Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Doch, solche Leute soll es geben
Im Übrigen muss man im Internet weniger um Radio- und Fernsehseiten
"herummanövrieren", sondern - da es ein
Abrufmedium ist - man müsste vielmehr erst zielgerichtet zu ö.r. Angebote
"hinmanövrieren".
Ich bleibe davon bislang verschont
Dass der Rückschluss Rechner = Hörfunk- und Fernsehnutzungsmöglichkeit ein von ARD-ZDF-GEZ und Medien-Politik an den Haaren herbeigezogenes Argument ist und technisch wie organisatorisch nicht zutrifft, haben die Vorkommentatoren schon zutreffend beschrieben.
Auch ich meine, dass eher die Mär von der "Rundfunknutzung" über Internet eine
"abgegriffene Kurbel" für einen
"ausgeleierten Leierkasten" namens "Medien-Politik" ist.
Sorry, solange es möglich ist, Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
"selbsternannter Nichtnutzer"? Eher wohl ungerechtfertigt "vermuteter"/ unterstellter Nutzer.
Und muss er sich solche Vorwürfe tatsächlich gefallen lassen? Unwidersprochen? Wohl nicht.
Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich. Der örR war halt so "clever" und hat sich auch noch übers Internet aufgedrängt. Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung, ob über PC oder sonst was, ist doch sowas von irrelevant...
Weder ist es
"völlig unerheblich" noch
"sowas von irrelevant". Siehe dazu weiter unten.
Es wird also höchste Zeit, dass sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen lässt.
Je länger dieser Affentanz noch weiter geht, umso unruhiger werden auch die bisher noch zahm gehaltenen Nutzer. Eine echt harte Nuss die es da in KA zu knacken gibt.
In der Tat, die klare Abgrenzung der Nutzer/Nutzungsinteressierten von den Nichtnutzern/Nicht-Nutzungsinteressierten wäre hilfreich und nötig.
Spannend hierbei der vom BVerfG in der Verhandlung am 16.05.2018 geprägte Begriff der
"aufgedrängten Nutzungsmöglichkeit".
Darauf wird noch zurückzukommen und darüber noch zu sprechen sein, denn dieser Terminus beschreibt wohl des Dilemmas Kern.
Und ja, es wäre wünschenswert, wenn noch mehr Nutzer/ Nutzungsinteressierte wie wohl tokiomotel, drboe und sicher noch einige andere in und außerhalb des Forums sich für eine tragbare Gesamtlösung auch unter Berücksichtigung der Nichtnutzer/ Nicht-Nutzungsinteressierten bemühen würden.
In Erwiderung zu den Eingangsthesen sei wiederholt darauf hingewiesen, dass die vom BVerfG geprägte sog.
"Bestands- und Entwicklungsgarantie" und sich daraus ergebende
"Finanzierungsgarantie" für den ö.r. Rundfunk sich ausdrücklich nur auf das
"duale Rundfunksystem", nicht aber auf ein
"multiples Telemediensystem" des
Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet" bezog und
mitnichten eine "Ewigkeitsgarantie" und schon
gar nicht ein Finanzierungsprivileg für ö.r. Rundfunk-Sender im Abruf-Internet bedeutet!
Ich empfehle zur geneigten Lektüre
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.htmlWorin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.htmlSehr treffende Zustandsbeschreibung mit anderen Worten
Wenn das Internet Rundfunk wäre, gäbe es keinen Mangel an Meinungspluralität und damit entfiele die Rechtfertigung für den ÖRR in Gänze.
Der Begriff
"neuartiges Rundfunkempfangsgerät" für
internetfähige Alltags- Kommunikations- und Abrufgeräte sowie das Argument, wer ein solches besitze, könne auch
"Rundfunk" und damit ARD-ZDF-GEZ im Internet "empfangen", sind von der Medien-Politik übernommener
Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ, um ein für die
Finanzierungsbegründung/ Finanzierungsverpflichtung erforderliches "nutzungswilliges Interesse" für den sog. (und nie ausgeschriebenen!)
"Telemedienauftrag" herbeizureden bzw.
aufzudrängen und somit aufgrund des nahezu 100%igen Verbreitungsgrades genau dieser
"internetfähigen multifunktionalen Alltags-Kommunikations- und Abrufgeräte" erst die
Allgemeinfinanzierung herbeizutypisierung und herbeizupauschalieren.
Auf diese Argumentationsschiene sollte man sich also besser nicht einlassen, wenn man nicht will, dass die
Vielfalt im Internet weiter gefährdet wird und zukünftig noch
ganz andere Dinge nach gleicher Methode pseudo-"solidarisch" allgemeinfinanziert werden sollen.
Aus den gleichen Gründen kommt m.E. auch
keine ähnlich gestrickte Kopfpauschale auf die
Allgemeinheit in Frage.