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  • EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr: 04. Juli 2018

Autor Thema: EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr  (Gelesen 68398 mal)

L
  • Beiträge: 352
Ein kleiner Querverweis:
Wie hier im Thread weiter oben erwähnt unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27835.msg176451.html#msg176451
kam der Vorgeschlag auf, einen offenen Brief an das EUGH aufzusetzen, um einige in der Verhandlung eventuell nur unzureichend behandelte Frage zu korrigieren.

Dazu ist nun ein eigenes Thema eröffnet unter
EuGH C-492/17 - Brief an den Generalanwalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28353.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 22:46 von Bürger«

W
  • Beiträge: 57
Dieser Name kommt mir sehr verdächtig vor:
Vorsitzender Richter:   Thomas von Danwitz

Besteht die Möglichkeit, beim EUGH einen Befangenheitsantrag gegen ihn einzureichen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2018, 01:17 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Bingo!

RP online, 30.04.2018
Volljurist (m/w) über 40 gesucht
Karlsruhe Die Politik benötigt einen Nachfolger für Andreas Voßkuhle. Auf dem Spiel steht das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts.
Zitat
Wenn Ende Juni der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in den Ruhestand geht, dann geht es auch um das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts. Und womöglich sogar um den Erhalt der Karlsruher Republik. Kirchhofs Nachfolger wird wohl in zwei Jahren auch Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsident des Gerichts. Und damit ist die Frage, wer nach Kirchhof Richter wird, die Personalie des Jahres.
[...]
Die Kandidaten
[...]
Thomas von Danwitz (55) ist deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof und findet, so hört man, viel Anerkennung unter seinen Karlsruher Kollegen.

Weiterlesen unter
https://rp-online.de/politik/volljurist-m-w-ueber-40-gesucht_aid-22209561


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2018, 07:47 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m
  • Beiträge: 241
  • Murks? Nein danke!
Dieser Name kommt mir sehr verdächtig vor:
Vorsitzender Richter:   Thomas von Danwitz

Besteht die Möglichkeit, beim EUGH einen Befangenheitsantrag gegen ihn einzureichen?

Thomas von Danwitz ist zumindest jemand, der das GG und die EMRK kennt.
Er hat zum Thema Eigentumsschutz in Europa und im Wirtschaftsvölkerrecht publiziert in Bericht zur Lage des Eigentums (Springer Verlag, 2002).
https://www.perlentaucher.de/buch/thomas-von-danwitz-otto-depenheuer-christoph-engel/bericht-zur-lage-des-eigentums.html


@alle
Hier bitte nicht weitere etwaige Personalien oder sonstige Sachen diskutieren, sondern bitte eng und zielgerichet inhaltlich am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
und insbesondere die mündliche Verhandlung zum Gegenstand hat.
Darüber hinausgehende Recherchen und Diskussionen bitte wenn, dann gut aufbereitet in eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff - vorher jedoch bitte ausgiebig per Suchfunktion prüfen, ob nicht bereits geeignete Diskussionen dazu bestehen.
Die Moderation/ Ausgliederung/ Löschung der zwischenzeitlichen Beiträge muss vorbehalten bleiben.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2018, 01:17 von Bürger«

R
  • Beiträge: 1
Gerade auf der EuGH Startseite unter "Neuigkeiten" entdeckt:

Zitat
Nº 140/2018 : 26. September 2018
Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-492/17 Rittinger u.a.
es de en fr it pl pt
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die Änderung des Kriteriums für die Entstehung des Beitrags zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

PDF mit der Pressemeldung:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-09/cp180140de.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2018, 11:33 von Uwe«

n
  • Beiträge: 1.452
Der Filz hat funktioniert:

Aus der Pressemeldung on oben:
Zitat
Zweitens kommt der Generalanwalt hinsichtlich des Gebrauchs des Mechanismus der Verwaltungsvollstreckung zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht der deutschen Regelung, die es den durch Rundfunkbeiträge finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestatte, zur Beitreibung rückständiger Beiträge ihre eigenen Vollstreckungstitel auszustellen und zu vollstrecken, ohne die ordentlichen Gerichte anrufen zu müssen, nicht entgegenstehe. Neben anderen Erwägungen weist der Generalanwalt darauf hin, dass die Kommission dieses Vorrecht in ihrer o. g. Entscheidung aus dem Jahr 2007 bereits berücksichtigt habe.

Das könnte gerade so vom Beitragsservice geschrieben sein.

Wo bleibt die Anwendung der Europäischen Charta? Informationsfreiheit?

Sehr sehr enttäuschend Herr Campos Sánchez-Bordona!!

Von der EU ist also auch nichts zu erwarten, der Richter (der ans BVerfG wechseln wird) folgt meist dem Generalanwalt.

Es bleibt also nur die politische Lösung: AFD wählen. Sie wollen es nicht anders.


PS:
Zitat
In seinen Schlussanträgen von heute vertritt Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona erstens die Ansicht, dass das deutsche Gesetz, durch das der Entstehungstatbestand für den Rundfunkbeitrag geändert werde, keine Änderung einer bestehenden Beihilfe darstelle und daher keine neue Beihilfe schaffe, die bei der Kommission angemeldet und von ihr hätte genehmigt werden müssen. Nach Auffassung des Generalanwalts fällt nämlich die erfolgte Änderung nicht unter den Begriff einer wesentlichen Änderung der bestehenden Regelung.

- Man kann also eine Beihilfe beliebig ändern das macht nichts
- Vernebelung: eine geänderte Beihilfe muss genehmigt werden, egal ob die Änderung wesentlich war oder nicht
  Nur formale Änderungen sind nicht genehmigungspflichtig.

Aber wen interessiert schon der Gesetzeswortlaut.

PPS:
Und wenn das keine Änderung war, dann muss ich heute auch keinen Beitrag bezahlen, weil ich wie damals keine Geräte vorhalte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2018, 16:56 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 577
Sind mit dieser PM des Generalanwaltes denn auch schon alle Einzelanfragen aus Tübingen wirklich beantwortet?
Mir fehlt hier einiges...

(Ich hoffe, dass die Ignoranz gegenüber Sachargumenten/-fragen, die bei deutschen (x)VGen mittlerweile täglich Brot ist, nicht auch noch beim EuGH in Mode kommt...)


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  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sind mit dieser PM des Generalanwaltes denn auch schon alle Einzelanfragen aus Tübingen wirklich beantwortet?
Mir fehlt hier einiges...

In der Tat, es fehlt einiges und man sollte auf die veröffentlichte Volltextversion des Generalsanwalts warten.
Zu diesem Zweck wird ein neuer Thread zum Thema Schlussanträge des Generalanwalts eröffnet.

Zur weiteren Diskussion über die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C- 492/17:
EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.0.html


Edit "Markus KA":
Thread bleibt vorläufig geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Mitwirkung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2018, 02:08 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.250
[...]
Thomas von Danwitz (55) ist deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof und
bleibt auch dort; ist für die nächste Periode vom Bund vorgeschlagen und vom Gericht bestätigt worden.

EUGH PRESSEMITTEILUNG Nr.150/2018
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-10/cp180150de.pdf
Zitat
Mit Beschluss vom 28. Februar 2018 haben die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union acht  Richter des Gerichtshofs  für die Zeit vom 7. Oktober 2018 bis zum 6. Oktober 2024 wiederernannt, und zwar Herrn Alexander Arabadjiev, Herrn Jean-Claude Bonichot, Herrn Thomas  von  Danwitz, Herrn Carl  Gustav Fernlund, Herrn Egils Levits, Herrn Constantinos Lycourgos, Herrn Ji?í Malenovský und Frau Alexandra Prech


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2018, 01:14 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe aus aktuellem Anlass Hinweis unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html
Zwischeninfo aus aktuellem Anlass:
Datum der Urteilsverkündung am EuGH wurde für den 13/12/2018 anberaumt.
Siehe unter
InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs
Rittinger u.a. - Rechtssache C-492/17

http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf?id=C;492;17;RP;1;P;1;C2017/0492/P&lgrec=de&language=de

Zitat
Verkündungsdatum
13/12/2018
bzw. auch im
EuGH-Gerichtskalender
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/?dateDebut=13/12/2018&dateFin=13/12/2018
sowie nunmehr auch im Forum unter
EuGH Luxembourg: Urteil C-492/17, 13.12.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29309.0.html


Thread bleibt vorläufig geschlossen - siehe Kommentar von "Markus KA".
Danke für das Verständnis und die Mitwirkung.


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