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Autor Thema: DSGVO - Anfrage zu eigenen personenbezogenen Daten (Musterschreiben)  (Gelesen 41839 mal)

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Hallo zusammen,

eine Person "V" hat sich mit dem Thema befasst und ein Musterschreiben erstellt. Ihr findet es im Anhang.
Das Schreiben kann für unsere Zwecke gerne verwendet und auch angepasst werden.
Wer den Antrag auf Löschen der Daten nicht mag, kann diesen entfernen (unter 2.) oder auch andere Teile
selbstständig ergänzen oder löschen. Das Formular wurde freiheitlich erstellt und unterliegt keinen Restriktionen.

Wäre schön, wenn daraus eine Aktion würde, pünktlich zum Start am 25.05.2018; ab dem Tag beginnt die
DSGVO ihre Wirkung.

"V" kann nicht garantieren, dass das alles 100% kompatibel zu den Regelungen ist. Man wird ja stellenweise übertreiben
dürfen. (z.B. Frage Stockwerk oder Wohnungsnummer, Namen und Anzahl der Mitbewohner) Wissen wir, was dort alles gespeichert ist?
Nein. Na also.
Die Briefe und Handhaben unserer Freunde sind ja auch nicht ganz kompatibel zu möglichen bestehenden Gesetzen und Regelungen.
Da lassen wir 4 mal gerade sein!  (#)

Von einem Szenario geht Person "V" aber aus: Die Herrschaften sind nicht sonderlich gut vorbereitet, vor allem, wenn da mehrere,
ja viele Briefe kommen. Deshalb: Ruhig die Reihenfolge der Fragen ändern, kurz was hin und her schieben... und schon hat man
seine eigene Anfrage. Sollte in der Antwort etwas fehlen, wird man ja nachfragen dürfen.
Sollte die Antwort nicht innerhalb von 4 Wochen eintreffen, startet das Eskalationsszenario.

Änderungsvorschläge, Hinweise, Ergänzungen... gerne!

Auf, also raus mit den Hinkelbeinen äh Hinkelsteinen!
Dat Dingens ist gerade noch rechtzeitig fertig geworden. Wolle mer's nauslasse? Narrhallamarsch!

mit datenschutzrechtlich-beitragsfreien Grüßen
rave mit Frieda und Anneliese


Edit "Bürger" 13.07.2021: Der einfacheren Diskussion wegen hier noch als kopierfähiges Zitat:
Zitat von: DSGVO - Anfrage zu eigenen personenbezogenen Daten (Musterschreiben) 05/2018
Mustermann, Martin                   Musterstadt, 25.05.2018
Musterstraße 99
12345 Musterstadt

An
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Datenschutzrechtliche Auskunft nach DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Art. 15 DSGVO habe ich das Recht, von Ihnen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person gespeichert haben. Sofern dies der Fall ist, so habe ich ein Recht auf Auskunft über diese Daten.


1. Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten

Ich darf Sie in diesem Fall bitten, mir gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgende Informationen zu erteilen:

a) Welche Daten sind über meine Person konkret bei Ihnen gespeichert oder verarbeitet? (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift bzw. vorherige Anschriften (mit Postleitzahl, Stadt, Straße, Hausnummer, Stockwerk, Wohnungsnummer), Beruf, Titel, Namen und Anzahl der Mitbewohner.

b) Informieren Sie mich bitte über die detaillierten Verarbeitungszwecke meiner Daten.

c) Informieren Sie mich bitte über die Kategorien personenbezogener Daten, die bezüglich meiner Person verarbeitet werden.

d) Informieren Sie mich bitte über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die meine Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden (hier ebenfalls inkludiert die mit Auftragsverarbeitung beauftragten Firmen mit Namen und kompletter Anschrift sowie dem Zweck und der Dauer der Auftragsbearbeitung sowie der Kontaktadresse des dort zuständigen Datenschutzbeauftragten).

e) Informieren Sie mich bitte über die geplante Dauer zur Speicherung meiner Daten, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.

f) Informieren Sie mich bitte über das Bestehen meiner Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten, ebenso wie über mein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO und mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

g) Da die Daten nicht bei mir erhoben wurden, fordere ich Sie auf, mir alle Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen.

h) Legen Sie mir dar, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO besteht. In diesem Fall wollen Sie mir bitte aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für meine Person mitteilen.

i) Wurden meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, wollen Sie mir bitte mitteilen, welche geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung vorgesehen sind.

j) Wo werden die Daten vorgehalten und wer hat Zugriff auf diese?

k) Übersenden Sie mir bitte Ihre aktuellen „TOM“ (technische und organisatorische Maßnahmen) zur Auftragsverarbeitung nebst Bestätigung, dass diese Vorgaben eingehalten werden.

k) l) Liegt eine Zertifizierung nach Art. 43 DSGVO (z.B. EuroPriSe) vor? Wer hat diese vorgenommen?

Bitte stellen Sie mir kostenfrei eine Kopie ALLER meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung.


2. Löschung meiner Daten

Weiterhin verlange ich nach Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung meiner bei Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO liegen nach meiner Ansicht vor. Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt habe, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gemäß Art. 22 DSGVO. Lehnen Sie die Löschung ab, so haben Sie dies mir gegenüber zu begründen.

Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet sind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfänger meiner Daten darüber gemäß Art. 19 DSGVO zu informieren, dass ich die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.


3. Fristen und Rechtsfolgen

Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Auskunft von Ihnen erhalten, so werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ich mache darauf aufmerksam, dass unterlassene oder nicht vollständige Auskunftserteilungen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit einer hohen Geldbuße bedroht sind.


Mit freundlichen Grüßen
xxx
Edit "Bürger": Bei der Zitierung fiel auf, dass Punkt "k)" zweimal vergeben wurde. Der zweite wurde entsprechend auf "l)" geändert - in den Anhängen müsste dies noch gesondert erfolgen - evtl. bei Gelegenheit...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2021, 18:16 von Bürger«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
@rave
Danke für die Vorlage.

Brief nach Köln

und

an die Landesrundfunkanstalt, z.Hd. des Intendanten.



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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

r
  • Beiträge: 37
Hallo besten Dank für die Vorlage,

ich werde mal noch eine Version für den Landesdatenschutzbeauftragten verfassen.

4% vom Umsatz wäre mal eine fette Strafe.  ;D


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Z
  • Beiträge: 17
Brief nach Köln
und
an die Landesrundfunkanstalt, z.Hd. des Intendanten.
Muss der Brief nicht sogar an jede Landesrundfunkanstalt gehen?
Schließlich haben die doch alle Zugriff auf die Daten einer gemeinsame Datenbank in Köln?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2021, 17:23 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Sollte die Antwort nicht innerhalb von 4 Wochen eintreffen, startet das Eskalationsszenario.
Soweit ich weiß beträgt die Frist einen Monat. Zudem kommen Postlaufzeiten hinzu (3 Werktage). Also Wiedervorlage 5 Wochen setzen !

Ferner muss ggf. noch ein Zugangsbeweis für Euer Schreiben erfolgen. Daher am Besten per Fax versenden, auf dessen Sendebeleg der Briefkopf und der Großteil der ersten Seite angedruckt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2021, 17:24 von Bürger«

W
  • Beiträge: 16
Ist raus an kostenpflichtige Fax Nr. Service-Fax: 01806 999 555 01
"Der Einrichtung des Gemeinwohls in Köln"


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H
  • Beiträge: 582
Änderungsvorschläge, Hinweise, Ergänzungen... gerne!

Das Schreiben gefällt mir, ABER

Wäre Punkt zwei nicht erst sinnvoll, wenn ich weiß, welche Daten gespeichert werden ?

Punkt drei halte ich nicht für notwendig. Auf der anderen Seite sitzen Datenschutzprofis. Wenn die ihre eigenen Gesetze
nicht kennen und richtig umsetzen, haben sie auch mit den (Rechts)folgen zu leben....

Und zu guter Letzt meine ich, dass der BS und die jeweilige Rundfunkanstallt als getrennte, juristische Personen
gesehen werden müssten ?

Grüße
Adonis



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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Und zu guter Letzt meine ich, dass der BS und die jeweilige Rundfunkanstallt als getrennte, juristische Personen
gesehen werden müssten ?

Den BS bitte nicht als "juristische Person" definieren, guggst du hier:

Zitat
Kurzbeschreibung
Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio mit Sitz in Köln ist in der Creditreform Firmendatenbank mit der Rechtsform GbR / Arbeitsgemeinschaft eingetragen. Das Unternehmen ist wirtschaftsaktiv. Die Umsatzsteuer-ID des Unternehmens ist in den Firmendaten verfügbar. Das Unternehmen verfügt über einen Standort. Es liegen Daten zu 2 Hausbanken vor. Sie erreichen das Unternehmen telefonisch unter der Nummer: +49 221 50610. Sie haben zudem die Möglichkeit Anfragen per E-Mail an E-Mail-Adresse anzeigen zu versenden. Für den postalischen Schriftverkehr nutzen Sie bitte die Firmenadresse Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Quelle: https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/50829/5190154416/BEITRAGSSERVICE_DER_OEFFENTLICH_RECHTLICHEN_LANDESRUNDFUNKANSTALTEN_ARD_DES_ZWEITEN_DEUTSCHEN_FERNSEHEN_ZDF_UND_DES_DEUTSCHLANDRADIO.html

und hier weiterlesen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27548.msg173308.html#msg173308

und auch hier:
Zitat
Rechtsgrundlagen: §§ 705–740 BGB; die Vorschriften des HGB sind unanwendbar. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keine Firma, ist keine juristische Person.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr-34627


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

G
  • Beiträge: 19
Schreiben geht heute per Einschreiben raus.
Person A hat ja Klage bei VG Freiburg eingereicht. Sollte bis zum fristende dieses Schreibens keine Antwort gekommen sein, wäre das ein weiterer Klagegrund den man nachreichen könnte?


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m

motte

Und zu guter Letzt meine ich, dass der BS und die jeweilige Rundfunkanstallt als getrennte, juristische Personen
gesehen werden müssten ?

Also für den BS UND die Rundfunkanstalt meines Vertrauens ein Schreiben?



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B
  • Beiträge: 422
Person B+itzbirne hat in einem Schreiben an den Beitragsservice folgende Anfrage gestellt und darauf nun eine Antwort erhalten (siehe im Anhang).

Es stellt sich die Frage, ob mit einem allgemein gehaltenen Antwortschreiben den Anforderungen genüge getan wurde.

Zitat
Ich fordere Sie gemäß Art. 15 EU-DSGV auf, mir über alle meine Person betreffenden, bei der Rundfunkanstalt als auch beim Beitragsservice und deren Dienstleistern gespeicherten und verarbeitenden Daten Auskunft zu erteilen.

    • Bitte teilen Sie mir namentlich mit, woher Sie meine Daten haben, an wen diese bereits übermittelt wurden, wer Zugang zu meinen Daten hat oder diese Verarbeitet oder wer diese in zukünftig erhalten oder verarbeiten soll.
    • Welche konkreten pers. Daten wurden Informationen die von GIM im automatischen Datenverfahren erzeugt?
    • Übermitteln Sie mir alle Informationen zu Daten, die der Zweckbindung dienen sollen.
    • Wurden personenbezogene Daten an Drittländer weitergegeben?
    • Welche Daten wurden an Behörden weitergegeben und zu welchem Zeitpunkt wurde ich gemäß EuGH Urteil vom 01.10.2015 C-201/14 darüber unterrichtet?
    • Welche konkreten Daten haben Sie von kommerziellen privaten Adresshändlern?
    • Ferner fordere ich Sie auf mitzuteilen, welche konkreten Informationen Sie bezüglich meiner Adresse haben, welche Personen zu meiner Wohnung gezählt werden und wieso im Einklang mit dem Gleichheitsgrundsatz ich persönlich und nicht andere Bewohner dieser Adresse als Beitragsschuldner haftbar gemacht werde.
    • Nennen Sie mir konkrete Möglichkeiten, wie und welche Daten gelöscht werden können oder auch automatisch gelöscht werden.
    • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden getroffen, um meine Daten vor Missbrauch zu schützen?
    • Welche Anzahl an Personen haben Zugriff auf meine Daten?
    • Welche Vorkehrungen wurden/werden getroffen, um den Datenbestand beständig auf das notwendige Minimum zu reduzieren?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

m
  • Beiträge: 202
Person X überlegt sich gerade ob er diese Fragestellung auch in seiner Klage verwenden könnte ?


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Aus aktuellem Anlaß eine kleine Erinnerung an unsere "Datenschutzrechte".

Youtube-Video: GEZ-Bescherung - Aktion zum zivilen Ungehorsam gegen den Rundfunkbeitrag
https://www.youtube.com/watch?v=YgcaV73HSlo

In dem Video wird ein Musterformular vorgestellt, das jeder nutzen kann, um bei der Landesrundfunkanstalt bzw. dem "Beitragsservice" nachzufragen, welche Daten und zu welchem Zweck über ihn erhoben und verarbeitet wurden etc.

Links zum im Video genannten Formular:
-tinyurl.com/gezformular
-tinyurl.com/gezmuster


Vgl. auch
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138171.html#msg138171


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

b
  • Beiträge: 465
Ich finde die Aktion gut. Es ist des Bürgers gutes Recht, diese Auskunft zu beantragen. Allerdings stellt dies meiner Meinung nach keinen "zivilen Ungehorsam" dar, sein Recht auf Auskünfte zu verwirklichen.

In dem Video wird ein Musterformular vorgestellt, das jeder nutzen kann, um bei der Landesrundfunkanstalt bzw. dem "Beitragsservice" nachzufragen, welche Daten und zu welchem Zweck über ihn erhoben und verarbeitet wurden [..]
Wer schon dabei ist ein Schreiben aufzusetzen kann bei 'seiner' LRA (auch bei allen die sich den Datenbestand teilen wäre denkbar) und dem BS anfragen. Beide sind verpflichtet, in bestimmten Zeitabschnitten eine Auskunft zu erteilen.

Es sollte darüber nachgedacht werden, die Aktion zu erweitern.

Die Auskunft hat die Wirkung, dass die Anzahl an registrierten Auskünften in der dazugehörigen Statistik im Jahresbericht steigt, etwas Arbeitsaufwand entsteht*, es für jeden persönliche Einsichten liefert, mit welcher Masse Daten LRA/BS hantiert und die Auskünfte fiktiv verwertbar sind. Kann mit der Auskunft mehr erreicht werden? Könnten weitere Schreiben/Anträge damit kombiniert werden?

* Dieser entsteht bei zielgerichteten Fragen, Negativauskünften, ...


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Hier noch ein Hinweisblatt des Sozialgerichts Nürnberg. Interessant, daß manche Gerichte auf den Datenschutz hinweisen, andere aber nicht...


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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