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Autor Thema: parlamentarische Anfrage Bundestag: Rundfunkbeiträge für Bundesbehörden  (Gelesen 3962 mal)

C
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Deutscher Bundestag
10. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 31. Januar 2018

Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD):
Welche Kosten sind der Bundesregierung und ihren nachgeordneten Behörden seit dem Jahr 2000 pro Jahr insgesamt für das Begleichen des Rundfunkbeitrags entstanden?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn (CDU):
Zitat
Der haushaltsmäßige Nachweis der Ausgaben für Rundfunkbeiträge (bis 2012 Rundfunkgebühren) erfolgt im Bundeshaushalt nach dem Ressortprinzip in Titeln des jeweiligen Einzelplans. Auf der Basis der Ergebnisse einer durch das Bundesministerium der Finanzen durchgeführten Ressortabfrage wurden für die Bundesregierung (einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs) folgende Ausgaben für die Begleichung des Rundfunkbeitrages seit dem Jahr 2000 ermittelt.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Angaben unter anderem aufgrund von Aufbewahrungsfristen und technischen Restriktionen in den weiter zurückliegenden Jahren zunehmend ungenau werden und die Summen daher teils unvollständig sind.


Download des Sitzungsprotokolls (pdf, ~ 1,1 mb, betreffende Frage und Antwort auf S. 763/764)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19010.pdf

Alternativ hier im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26291.0;attach=20063

Danke an User muuhhhlli für den Hinweis.


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Wie erklärt sich denn der immense Anstieg von 2007 nach 2008? ... zehnjährige Aufbewahrungsfrist?


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Da wurden mehr ausgemusterte Politiker beim Rundfunk untergebracht!  ;D


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2007 wurde PC Gebühr eingeführt und wahrscheinlich wurde in 2008 eine Umstrukturierung ausgeführt, welche dazu führte, dass jedes Gerät doppelt abgerechnet werden konnte.


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Da ist er, der offizielle Beleg für die
staatsnahe
STEUERFINANZIERUNG


Und dies auch noch zu einem nicht gerade unerheblichen Anteil - denn:
Für alle(!) Landesbehörden und deren nachgeordnete Behörden gilt dies ja gleichermaßen!

Man sehe sich die Zahlen auch noch mal sehr genau und doppelt und dreifach an!
Das ist der Hammer!

Erste Verharmlosung in diesem (wie in ähnlichen Fällen), die "in T€"-Angabe, d.h. "in Tausend-€"- bzw. in "1.000-€"-Angabe, d.h. die Wert sind alle mit 1.000 zu multiplizieren.
Weiß man zwar vielleicht grundsätzlich - unbewusst liest es sich trotzdem "harmlos".

Also:

[Jahr] [€]
2000 = 155.000 (geradezu lachhaft)
[...]
2005 = 387.000 (schon mehr als verdoppelt!)
2006 = 748.000 (schon wieder verdoppelt!)
2007 = 748.000
2008 = 1.909.000 (schon wieder mehr als verdoppelte Verdoppelung der Verdoppelung aus 2006!)
2009 -2012 über 2.000.000 mit:
2011 = 2.650.000 (Höchststand mit einer Versiebzehnfachung!!!!! des Betrags aus 2000!)
2013-2016 um die 1.750.000 mit
2014 = 1.808.000
und schließlich
2017 = 1.559.000 (d.h. immer noch dem Zehnfachen!!! des Betrags aus 2000!)

Also über 1,5 Mio € staatsferne "Bundes-Behörden-Steuer" an ARD-ZDF-GEZ.

Immerhin der Gegenwert von einigen Intendanten-Jahresgehältern...
...ebenfalls "harmlos" in "T€" fein säuberlich aufgelistet unter:

Gehaltsstrukturen in der ARD
Jahresgehälter 2016 der Intendantinnen und Intendanten der Landesrundfunkanstalten der ARD
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html
mit Tabellen-Kalkulation fix mal addiert
summasummarumsummserum
= 2.750.000 /a für alle Intendanten zusammen
(noch ohne Direktoren-Ebene und ohne "Beitragsservice" und ohne "Aufsichtsgremien"-Vorsitzende und ohne Geschäftsführer und Gesellschafter der hunderten privaten Produktions- und Beteiligungsgesellschaften, die hinter dem Medien-Konsortium von ARD-ZDF-GEZ stehen)

So betrachtet kommt also schon mal der Staat allein für knapp die Hälfte aller Intendanten auf.

Anders betrachtet macht dies auch gleich die abartige Höhe der Intendanten-Gehälter deutlich:
Allein schon die "Behörden-Steuer" (analog "Wohnsteuer", denn "auf Nutzung kommt es ja nicht mehr an - es zählt allein das Wohnen oder eben die Betriebsstätte") aller Bundeshörden und aller deren nachgelagerter Behörden reicht nicht einmal für die Hälfte der Moderatoren-Gehälter.

ABGRÜNDE!


PS - nur der Form halber:
...und nein, für diese Schlüsse muss man auch keinerlei Sympathisant irgendeiner Partei sein ;)


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Mich wundert, daß selbst der Bund das ganze offenbar so ohne weiteres schluckt? Als für EU-Recht Verantwortlicher hätte der Bund nicht nur das Recht, auf kurzem Wege eine Prüfung durch de EuGH bzw. die EU Kommmission durchführen zu lassen, sondern evtl. sogar die Pflicht dazu.

Die nächste Frage wäre, ob diese Zahlen in der Summe der Betragszahlen bereits enthalten ist, oder noch dazu kommen?


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Keine Unterstützung für
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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die nächste Frage wäre, ob diese Zahlen in der Summe der Betragszahlen bereits enthalten ist, oder noch dazu kommen?
...dürfte wohl enthalten sein, denn andere Summierungen als
- "Beitrags"-Aufkommen und
- Werbeeinnahmen
sind nicht bekannt.


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STEUERFINANZIERUNG
Aha!
Es gibt also bereits seit Gebührenzeiten eine Steuerfinanzierung!
Das Argument "Steuerfinanzierung ist nicht staatsfern und damit unzulässig" zieht nicht, wenn das Gesetz zur Finanzierung des Rundfunks bestimmt, dass der Betrag / die Höhe des Etats durch eine unabhängige (demokratisch legtimierte!) Stelle (KEF?) bestimmt wird. - Guter Hinweis - oder?

 
Zitat
aufgrund von Aufbewahrungsfristen und technischen Restriktionen
erscheinen die Zahlen (und die Sprünge) wirklich fraglich:
Wenn, nach Einführung der PC-Besteuerung die Zahlen von 2011 zu 2012 sinken, wurden entweder die Anzahl der Radios oder der Fernseher oder der PCs in den Büros oder die Büros der Ministerien unserer Republik verringert. Was eine Verschlankung unseres Staates wäre - oder?
 ;)

Und: Wie viele Fernseher und Radios gab und gibt es in den Bürostuben? Sind wirklich alle angemeldet gewesen? Auch alle PCs? das würde ja heissen: Es gab/gibt genauso viele Radios und Fernseher wie PCs in den Ministerien - oder?  ;)

Was aber ganz deutlich wird - von 2012 zu 2013:
Mit Einführung der Zwangsabgabe auf das Menschenrecht Wohnung zum Zwecke der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen wird der Bundeshaushalt entlastet.
Wer bezahlt also die Mehreinnahmen, die seit 2013 durch die GEZ/BS eingenommen wurden und werden? >:(



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