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Autor Thema: Der Kampf beginnt.. von Anfang bis Ende (positiv oder negativ) (Beginn 15.09.16)  (Gelesen 7039 mal)

K
  • Beiträge: 2
Hallo liebe Mitstreiter oder die die es noch werden,

ich möchte den Thread starten und jede Art von Update bzw. sämtliche Schreiben an den Beitragsservice hier posten. Der Weg wird bis zum Schluss gegangen inkl. möglicher Klage und Anfechtung der Klage (sollte es soweit kommen) bis zur letzt möglichen Instanz. Genug Geldmittel sind vorhanden, denn es wurde sich 5 Jahre auf diesen Kampf vorbereitet und etwas "gespart". Manche Leute werden sagen, wieso man so verrückt sein kann, aber ich will mein Geld lieber verbrennen, als diesen Leuten in den Rachen zu werfen.

Der Ablaufthread
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
ist mir bekannt. Trotz allem möchte ich den Verlauf hier dokumentieren und Bestätigungen einholen, dass richtig gehandelt wurde. Hauptcharakter dieser Geschichte wird Person M sein.

Person M ist zum 01.08 mit seiner großen Liebe zusammengezogen, hat sich vor 3 Wochen im Rathaus umgemeldet und heute flattert der erste Brief des Beitragsservice aus Köln herein. Als hätte Person M nicht genug Stress und Sorgen beginnt nun also hier seine Story.  (#)

Der Brief sieht folgendermaßen aus (Bilder im Anhang):

 

Dabei gab es noch einen Antwortbogen und ein Briefumschlag.

Da es so eine gute Erfindung wie den Ablaufthread in diesem Forum gibt...
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
...weiß Person M erst einmal was zu tun ist.
Ablage P und warten bis weiteres Füllmaterial für die Papiertonne kommt, jedoch bis zu dem Zeitpunkt wo ein Schreiben mit der Deklaration "BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung" kommt. Richtig soweit?

Der Antwortbogen wird heute als Grillanzünder genutzt. Irgendwie müssen die letzten Sommertage genossen werden. Der Briefumschlag wurde verschlossen (ohne Inhalt) und in den Briefkasten geworfen. Wer zahlt das Porto?  ???

Liebe Grüße


Edit "Bürger":
Thread-Betreff geändert in "Der Kampf beginnt.. von Anfang bis Ende (positiv oder negativ) (Beginn 15.09.16)", da der Betreff innerhalb eines Diskussions-Verlaufs nicht geändert werden soll (auch nicht chronologisch nach Aktualisierungs-Ständen), da dies ansonsten zu Durcheinander und Verwirrungen führt.
Anhänge ersetzt. Siehe hierzu bitte auch die Hinweise u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung-


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 17:33 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
[...]
Ablage P und warten bis weiteres Füllmaterial für die Papiertonne kommt, jedoch bis zu dem Zeitpunkt wo ein Schreiben mit der Deklaration "BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung" kommt. Richtig soweit?
[...]

Das genannte Schreiben kann in die Tonne. Eine fiktive Person S könnte hinsichtlich des weiteren Verlaufs (Schriftverkehr) folgende Erfahrungen gemacht haben. Neuerdings werden die Bescheide offenbar nicht mehr mit "BeitragsBESCHEID" deklariert sondern mit "FestsetzungsBESCHEID". Sehr wahrscheinlich geht es wie folgt weiter:

  • Die fiktive Person M wird in ca. 1 Monat nahezu das gleiche Schreiben erneut erhalten. Abweichend könnte darin bereits eine Anmeldung der Wohnung erwähnt werden.
  • Danach folgt ein Schreiben in der eine sog. Direktanmeldung bestätigt wird. Dieses könnte man evtl. aufbewahren, da diese Direktanmeldung eine rechtlich äußerst bedenkliche Maßnahme darstellt was hier im Forum auch reichlich diskutiert wird und die in vielen Widersprüchen und Klagen angegriffen wird.
  • Einige Zeit später folgt noch ein Informationsschreiben, dass keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr folgen und die Forderungen nun per Bescheid gegen Person M festgesetzt werden.
  • Nach einer Weile folgt er dann. Der erste FestsetzungsBESCHEID auf den binnen 1 Monat Widerspruch einzulegen ist. Zusammen mit dem Widerspruch sollte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Demnach hat Person noch reichlich Zeit (wahrscheinlich bis Anfang 2017) um in aller Ruhe einen Widerspruch zu formulieren.



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  • IP logged
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

spielen wir doch die Sache mal durch  >:D

Es trudelt fiktive Dialogpost ein:

Was bedeutet das für unseren nicht angemeldeten, beitragspflichtslosen, keine Empfangsgeräte vorhaltenden 8) Bürger/Wohnungsinhaber Person M - der von alldem nichts weiss/ahnt:

Er wird per Dialogpost von einem ihm unbekannten "Etwas" angeschrieben und ihm wird von diesem ihm unbekannten "Etwas" erzählt:
- es gäbe seit 1. Januar 2013 einen "geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag"
- es sei pro Wohnung ein "Rundfunkbeitrag" zu zahlen
- das "Etwas" habe:
Zitat
"Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der EMA mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen.
Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.

Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich? Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben.

Senden Sie uns bitte unbedingt den Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zurück. Vielen Dank. ..."


Aha.
Nun prüfen und beantworten wir leise murmelnd für uns die per Dialogpost gestellten Frage:
Antwort auf Frage Teil 1: Nein: der nicht angemeldete, beitragspflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende  8) Bürger/Wohnungsinhaber Person M zahlt nicht(s); Mitbewohner auch nicht
Antwort auf Frage Teil 2: Nein: eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist NICHT erforderlich

DENN - wir erinnern uns hier mal kurz an "das Gesetz" nämlich den RBStV § 8 Anzeigepflicht:
(1) Das Innehaben einer Wohnung ... ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung) ...
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung ... ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) ...
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
...

Gedankenspagat: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber Person M weiss nichts von:
- Verwaltungsvereinbarung(en) die die LRA, ZDF und DRadio untereinander abschliessen
- einem "Beitragsservice"
- Leistungssatzungen etc.
usw.

Allerdings steht da etwas von
Zitat
"Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben."

hmmm - WO findet sich der Gesetztestext dass Person M einem "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" Auskunft geben muss?

Im "Gesetz" findet sich lediglich:
Zitat
"(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen."

Er liest sich auch aufmerksam die Rückseite und die 2.te Seite durch:

Kein Wort von einer "zuständigen Landesrundfunkanstalt", kein Wort davon dass der Absender im Namen für eine zuständige Landesrundfunkanstalt etwas von ihm möchte - halt doch - da unten steht ja was:

Zitat
"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen"

Na prima: Wenn an dieser - von einem unbekannten Absender - beschriebenen Sache mit "Wohnung, Rundfunkbeitrag, Gesetz, "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ja wirklich etwas dran ist:
dann wird sich "die zuständige Landesrundfunkanstalt" ja melden so sie denn Auskünfte möchte.

Absender DIESES Schreiben jedenfalls ist unbekannt - hat mit einer zuständigen Landesrundfunkanstalt wohl offensichtlich nichts zu tun sonst stünde es ja dabei... >:D

die letzte Seite gibt auch nichts her...

Was er zu diesem Zeitpunkt weiss: also mal wieder irgendein Werbe-!?Schreiben erhalten mit dem man ihm geschickt Daten entlocken will.
Und der unbekannte Absender will sogar eine Einzugsermächtigung; d. h. er will Geld !?!
Also: Papierkorb

Gruß
Kurt

PS: Papierkorb sollte er aber tunlichst unterlassen - sondern langsam überlegen wie er am besten jetzt schon Sand in's Beitragsmahlwerksgetriebe schütten könnte  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2016, 20:07 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 4.011
Es braucht dazu noch nicht mal einen Blick ins Gesetz.

Zitat
Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich? Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben.

Wie ist diese Frage eigentlich durch das oder zu trennen?
Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung? Ja
Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung? Nein

Unabhängig vom ersten Teil ist doch alles nach dem "oder" völlig frei auslegbar, soll eine andere Schlussfolgerung entstehen, dann müsste es anders lauten:

Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung dann ist keine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich, in allen anderen Fällen ist eine Anmeldung erforderlich.

Dann wäre es auch keine Frage mehr sondern eine zumindest verständliche Aufforderung.

PersonX versteht warum viele Personen einfach nicht antworten, es ist ein Verständnisproblem wegen des mangelhaften Ausdrucks.

Was natürlich immer noch offen bleibt wie bereits erkannt:
Wer oder was ist der "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 01:43 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
[...]
Was natürlich immer noch offen bleibt wie bereits erkannt: Wer oder was ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio?

So denn Person M gewillt ist Brieffreundschaft(en) aufzubauen könnte man sich - fiktiv - so etwas vorstellen:


Zitat
Person M * Mustermannstr. 99 * 666 Teufelsdorf          tt.mm.2016

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50632 Köln


Hallo "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio",

im Briefkasten meines Nachbarn fand sich ein von Ihnen an mich gerichtetes Schreiben: er hat es mir freundlicherweise ausgehändigt.

Mit Befremden stelle ich fest:

Sie erbitten von mir Auskünfte - personenbezogene Auskünfte.

Da Sie mir weder bekannt sind noch ich eine Legitimierung Ihrerseits für personenbezogene Auskunftsforderungen erkennen kann bitte ich zunächst mitzuteilen:

Wer sind Sie?
Wer hat Sie beauftragt?
Wo ist dies dokumentiert bzw. für mich nachvollziehbar nachzulesen?



Mit freundlichen Grüßen

i.A. Schreibkraft von Person M



Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trägt keine Unterschrift

Gruß
Kurt


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  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 173
Person A versteht nicht, wieso bei Erstkontakt immer und immer wieder der gleiche Fehler gemacht wird!!??

Nochmals: Wer noch nie vorher an der Meldeadresse angeschrieben wurde und die erste Post erhält, sollte diese NICHT öffnen! Diese VERSCHLOSSENE Briefsendung dann entweder selbst zur Post bringen (bei perönlicher Bekanntheit auf dem Postamt vielleicht bringen lassen) und mit dem Vermerk EMPFÄNGER HIER UNBEKANNT dem Mitarbeiter dort übergeben. Dieser klebt einen Zettel auf den Brief und schickt ihn zurück. Dies passiert meist noch ein 2. Mal. Danach hat man seeeeeehr lange Ruhe! Vor allem ist dies auch die perfekte Vorraussetzung und Vorbereitung für die zukünftige "Spielart": Es kamen leider nie irgendwelche Bescheide an. Denn beim BS wird dokumentiert ob es Rückläufer gab oder nicht! Keine Rückläufer -> Verwaltungsgericht erkennt dies nicht an und verlangt "Nachweise der Nichtzustellung" vom Empfänger!!!

Erstkontakt-Mitstreiter sollten meiner Meinung nach nicht mehr den Weg über Verwaltungsgerichte wählen sondern auf Zeit spielen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts! Außer zeitlichem, persönlichem und finanziellem Stress ist nämlich auf diesem Weg leider sonst nichts zu erwarten.

Und nochmals persönliche Erfahrung von Person A: Eine sehr gute Bekannte von Person A reagierte genauso wie oben beschrieben und wurde seit Dezember 2014! nicht mehr behelligt. Person A selbst hat bei der Anmeldung auf dem EMA (Oktober 2015) der Weitergabe der Daten widersprochen und seltsamerweise trotz Rückweisung des Widerspruchs seitens EMA und Abweisung der Beschwerde darauf vom Regierungspräsidium, bisher keine "Liebesbriefe" bekommen.

Also reagiert richtig und nutzt alle Möglichkeiten aus!


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  • IP logged

b
  • Beiträge: 50
Hallo speedy 777
der Tip ist vielleicht gut, kommt aber zu spät. Person B denk 99% aller "Teilnehmer" sind bereits zwangsangemeldet. Damals dachte man ja noch mit Strafanzeigen, Widerspruch usw. kommt man schnell davon weg. Das da Rechtsbeugung in allen Bereichen gemacht wird, konnte man ja nicht ahnen. Aus heutiger Sicht würde Person B auch so wie der Vorschlag verfahren. Und das die Bekannte von A seit Dez.14 nichts mehr von denen gehört hat, muß nicht darauf zurückzuführen sein. Person B hat jetzt auch seit 1 1/2 Jahren nichts mehr von denen gehört, trotz regem Schriftverkehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2016, 13:23 von Uwe«

m
  • Beiträge: 3
Hallo an alle Kämpfer,
Auch Person M hat den Kampf vor einem Jahr begonnen. Bei M sind sie jedoch recht schnell, was die Antworten betrifft. M hat bisher 3 Zahlungsaufforderungen und 2 Feststellungsbescheide erhalten. M hatbeide mit (langem) Widerspruch beantwortet.
Daraufhin bekam M einen "Belehrungsbrief" der GEZ, dass M zahlen müsse, dass man M keinen Zahlungs- Aufschub gewähren könnte usw.
Außerdem läge man M nahe zu zahlen. Und der Clou: sie hätten viel zu tun und es würde länger dauern, bis der Widerspruchsbescheid eintrudeln würde.
Heute kam Post vom SWR, in der seine Anschuldigungen wegen falscher Berichterstattung, Vorenthalten von Tatsachen etc. - widerlegt werden sollten.
Sie reden sich fein raus. Zitat: "Gerade die Finanzierung durch den RFB gewährleistet eine Berichterstattung die frei ist von staatlicher Einflussnahme...." Und vieles mehr. Sie schreiben so, als würden die Sender immer die Wahrheit berichten (Ukraine usw.) M könnt mich totlachen über so viel Dreistigkeit.

NAja, M ist gespannt wie es weitergehen wird. Letzte Woche kam die 3. Zahlungsaufforderung....

Viele Grüße monapa


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2016, 13:21 von Uwe«

K
  • Beiträge: 2
Person A versteht nicht, wieso bei Erstkontakt immer und immer wieder der gleiche Fehler gemacht wird!!??

Nochmals: Wer noch nie vorher an der Meldeadresse angeschrieben wurde und die erste Post erhält, sollte diese NICHT öffnen! Diese VERSCHLOSSENE Briefsendung dann entweder selbst zur Post bringen (bei perönlicher Bekanntheit auf dem Postamt vielleicht bringen lassen) und mit dem Vermerk EMPFÄNGER HIER UNBEKANNT dem Mitarbeiter dort übergeben. Dieser klebt einen Zettel auf den Brief und schickt ihn zurück. Dies passiert meist noch ein 2. Mal. Danach hat man seeeeeehr lange Ruhe! Vor allem ist dies auch die perfekte Vorraussetzung und Vorbereitung für die zukünftige "Spielart": Es kamen leider nie irgendwelche Bescheide an. Denn beim BS wird dokumentiert ob es Rückläufer gab oder nicht! Keine Rückläufer -> Verwaltungsgericht erkennt dies nicht an und verlangt "Nachweise der Nichtzustellung" vom Empfänger!!!

Person M wünscht sich diesen Hinweis vorher gelesen zu haben. Wird aber nun für alle folgende Mitteilungen so verfahren.
Leider hat er gestern den zweiten Brief erhalten und bereits geöffnet (wusste noch nichts von dem Tip). Aus diesem Grund wird es für den Folgenden dann durchgeführt, oder bereits zu spät?







[...]
Was natürlich immer noch offen bleibt wie bereits erkannt: Wer oder was ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio?

So denn Person M gewillt ist Brieffreundschaft(en) aufzubauen könnte man sich - fiktiv - so etwas vorstellen:


Hahahahah. Das ist genial! Mich würde dann die Antwort interessieren ^^
 


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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person M wünscht sich diesen Hinweis vorher gelesen zu haben. Wird aber nun für alle folgende Mitteilungen so verfahren.
Leider hat er gestern den zweiten Brief erhalten und bereits geöffnet (wusste noch nichts von dem Tip). Aus diesem Grund wird es für den Folgenden dann durchgeführt, oder bereits zu spät?

Kann man machen, die Erfolgsaussichten sind allerdings fragwürdig. Bei dem einen kann es funktionieren bei dem anderen nicht.
 
Viel interessanter finde ich diesen Beitrag "Der Kampf beginnt.. von Anfang bis Ende (positiv oder negativ)" gerade deshalb, weil die einzelnen Stationen des Kampfes beschrieben werden. Zumindest verfolge ich und möglicherweise viele andere Mitstreiterinnen und Mitstreiter diesen Beitrag, weil sie derzeit auch kämpfen oder kämpfen möchten.

Man darf gespannt sein...ich bin es zumindest... 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
  • Beiträge: 1.564
Person P benutzt die Werbebriefe des Beischlafservice, die er alle schön säuberlich chronologisch abgeheftet hat, statt sie als Kaminanzünder zu verwenden zur Zeit im Rahmen seiner Klage gegen die Rundfunkanstalt.
Er argumentiert erstmal vollkommen formal und beruft sich ausschließlich auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Seine Grundidee ist folgende: So ein Verwaltungsgericht mag ja das Recht bezüglich der Grundrechte eines jeden Menschen hinbiegen wie es paßt, aber bei formalen Mängeln dürfen die ja gar nicht anders als nach formalen Gesichtspunkten entscheiden. Wenn die Rundfunkanstalten sich in ihren Beklagungen immer auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wortwörtlich berufen, dann tun wir es eben jetzt auch und schwingen die Formalkeule.
Zunächst bestreitet P, von der "zuständigen Rundfunkanstalt" zu wissen.
Es existiert ihm gegenüber kein Verwaltungsakt, in dem eine (lokale) Rundfunkanstalt ihre Zuständigkeit erklärt hat.
(diese Tatsache kann man als jemand, der sehr viel Zeit hat, um Sand ins Getriebe zu streuen ausnutzen, indem man bei sämtlichen Rundfunkanstalten, ggf. noch bei den jeweiligen "Filialen" Anträge auf Befreiung stellt, mit welchen Gründen auch immer, bei BR aus christlichen Gewissensgründen, beim RBB weil man gläubiger Kommunist ist etc.pp.)

Für die Zwangsanmeldung gibt es keine Rechtsgrundlage, auf welchem Wege die Meldedaten von P auch zum Beischlafservice gelangt sind, sie sind es illegal, denn Rundfunk ist Landesrecht, Bundesrecht bricht aber Landesrecht als höherrangiges Recht. Mag ja das Meldeprocedere im Rundfunkstaatsvertrag geregelt sein (Landesrecht!), so sieht das Bundesrecht eine solche Ausnahme nicht vor, wer Zeit hat, kann sich ja bei sämtlichen Rundfunkanstalten (von einer "zuständigen" weiß er ja nicht) gegen die mißbräuchliche Verwendung seiner persönlichen Daten wehren.
Da also ein später erfolgter Verwaltungsakt auf einer illegalen Handlung beruht (mißbräuchliche Beschaffung von Meldedaten), darf dieser nicht rechtswirksam sein (so jedenfalls die formale Theorie...).

Die bereits zitierten Lügen des Beschlafservice (man hätte gesetzliche Verpflichtungen gegenüber irgendwelchen Beitragsservices oder Rundfunkanstalten, die noch nicht ihre formale Zuständigkeit erklärt hätten) und die Widersprüche der Beklagtenschriftsätze und der vorhandenen gesammelten Infopost werden fein säuberlich herausgearbeitet.
Bei P war das so, daß die RA in ihrer Klageerwiderungsschrift genau das Gegenteil von dem bisher Bekanntgegebenen behauptet hat.
P arbeitet heraus, daß sein Festsetzungsbescheid gar nicht von seiner lokalen (von der "zuständigen Rundfunkanstalt" wollen wir nicht nochmal reden) RA erstellt wurde, sondern von einem Schreibautomaten (der natürlich nicht von einem Mitarbeiter der "zuständigen Rundfunkanstalt" bedient wird) - Anforderungen an einen Verwaltungsakt nicht erfüllt.

Es dürfte der beklagten Rundfunkanstalt ziemlich schwer fallen, den entsprechenden Mitarbeiter der RA, der in Köln die "Enter"-Taste drückt, zu benennen, Scherzbolde können ihn ja als Zeugen vorladen lassen und vereidigen...

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, in so ziemlich jedem Halbsatz des Staatsvertrages findet man Munition für formale Mängel der vorliegenden Bescheide, gegen die man klagt.
Übrigens steht es einem frei, die Inhaberschaft einer Wohnung zu bestreiten, wenn von "Vermutungen" innerhalb von Gesetzen die Rede ist, so müßte diese Vermutung zunächst rechtswirksam festgestellt werden und als (un-)widerlegbare Tatsache dargestellt werden.
Ein echter Verwaltungsrechler kann sich prima austoben und könnte die ganze Sache ad absurdum führen.


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