Auch wenn sich in diesem Thread bisher nicht viel entwickelt hat, möchte ich gerne dieses Thema wieder aus der Versenkung holen und über mögliche Erfahrungen diskutieren.
Es liegt wohl nahe, dass die Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die zu diesem Thema beitragen könnten, mittlerweile im Ausland sind und kein Interesse mehr an diesem leidigen Thema haben.
Aber es wird aber immer noch darüber diskutiert und die Meinungen gehen auseinander darüber, was passiert mit dem Zwangsbeitrag, wenn mein Lebensmittelpunkt im Ausland ist, aber ich noch in Deutschland (aus welchen Gründen auch immer) gemeldet sein möchte.
Zum Beispiel könnte es eine fiktive Person A geben, mit deutscher Staatsbürgerschaft, immer noch in Deutschland gemeldet und gleichzeitig über eine gemeldete Anschrift im Ausland verfügt. Person A hat schon zu Gebührenzeiten die GEZ über die gemeldete Anschrift im Ausland informiert und bis zum heutigen Tag keine Nachricht vom BS erhalten.
Man könnte sich fragen,
Zufall - Glück gehabt oder gibt es eine
gesetzliche Regelung (national oder international), bei der der Lebensmittelpunkt vor "Rundfunkfreiheit" gilt?