.


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@gerechte Lösung

Zitat
Die LRAs werden ausschließlich von Beiträgen finanziert, dürfen nicht im Wettbewerb stehen, keine Werbung schalten. Jedes der 16 Länder hat hoheitlich seine LRA zu haben, die für die Bewohner des jeweiligen Landes senden. Damit sind sie keine Unternehmen.

Es bringt aber nix, vor EU-Recht zu flüchten; das ist da und holt Dich ein, ob Du willst oder nicht, weil sich Deutschland in Europa befindet, daraus auch nicht flüchten kann und auch die einzelnen Regionen der Bundesrepublik Deutschland nicht eben die Möglichkeit haben, sich geographisch aus Deutschland, bzw. Europa herauszubewegen.

Rundfunk & Fernsehen & sonstige audio-visuelle Mediendienste werden per EU-Recht reguliert, (Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste), stehen mindestens innereuropäisch in Wettbewerb und haben daher folglich europaweit keine hoheitlichen Befugnisse, weil sie, also diese Mediendienste, Unternehmen sind.

Alleine die Stärkung des EU-Parlamentes mit geeigneten*** deutschen Abgeordneten, (gleich, welcher Nationalität), könnte die Möglichkeit bereiten, das EU-Recht für die Zukunft so zu gestalten, daß es Deutschland und seinen Gepflogenheiten zumindest nicht schadet.

*** geeignet ist kein Bürger, der smartphonbetätigend im öffentlichen/nicht-öffentlichen Raum unterwegs ist und mit dem anderen smartphonbetätigenden Bürger im öffentlichen/nicht-öffentlichen Raum kollidiert;

*** geeignet ist auch kein Bürger, der jenes, worüber er abzustimmen hat, nicht vor Abstimmung selbst zur Kenntnis genommen und den gesamten Wortlaut in Relation des von ihm zu vertretenden Rechts in seiner Gesamtheit begriffen hat;

*** geeignet ist kein Bürger, der das eigene Wohl über das Wohl jener Bürgerkreise stellt, die ihn in das EU-Parlament per Wahl entsandt haben;

.....


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
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Rundfunk & Fernsehen & sonstige audio-visuelle Mediendienste werden per EU-Recht reguliert, (Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste), stehen mindestens innereuropäisch in Wettbewerb und haben daher folglich europaweit keine hoheitlichen Befugnisse, weil sie, also diese Mediendienste, Unternehmen sind.
Es geht zwar um Brandenburg. Lt. dem, was du schreibst, gibt es den RBB, der sich aber als Unternehmen dem Land Brandenburg irgendwie nicht zuordnen lässt?
Das hieße doch, dass Brandenburg in der Luft hängt?
Wer ist denn dann die LRA von Brandenburg?
Auf den Websites der Anstalten steht deutlich: Unternehmen.


Zu oben:
Jeder Staat kassiert doch in erster Linie im eigenen Hoheitsgebiet ab, zumindest, was Beiträge betrifft. Das TV eines Landes sendet m.M.n. erstrangig für die Bewohner des Staates.
Bei Pay-TV ist das sicher anders.


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