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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: raser790 am 04. Februar 2014, 00:05

Titel: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: raser790 am 04. Februar 2014, 00:05
Hallo,

Person A wohnt seit 11/2012 in der Stadt X und zahlt leider seit 12/2012 Rundfunkbeitrag. Person A will in 03/2014 innerhalb der selben Stadt X umziehen. Person A hat ebenfalls noch einen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat.

Wie verhält sich Person A nun am besten?

Abmelden/Ummelden im Einwohnermeldeamt und dann im GEz-Abmeldeformular "Umzug ins Ausland" mit entsprechender Meldebescheinigung des anderen EU-Staats angeben?

Reicht das bzw. ist das als Betrug vorwerfbar (da ebenfalls weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland besteht) ?

Wann genau gleicht die GEZ die Meldeämter ab?

Vielen Dank!  :)
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Markus KA am 07. Juni 2018, 16:23
Auch wenn sich in diesem Thread bisher nicht viel entwickelt hat, möchte ich gerne dieses Thema wieder aus der Versenkung holen und über mögliche Erfahrungen diskutieren.

Es liegt wohl nahe, dass die Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die zu diesem Thema beitragen könnten, mittlerweile im Ausland sind und kein Interesse mehr an diesem leidigen Thema haben. :)

Aber es wird aber immer noch darüber diskutiert und die Meinungen gehen auseinander darüber, was passiert mit dem Zwangsbeitrag, wenn mein Lebensmittelpunkt im Ausland ist, aber ich noch in Deutschland (aus welchen Gründen auch immer) gemeldet sein möchte.

Zum Beispiel könnte es eine fiktive Person A geben, mit deutscher Staatsbürgerschaft, immer noch in Deutschland gemeldet und gleichzeitig über eine gemeldete Anschrift im Ausland verfügt. Person A hat schon zu Gebührenzeiten die GEZ über die gemeldete Anschrift im Ausland informiert und bis zum heutigen Tag keine Nachricht vom BS erhalten.

Man könnte sich fragen, Zufall - Glück gehabt oder gibt es eine gesetzliche Regelung (national oder international), bei der der Lebensmittelpunkt vor "Rundfunkfreiheit" gilt?
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: hankhug am 07. Juni 2018, 23:25
Ich würde vermuten, dass die Person A im Zuge des aktuellen Meldedatenabgleichs dem Beitragsservice auffällt und diese Person A dann Zahlungsaufforderungen vom BS für die Wohnung in D bekommt.

Ein Befreiungstatbestand, der sich am Lebensmittelpunkt orientiert, ist zumindest in https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Merkblatt_Befreiung_und_Ermaessigung.pdf nicht zu finden.
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Dauercamper am 07. Juni 2018, 23:30
Zum Beispiel könnte es eine fiktive Person A geben, mit deutscher Staatsbürgerschaft, immer noch in Deutschland gemeldet und gleichzeitig über eine gemeldete Anschrift im Ausland verfügt. Person A hat schon zu Gebührenzeiten die GEZ über die gemeldete Anschrift im Ausland informiert und bis zum heutigen Tag keine Nachricht vom BS erhalten.

Man könnte sich fragen, Zufall - Glück gehabt oder gibt es eine gesetzliche Regelung (national oder international) bei der Lebensmittelpunkt vor "Rundfunkfreiheit" gilt?

Da ist die Diskriminierung zu offensichtlich und der BS hält die Füsse grundsätzlich still
Eigene Erfahrung zwischen 2013-2018
 8)
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Markus KA am 14. August 2018, 09:32
Aus aktuellem Anlaß ein möglicher Hinweis:

Rundfunkgebühren trotz Betriebsruhe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28441.msg179034.html#msg179034 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28441.msg179034.html#msg179034)

Ein Hinweis für Betriebsstätten, eine vorübergehende Stilllegung ist tatsächlich möglich.

Mit einem Nachweis über eine Stillegung von
Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer,
Tourismusorganisationen
kann man sich vom Zwangsbeitrag auch vorübergehend freistellen.


Was für eine Betriebsstätte gilt, könnte möglicherweise auch für einen Wohnungsinhaber gelten.
Wird z.B. ein Auslandsaufenthalt nachgewiesen, könnte der Wohnungsinhaber für die Zeit im Ausland eine Befreiung beantragen.

Möglicherweise gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen.
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: unGEZahlt am 14. August 2018, 10:01
Anmerkung: Eine Privatwohnungs-Stilllegung (unbewohnte Wohnung) ist möglicherweise nachweisbar.

Ein Bsp. hat das Landessozialgericht Niedersachsen hat mit Beschluss L 11 AS 1138/16 B ER vom 1/1/17 aufgestellt:
( http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/jobcenter-muss-nicht-fuer-ungenutzte-wohnung-zahlen-150645.html )

Zitat
L 11 AS 1138/16 B ER: Eine Wohnung ist tatsächlich unbewohnt (stillgelegt), wenn

- im November dort die Temperatur im Innern niedriger als die Außentemperatur ist
- nur haltbare Nahrungsmittel wie Nudeln, Reis und Mehl vorhanden sind
- die Wanduhr außer Betrieb ist
- sich keine getragene, schmutzige Kleidung vorfindet
- und der Fernsehnetzstecker gezogen ist.

Eine Privatwohnungs-Stilllegung (unbewohnte Wohnung) ->
führt doch dazu, dass in dieser Meldeadressenwohnung auch keine theoretische Rundfunknutzung möglich ist.

Oder etwa doch?

Markus
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Markus KA am 14. August 2018, 10:55
Weitere Nachweise könnte auch z.B. Strom-, Gas, oder Heizkostenabrechnungen sein.

Möglicherweise könnte auch für die Zeit eines mehrwöchigen Urlaubes eine Befreiung beantragt werden:

Zitat
Max Mustermann                  Musterort, den XX.XX.2017
Musterstrasse XX
XXXXX Musterort


Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
Musterstraße 100
10000   Musterstadt



Antrag auf Befreiung  vom Rundfunkbeitrag gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV


Es wird beantragt die Befreiung  vom Rundfunkbeitrag gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV und nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 – Rn 61:

„Weiterhin soll im privaten Bereich ein zur Befreiung führender besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV vorliegen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich ist, Rundfunk zu empfangen (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41), wenn also die Möglichkeit zur Nutzung objektiv ausgeschlossen ist;“

sowie nach Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016 Rn 58:

"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich (Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls.“

Beitragsnummer:

Die Wohnung ist unbewohnt vom                                       bis                 


Max Mustermann
Antragsteller

Anlagen:

- Nachweis Buchung


Wir einem Antrag nicht stattgegeben, kann gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt werden.
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: drboe am 14. August 2018, 13:47
Zitat
L 11 AS 1138/16 B ER: Eine Wohnung ist tatsächlich unbewohnt (stillgelegt), wenn

- im November dort die Temperatur im Innern niedriger als die Außentemperatur ist

Das möchte ich sehen. Die Wohnung kann nicht unter die niedrigste Außentemperatur fallen, sie ist ja kein Kühlschrank. Sie ist auf Grund der Wärmekapazität der Wände und des Inhalts der Wohnung allenfalls dann kälter als die Außenluft, wenn es einen deutlichen Temperaturanstieg gibt. Da eine Wohnung üblicher Weise über Fenster verfügt, kann die Wohnung durch die Sonneneinstrahlung auch ohne aktive Heizung deutlich wärmer werden als die Außenluft (Prinzip eines Wintergartens/Gewächshauses etc.). Das kann derzeit jeder leicht prüfen, in dem er ein Thermometer in ein Kfz legt und das Fahrzeug dann mit geschlossenen Fenstern in die Sonne stellt. Das Fahrzeug heizt sich auf, auch bei bedecktem Himmel. Durch die gewollt gute Isolierung sinkt die Temperatur in der Wohnung dann Nachts nur langsam ab. Zudem befinden sich in Deutschland in Städten Wohnungen überwiegend in Mehrfamilienhäusern. Unterstellt, das Haus steht nicht komplett leer, so heizen die Bewohner der benachbarten Wohnungen die leer stehende Wohnung mit, denn die Innenwände eines Hauses isolieren schlechter als die Außenwände. Da die Bewohner bestrebt sind ihre Wohnungen warm zu halten, besteht eine Temperaturdifferenz zur unbeheizten Wohnung. In Folge dessen kommt es zu einem Wärmestrom in Richtung der leeren Wohnung. In zentral beheizten Wohnungen öffnet der Thermostat zur Verhinderung von Frostschäden. Die Wohnung wird dann geheizt.

Kleines Beispiel aus eigenem Erleben: auf Grund eines technischen Defekts ist vor 2 1/2 Jahren die Heizung in der Nacht auf den 1. Weihnachtsfeiertag ununterbrochen durchgelaufen (Warmluftheizung mit Gebläse). Die Raumtemperatur erreichte knapp 30° Grad Celsius. Trotz intensiver Lüftung hat es danach 2 Tage gedauert, bis die Temperatur soweit abgesunken war, dass die Heizung wieder ansprang.

M. Boettcher

Edit "Markus KA":
Bitte die Themen „Wärmelehre, Thermodynamik und Kältetechnik“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
GEZ - Ummelden/Ausland“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Shran am 16. August 2018, 08:38
Spielt denn die Anwesenheit in einer Wohnung eine Rolle?

Weil:

Zitat
Weil dann müsste man anteilsmäßig, pro nicht anwesenden Tag oder fernbleiben, der Wohnung, mit Tankzettelbelegung/ Nachweis bei der Post irgendwo in Deutschland/ oder ähnliche Aufenthaltsbeglaubigungen, beglaubigen können, nicht in der Wohnung gewesen sein zu können.

Wenn man beglaubigen kann, dass man tagsüber regulär 8 Stunden arbeitet, kann der Arbeitgeber beglaubigen, dass man tatsächlich nicht in der Wohnung den Fernseher genutzt haben kann.

Ob man tatsächlich im Ausland wäre oder tatsächlich nicht in der Wohnung, würde doch die Person als Nutzer vorraussetzen, da diese ja nun als "Ziel" fungiert.
Somit wird Konsum/ Nutzung und nicht die Möglichkeit der Nutzung als Vorraussetzung der Beitragspflicht umgedeutet.

Stilllegung bedeutet also nicht die Nicht-Anweseheneheit einer Person?
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Markus KA am 17. Juli 2019, 16:41
Aus aktueller Rechtsprechung sei darauf hingewiesen:
Die Vermutung der Inhaberschaft der Wohnung ist widerlegbar!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31682.0

Im Ausland wohnend und in Deutschland gemeldet, bedeutet nicht "zwangsweise" rundfunkbeitragspflichtig.
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Markus KA am 15. August 2019, 16:51
Ich würde vermuten, dass die Person A im Zuge des aktuellen Meldedatenabgleichs dem Beitragsservice auffällt und diese Person A dann Zahlungsaufforderungen vom BS für die Wohnung in D bekommt.
Angenommen es wurde richtig vermutet - in einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass Person A nach dem zweiten Meldedatenabgleich, trotz einstiger Abmeldung bei der damaligen GEZ , bekanntes Schreiben zur Zwangsanmeldung vom BS an ihre deutsche Adresse bekommen haben könnte.

Person A wies mit entsprechenden Meldedokumenten erneut nach, dass sie nicht in Deutschland wohne.

Überraschend folgte ein Schreiben des BS in das außereuropäsche Ausland mit der Frage, wer denn nun in der gemeldeten Wohnung in Deutschland wohne. Man bittet mitzuteilen die Beitragsnummer und den Namen des Beitragszahlers, der für diese Wohnung die Rundfunkbeiträge bezahlt.

Hier könnten nun zwei Lösungsmöglichkeiten für Person A vorliegen:

1) Mitteilung, dass die Wohnung unbewohnt ist > Abwarten > möglicherweise Zwangsanmeldung > Festsetzungsbescheid > Gerichtliche Konfrontation (was möglicherweise für den GEZ-Boykott interessant und für die LRA mit enormen Kosten verbunden sein könnte) - siehe u.a. unter
Leerstehende Wohnungen sind vom Rundfunkbeitrag befreit! (10/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32407.0
Kleines Quiz: Wer ist Inhaber einer leerstehenden Wohnung? Geister??
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29343.0
im Ausland wohnend, gemeldet in leerstehender Whg. in D > Beitragspflicht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30620.0

oder
2) Mitteilung des Namens eines möglichen Beitragszahlers unter der entsprechenden Adresse
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Affenmensch am 16. August 2020, 10:38
Was passiert bei einer fiktiven Ummeldung ins Ausland. Gibt es Vorteile/Nachteile?
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: PersonX am 16. August 2020, 10:48
Was passiert bei einer fiktiven Ummeldung ins Ausland. Gibt es Vorteile/Nachteile?
Zielland suchen und dann dort eine Informationsseite vergleichbar dieser
suchen
Link zu Informationen zu EU Bezug Deutschland
Informationen über Einreise und Aufenthalt
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-node.html (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-node.html)

EU
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de (https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de)

Vollstreckung EU
https://e-justice.europa.eu/content_procedures_for_enforcing_a_judgment-52-de-de.do?member=1 (https://e-justice.europa.eu/content_procedures_for_enforcing_a_judgment-52-de-de.do?member=1)
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: unGEZahlt am 16. August 2020, 12:32
Was passiert bei einer fiktiven Ummeldung ins Ausland?

Diese Umzugsmeldetaktik hier setzte ja immer nur die Ummeldung in ein neues Anstaltsbundesgebiet voraus.
Und bisher hatten wir hier ja auch immer nur Fälle von ausschließlich sog. bundesinneren "Umzügen".

Bei Auslandsumzügen aber
steht auf https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html
ein abweichender Hinweis:
Zitat
Sollte Ihnen bereits ein Nachweis z. B. die Meldebescheinigung vorliegen, fügen Sie diesen bitte in der letzten Eingabemaske als Dateianhang bei.

Diese Umzüge werden dann möglicherweise anders behandelt ( ? )
Zumindest weisen die ja auf so einen Nachweis hin. Es wäre möglich, dass die den leider unbedingt haben wollen und ev. deswegen dann hinter den "Umziehern" leider her sein könnten ( ? )

Es wäre natürlich schön, wenn eine Umzugsmeldung ins Ausland funktionieren würde.
Aber m. M. n. brauchen wir dazu
z. Bsp. Erfahrungsberichte zum Thema "Umzugsmeldung ins Ausland".
(Vielleicht haben wir ja Glück.)

Markus

Edit "Markus KA":
Hierzu Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
im Ausland wohnend, gemeldet in leerstehender Whg. in D > Beitragspflicht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30620.msg191452.html#msg191452 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30620.msg191452.html#msg191452)
Titel: Re: GEZ - Ummelden/Ausland
Beitrag von: Bodi am 17. August 2020, 10:32
Als Neu-Niederländer mein Erfahrungsbericht:

Wenn man sich ganz aus Deutschland abmeldet, ist die Sache klar. Man erhält vom Einwohnermeldeamt eine Abmeldebescheinigung und einen Aufkleber im Ausweis "Kein Wohnsitz in Deutschland". In welchen Staat man umzieht, interessiert die Meldebehörde nicht wirklich, auch wenn sie vielleicht danach fragt.

Die Abmeldebescheinigung scannt man ein und fügt sie als pdf-Datei der Online-Abmeldung des Beitragsservice bei. Die ebenso online erhaltene Eingangsbestätigung des Beitragsservices druckt man aus und bewahrt sie für alle Fälle gut auf.

Eine Anmeldebescheinigung im neuen Wohnsitzstaat kann der BS nicht verlangen, zumal es in vielen Staaten keine vergleichbare Meldepflicht wie in Deutschland gibt.

Seit der Abmeldung ist Ruhe im Karton, auch an meine alte Anschrift in Deutschland kam nichts mehr.
Der Umzug ist mittlerweile etwa ein Jahr her.