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Autor Thema: Rettung durch die DSGVO?  (Gelesen 19062 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Rettung durch die DSGVO?
#15: 24. Mai 2018, 15:11
Wie kommt die Aussage zustande, dass der BS eine GbR ist? aus welchen (mindestens 2) Gesellschaftern besteht die GbR BS?

Tja, dann  lies dir dies mal durch oder hol dir selbst eine kostenpflichtige Firmenauskunft ein:

Zitat
Kurzbeschreibung
Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio mit Sitz in Köln ist in der Creditreform Firmendatenbank mit der Rechtsform GbR / Arbeitsgemeinschaft eingetragen.

Quelle: Ist der Beitragsservice die gesetzlich beschriebene gemeinsame Stelle der LRA?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23773.msg151332.html#msg151332
und hier:
https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/50829/5190154416/BEITRAGSSERVICE_DER_OEFFENTLICH_RECHTLICHEN_LANDESRUNDFUNKANSTALTEN_ARD_DES_ZWEITEN_DEUTSCHEN_FERNSEHEN_ZDF_UND_DES_DEUTSCHLANDRADIO.html
 >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Rettung durch die DSGVO?
#16: 24. Mai 2018, 15:29
Die Aussage, dass der BS nach dem HGB die ihm aufgetragene Aufbewahrungspflicht der personenbezogenen Daten nach der DSGVO der Zwangsrundfunkbeitragsschuldner wahrzunehmen hat, ist anzuzweifeln.
...
Der BS ist eine GbR und ist, soviel bekannt ist, nicht im Handelsregister der Stadt Köln eingetragen.
Wie ist es dann möglich, dass der BS nach HGB handeln darf und sich den Art. 6 Abs. 1 Buchst. C EU_DSGVO zu eigen macht?
...

Vielleicht, liebe @marga, gibt es noch irgendwo so eine Art geheimes "Sondergesetz" und Universalermächtigung - man könnte ja den fetten Beck mal deswegen anrufen - wovon das Publikum noch gar keine Ahnung hat, etwa a là

§ 1 Der "Beitragsservice" darf alles.
§ 2 Sollte das einmal nicht zutreffen, tritt automatisch § 1 in Kraft.

Aber Ernst beiseite, auch Dr. Sprißler hatte sich in einem seiner letzten Beiträge ja schon über das rechtswidrige Gebaren des sogenannten "Beitragsservice" geäußert. Vielleicht haben wir in dem Punkt mit Inkrafttreten der DSGVO ja damit jetzt einen Zusatzaspekt in der Richtung.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Re: Rettung durch die DSGVO?
#17: 24. Mai 2018, 15:30
Aus dem creditreformeintrag die tatsächliche Rechtsform abzuleiten halte ich für gewagt. da hätte auch genau so gut AG stehen können sofern das so eingetragen und nicht vom Betreiber der Datenbank korrigiert wurde. Der Teil GbR / Arbeitsgemeinschaft deutet darauf hin, dass hier jmd. ein Kreuz bei einer Vorauswahl gesetzt hat.
Ferner bezieht sich  ein Eintrag bei Creditreform aller Wahrscheinlichkeit nach darauf, dass es hier um den Teil dreht, der am Markt teil nimmt (Beispiel Tischkauf s.o.) Daraus zu schließen, dass der BS insgesamt eine GbR ist, halte ich für nicht haltbar.
Ich zitiere mal das Impressum von Sindelfingen:
Zitat
...Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Bernd Vöhringer. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE145047221...
Eine USt-ID wird nur an Unternehmer erteilt. Ist Sindelfingen damit jetzt auch eine GbR? Oder ein Einzelunternehmen?- Natürlich nicht, aber wird unternehmerisch tätig, wenn es für den eigenen Bedarf einkauft.

Ich glaube aber, dass es eher um die Anwendung des HGB ging?


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#18: 24. Mai 2018, 15:42
Was die Aussage angeht, der sogenannte "Beitragsservice" sei bei der creditreform als GbR eingetragen, könnte man doch durchaus fragen, welche Relevanz das hat? Denn ist creditreform eine öffentliche Stelle? Nein, Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe bzw. ein e.V. laut Impressum, und das soll verbindlich sein? Insofern ist das u. U. genausogut auch nur wieder so ein Dummfug und Täuschungsmanöver von ÖRR bzw. "Beitragsservice" nach der Melodie, "Man kann's ja mal versuchen, sieht gut aus, & die wichtigen Leute werden das schon fressen".

Was ansonsten, wenn ich in meiner privaten Datenbank oder der meiner Firma Koll. 118AO als "Kaiser von China" abgespeichert hätte? Dann dürfte es doch wohl kein Problem darstellen, ihm - oder er sich selber - zum Staatsbesuch in Berlin, zu einer Audienz bei diesem Steinmeier (sollte er dahin wollen) oder wem oder was immer sonst zu verhelfen.


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#19: 24. Mai 2018, 16:20
Werter user @118AO,
wer lesen kann ist klar im Vorteil …
und
Wissen ist, wissen wo`s steht.

Nach deiner Ausführung … ich zitiere:
Zitat
Aus dem creditreformeintrag die tatsächliche Rechtsform abzuleiten halte ich für gewagt. da hätte auch genau so gut AG stehen können sofern das so eingetragen und nicht vom Betreiber der Datenbank korrigiert wurde.
ist die öffentliche Aussage der Creditreform-Datenbank gewagt?

Die öffentliche Aussage der Creditreform-Datenbank wurde im Thread
--- Ist der Beitragsservice die gesetzlich beschriebene gemeinsame Stelle der LRA? ---
schon mal diskutiert.

Guggst du hier:

Zitat
Wichtig:
Die GbR kann lediglich für Kleingewerbe bis zu einer Umsatzgrenze von 250.000 Euro angewendet werden.
Überschreiten Sie diese Schwelle, ist eine andere Rechtsform erforderlich.
Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23773.msg151378.html#msg151378

Weiterlesen:

Zitat auf Seite 36 des Jahresberichts des BS aus 2016

Zitat
Der Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entspricht den Bestimmungen der Finanzordnung und besteht aus folgenden Teilbereichen:

Der Vermögensrechnung, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, dem Anhang, dem Lagebericht und der Abrechnung des Haushaltsplans.

Rechtliche Grundlage für die Aufstellung des Jahresberichts sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften.
Quelle:  https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf

Auch hier bezeichnet sich der BS als Teilnehmer des Handelsgesetzbuches, was bei einer GbR nicht möglich sein kann.
Desweiteren müsste der BS eine OHG sein, man(n) Frau lese sich dieses durch:

Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23773.msg151378.html#msg151378

Das ganze „Prozedere“ um das Zwitterwesen BS (LRA) ist, wie werter user @Besucher ausdrückt:
Zitat
§ 1 Der "Beitragsservice" darf alles.
§ 2 Sollte das einmal nicht zutreffen, tritt automatisch § 1 in Kraft
.
  >:(


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Rettung durch die DSGVO?
#20: 24. Mai 2018, 17:06
Imöchte mich nicht mit dir streiten, weil es nicht zum Thema passt. Zumal wir offensichtlich zwei unterschiedliche Meinungen in dem Thema haben und diese wohl auch nicht aufgeben werden. warum ein Eintrag in der Datenbank des privaten Unternehmens creditfreform für mich keine Relevanz hat, habe ich vorstehend beschrieben.

Dein Zitat aus dem Jahresbericht mit Bezug zum HGB dürfte bedeuten, dass die Werte in der vom BS aufgestellten Bilanz auf den rechtlichen Grundlagen des HGB beruhen. Auch hier wirst du feststellen, dass zB deine Heimatstadt ebenfalls eine Bilanz nach den Regeln des HGB aufstellt wodurch sie trotzdem nicht zur GbR wird. Wenn ich für mich meinen Hausrat bilanzieren möchte, spricht nichts dagegen, bei der Aufstellung die Vorschriften des HGB anzuwenden.

JEDE Kommune und Behörde (und auch der BS, der zweifelsohne keine Behörde ist) ist ein von dir so genanntes "Zwitterwesen", eben weil sie:
a) hoheitlich tätig wird (Verwaltungsakte)
b) unternehmerisch tätig wird (Selbstversorgung mit EDV, BGA, Büromaterial etc)
prägend ist aber die hoheitliche Tätigkeit.


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#21: 24. Mai 2018, 17:21
Dein Zitat aus dem Jahresbericht mit Bezug zum HGB dürfte bedeuten, dass die Werte in der vom BS aufgestellten Bilanz auf den rechtlichen Grundlagen des HGB beruhen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nicht nach HGB titulieren, sie ist davon ausgenommen.
Sie wird nach BGB tituliert und nicht nach HGB.

Ist das so schwer zu verstehen?

Der BS nimmt sich einfach das Recht dies zu tun.
Er müsste eine OHG sein (bzw. Kapitalgesellschaft), genau wie er in seinem Geschäftsbericht 2016 tituliert.
Der BS hat über 1000 Menschen beschäftigt.

Das kann keine GbR sein!!!

Aber nach Recherchen deklariert der BS eine GbR.

Das hat auch nichts mit deiner Deklaration von den Kommunen zu tun.
Die sind auch keine Inkasso-Verwaltungen, wie der BS nach unterschriebener Verwaltungsvereinbarung mit den LRAn aber als Inkasso-Verwaltung deklariert ist.
 :o


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Rettung durch die DSGVO?
#22: 24. Mai 2018, 17:34
Zugegeben: ich verstehe nicht. Mag aber auch daran liegen, dass in meiner Welt eine ohg eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft ist.
Was eine „Titulierung“ mit Bilanzansätzen zu tun hat erschließt sich mir grad auch nicht. Mag aber an der Hitze liegen.

Ich lerne aber gern dazu: Welche Paragraphen im HGB regeln die Titulierung von OHG‘s?


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#23: 24. Mai 2018, 17:44
Werter user @118AO,
letzter Versuch:
Zitat
Ausführliche Definition

BGB-Gesellschaft. 1. Begriff: Gesellschaft, deren Zweck nicht auf den Betrieb des Handelsgewerbes gerichtet ist.

Rechtsgrundlagen: §§ 705–740 BGB; die Vorschriften des HGB sind unanwendbar.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keine Firma, ist keine juristische Person.
Nach einer Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2001 (BGHZ 146,341) ist sie aber als Außengesellschaft rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (Teilrechtsfähigkeit).
Sie ist parteifähig, kann also klagen und verklagt werden.
Sie kann Gründerin und Mitglied juristischer Personen sein. Sie ist scheck- und grundbuchfähig.
Die Gesellschafter einer Außengesellschaft haften danach für deren Verbindlichkeiten entsprechend den Bestimmungen zur offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Hervorhebung durch user @marga
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr-34627
 ;)


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T

Tereza

Re: Rettung durch die DSGVO?
#24: 30. Mai 2018, 15:34
Rettung durch die DSGVO? - wohl eher nicht, wenn man den "Infos" vom ARD*ZDF*D.Radio-Beitragsservice "vertraut":
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/datenschutz/datenschutz_beim_beitragseinzug/index_ger.html
Zitat
Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
...
Die erhobenen Daten werden vom Beitragsservice unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
...
Dies setzt demnach voraus, dass die zwangsbebeitragte Person zuvor ihr Einverständnis gegeben hat. Dies wird i. d. R. nicht der Fall sein.

Zitat
Welche Datenschutzrechte bestehen?
...
Wichtiger Hinweis:

Einzelfallbezogenes Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beitragsservice ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO). Es besteht daher das Recht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben. Die Gründe sind nachzuweisen.

In der Regel liegen jedoch beim Beitragsservice zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, weshalb trotz eines Widerspruchs eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Beitragsservice erfolgen darf.
Verstehe ich das richtig?:
Der Beitragsservice geht davon aus, dass ihm "In der Regel" höhere ("zwingende schutzwürdige") Rechte einzuräumen sind als der betroffenen Person, welche der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten widerspricht? Gemäß Artikel 21 DSVGO ist dem so:
https://dsgvo-gesetz.de/art-21-dsgvo/
Zitat
Art. 21 DSGVO Widerspruchsrecht

    Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das "Interesse" vom ARD*ZDF*D.Radio-Beitragsservice dürfte in der "Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen", sprich: Durchsetzung Beitragsinkasso, begründet sein.
Was hat der mündige Bürger dem entgegenzusetzen? Welche "Gründe" der betroffenen Person würden akzeptiert, "die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben"? Verfolgung durch den Beitragsservice? Ist das Stalking?


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#25: 06. Juni 2018, 14:28
Antwort des SWR auf eine Datenschutzrechtliche Anfrage.
Die Textbausteine waren wohl schon vorbereitet, um notorischen Querulanten gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Anm. Mod seppl: Durchsuchbare Pdf Datei angefügt


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T

Tereza

Re: Rettung durch die DSGVO?
#26: 06. Juni 2018, 16:33
@Frühlingserwachen

Zitat
Die Textbausteine waren wohl schon vorbereitet

Wohl mit heißer Nadel gestrickt:

Seite 2, 2. Absatz:
Zitat
Einwohnermeldeamt, welches gesetzlich verpflichtet ist sein kann, neue Adresse zu melden.
Isses oder kannes?
Freudscher Versprecher?

Seite 3:
Zitat
aus Gründen des Schutzes der Computeranlagen
?? ??
Zitat
Ihre Begehrenist nicht umfasst.
Zitat
im Interesse aller 7 Millionen Rundfunkteilnehmern
Wer lernt mir den Deutsch.


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S
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Re: Rettung durch die DSGVO?
#27: 06. Juni 2018, 17:01
[...]
Die Textbausteine waren wohl schon vorbereitet, um notorischen Querulanten gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Die vorbereiteten Textbausteine sind aber noch nicht ganz ausgereift und wurden vermutlich nur auf die Schnelle hingehudelt, wie folgender Abschnitt von Seite 2 zeigt.

Zitat
Bei anderen Stellen werden Daten nur erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht wie z.B. im Hinblick auf das Einwohnermeldeamt, welches gesetzlich verpflichtet ist sein kann, neue Adressen zu melden.

Da war man sich offenbar nicht ganz sicher ob ein Einwohnermeldeamt verpflichtet ist oder doch nur sein könnte, oder beides, oder wie, oder was denn nun eigentlich? :-\


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

D
  • Beiträge: 244
Re: Rettung durch die DSGVO?
#28: 06. Juni 2018, 17:27
Wer lernt mir den Deutsch.

die Mitarbeiter kommen aus Anatolien
 8)

Herr Onur und Frau Kaya zB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27579.0.html

DeutsH is nix gut, Cheffe andere Baustelle  8)

back to topic
Zitat
Isses oder kannes?

rausrücken müssen sie(bei Nachfrage), melden(bei Umzug)können sie

also is/kann
odder so  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 17:38 von Dauercamper«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Rettung durch die DSGVO?
#29: 06. Juni 2018, 17:40
Zitat
Ihr Schreiben enthält eine Reihe formularmäßiger und wohl aus dem Internet heruntergeladener Fragen, die ich gern beantworte.

Was soll mir das sagen? Dass man die Fragen von Zwangszahlern nur ausnahmsweise beantwortet, obwohl vermutet wird, dass sie aus dem Internet stammen? Dass man dem Internet nicht traut und dies die Seiten des BS einschliesst? Oder man lieber Fragen hätte, die so kompliziert formuliert sind, auf dass man sich Monate Zeit nehmen kann sie zu beantworten?

Sehr geehrter Mitarbeiter des sogenannten Beitragsservice,
unter welchen Bedingungen würden Sie in Erwägung ziehen in Ihren Schreiben auf zusammen gestoppelte Floskeln und Behauptungen, die meiner unbescheidenen Ansicht nach jeglicher Grundlage entbehren und zumindest für mich so aussehen als stammten sie von einem Wald- und Wiesenanwalt, zu verzichten und stattdessen wahrheitsgemäß darüber informieren, dass die Daten meiner Mitbewohner, so sie mindestens achtzehn Lenze zählen, selbstverständlich erhoben und seitens des Beitragsservice auch gespeichert werden, weil diese Daten nämlich einerseits sowohl im Rahmen des aktuell laufenden und sicher auch Ihnen bekannten Datenabgleichs mit den Meldeämtern, als auch andererseits bei den regelmäßigen Meldungen der gleichen Institutionen an den sogenannten Beitragsservice, zum Beispiel anlässlich von Umzügen, übermittelt werden? Zusatzfrage: Reicht Ihnen das oder muss man seine Fragen noch umständlicher formulieren, auf dass Sie auf die nichtssagende Floskel vom "aus dem Internet heruntergeladen" verzichten?


M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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