Hallo zusammen,
möchte hier mal in Frage stellen ob der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" überhaupt die Stelle/Einrichtung ist die lt. Gesetz beschrieben/vorgesehen ist!?
Der RBStV sieht für die Verwaltung der personenbezogenen Daten der Beitragspflichtigen sowie die Beitragsverwaltung im § 10 Abs. 7 eine „im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten“ vor:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)Fundstellen siehe unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.
Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.
Die Leistungssatzungen der Rundfunkanstalten sind gleichlautend verfasst. Im jeweiligen § 2 dieser Leistungssatzungen heißt es:
LeistungssatzungenBeispiel für NRW
Satzung des
Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=1&menu=0&bes_id=36304&aufgehoben=N&anw_nr=2§ 2 Gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten
Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.*
Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten sind: 1. BR, 2. HR, 3. MDR, 4. NDR, 5. RB, 6. RBB, 7. SWR, 8. SR, 9. WDR - insgesamt 9 Landesrundfunkanstalten.
Was ist aber der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"?
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice:Der nicht rechtsfähige Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (dRadio) ist eine privatrechtlich organisierte Organisationsform als
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GbR, vertreten durch die 3 folgend gelisteten persönlich haftenden Gesellschafter:1. Gesellschafter des BS (nicht rechtsfähig)
Arbeitsgemeinschaft der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der BRD
(ARD), als persönlich haftender Gesellschafter mit Sitz in Arnulfstr. 42, 80335 München
2. Gesellschafter des BS (rechtsfähig)
Zweites Deutsches Fernsehen
(ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts, als persönlich haftender Gesellschafter mit Wohnsitz in ZDF-Str. 1, 55127 Mainz
3. Gesellschafter des BS (rechtsfähig)
Deutschlandradio
(DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts, als persönlich haftender Gesellschafter mit Wohnsitz in Raderberggürtel 40, 50968 Köln
Creditreform-Nr.: 5190154416 und USt-IdNr.: DE 122790216
Quelle:
http://www.firmenwissen.de Stand/erhalten am 18.09.2016
Impressum BS:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Qelle:
https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.htmlWas folgt daraus:
1. Der real existierende Beitragsservice ist zum einen eine „Gemeinschaftseinrichtung“ und zum anderen gehören dieser Gemeinschaftsreinrichtung nicht nur die 9 (neun) Landesrundfunkanstalten,
sondern auch ZDF und Deutschlandradio an. Diese sind aber keine
öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten sondern zum einen eine
Anstalt des öffentlichen Rechts (ZDF), zum anderen eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts (DRadio). Dabei haben weder das Deutschlandradio noch das ZDF etwas mit der Verwaltung des Rundfunkbeitrags zu tun. Diese beiden Anstalten bekommen selbstverständlich einen Teil der Rundfunkbeiträge, haben aber mit dem ganzen Prozedere von Anmeldung, Abmeldung sowie Einzug der Beiträge nach dem RBStV nichts zu tun.
*in den Leistungssatzungen heißt es:
Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig. Es heißt NICHT dass die Stelle auch aus diesen (mit-)besteht.
2. Die Einrichtung nach § 10 Abs. 7 RBStV: Die Stelle für die Beitragsverwaltung soll von den 9 (neun) Landesrundfunkanstalten der ARD (BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SWR, SR, WDR) für diese Aufgaben betrieben werden und eine Stelle im Rahmen einer „öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft“ dieser 9 (neun) Landesrundfunkanstalten sein. Nicht mehr und nicht weniger.
Daraus ergibt sich klar und deutlich,
dass der real existierende und agierende Beitragsservice nicht die Instituion ist, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hierfür vorsieht.Meinungen?
Gruß
Kurt
Edit "Bürger":
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Weitere Infos/ Links/ Diskussionen siehe u.a. unter
[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."