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  • EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr: 04. Juli 2018

Autor Thema: EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr  (Gelesen 75398 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Na wunderbar...

...
Ja, dieser Ausdruck "behutsam modifiziert" wurde schon zu Beginn von ... verwendet...

Dann ist ja wirklich alles klar. Erinnert so ein bißchen an "ein bißchen schwanger sein" oder analog zu manchem US-Bundesstaat, wo Kapitalverbrecher ja auch "behutsam" vom Leben zum Tode befördert werden - man also da strenggenommen doch fast gar nicht mehr von Hinrichtung sprechen kann :->> !

Bilden diese blasierten Herrschaften (oder u. a. aus unseren Steuergeldern bezahlten Deppen), die da vor dem EuGH aufgetreten waren, sich wirklich ein, den EuGH u. a. mit dieser billigsten der billigen pseudo-rhetorischen Wortkosmetik leimen zu können? Oder ist denen einfach wieder nichts besseres eingefallen?

Schon um der eigenen fachlichen Selbstachtung willen wird der EuGH hoffentlich ein krachendes Urteil sprechen bzw. in entsprechender Weise die erbetene Vorabentscheidung auch in der Weise formulieren.

So langsam fragt man sich - auch angesichts dieser Posse um den sogenannten "Rundfunkbeitrag" insgesamt, und was sich die hoch- bis höchstbezahlten Damen und Herren Politiker, ÖRR-Funktionäre und deren HiWis an Rabulistik bzw. je nach Bedarf an "Rhetorik" auf Sextaner-Niveau leisten - ob man als Untertan nicht mit drei Jahren Schulbildung insgesamt bestens hingekommen wäre bzw. künftig hinkäme? Dann brauchte man sich wenigstens über diesen ganzen Stuss nicht derart zu ärgern?!


Edit "Bürger" - Hinweis:
Der Begriff "behutsamt" zieht sich bereits durch das Gutachten von Prof. Paul Kirchhof - siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
sowie auch Forum-Suche mit den Begriffen "kirchhof behutsam" ;)
(Anm.: Der Begriff "behutsam" könnte auch als "verschleiernd" gedeutet werden.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2018, 13:28 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

w
  • Beiträge: 29
Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren so etwas wie die letzte Chance gegen das Rundfunk-Bollwerk mit großem Hebel anzugehen. Es ist auch nachvollziehbar, dass die anwesenden (beklagten) Parteien schönklingende Phrasen dreschen und die eklatanten Mängel des Systems nicht erwähnen. Wichtige Themen und Infos der Beitragsgegner sind dem Gericht in der Verhandlung offensichtlich nicht zugetragen worden.

Ich schlage daher vor, dem Generalanwalt einen offenen Brief zu schreiben, der viele der bekannten Rechtsverstöße nochmals darstellt und auch aufzeigt, dass es eben nicht nur ein paar wenige Leute sind, die nun benachteiligt werden....und vll. was sonst noch für tolle Geschichten gelaufen sind (Gerichte kopieren Argumente des Beitragsservice, Richter handeln "auf Anordnung von oben", usw.). Ich weiß nicht, ob ich in der Hinsicht naiv bin, aber ich glaube es braucht hier noch mal eine Gegendarstellung, damit wir in irgendeiner Form gehört werden.

Andererseits ist es ja in der Regel schon so, dass die Entscheidungen des EuGH ausführlich und substantiell begründet sind, was mich wieder hoffen lässt.

Gäbe es denn die Möglichkeit dem EuGH Infos zuzuleiten, oder ist das ohnehin zum Scheitern verurteilt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 23:33 von Bürger«

D
  • Beiträge: 48
Ich schlage daher vor, dem Generalanwalt einen offenen Brief zu schreiben, der viele der bekannten Rechtsverstöße nochmals darstellt und auch aufzeigt, dass es eben nicht nur ein paar wenige Leute sind, die nun benachteiligt werden.... und vll. was sonst noch für tolle Geschichten gelaufen sind (Gerichte kopieren Argumente des Beitragsservice, Richter handeln "auf Anordnung von oben", usw.). Ich weiß nicht, ob ich in der Hinsicht naiv bin, aber ich glaube es braucht hier noch mal eine Gegendarstellung, damit wir in irgendeiner Form gehört werden.

Die Idee finde ich famos!
Leider kann ich das nicht übernehmen, vielleicht schafft es jemand/e anderes?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 23:54 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Die Idee finde ich famos!
Leider kann ich das nicht übernehmen, vielleicht schafft es jemand/e anderes?

Warum nicht?

Einfach mal selber beginnen und andere können dann noch ergänzen.
Habe den 8 Richtern des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe nach der Verhandlung am 16.05.18 jeweils eine eigene persönliche "Richtervorlage" mit meinen eigenen Gedanken zur Lage von uns Nichtnutzer geschrieben und persönlich abgegeben.

Also selber frisch ans Werk, ist gar nicht so schwer. 8)
Andere werden dann ergänzen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 23:37 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

D
  • Beiträge: 244
Leute, es geht hier um eine Richtervorlage des LG Tübingen, bei der das LG Tübingen wissen will, ob beim BS EU-Richtlinien beeinträchtigt worden sind. Da kann der ÖRR (Kaube) behauten und schönreden wie er will oder Briefe (Pro und Contra) an den EuGH gesendet werden.

@Markus KA danke für deinen tollen Bericht :)

Was ich besonders lustig finde:
Das der ÖRR sich darüber aufregt, dass das LG Tübingen nicht seine Arbeit macht, sondern dazwischen funkt. Das wird die Kammer des EuGH überhaupt nicht interessieren, wer die Frage aufgeworfen hat.
Das Beispiel mit Holland finde ich auch goldig: weil Holland beschlossen hat auf Steuer abzuändern, schließt der ÖRR in Deutschland daraus, dass man bei einer Regelung die ins EU-Recht eingreift, auch keine Kommission braucht ;D
Schon alleine um Diskriminierung der eigenen Bürger zu verhindern, wäre wohl ratsam gewesen, keinen nationalen Alleingang zu starten. Die Diskriminierung, die Teil der Richtervorlage ist, ist nicht aus der Luft gegriffen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Stellschraube, sondern das ganze System ist falsch aufgebaut. Wenn man als ÖRR den Fehler macht, eigene Programme in andere EU-Länder einzuspeisen und nicht realisiert, dass manche Bürger zwei Hauptwohnsitze oder mehr, in EU-Ländern haben, dann kassiert man doppelt und dreifach bei denen. Da ist nur noch die Frage, ob der EuGH so etwas als zulässig sieht oder eben nicht.
Da interessieren ein paar Schwarzseher oder Nichtzahler wohl nicht die Bohne, wenn Leute zwei bis dreimal zur Kasse gebeten werden.

Sollte das BVerfG den BS als verfassungskonform beurteilen, obwohl die gleichen Denkanstösse im Schriftsatz von @koblenzer zu finden sind, schafft sich das BVerfG selbst ab, falls und wenn der EuGH eine Diskriminierung feststellen sollte, die Karlsruhe nicht erkennen wollte!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2018, 13:37 von DumbTV«

D
  • Beiträge: 48
@Dauercamper
Ich denke wenn man den Protest nicht mitbekommt, geht das so weiter.
Was haben die Menschen zu verlieren?


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
und die mündliche Verhandlung zum Gegenstand hat.
Darüber hinausgehende Aktivitäten bitte wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff thematisieren.
Danke für das Verständnis und die Berückscihtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2018, 00:53 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitate aus Bericht von @Markus KA
Zitat
Alle Gerichte in Deutschland halten den Rundfunkbeitrag für verfassungskonform.
Man möge mich jetzt korrigieren, aber diese Verhandlung war doch am 04.07.2018. Das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht für Verfassungsfragen, wird seine Entscheidung aber erst am 18.07.2018 bekannt geben. Weiß der Vorträger vielleicht schon mehr, oder ist er etwa hellseherisch begabt?

Zitat
Das Selbsttitulierungsrecht ist zulässig, weil die Rundfunkanstalt gesetzlich übertragene Höheitstätigkeiten wahrnehmen.
Bliebe noch die Frage, welcher Fachaufsicht die Rundfunkanstalten unterstehen.

Zitat
Der Beitrag erschien die bessere Wortwahl im Vergleich zur Gebühr.
Die Wortwahl ist irrelevant. Aus einer Gebühr wird nicht ein Beitrag nur weil man die Bezeichnung ändert. Und aus einer Steuer wird nicht ein Beitrag, nur weil man diese einfach als solchen bezeichnet.

Zitat
Auch musste man eine Veränderung zum Rundfunkbeitrag durchführen, weil sich die Übertragungswege verändert haben…jeder hat ein Smartphone und kann somit öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen… etc.
Wer ist denn verantwortlich für die Änderung der Übertragungswege, etwa der Bürger? Wohl kaum. Wenn gewisse Institutionen meinen, sie müßten ihre Übertragungswege ändern, dann ist das alleine deren Problem.
"...jeder hat ein Smartphone" - eine klare Lüge. Ich besitze so etwas nicht. Ich kenne wohl Smarties, aber was ein Smartphone ist weiß ich nicht.

Zitat
Die Einnahmen durch den Beitrag stieg 2013-2014 wohl um 8,37 %, weil die Schwarzseher gefunden wurden.
Es ist wohl eher so, dass seit 2013 auch Nichtnutzer zu einer Zahlung genötigt werden. Wo sind eigentlich die klaren Belege und genauen Zahlen bezüglich der sogenannten "Schwarzseher"? Dass es diese zweifellos gab läßt sich nicht leugnen, aber ich habe noch keine beweiskräftigen Angaben zu deren Anzahl gesehen.

Zitat
Frage der Berichterstatterin (Richterin) an den Vertreter der BRD:

Früher musste nur gezahlt werden, wenn in einer Betriebsstätte ein Empfangsgerät genutzt wurde. Gibt es nun eine Veränderung für eine Betriebsstätte, die früher nichts bezahlen musste?

Der Vertreter der BRD gab zu, dass der Rundfunkbeitrag für diese spezielle Betriebsstätte zu einem NACHTEIL geführt hat. Die Anzahl dieser speziellen Betriebsstätten wären aber gering.

[...]

Nachfrage des 1. Richters an den Vertreter der BRD zum Thema Änderungen für Betriebsstätten:

„Wie hoch ist die „geringfügige“ Anzahl der nichtnutzenden Betriebsstätten in Prozent?“

Der Vorsitzende Richter sieht durchaus eine große Anzahl betroffener Betriebsstätten, die keine Empfangsgeräte besitzen, für diese nun ein NACHTEIL eingetreten ist, z.B. denkt er an eine Bäckerei die wohl irgendwo ein Fernsehgerät haben sollen.

Der Vertreter der BRD konnte hierzu keine Angaben machen.
Der Vertreter der BRD hat wirklich einen goldigen Humor. Er weiß, dass die Anzahl der "speziellen Betriebsstätten" gering ist, aber kann merkwürdigerweise keine Fakten liefern, die seine Aussage untermauern. Eine armselige Vorstellung.

Zitat
Der 1. Richter bemerkt, dass nicht alle Beteiligten des Verfahrens zur mündlichen Verhandlung erschienen sind und die Beteiligten, die anwesend sind, erzählen immer das Gleiche.
Interessant. Gab es nicht auch schon eine ähnliche Äusserung eines Richters während der Verhandlung in Karlsruhe im Mai?
Es bleibt zu hoffen, dass die Richter am EuGH erkennen, dass es sich beim deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk um ein Zwangsrundfunksystem handelt, dem kein Bürger entkommen soll.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man möge mich jetzt korrigieren, aber diese Verhandlung war doch am 04.07.2018. Das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht für Verfassungsfragen, wird seine Entscheidung aber erst am 18.07.2018 bekannt geben. Weiß der Vorträger vielleicht schon mehr, oder ist er etwa hellseherisch begabt?

Soweit muss man nicht gehen, aber man wollte wohl gleich schon zu Beginn der Verhandlung einen Eindruck der "Einigkeit" in der Rechtslage in Deutschland hervorheben.

Jedoch sichtlich unangenehm für die Beteiligten waren später die kritischen Fragen des Generalanwaltes an die Vertreter der Bundesregierung zum anhängigen Verfahren am Bundesverfassungsgericht.

Soweit bekannt ist, haben diese Vertreter nicht an der mündlichen Verhandlung des BVerfG am 16.05.18 teilgenommen, was ein Grund für das Fehlen inhaltlicher Informationen zum Verfahren und die etwas zögerlichen und kurzen Antworten gewesen sein könnte.

Der Generalanwalt schien von den Antworten nicht überzeugt gewesen zu sein und wird sich bestimmt mit dem "Bruder-Urteil" des BVerfG am 18.07.18 beschäftigen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
  • Beiträge: 508
Meine Eindrücke von der mündlichen Verhandlung vom 04.07.18 am EuGH. [...] Der Generalanwalt gibt bekannt, dass von ihm am 26. September 2018 ein Schlussantrag gestellt wird.

DANKE!
@Markus KA und @gerichtsvollzieher

für Euren Einsatz für unser aller Menschenrecht auf zwangsfreies Wohnen (und Arbeiten) und den Bericht aus Luxembourg
Danke! :)

Frage: Wird es auch am 26. September 2018 einen Bericht geben? Oder wird der Schlussantrag durch den EuGH veröffentlicht werden?


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g
  • Beiträge: 74
Noch folgende Ergänzung:

Ich glaube schon, dass auch Vertreter der Tübinger Verfahren zumindest anwesend waren.
Denn vor der Sitzung wurden die Anwälte erst mal in einen Nebenraum gerufen und das waren mindestens 7.

Auch habe ich erlebt, dass sich an der Eingangskontrolle einige als Anwälte ausgewiesen haben und Namen nannten der Tübinger Verfahren.
(War da nicht auch eine Anwältin selbst Beteiligte?)

Der Vertreter der Bundesregierung hieß - meine ich - Möller.

Den Vorschlag von karlsruhe finde ich grundsätzlich nicht schlecht.
Aber man sollte bei den Auswirkungen der Betriebsstättenregelung vielleicht auch darauf hinweisen, dass die Stadt Köln mit ihren zahlreichen Mitarbeitern nunmehr das Mehrfache wie vorher zahlen müsste und dies tut, weil sie es für rechtswidrig hält...

siehe auch im Forum* bzw. web-Suche
"Stadt Köln Rundfunkbeiträge Betriebsstätte"
https://www.google.com/search?q="Stadt+Köln+Rundfunkbeiträge+Betriebsstätte"

Köln zahlt Rundfunkbeiträge nur in Höhe der alten Rundfunkgebühren weiter etc.


Edit DumbTV:
*z. B.
Kosten um 70 Prozent gestiegen! Stadt zahlt höhere Rundfunkbeiträge nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7313.msg53708.html#msg53708

Welche Städte und Gemeinden zahlen nicht nach "Gesetz"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14540.msg97161.html#msg97161


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D
  • Beiträge: 244
(War da nicht auch eine Anwältin selbst Beteiligte?)
Ja, vor dem LG Tübingen. Die Richtervolage wurde aber vom LG Tübingen initiiert und damit ist auch das LG Tübingen Antragsteller/in des Verfahrens vor dem EuGH

Den Vorschlag von karlsruhe finde ich grundsätzlich nicht schlecht.
Damit wird man den Verfahrensverlauf nicht beeinflussen können. Es ändert sich nichts an den Fragen des LG Tübingen und den nicht gegeben Antworten der Antragsgegner.

Aber man sollte bei den Auswirkungen der Betriebsstättenregelung
vielleicht auch darauf hinweisen, dass die Stadt Köln mit ihren zahlreichen Mitarbeitern nunmehr das Mehrfache wie vorher zahlen müßte und dies tut weil sie es für rechtswidrig hält....
Für die Vollstreckung wäre ja die Stadt Köln zuständig  >:D
Interessant in dem Zusammenhang wäre, ob die Stadt Köln auf Zwangsvollstreckungen insgesamt verzichtet, im Zusammenhang mit dem ÖRR bzw BS. Wenn die Stadt Köln gegen andere Schuldner jedoch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorgeht, während man die Beitragsbescheide des BS, die einen selbst betreffen ignoriert, wären Zwangsmaßnahmen rechtswidrig und die fehlende eigene Zahlungsbereitschaft ein Grund, die Stadt zu Köln zu verklagen!
 :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2018, 14:18 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.385
@Dauercamper
Zitat
Damit wird man den Verfahrensverlauf nicht beeinflussen können. Es ändert sich nichts an den Fragen des LG Tübingen und den nicht gegeben Antworten der Antragsgegner.
Du weißt schon, daß kraft der EU-Verträge jeder Bürger eines Mitgliedslandes auch EU-Bürger ist und sich deshalb persönlich an alle EU-Stellen wenden kann?

@Spark
Zitat
Er weiß, dass die Anzahl der "speziellen Betriebsstätten" gering ist, aber kann merkwürdigerweise keine Fakten liefern, die seine Aussage untermauern. Eine armselige Vorstellung.
Zur Erinnerung; Rundfunk ist (noch) Landesrecht, da kann der Vertreter des Bundes formal doch gar keine Aussage treffen, würden sich die Länder doch dann übergangen fühlen?

Wäre eher interessant, ob bei der mündlichen Verhandlung auch Vertreter der Länder zugegen waren. Freilich; eu-seitig ist Deutschland verantwortlich, zu 100%.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 74
Für die Zahlungspflichten der Stadt Köln dürfte der Stadtkämmerer zuständig sein.

Die Vollstreckungen gegen Schuldner betreffen eine andere Abteilung und hier dürfte wohl eine Verpflichtung in Amtshilfe bestehen.

Allerdings hat die Stadt wohl genügend eigene Schuldner und muß wohl schauen, dass Geld in die Kasse kommt.

An den fremden Schuldnern  (hier: Rundfunkfunkbeiträge) verdient die Stadt nichts, deshalb werden diese sicher nicht vorrangig behandelt.

M.E. hat es ziemlich lange gedauert bis hier vollstreckt wurde.


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D
  • Beiträge: 244
@Dauercamper
Du weißt schon, daß kraft der EU-Verträge jeder Bürger eines Mitgliedslandes auch EU-Bürger ist und sich deshalb persönlich an alle EU-Stellen wenden kann?

Ja ICH weiß das und der BS weiß das auch. Ich hätte mich nämlich 2013 nicht an das Verwaltungsgericht in Düsseldorf (erster Hautwohnsitz), sondern an das Kantoorgericht in Roermond (zweiter Hauptwohnsitz) gewendet und damit wäre die Sache schon 2013 beim EuGH gelandet. >:D
Da kam keine Besserwisserantwort mehr vom BS

Von @gerichtvollzieher kam ja der Hinweis, dass Anwälte der Verfahrensbeteiligten Vorort waren. Gut möglich, dass einen Erörterung des Einzelfälle nicht vonnöten war.

Für die Zahlungspflichten der Stadt Köln dürfte der Stadtkämmerer zuständig sein.
Die Vollstreckungen gegen Schuldner betreffen eine andere Abteilung und hier dürfte wohl eine Verpflichtung in Amtshilfe bestehen.
Allerdings hat die Stadt wohl genügend eigene Schuldner und muß wohl schauen, dass Geld in die Kasse kommt.

Der Kämmerer zahlt also nach Gutdünken, die Stadt Köln vollstreckt aber?
Das geht nicht und mir ist das NEU
Damit hätte man die Stadt Köln gut am Wickel gehabt, als Begründung zur Vollstreckungsaussetzung. Die Story wird auch die schreibende Zunft interessieren.

Zitat
Kölner Klüngel: Sondertarife für den WDR-Standort Köln ?

Hinweis an den Express könnte ich schreiben  :police:

Edit "Markus KA":
Bitte das durchaus sehr  interessante Thema „Angabe Wohnsitz im Ausland“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr".
Auch das Vollstreckungsgebaren der Stadt Köln ist hier kein Kernthema.
Bitte zum Thema "Wohnsitz im Ausland" weiter diskutieren auf:
GEZ - Ummelden/Ausland
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8190.msg58872.html#msg58872
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Vorlagefragen 4 bis 7 in der mündlichen Verhandlung nicht behandelt wurden.
Siehe auch hierzu:
Rechtssache C-492/17
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=197111&pageIndex=0&doclang=DE


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