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Autor Thema: Elternhaus 2013 nicht erfasst, nun Meldeabgleich 2018 > Nachzahl. vermeiden?  (Gelesen 4428 mal)

m
  • Beiträge: 7
Hallo,

die Eltern von Person A zahlen seit 2010 keine Rundfunkgebühren.
2013 wurden Sie vergessen und erst jetzt kam ein Schreiben, wegen Meldedatenabgleich.

Person A fragt sich, wie man es schafft, dass man die Gebühren bzw. "Beiträge" nicht rückwirkend ab 2013 nachzahlen muss.

Das Haus war auf die Mutter angemeldet. Jetzt fragt sich Person A, ob man jetzt ein "Beitragskonto" auf den Vater macht und die "Beiträge" nicht rückwirkend nachzahlen muss.

Falls das Thema schon behandelt wurde, bitte ich um Entschuldigung. Kann durch versaute Op den rechten Arm nicht mehr bewegen und es ist nicht machbar, dass ich alles durchlese...
Vielen Dank für hilfreiche Kommentare



Edit "Bürger":
Der Thread musste geprüft und einschl. des ursprünglichen nichtssagenden Thread-Betreffs "Meldedatenabgleich" angepasst/ präzisiert werden.
Thread-Betreffs sind bitte *aussagekräftig* zu formulieren und sollen kurz aber verständlich die Haupt-Frage/ das Kern-Thema des Threads beschreiben.
Dies soll keine Schikane sein, sondern dient der Übersicht, Auffindbarkeit und zielgerichteten Diskussion im Forum.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2018, 03:52 von Bürger«

M
  • Beiträge: 508
ein Schreiben, wegen Meldedatenabgleich
Was steht denn da drin?
(Bitte ggf. Foto zeigen ;))

Es gab einen Traum des Käfers F., der träumte, ihm wurde erzählt, dass Heuschreck A. vergessen haben soll, dass er bei den Eltern eine Zweitwohnung innehat. Und das schon seitdem er für seine Wohnung Steuern an einen Radiosender zahlt... wer weiß ...
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1.     dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2.     im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/2uzz/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBWrahmen&documentnumber=10&numberofresults=46&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true (Hervorhebungen nicht im Orginal)

Und:
Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2018, 03:28 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.179
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person A fragt sich, wie man es schafft, dass man die Gebühren bzw. "Beiträge" nicht rückwirkend ab 2013 nachzahlen muss.

Durch die 3-jährige Verjährungsfrist ist es relativ unwahrscheinlich, dass man den Beitrag bis 2013 zurückzahlen muss.

In vielen fiktiven Fällen wurde auf den ersten Festsetzungsbescheid gewartet, mit Widerspruch reagiert und der Sachverhalt gerichtlich geklärt.

Es ist leider wichtig und unvermeidbar, die Such-Funktion zu nutzen und die entsprechenden wertvollen Beiträge (derzeit noch überschaubare 9) in diesem Forum zum Thema  "Zweiter Meldedatenabgleich" zu lesen.

Zu diesem speziellen Thema Anmeldung, Fragebogen, Antwortbogen, Zwangsanmeldung auch beachten:

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg176310.html#msg176310

Erste Brief - Fragebogen - welche vorgehensweise?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4438.msg30222.html#msg30222

Heute kam der erste Brief von der GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32672.html#msg32672

Antwortbogen zurückschicken - ja oder nein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5699.msg44381.html#msg44381

Auch das erste Schreiben bekommen :-(
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5698.msg44380.html#msg44380

Mein erstes mal mit dem Beitragsservice / Frage zum Verfahren bei WG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5540.msg42781.html#msg42781

Beitragsservice...der erste Kontakt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21881.msg139755.html#msg139755

Der Kampf beginnt.. von Anfang bis Ende (positiv oder negativ) (Beginn 15.09.16)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20218.msg130585.html#msg130585

Bitte auch die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2018, 03:35 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 7
Es geht bei Person A nicht um eine Zweitwohnung, sondern um die Eltern von Person A in ihrem Haus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2018, 03:53 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mit dem fiktiven Hinweis auf die Zweitwohnung weiter oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28261.msg177938.html#msg177938
könnte ggf. Bezug genommen worden sein auf die seit der BVerfG-Entscheidung vom 18.7.2018 im Raume stehende Zweitwohnungsbefreiung - und alle möglichen damit einhergehenden verwaltungs(un)praktischen Absurditäten in Deutschland, dem sog. "Wohnungsabgabesurdistan".

Sofern - und da kann bzw. muss man in Rundfunkbeitragssachen teilweise etwas "kreativ" sein, denn ARD-ZDF-GEZ werden einem selbst das Naheliegendste nicht warm und mundgerecht auf dem Tablett servieren - das Haus den Eltern von Person A selbst gehört, Person A dort mglw. zusätzlich zu einer (Haupt-)Wohnung, für welche ggf. bereits sogar bezahlt wird, eine Zweitwohnung innehaben könnte, so könnte Person A ggf. prüfen, ob die "Anmeldung" nicht irgendwann auf sich selbst im Sinne einer Zweitwohnung erfolgen könnte.

Dies wäre aber wenn, dann von einer Reihe von Faktoren abhängig und dazu würden auch noch ein paar konkretisierende Angaben fehlen, wie z.B.
- Gehört das Haus den Eltern?
- Hat Person A eine Hauptwohnung und wird für diese bezahlt?
- usw.

Eine detailliertere, aber fiktiv-anonyme Beschreibung der Lebensumstände wäre daher bei der Lösungssuche unabdinglich.

Um etwas den Druck herauszunehmen:
Aus oben bereits erwähntem Thread
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.0.html
(allgemeine Aspekte bitte dort weiterdiskutieren!)
sowie auch aus allen anderen bisherigen Erfahrungen im Forum geht hervor, dass eine voreilige Anmeldung/ Rückmeldung an ARD-ZDF-GEZ nicht angeraten ist und auch nach bisherigem Kenntnisstand eine fehlende Reaktion nicht sanktioniert wird.

Daher bleibt viel Zeit, die derzeitigen Entwicklungen abzuwarten - einschl. EuGH Vorabentscheidung
EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27835.0.html
und eigene Optionen zu sondieren. Nur nichts überstürzen... ;)
In Sachen "Rundfunkbeitrag" braucht man etwas "Geduld und Spucke", Gelassenheit, manchmal bisschen "Schmackes" - und mitunter auch eine gehörige Portion Zwecksarkasmus... ;) ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2018, 04:15 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

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  • Beiträge: 7
Das Haus gehört den Eltern von Person a, Person a hat eine eigene Wohnung und zahlt nicht, obwohl er schon eine Gerichtsverhandlung verloren hat, weigert er sich.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das Haus gehört den Eltern von Person a, [...].
Es bleibt zu hoffen, dass die Eltern die selbe Einstellung zu dem Thema haben wie Person A.

Hierzu auch ein interessanter Thread für die Eltern, wenn diese ohne ihr Zutun einfach zwangsangemeldet werden:
Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg102499.html#msg102499


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2018, 17:28 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 7
Die Eltern von Person a trauen sich das nicht. Person a überlegt sich 2 Gedanken , wie Eltern befreit werden
1- Die Mutter bekommt nur 350 Euro Rente und vor 2010war das Konto auf Sie gemeldet. Da Gez ja nicht weiß, wieviele Personen im Haushalt leben, müßte Sie doch befreit werden....
 Der Vater könnte ja ausgezogen sein....und Sie könnte ja angeben, das Sie von Ihren 4 Kindern etwas finanziel unterstützt wird, da Sie beim Staat nicht betteln will
2_ Der Vater ist Rentner und hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70 Prozent. Damit müßte er doch eigentlich viel weniger bezahlen


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  • Beiträge: 3.179
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einem fiktiven Fall könnte es sein, dass beide Elternteile unter derselben Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.
Nach dem jetzigen zweiten Meldedatenabgleich könnte es sein, dass beide Elternteile jeweils einen Fragebogen zur Anmeldung zum Rundfunkbeitrag erhalten werden. Dies könnte aber auch abhängig davon sein, welche alten Daten bei der zuständigen Rundfunkanstalt vorliegen und deshalb mglw. nur ein Elternteil angeschrieben wird.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfordert einen Antrag auf Befreiung und die Darlegung der Gründe. Aktuell werden Personen nur befreit, wenn sie eine Sozialleistung (außer Wohngeld) beziehen. Es könnte vorkommen, dass auch einem Antrag wegen zu geringer Einnahmen zugestimmt wird, dies könnte aber zur Klärung des Sachverhaltes auch ein gerichtliches Verfahren erfordern.

Ist ein Elternteil vom Rundfunkbeitrag befreit oder könnte wegen Behinderung den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen, ist der andere, nicht befreite Elternteil nicht automatisch befreit oder ermäßigt, sondern muss dann den vollen Rundfunkbeitrag der gemeinsamen Adresse übernehmen.

Edit "Markus KA":
Vorausgesetzt man kann davon ausgehen, dass es sich hier im fiktiven Fall um zwei Elternteile handelt.
Liegen n-Elternteile vor, siehe Folgebeitrag.
  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2018, 17:29 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 3.997
Ist ein Elternteil vom Rundfunkbeitrag befreit oder könnte wegen Behinderung den ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen, ist der andere, nicht befreite Elternteil nicht automatisch befreit oder ermäßigt, sondern muss dann den vollen Rundfunkbeitrag der gemeinsamen Adresse übernehmen.

Da ist ein Fehler. Der volle Beitrag würde auf die Nicht-Befreiten verteilt, wenn es nur Voll-Befreite gibt.

Liegt aber z.B. nur eine Teil Befreiung bei einer oder n Personen vor, so würde in Summe auch nur der volle Beitrag verteilt aber an alle - unter der Voraussetzung, dass die teilbefreiten Personen nicht mehr zahlen müssen als maximal den Wert des nicht befreiten Betrags.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2018, 17:31 von Bürger«

 
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