Hinweis:Dieser Text wurde mit einem KI Werkzeug erstellt.Hier sind
öffentlich einsehbare Beispiele aus der deutschen DSGVO-Rechtsprechung — mit
kopierbaren Links — sowie eine
Einschätzung der Erfolgsaussichten im Kontext der aktuellen „30-Tage-Schadenersatz-Aktion“:
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Konkrete Rechtsprechung mit Links
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Beispiele, in denen Schadenersatz abgelehnt wurde
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Bundesarbeitsgericht (BAG): Kein Schadenersatz allein wegen verspäteter Auskunft 👉
https://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-geldentschaedigung-bei-nur-verspaeteter-dsgvo-auskunft-244201.html Das BAG hat entschieden, dass eine bloß verspätete Auskunft
für sich genommen keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz nach Art.?82 DSGVO begründet; ein konkreter, nachweisbarer Schaden muss dargelegt werden.
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Datenschutz-Notizen: BAG wiederholt keine automatische Entschädigung 👉
https://www.datenschutz-notizen.de/kein-schadensersatz-bei-nicht-erteilter-auskunft-5154870/ Auch hier wird deutlich, dass ein bloßer Verstoß oder nur verspätete Auskunft in der Praxis häufig
keinen Ersatzanspruch auslöst.
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IHK München (PDF): Schadenersatz muss Schaden nachweisen 👉
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Datenschutz/IHK-M%C3%BCnchen-DSGVO-Auskunft-Orthwein%2810178253.2%29.pdf Leitlinien des IHK-Webinars: Auskunftsfehler können zu Schmerzensgeld führen,
aber es muss ein Schaden konkret erhoben werden; bloße Verspätung reicht nicht.
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Beispiele, in denen Schadenersatz zugesprochen wurde
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10.000 € Schadenersatz wegen langjähriger Nicht-Auskunftspflicht 👉
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/arbg-oldenburg-immaterieller-schadensersatz-wegen-verletzung-des-ds-gvo-auskunftsanspruchs Das Arbeitsgericht Oldenburg verurteilte ein Unternehmen zur Zahlung von
10.000 € Schadensersatz, weil der Auskunftsanspruch über einen stark verlängerten Zeitraum verletzt wurde.
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LAG Berlin-Brandenburg: 2.000 € Schadensersatz bei unvollständiger Auskunft 👉
(Artikel zur Entscheidung über 2.000 € Schadensersatz) Ein Landesarbeitsgericht sprach einem Kläger in einem Auskunftsfalle
2.000 € zu, weil die Auskunft mehrfach unvollständig war.
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Rechtsprechungsübersicht (PDF): Verschiedene Summen/Entscheidungen 👉
https://www.lw.com/de/people/admin/upload/SiteAttachments/Latham-DSGVO-Schadensersatztabelle.pdf Übersicht über mehrere Fälle mit unterschiedlichen Schadenshöhen (z.B. 1.000 €, 1.500 €), teils positiv, teils negativ.
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Europäische Grundsätze (Art. 82 DSGVO)
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EuGH zu Schadensersatz: „Angst allein reicht nicht“ 👉
https://www.linklaters.com/de-de/knowledge/publications/fachpublikationen/2024/july/05/allegation-of-fear-does-not-justify-compensation--ecj-confirms-case-law-on-art-82-gdpr Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass neben dem Verstoß ein
konkreter immaterieller oder materieller Schaden und ein
kausaler Zusammenhang erforderlich sind.
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Einschätzung: Erfolgsaussichten für aktuelle Aktionen📍
1. Schadenersatz ist rechtlich grundsätzlich möglich?? Es gibt Fälle, in denen Gerichte immateriellen Schadenersatz zugesprochen haben, z.B.
10.000 € bei massiver Verletzung der Auskunftspflicht.
?? Auch
2.000 € und niedrigere Summen wurden in bestimmten Fällen zugesprochen.
👉
Das beweist: DSGVO-Schadenersatz ist nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn ein besonders starker Verstoß vorliegt.
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2. Aber: Erfolg ist nicht automatisch gegeben-> Viele
andere Entscheidungen betonen:
- Eine bloße Verzögerung, ohne weiteren Schaden, begründet kein Recht auf Ersatz.
- Betroffene müssen konkrete, belegbare Schäden darlegen, nicht nur „Kontrollverlust“ oder Befürchtungen.
- Das EuGH-Prinzip verlangt Schaden + Kausalität, nicht nur einen formalen DSGVO-Fehler.
👉 Das bedeutet:
Massendrohungen à la „30?Tage Schadenersatz“ ohne konkreten Nachweis stehen rechtlich auf sehr schwachem Boden — viele Gerichte lehnen das ab.
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3. Praktische Realität 💡 Erfolgsaussichten steigen, wenn
- die Auskunft nicht nur verspätet, sondern wesentlich fehlerhaft oder unvollständig ist;
- ein greifbarer immaterieller Schaden z.B. nachweisbar ist (z.B. BGH-konforme „Kontrollverluste“ bei Datenabfluss, nicht nur Sorge);
- die Umstände außergewöhnlich sind (langer Zeitraum, hohe Tragweite der Daten).
💡 Chancen sinken, wenn
- nur formal-technische Pflichtverletzungen vorliegen (frühere Verzögerung, unzureichende Form);
- keine klare Auswirkung auf den Betroffenen dokumentiert wird.
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Kurzfazit📌
Rechtlich möglich -> ja, DSGVO-Schadenersatz liegt in Einzelfällen vor.
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Automatisch durch Werbung verspricht Erfolg? -> nein — ohne konkreten Schaden und Belege ist die Mehrheit der Klagen wenig aussichtsreich.
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Empfehlung: sorgfältige Dokumentation, klarer Schaden, nicht nur Fristüberschreitung — sonst hohe Kosten ohne Erfolg.