Leute, es geht hier um eine
Richtervorlage des LG Tübingen, bei der das LG Tübingen wissen will, ob beim BS EU-Richtlinien beeinträchtigt worden sind. Da kann der ÖRR (Kaube) behauten und schönreden wie er will oder Briefe (Pro und Contra) an den EuGH gesendet werden.
@Markus KA danke für deinen tollen Bericht
Was ich besonders lustig finde:
Das der ÖRR sich darüber aufregt, dass das LG Tübingen nicht seine Arbeit macht, sondern dazwischen funkt. Das wird die Kammer des EuGH überhaupt nicht interessieren, wer die Frage aufgeworfen hat.
Das Beispiel mit Holland finde ich auch goldig: weil Holland beschlossen hat auf Steuer abzuändern, schließt der ÖRR in Deutschland daraus, dass man bei einer Regelung die ins EU-Recht eingreift, auch keine Kommission braucht
Schon alleine um Diskriminierung der eigenen Bürger zu verhindern, wäre wohl ratsam gewesen, keinen nationalen Alleingang zu starten. Die Diskriminierung, die Teil der Richtervorlage ist, ist nicht aus der Luft gegriffen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Stellschraube, sondern das ganze System ist falsch aufgebaut. Wenn man als ÖRR den Fehler macht, eigene Programme in andere EU-Länder einzuspeisen und nicht realisiert, dass manche Bürger zwei Hauptwohnsitze oder mehr, in EU-Ländern haben, dann kassiert man doppelt und dreifach bei denen. Da ist nur noch die Frage, ob der EuGH so etwas als zulässig sieht oder eben nicht.
Da interessieren ein paar Schwarzseher oder Nichtzahler wohl nicht die Bohne, wenn Leute zwei bis dreimal zur Kasse gebeten werden.
Sollte das BVerfG den BS als verfassungskonform beurteilen, obwohl die gleichen Denkanstösse im Schriftsatz von @koblenzer zu finden sind, schafft sich das BVerfG selbst ab, falls und wenn der EuGH eine Diskriminierung feststellen
sollte, die Karlsruhe nicht erkennen
wollte!