16. | 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 u.a. | Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrags durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. |
1 BvR 745/17scheinen der im Zusammenhang mit dem vom BVerfG versendeten Fragenkatalog erfolgten Auswahl zu entsprechen - siehe u.a. unter
1 BvR 836/17
1 BvR 981/17
Das Verfahren 1 BvR 1675/16 ist auch schon in der Jahresvorausschau 2017 mit aufgeführt gewesen:ZitatVerfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit § 2 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages vom 15. Dezember 2010,
5.1 Verfassungsbeschwerde des Herrn S. - 1 BvR 1675/16 -
5.2 Verfassungsbeschwerde des Herrn A. - 1 BvR 745/17 -
5.3 Verfassungsbeschwerde des Herrn W. - 1 BvR 981/ 17 -
5.4 Verfassungsbeschwerde der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG - 1
BvR 836/17 -
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/16,
1 BvR 745/17,
1 BvR 836/17,
1 BvR 981/17
u.a.
Übersicht für das Jahr 2018
Erster Senat
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
16. 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 u.a.
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrags durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Es könnte aber auch noch einen anderen Grund dafür geben. Vielleicht wollte man auch erst noch ein bestimmtes Ereignis abwarten.
Gerade mit verpflichtender Einbeziehung der schon bestehenden Entscheidungen des EuGH ist das ein erheblicher Komplex, der da für jeden Fall durchzuarbeiten ist.
Der Rundfunk/ das öff-.rechtliche Fernsehen(muss) wird erhalten bleiben.Sehe ich auch so. Das BVerfG wird sich weiterhin ausruhen und nicht "voreilig handeln" wollen.
Man kann auch immer alles schlechtreden :'(Ja, mich k*tzt das auch an.
Das Rundfunkbeitragsthema steht nun 2018 an erster Stelle. Daraus schließe ich dass es als nächstes drankommt.Insgesamt ist aus dem vergangenen Jahr noch genug übrig, was abzuarbeiten ist; selbst mit Fokus auf den 2. Senat?