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Autor Thema: BVerfG-Übersicht/ Jahresvorausschau 2018  (Gelesen 9100 mal)

V
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BVerfG-Übersicht/ Jahresvorausschau 2018
Autor: 21. Februar 2018, 16:20
Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Jahresvorausschau 2018 veröffentlicht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

Die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag werden dort jetzt wie folgt aufgeführt:

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
16.1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/16,
1 BvR 745/17,
1 BvR 836/17,
1 BvR 981/17 u.a.
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrags durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: BVerfG-Übersicht/ Jahresvorausschau 2018
#1: 21. Februar 2018, 17:22
Hochgerechnet aus den vergangenen Jahren, insbesondere 2017, wird das wohl auch in der Vorschau 2019 stehen  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: BVerfG-Übersicht/ Jahresvorausschau 2018
#2: 21. Februar 2018, 19:51
Interessant, aus vier aufgeführte Verfahren 2017 sind es nun sieben Verfahren 2018 geworden.
Das nenn ich mal eine deutliche Steigerung ;)

Zur weiteren Diskussion:
BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25874.msg166452.html#msg166452


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: BVerfG-Übersicht/ Jahresvorausschau 2018
#3: 21. Februar 2018, 23:56
Die im Vergleich zu 2017 zusätzlich aufgeführten Verfahren
Zitat
1 BvR 745/17
1 BvR 836/17
1 BvR 981/17
scheinen der im Zusammenhang mit dem vom BVerfG versendeten Fragenkatalog erfolgten Auswahl zu entsprechen - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156273.html#msg156273
Zitat
Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit § 2 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages vom 15. Dezember 2010,
5.1 Verfassungsbeschwerde des Herrn S. - 1 BvR 1675/16 -
5.2 Verfassungsbeschwerde des Herrn A. - 1 BvR 745/17 -
5.3 Verfassungsbeschwerde des Herrn W. - 1 BvR 981/ 17 -
5.4 Verfassungsbeschwerde der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG - 1
BvR 836/17  -
Das Verfahren 1 BvR 1675/16 ist auch schon in der Jahresvorausschau 2017 mit aufgeführt gewesen:
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • Freistatt Bayern
Dieses Jahr noch will sich das BVerfG zu anhängigen Verfassungsklagen gegen die Demokratieabgabe in Form des Zwangsrundfunks äußern:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

v
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Es werden inzwischen 7 statt bisher 4 Verfahren/Aktenzeichen angeführt:

Zitat
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/16,
1 BvR 745/17,
1 BvR 836/17,
1 BvR 981/17
u.a.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Wo steht, dass sich dieses Jahr über die Leitverfahrenzum Zwangsrundfunk geäußert oder sogar darüber entschieden wird?

Mir wurde nach telef. Anfrage mitgeteilt:
Es wird eine Entscheidung dieses Jahr angestrebt.

Das wurde mir in 2017 auch schon mitgeteilt. Mich würde es nicht wundern, wenn 2018 vergeht, ohne eine Entscheidung, und das Drama 2019 seine Fortsetzung nimmt - leider.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Laut der Seite des Bundesverfassungsgerichts (siehe Link Eingangspost) unter Punkt 16:
Zitat
Übersicht für das Jahr 2018

Erster Senat

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
16.   1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 u.a.

Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrags durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Spark: Ich nehme an, dass @Frühlingserwachen das durchaus gelesen hat. So stand es aber auch in der Jahresübersicht 2017 und passiert ist nichts. Die Liste gibt daher eher Hinweise darauf, womit sich die Richter am BVerG beschäftigen, nicht aber, ob sie gedenken, das Verfahren zu einem Abschluss zu bringen. Die Bedenken, dass das womöglich nicht der Fall sein wird, teile ich. Bei den in roten Roben auftretenden Richtern ist Langsamkeit leider nicht als Hinweis auf Gründlichkeit zu verstehen.

M. Boettcher


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@ Spark, was da unter Punkt 16 steht, hat dazu, ob dies in 2018 entschieden wird, überhaupt nichts zu sagen.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hm ja, es ist aber unter Verfahrensübersicht für 2018 aufgeführt. Warum sollte es sonst da stehen?
Gut, letztes Jahr wurde es wohl zurückgestellt. Vielleicht weil man erst noch diese Stellungnahmen einholen wollte. Das ist ja jetzt geschehen.
Es könnte aber auch noch einen anderen Grund dafür geben. Vielleicht wollte man auch erst noch ein bestimmtes Ereignis abwarten.
Prof. Koblenzer hatte ja in Karlsruhe auch das Thema Befangenheit angesprochen. Ich meine mich zu erinnern, irgendwo im Forum gelesen zu haben, dass Prof. Dr. Kirchhof dieses Jahr seine Robe abgeben wird, sozusagen. Danach dürfte Befangenheit wohl kein Thema mehr sein.
Ich denke aber auch, dass die Richter in Karlsruhe sehr genau wissen, dass endlich Rechtsklarheit geschaffen werden muss und sie es nicht noch länger hinauszögern werden.


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Es könnte aber auch noch einen anderen Grund dafür geben. Vielleicht wollte man auch erst noch ein bestimmtes Ereignis abwarten.

Es gibt immer einen Grund.

2017: Bundestagswahl im September - erledigt
2018: Landtagswahlen in Bayern und Hessen im Oktober
2019: Landtagswahlen in Bremen, Sachsen, Brandenburg und Thüringen,  Europaparlament
2020: Landtagswahl in Hamburg
2021: Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bundestagswahl
2022: ...

 8)

Besonders geeignet: der Zeitraum nach der Wahl in Hamburg, die zu Beginn des Jahres 2020 stattfindet. Danach ist erst einmal Ruhe und Bürger sowie Parteien haben etwas Zeit, mögliche Enttäuschungen eines Urteils zu verarbeiten.

M. Boettcher


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@ Spark, das mit Kirchof aus Gründen der Entscheidungs-Verzögerung hatte ich hier im Forum schon mal erwähnt.
Dies könnte ein Argument sein, warum es bisher zu keinem Beschluss gekommen ist. Ich bin mir da sogar ziemlich sicher, dass Herr Kirchhof in seinen wenigen Monaten noch verbleibender Amtszeit kein Urteil mehr zum Rundfunkbeitrag sprechen wird, das heißt bis 30.6.18.
Was dann kommt, steht auch in den Sternen. Vielleicht in den Sternen des EuGH.


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Das Bundesverfassungsgericht kann die Eingabe von Dr. Sprißler LG-Tübingen beim EuGH nicht einfach unbeachtet lassen.

Wo kommen wir denn da hin. Es gibt die EU und dann ist das EuGH die höchste Gerichtsbarkeit.
Wenn hier was vorliegt, dann muss zuerst die Eingabe beim EuGH entschieden werden.

Herr Dr. Sprißler hat der deutschen Gerichtsbarkeit aber mal so einen vor den Latz gegeben, das kannten die bisher nicht.
Mit der Eingabe wurde dieses abgesprochende Treiben der VG zwar nicht gestoppt, die Lügen und Betrügen halt weiter.

Nur das Bundesverfassungsgericht wird ganz genau prüfen, welche Ihrer Fragen aus Ihrem Fragenkatalog auf die EU-Rechtssprechung zutreffen und welche nicht. Ich denke da herrscht ein reger Informationsaustausch und vielleicht hat der WDR inzwischen eine EU-Rechtsanwalt gefunden der ebenfalls eingreifend versuchen wird, die Millarden zu retten. Deshalb ist die Zeitplanvorstellung 2018 beim Bundesverfassungsgericht für mich eine Pflichterfüllung und keine Verpflichtung, dass eine Entscheidung zu erwarten ist.


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  • Beiträge: 7.376
Habt Ihr denn schon mal geschaut, was in 2017 so alles in der Jahresvorschau stand und mit dem verglichen, was am Jahresende real wirklich bewältigt worden ist? Von knapp über 80 Vorhaben wurden knapp über 40 bewältigt; (plus/minus X).

Gerade mit verpflichtender Einbeziehung der schon bestehenden Entscheidungen des EuGH ist das ein erheblicher Komplex, der da für jeden Fall durchzuarbeiten ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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