Hallo zusammen,
spielen wir doch die Sache mal durch
Es trudelt fiktive Dialogpost ein:
Was bedeutet das für unseren nicht angemeldeten, beitragspflichtslosen, keine Empfangsgeräte vorhaltenden
Bürger/Wohnungsinhaber Person M - der von alldem nichts weiss/ahnt:
Er wird per
Dialogpost von einem ihm unbekannten "Etwas" angeschrieben und ihm wird von diesem ihm unbekannten "Etwas" erzählt:
- es gäbe seit 1. Januar 2013 einen "geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag"
- es sei pro Wohnung ein "Rundfunkbeitrag" zu zahlen
- das "Etwas" habe:
"Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der EMA mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen.
Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.
Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich? Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben.
Senden Sie uns bitte unbedingt den Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zurück. Vielen Dank. ..."
Aha.
Nun prüfen und beantworten wir leise murmelnd für uns die per Dialogpost gestellten Frage:
Antwort auf Frage Teil 1:
Nein: der nicht angemeldete, beitragspflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende
Bürger/Wohnungsinhaber Person M zahlt nicht(s); Mitbewohner auch nicht
Antwort auf Frage Teil 2:
Nein:
eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist NICHT erforderlich DENN - wir erinnern uns hier mal kurz an "das Gesetz" nämlich den RBStV § 8 Anzeigepflicht:
(1)
Das Innehaben einer Wohnung ...
ist unverzüglich schriftlich
der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung) ...
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung ... ist
der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) ...
(4)
Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche
Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:...
Gedankenspagat: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber Person M weiss nichts von:
- Verwaltungsvereinbarung(en) die die LRA, ZDF und DRadio untereinander abschliessen
- einem "Beitragsservice"
- Leistungssatzungen etc.
usw.
Allerdings steht da etwas von
"Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben."
hmmm - WO findet sich der Gesetztestext dass Person M einem "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" Auskunft geben muss?
Im "Gesetz" findet sich lediglich:
"(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen."
Er liest sich auch aufmerksam die Rückseite und die 2.te Seite durch:
Kein Wort von einer "zuständigen Landesrundfunkanstalt", kein Wort davon dass der Absender im Namen für eine zuständige Landesrundfunkanstalt etwas von ihm möchte - halt doch - da unten steht ja was:
"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen"
Na prima: Wenn an dieser - von einem unbekannten Absender - beschriebenen Sache mit "Wohnung, Rundfunkbeitrag, Gesetz, "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ja wirklich etwas dran ist:
dann wird sich "
die zuständige Landesrundfunkanstalt" ja melden so sie denn Auskünfte möchte.
Absender DIESES Schreiben jedenfalls ist unbekannt - hat mit einer zuständigen Landesrundfunkanstalt wohl offensichtlich nichts zu tun sonst stünde es ja dabei...
die letzte Seite gibt auch nichts her...
Was er zu diesem Zeitpunkt weiss: also mal wieder irgendein Werbe-!?Schreiben erhalten mit dem man ihm geschickt Daten entlocken will.
Und der unbekannte Absender will sogar eine Einzugsermächtigung; d. h. er will Geld !?!
Also: PapierkorbGruß
Kurt
PS: Papierkorb sollte er aber tunlichst unterlassen - sondern langsam überlegen wie er am besten jetzt schon Sand in's Beitragsmahlwerksgetriebe schütten könnte