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Autor Thema: Beitragsservice...der erste Kontakt  (Gelesen 8860 mal)

G
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Beitragsservice...der erste Kontakt
Autor: 30. Januar 2017, 15:17
Hallo zusammen,
ich probiere diesen Thread, der Übersicht halber, so kurz wie möglich zu halten.

Vorbemerkung:
Am 1.1.17 Umzug in erste eigene Wohnung, erster Brief des "Beitragsservice", ein sog. "Antwortbogen" ( Eintragung der korrekten Adresse, Kontonummer und gewünschte Zahlungsweise) wurde am 10.01.2017 an Person A zugestellt. Seit diesem Datum beschäftigt sich Person A recht intensiv mit diesem Thema (Person A ist schon seit Jahren gegen den Beitragsservice, aber da Person A bisher bei den Eltern gewohnt hat, hat ihn diese Problematik nicht so sehr getroffen). Durch die ganze Recherche etc. ist Person A jedoch sehr verunsichert, ob man überhaupt aus der ganzen Sache rauskommt, oder sich überhaupt dagegen wehren kann.

Nach Recherchen werden Person A allen Augenscheins folgende Möglichkeiten eingeräumt:

Lösung 1: Ignorieren (sehr schlecht)
Alle Briefe ignorieren, vernichten und das beste hoffen (beten XD). Person A hat schon gelesen, dass dies die schlechteste Lösung des Problems ist. Die Beträge summieren sich über die Dauer und hinzukommen wohl noch Verzugszinsen, Mahngebühren etc. . Ende vom Lied wird dann wahrscheinlich irgendwann sein, das Bescheide ausgestellt werden, "Vollzieher" vor seiner Tür stehen (was sie ja eigenltich nicht dürfen, soweit Person A weiss) und später dann es auf ein Gerichtsverfahren hinausläuft.

Lösung 2: Barzahlung fordern (mittelmäßige Lösung)
So wie Person A gelesen hat, kann man wohl eine Barzahlung fordern. Laut Bundesbankgesetz §14, sind  "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Diese Lösung zögert das ganze einfach nur heraus und am Ende muss man wohl doch zahlen irgendwann. Einziger Vorteil ist wohl, dass man keine Verzugszinsen und Mahngebühr zahlen muss, da man ja eine Zahlung angeboten hat. Ende vom Lied jedoch: irgendwann muss man trotzdem zahlen.

Lösung 3: Zahlung unter Vorbehalt
Zahlung unter Vorbehalt ankündigen, dies auch auf dem Dauerauftrag vermerken. Beitragsservice wird dies verneinen und ablehnen, ist aber wohl rechtens. Falls irgendwann also herauskommt, das der Beitragssservice illegal ist, könnte Person A seine Zahlungen zurückfordern.

Zusammenfassung:
Wichtig wohl bei allen Lösungen (ausser Lösung 1, da man eh alles ignoriert) WIDERSPRUCH einlegen. So wie Person A es verstanden hat läuft es aber eh alles auf einen Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht hinaus, nach dem man diverse Bescheide erhalten hat. Auch verjähren Zahlungsforderung wohl nach 3 jahren.

Ist dies tatsächliche die momentan Situation? Und wie sollte Person A am besten nur auf diesen ersten Brief des Beitragsservice ("Antwortbogen") Person A befindet sich gerade am Ende seines Studiums (kein Bafög) und generell vor Gericht zu ziehen, würde Person A sich wohl nicht trauen (ohne einen Anwalt der wohl mehr kostet als die Gebühren) , da es wirklich alles sehr undurchsichtig und viel paragraphenreiten ist. Gibt es also keine Lösung ausser brav für etwas zu zahlen, was Person A aufgezwungen wird und ich noch nichtmal nutzt? Ich hoffe das ich nicht zuviel "gefährliches Halbwissen" verbreitet habe.

Jedoch sträubt sich Person A zu zahlen, da ier die generelle Meinung zum Beitragsservice auch vertritt.

Person A hoffe auf ein wenig Beistand in diesem Kampf gegen Windmühlen, um dieser Mafia wenigstens etwas entgegentreten zu können.


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#1: 31. Januar 2017, 19:30
Ideen gibt es hier ja genug.
Solange auf den Schreiben nicht "Festsetzungsbescheid" steht, sind sie sowieso nicht von Belang, könnten aber in einer späteren Klage Munition sein, wenn sich die LRA in Widersprüche verstrickt.
Also abheften und aufheben.

Man könnte aber auch bei der LRA einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen, mit welcher Begründung auch immer, dann haben die noch ein bischen mehr zu tun, selbst wenn sie den Antrag ablehnen (gegen die Ablehnung könnte man auch klagen).

Vielleicht kann man sich im Onlineportal des BS abmelden, weil man die Wohnung inzwischen aufgegeben hat.

Vielleicht ist man gar kein Wohnungsinhaber im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, vielleicht entpricht die Wohnung nicht den Anforderungen für eine Wohnstelle des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, vielleicht gibt es ja einen Mauerdurchbruch zur Nachbarwohnung, als daß alle Wohnungen auf der Etage in Wirklichkeit nur eine Wohnung sind.

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Kläger K beruft sich zum Beispiel auf die Zwangsanmeldung, die aufgrund von illegaler Datenbeschaffung durch den BS erfolgte, formal wären dann alle darauf fußennde Rechts- und Verwaltungsakte unwirksam, mal sehen, wie das für K ausgeht.

Viel Erfolg mit eigenen oder abgeschreibenen Ideen!


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#2: 01. Februar 2017, 13:57
Lösung 4: Briefe ab dem allerersten (sehr wichtig!!) zur Post tragen und sagen "ist unbekannt verzogen, bitte zurückschicken zum Absender". Vergewissern, dass das auch geschieht und nicht in der Box zur Vernichtung verschwindet und gut! Vorsicht: einfache Postagenturen in Supermärkten z.B. machen dies nicht. Dort warden solche Briefe vernichtet!° Muss noch eine offiziele "richtige" Post sein. Also nachfragen, was mit dem brief geschieht, da man genervt ist über die vielen falsch zugestellten Briefe. :laugh:

Wer etwas von mir will, der soll mir entweder ein Übergabeeinschreiben, eine Postzustellungsurkunde schicken oder einen persönlichen Besuch abstatten!

Keine Briefe öffnen!! Damit kann man nämlich wirklich felsenfest behaupten, dass die ganze "Infopost" nicht angekommen ist. Darüberhinaus landen die Briefe wirklich wieder als Rückläufer beim BS und werden nach dem 2. oder 3. Versuch eingestellt.

Person A wurde nach über einem Jahr nun auch mit dem ersten Infoschreiben seit 20 Jahren!! beglückt. Das erste kam direct nach dem Schulabschluss dmals Mitte der 90er von der richtigen GEZ..

 Schwachstelle war dismal anscheinend ein EMA aus dem Zweitwohnort vor 15 Jahren. Dort wurde Person A nämlich immer noch mit Zweitwohnsitz geführt. Nachdem dann allerdings die Info kam, dass dort eine Zweitwohnungssteuer eingeführt wird, wurde Person A am aktuellen Wohnort angeschrieben und um Auskuft gebeten. Die dortige Abmeldung muss damit etwas zu tun haben, da 2 Wochen danach der Brief kam.

Aber tja.... Person A wohnt halt leider nicht hier bzw. nimmt diese Post nicht mehr an und lässt sie zurückgehen.

Grüße



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K
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#3: 01. Februar 2017, 14:40
Durch die ganze Recherche etc. ist Person A jedoch sehr verunsichert, ob man überhaupt aus der ganzen Sache rauskommt, oder sich überhaupt dagegen wehren kann.

Aus der Sache rauskommen ist nur sehr schwer möglich, weil sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Wirkung vom 01.01.2013 die Möglichkeit geschaffen hat, von jedem Wohnungsinhaber und von jedem Betriebsstätteninhaber Geld zu verlagen. Insofern kommt also ganz Deutschland aus dieser Sache nicht raus.

Wehren sollte man sich dann, wenn man für sich das Gefühl hat, dass es sich dabei um ein Unrechtssystem handelt. Dass von der Politik für einen kleinen Kreis von Nutznießern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein großes Unrechtssystem geschaffen wurde - dies empfinden sehr viele Menschen so.

Wichtig wohl bei allen Lösungen (ausser Lösung 1, da man eh alles ignoriert) WIDERSPRUCH einlegen.

Widerspruch einlegen ist sicherlich wichtig. Man darf allerdings nicht vergessen, zeitgleich mit dem Widerspruch auch die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. In den sog. "Festsetzungsbescheiden" ist zwar kein Leistungsgebot, mit dem öffentliche Abgaben angefordert werden, enthalten. Das kümmert viele Leute aber nicht - schon gar nicht den Vollziehungsbeamten, den es eigentlich am meisten interessieren müsste.

So wie Person A es verstanden hat läuft es aber eh alles auf einen Gerichtstermin beim Verwaltungsgericht hinaus, nach dem man diverse Bescheide erhalten hat.

Man kann das Spiel jederzeit beenden. In vielen Fällen beträgt der Zeitraum zwischen der Widerspruchserhebung und der Klageerhebung anderthalb Jahre, weil der Beitragsservice in Arbeit ertrinkt.

Auch verjähren Zahlungsforderung wohl nach 3 jahren.

An dieser Stelle wäre ich vorsichtig. Sobald die Forderung geltend gemacht wurde, beträgt die Verjährungsfrist nach meinem Wissensstand 30 Jahre.

Zitat
Und wie sollte Person A am besten nur auf diesen ersten Brief des Beitragsservice ("Antwortbogen") Person A befindet sich gerade am Ende seines Studiums (kein Bafög) und generell vor Gericht zu ziehen, würde Person A sich wohl nicht trauen (ohne einen Anwalt der wohl mehr kostet als die Gebühren) , da es wirklich alles sehr undurchsichtig und viel paragraphenreiten ist. Gibt es also keine Lösung ausser brav für etwas zu zahlen, was Person A aufgezwungen wird und ich noch nichtmal nutzt? Ich hoffe das ich nicht zuviel "gefährliches Halbwissen" verbreitet habe.
Jedoch sträubt sich Person A zu zahlen, da ier die generelle Meinung zum Beitragsservice auch vertritt.

Wenn die Person A Widerstand leisten will, dann sollte sie meiner Ansicht nach auf die Schreiben des Beitragsservice gar nicht reagieren. Erst wenn der Festsetzungsbescheid kommt, sollte ein Widerspruch erhoben werden und zeitgleich dazu sollte Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Es bleibt für Person A genügend Zeit, sich in die Materie einzulesen, die zugegebenermaßen äußerst komplex ist.


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#4: 01. Februar 2017, 15:06
Also Person X hat noch nie GEZahlt. Auch nicht seit der Zwangsabgabe, seit 2013.
Es gibt viele Möglichkeiten Sand ins Getriebe zu schütten.
Ein "Rauskommen", so an sich, gibt es, meiner Meinung nach, derzeit nicht und auch keine 100% Erfolgsgarantie aller Strategischen Maßnahmen gegen diesen Sack . . ähm GEZ Verein.

Person X hat bisher auf alle Festsetzungsbescheide reagiert, jedoch ohne wiederspruch und/oder Zurückweisung.
Dann haben sie es bei X auch schon mit einer Zwangsvollstreckung durch den örtlichen GV probiert.

Dem hat Person X zwar seine "Zahlungswilligkeit" bekundet, konnte diese "Zahlungswilligkeit" jedoch nicht mit einem "angeblich rechtmäßigen zugestellten Festsetzungsbescheid" vereinbaren.
Person X hat also den Eingang eines "rechtmäßigen Festsetzungsbescheids" bestritten und daher eine Aufhebung der Vollstreckung gefordert.

Selbe Mitteilung von Person X an das Finanzamt und der GEZ, und darauf aufmerksam gemacht, dass die Beweislast der Zustellung bei denen liegt. Weiterer Hinweis an das Finanzamt, dass ein erster Festsetzungs- bzw. (Leistungs)bescheid keine Säumnisgebühren aufweisen darf und es sich somit also um einen Rückstandsbescheid handelt und eine Vollstreckung dadurch unwirksam ist.

Seit Mitte 2016 keine Meldung mehr vom Finanzamt oder dem GV an Person X.
GEZ schickte danach ein Schreiben an Person X, mit dem ursprünglich, an Person X übermittelten, Festsetzungsbescheid (mit Säumnisgebühren), mittels Kopie.

Seit Dezember letzten Jahres bettelt nun die Creditreform mittels "großzügiger Vermittlungsangebote" und versucht es mit selbiger Einschüchertung, unter Androhung einer Zwangsvollstreckung usw. usf. bei Person X.
Nach dem gefühlten 10. Schreiben, hat Person X eine Antwort übermittelt, mit der Forderung einer Vollmacht, welche das angebliche Inkassounternehmen berechtigt, diese Forderung geltend zu machen.

"Angebliches" Inkassounternehmen daher, weil eine persönliche Vermittlungsperson im Schreiben als solches nicht erkennbar ist, aufgrund fehlender Unterschrift und unlesbarer Paraphe usw.
Außerdem beinhalten diese "Bettel Briefe bzw. "Vermittlungsangebote" einen Nötigungs- und Beleidungscharakter. Im heutigen digitalen Zeitalter ist es natürlich keine Kunst mehr, in betrügerischer Absicht, Gelder zu erpressen, auf Kosten eben solcher Institutionen wie GEZ oder Inkassofirmen.
Es gab, wenn mich nicht alles täuscht, ja schon einige Fälle, wo Betrüger versucht hatten Geld zu erpressen, mithilfe selbst erstellter GEZ Schreiben usw. Daher ein Hinweis auf die Unseriösität, welche Person X auch mit im Antwortschreiben niedergeschrieben hat.

Aktueller Stand: Der Forderung von Person X wurde von der Creditreform natürlich nicht nachgekommen, sondern darauf verwiesen, dass man sich ja telefonisch bei ARD, ZDF, "Konsorten" melden und über die Rechtmäßigkeit bzw. die Autorisierung der Forderung erkundigen kann.

Letztes Schreiben von Person X mit Hinweis auf nicht erbrachter Forderung von Person X und zugrunde liegender Beweislast, aufgrund "angeblich zugestellten und rechtmäßigen Festsetzungsbescheid".

Person X geht keinen Klageweg, versucht es also statt dessen über eine andere Strategie.
Im Notfall geht's für Person X in den Knast, als irgendwelche unbestellten Leistungen zu bezahlen.
Davon haben die Beitragsfordernden aber trotzdem nichts, sondern nur noch mehr Kosten.

Das versuchen sie dann leider wieder auf alle Beitragszahler abzuwälzen, was jedoch in einem Teufelskreis endet.
Denn umso höher der Beitrag, umso höher steigt die zahlungsunwillige Bereitschaft der armen Mitbürger.
Ergo, es folgen im Endeffekt viel mehr "Inhaftierungen", welche ja auch wieder bezahlt werden sollen usw.
Der eigentliche Sinn und Zweck dieses "Angebots" steht also im völligen diskonsens.

Ein Tipp von Person X.
Nicht einschüchtern lassen und standhaft bleiben!  8) :angel:

Lg. Zahl_Nix


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#5: 01. Februar 2017, 15:21
Person A befindet sich gerade am Ende seines Studiums (kein Bafög) und generell vor Gericht zu ziehen, würde Person A sich wohl nicht trauen (ohne einen Anwalt der wohl mehr kostet als die Gebühren) , da es wirklich alles sehr undurchsichtig und viel paragraphenreiten ist.
In der ersten Instanz besteht keine Anwaltspflicht. Die Klage selbst ist kein Hexernwerk und nur ein 4 Zeiler auf DINA4.
Klagebegründungen gibt es zuhauf hier im Forum.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#6: 01. Februar 2017, 15:49

Person X hat bisher auf alle Festsetzungsbescheide reagiert, jedoch ohne wiederspruch und/oder Zurückweisung.
Dann haben sie es bei X auch schon mit einer Zwangsvollstreckung durch den örtlichen GV probiert.



Es findet ja demnächst wieder ein Meldedatenabgleich statt und somit geht  Person X davon aus, daß sich der BS wohl auch bald bei Person X melden wird. Seine Frage : Wie hat A auf die "Festsetzungsbescheide" reagiert ?

VG


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#7: 01. Februar 2017, 21:11
danke erstmal für die vielen antworten. das ganze thema ist sehr spannend und Person X fühlt sich wirklich ungerecht behandelt (wie viele andere auch).

Lösung 4: Briefe ab dem allerersten (sehr wichtig!!) zur Post tragen und sagen "ist unbekannt verzogen, bitte zurückschicken zum Absender". Vergewissern, dass das auch geschieht und nicht in der Box zur Vernichtung verschwindet und gut! Vorsicht: einfache Postagenturen in Supermärkten z.B. machen dies nicht. Dort warden solche Briefe vernichtet!° Muss noch eine offiziele "richtige" Post sein. Also nachfragen, was mit dem brief geschieht, da man genervt ist über die vielen falsch zugestellten Briefe. :laugh:

Wer etwas von Person X will, der soll entweder ein Übergabeeinschreiben, eine Postzustellungsurkunde schicken oder einen persönlichen Besuch abstatten!

Keine Briefe öffnen!! Damit kann man nämlich wirklich felsenfest behaupten, dass die ganze "Infopost" nicht angekommen ist. Darüberhinaus landen die Briefe wirklich wieder als Rückläufer beim BS und werden nach dem 2. oder 3. Versuch eingestellt.


Diese Lösung findet Person X erstmal sehr spannend^^ wird  Person Xauf jedenfall mal probieren!!!





Es findet ja demnächst wieder ein Meldedatenabgleich statt und somit geht  Person X davon aus, daß sich der BS wohl auch bald bei Person X melden wird. Seine Frage : Wie hat A auf die "Festsetzungsbescheide" reagiert ?

VG

bisher hat Person X noch keine "Festsetzungsbescheide" erhalten. nur den allerersten "Antwortbogen"^^

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#8: 02. Februar 2017, 08:15
@DirkB

A hat versucht, mittels einem sogenannten Akzeptanzschreiben, seine Zahlungswilligkeit zu bekunden, natürlich nur wenn alles seine Richtigkeit hat.

Dafür hat A zum Beispiel einen Nachweis, mittels beglaubigter Form, gefordert, dass es sich hierbei um eine hoheitliche Handlung handelt und von wem dieses Recht zur Ausübung übertragen wurde. Also die gezielte Frage, ob es sich um eine amtliche bzw. hoheitliche Institution handelt, der diese "Abgabe" ähm . . "Steuer" . . nein Moment . . diesen "Beitrag" gerechtfertigt.  :angel:
Ansonsten würde es sich um eine private Firma handeln und dies wäre natürlich mit der Privatautonomie nicht vereinbar. Verträge zu Lasten Dritter sind bekanntermaßen verboten.

Nichts desto trotz wurde sich einfach auf den Rundfunkstaatsvertrag bezogen und das dies alles schon seine Richtigkeit hat. A sei mit der Forderung der Zahlung, welche das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betrifft, entgegen des Akzeptanzschreibens von A, angeblich nicht einverstanden, obwohl er bekundet hatte, die Forderung unter gewissen Voraussetzungen zu akzeptieren.

A hatte dann ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass also keine Nachweise erbracht wurden und/oder vorliegen, welche hoheitliche Handlungen rechtfertigen, und dass es sich bei dieser "Bettel" Institution um eine Firma und damit nicht, wie fälschlicherweise behauptet, um eine Behörde handelt. Dazu hat A einen kurzen Auszug aus dem UPIK gezogen, mit der Benennung der Umsatzsteuernummer dieses Unternehmens und des Geschäftsführers.

A hat im Antwortschreiben zusammenfassend fest gestellt, dass:

a)   diese Institution oder deren Auftraggeber keinen Nachweis erbringen konnten, dass es sich dabei, wie fälschlicherweise behauptet, um eine staatliche Behörde handelt. Demnach verfügen diese nicht über hoheitliche Rechte und besitzen somit auch keinerlei Berechtigung, Dritte zu einer Zahlung, einer Anmeldung zu einer Zahlung, oder zu einer Nachzahlung zu verpflichten.

b)   diese Institution oder deren Auftraggeber A keinen schriftlichen Vertrag für die angebotene Leistung und weiteren Einzelheiten vorgelegt haben, welcher zwischen den einzelnen Vertragsparteien handschriftlich und mit nasser Tinte unterschrieben wurde und somit seine Forderung rechtfertigt. Tatsächlich ist A mit dieser Institution oder deren Auftraggeber zu keiner Zeit einen schriftlichen Vertrag für die angebotene Leistung eingegangen.

c)   der von dieser Institution oder deren Auftraggeber erwähnte Rundfunkstaatsvertrag zwischen einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung, sondern von einer privatrechtlichen Firma zu Lasten Dritter, geschlossen wurde, weswegen es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft handelt.

d)   der von dieser Institution oder deren Auftraggeber erwähnte Rundfunkstaatsvertrag, auf dem sich seine Forderung stützt, tatsächlich weder ein gültiger Vertrag im Sinne des Handelsrechts ist, noch ein Gesetz darstellt. Demnach besitzt dieser keinerlei Rechtskraft, welche die Durchsetzung einer Forderung gegen Dritte rechtfertigt.

e)   der von dieser Institution oder deren Auftraggeber erwähnte Rundfunkstaatsvertrag gegen die Grundrechte verstößt. Insbesondere gegen das Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.

Fragen die sich A auch immer wieder ironischerweise, aber auch bewusst stellen muss, sind unter anderem:

1) Seit wann haben Gesetze eine Vertragsdauer bzw. können gekündigt werden? Da es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag anscheinend um ein Gesetz handeln soll und nicht, wie angenommen, um einen Vertrag.

2) A ist sich immer noch über die geforderte Zahlungsart uneinig, da immer wieder von verschiedenen Forderungen gesprochen wird, wie von einer "Abgabe" oder einen "Beitrag". Öfters kommt aber auch ein steuerlicher Charakter zum Vorschein. Klarheit ist hier nicht gegeben.

3) Da immer wieder von einer Haushaltsabgabe die Rede ist, wer soll dann in einem "Haushalt" mit mehreren Personen tatsächlich die Zahlung leisten? Und wie geschieht dies International mit angrenzenden Ländern, welche das "Programmangebot" empfangen können. Eine räumliche Abgrenzung, sowie die Verantwortlichkeit ist hier nicht klar definiert und weist dementsprechende Lücken auf.

4) Es besteht selbstverständlich kein besonderer Vorteil gegenüber anderen Bürgern, da ja jeder Zahlungspflichtig ist, der eine Wohnung inne hat. Ob obdachlose Mitbürger tatsächlich darüber glücklich sind, wenn sie keine Wohnung inne haben, nur damit sie auf diesen "besonderen Vorteil" verzichten können, wagt A stark zu bezweifeln. Es handelt sich um eine Farce.

Lg. Zahl_Nix


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#9: 02. Februar 2017, 08:47
@ Uwe : Sorry, habe ich vor lauter Aufregung nicht bedacht.
@ Zahl_Nix : Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

VG Dirk


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#10: 02. Februar 2017, 10:51

bisher hat Person X noch keine "Festsetzungsbescheide" erhalten. nur den allerersten "Antwortbogen"^^



Also doch schon geöffnet... Das war schonmal nicht gut..... KEINEN Brief von dem Verein öffnen, der nicht per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde ankam und somit nachweislich zugestellt wurde!


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#11: 02. Februar 2017, 21:43
@Zahl_Nix:
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort über die fiktive Person A. Eine sehr aufschlussreiche Antwort, die die fiktive Person X auch probieren würde!

@speedy777: Ob Person X den Brief tatsächlich erhalten hat oder sogar geöffnet hat, kann ja niemand nachvollziehen, getreu dem Spruch: "Wenn ein Baum im Wald umfällt und niemand es hört macht er dann ein Geräusch?", Person X könnte ja auch nur geraten haben^^ aber nichts desto trotz würde Person X, falls weitere Briefe kämen, diese wie in Lösung 4 beschrieben, zurückschicken lassen.

Person X fände es einfach echt hart, was da für ein Rattenschwanz an diesem Beitragssystem dranhängt....unglaublich sowas :-(


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#12: 11. Februar 2017, 17:06
Hallo zusammen,

Person M sitzt im Haargenau gleichen Boot.
Person M ist 27 und hat leider keine Ahnung von Justiz o.Ä. - möchte aber soviel Sand ins Getriebe streuen wie möglich.
Person M findet das Forum gut, fühlt sich aber überschwemmt an Informationen und sucht einen strukturierten Weg. Außerdem möchte M keinen neuen Thread aufmachen und ersucht hier nun hilfe auf einen link mit einem etwas klarerem Leitfaden - was man wann machen muss und was wie raus kommt.

Vielen Dank und Gruß


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#13: 11. Februar 2017, 18:00
@Person M

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg71809.html#msg71809


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#14: 12. Februar 2017, 20:12
Person A ist vielleicht Single und muss daher - unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - viel mehr zahlen als ein gepaarter Mensch oder gar eine Mensch in einer großen WG.
Diese Frage ist beim BVerfG anhängig und die Republik darf gespannt sein, was daraus gemacht wird. Es gibt keine auch nur ansatzweise nachvollziehbare Begründung dieser Ungleichbehandlung. Die unteren Gerichte haben das Argument der Ungleichbehandlung vollständig ignoriert - obwohl es oftmals vorgetragen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat immerhin in die Urteilsbegründung geschrieben, dass (was ja für jeden Idioten erkennbar ist!) es eine Ungleichbehandlung zwischen Singles und Menschen in Mehrpersonen-Wohnungen gibt. Es hat "argumentiert", dass die Wohnungszuordnung eine "Verwaltungsvereinfachung" sei, aufgrund derer die Ungleichbehandlung hingenommen werden müsse. Angeblich müssen durch die "Verwaltungsvereinfachung" im Masseverfahren solche "Kleinigkeiten" hingenommen werden, weil der Verwaltungsaufwand sonst zu hoch wäre.
In den - noch immer nicht entschiedenen Verfassungsbeschwerden - ist z.B. vorgetragen, dass es ja überhaupt nicht einfacher ist, ständig die Datensätze zu korrigieren, wenn immer nur ein Wohnungsinhaber zahlt, sondern es viel weniger Aufwand wäre, wenn jeder Mensch personenbezogen erfasst wäre. Dann würden Daten nur bei Umzügen, Tod etc. angefordert. Da jeder Bundesdeutsche statistisch alle 10 Jahre die Wohnung wechselt, würde man also im Schnitt bei jedem Bundesbürger alle 10 Jahre Daten erheben ("müssen").
Dieses Argument greift jetzt - da bereits 5 Jahre nach dem ersten Gesamt-Meldeabgleich ein weiterer "notwendig" sein soll - super gut durch!
Deshalb sollte Person A nicht zahlen, Widerspruch und Klage einreichen - wir hier im Forum vielfach beschrieben. Irgendwann muss das Bundesverfassungsgericht ja mal entscheiden und die Wohnungsanknüpfung kippen.

Und dann gibt es erst einmal einen Aufstand, weil dann all die Doppelverdiener-Paare, die seit Jahrzehnten ihren Dauerauftrag oder die Lastschrift laufen haben, plötzlich mehr zahlen müssten als bisher und der Boykott dann nochmals richtig Fahrt aufnimmt.

So jedenfalls meint das die unermüdlich optimistische Person XX.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

 
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