Mir erschließt sich allerdings auch nicht ganz, warum man sich nicht auf die Punkte konzentrieren sollte, die bisher noch nicht vom Bundesverfassungsgericht oder vom EuGH entschieden wurden. Eine Konzentration auf wenige Punkte schränkt doch die Möglichkeiten der Landesrundfunkanstalt ein, nur allgemein zu antworten. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Für die Antwort der Landesrundfunkanstalt in Bescheiden wie auch vor Gericht, ebenso für die Entscheidung des Gerichts, sind aufgeführte Gründe, sachliche Argumente und Gesetze de facto unerheblich.
Es erfolgt, wenn denn eine Antwort oder ein Schriftsatz erfolgt, irgendeine willkürliche, im allgemeinen verzerrte oder einfach sachlich falsche Behauptung. Der Gefängnisfunk handelt auch hier konsequent nach dem Prinzip des Framing Manuals, dass nicht die Realität entscheidend ist, sondern allein das, was durch sprachliche Manipulation, selektive und falsche Darstellung als vermeintliche Realität erfolgreich vorgetäuscht wird.
Die Entscheidung des Gerichts steht unabhängig von der Gesetzeslage und den Schriftsätzen oder Beweisanträngen fest: die Bescheide sind wie der Beitrag allgemein mit allen Gesetzen konform.
Deshalb kann man aus dieser Perspektive schreiben was man will. Jeder soll das Unrecht benennen, das ihm oder ihr besonders relevant erscheint, man ist frei im Inhalt seiner Widersprüche gegen Bescheide und in seiner Klageschrift. Denn im Verfahrensverlauf finden rechtliche Argumente keinerlei Gehör, ob neu oder alt, ob richtig oder falsch.
Allerdings kann und soll man durch korrekte Argumentation, Verweis auf augenscheinliche oder gut belegte Tatsachen sowie auf klare gesetzliche Regelungen, die zum Verwaltungshandeln des Gefängnisfunks und zu den willkürlichen Urteilen in offensichtlichem Gegensatz stehen, das Unrecht augenscheinlich machen. Das ist möglicherweise eine Motivation für andere, nicht mehr passiv zu bleiben, sondern sich dem Unrecht selber entgegen zu stellen.
Wir sollten Fakten benennen, auch im Rahmen des rechtlichen Kampfs gegen das Unrecht, um den Skandal um den Gefängnisfunk und das Zwangssystem öffentlich und offensichtlich zu machen. Recht kann vor den Gerichten nicht erreicht werden, aber das Unrechtssystem kann bloss gestellt werden. Das ist eine unserer Aufgaben als verantwortliche, souveräne Bürger. Es ist praktischer Ausdruck von Zivilcourage gegen die Rundfunktäter und das korrumpierte System.
Letztlich ist auch das rechtliche Vorgehen gegen das Rundfunkunrecht ein Statement, dass man nicht bereit ist, die dem Zwangsbeitrag und Gefängnisfunk immanenten Charakteristika Manipulation und Framing, Parteienlobbyismus, Masslosigkeit und Flachheit, Korruption und Rechtsbeugung sowie Staatskonformität und vorauseilender Gehorsam unwidersprochen als freien, unabhängigen Rundfunk framen zu lassen.