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Autor Thema: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an  (Gelesen 29534 mal)

J
  • Beiträge: 46
@JohnSmith
Der Vertrieb von Internet-Zugang (freiwillig) läßt sich aber nur entfernt mit der Zwangsabgabe auf Grundbedürfnis "Wohnen" vergleichen.
Und sollte es anderen Blösinn geben, sind wir ja schon "eingearbeitet und aufgestellt", es wird nächstes Mal schneller und mehr Widerstand geben!

Mein Kommentar bezog sich eher auf die "Hintertür", die nicht nur eine Größe eines Flugzeughangar's hat, sondern auch noch sperrangelweit offen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 01:26 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
.... vermutlich werden sie den Beitrag kassieren mit dem Auftrag eine (verfassungsgemäße) Neuregelung vorzunehmen. Mit einer Frist, die dann 2 Jahre bedeutet.

Sollte das so kommen, beginnt unser "Kampf" von vorne - denn dann geht es darum, politisch Einfluss zu nehmen, damit der Zwangsbeitrag nicht durch einen weitere Zwangsfinanzierungsform ersetzt wird. ... Hier beginnt dann die politische Arbeit, damit man dem ÖRR zu Leibe rückt, die Argumente und Vorschläge finden sich im Forum.

Zuständig für die Neuregelung ist die sog. Rundfunkkommission der Länder. Diese tagt bereits seit Monaten diesbezüglich. Bereits der derzeit (noch geltende  ;) ) Rundfunkbeitrag wurde maßgeblich von dieser verzapft. Siehe:

---> Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg163530.html#msg163530

Deshalb wurde im Forum mehrfach gebeten, sich mit geeigneten Schreiben direkt an die Rundfunkkommission zu wenden (=Ministerpräsident/innen der Länder + KEF/KEF-Mitglieder). Siehe AKTION:

---> Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg156254.html#msg156254  ff.


Auf gehts!  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2018, 09:37 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
So positiv wie die Stimmung im Moment ist, so möchte ich doch ganz Vorsichtig auf eine durchaus sehr mögliche Hintertür hinweisen.

Angenommen die Richter peilen "Verfassungwidrigkeit" und demzufolge "Nacharbeitung" an - was hält den "Beitragsservice" davon ab, einfach die Regeln um zu schreiben und trotzdem an Geld zu kommen?

Es gibt keine "Regeln" des Beitragsservice zum Inkasso des "Rundfunkbeitrags".  Der BS ist ein Kind der ÖR-Anstalten und nimmt im Auftrag der ARD-Anstalten die Zwangsgelder für den ÖR-Rundfunk ein. Die "Regeln" werden vom Gesetzgeber gesetzt. Innerhalb dieser haben die Rundfunkanstalten das Recht, das Inkasso per Satzung zu regeln und eine Inkassostelle, den BS, zu unterhalten. Für Handlungen des BS ist die jeweils betroffene LRA verantwortlich.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 01:27 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

J
  • Beiträge: 46
Tja, und dann komme ich wieder auf den Kommentar mit den "Hintertüren"...

HIER muss ein Riegel vorgeschoben werden - meine Vermutung ist jedoch, dass das selbst mit positiven Auskommen nicht passieren wird.


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L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Ich war auch dabei und sehe es genauso wie meine Vorredner: Das Gericht scheint die Verfassungswidrigkeit anzupeilen. In der zweite Hälfte merkte man deutlich, wie der Gegenseite teilweise die Argumente ausgingen (so betr. Belastungsgleichheit).

Das sehe ich nicht so. Die Gegenseite musste sich überhaupt keine Mühe geben, den " Rundfunkbeitrag" zu begründen, weil sie sich hundertprozentig sicher sein kann, dass das BVerfG schon in ihrem Sinne entscheiden wird. Ich wette, die Richter gehen an Pfingsten mit den Intendanten Golfen, um das Urteil zu besprechen. Das Verfahren war doch nur eine Show für das Volk.
Wenn überhaupt, werden für die Firmen ein paar Vorteile rausgucken.


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P

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Was ich nicht ganz verstehe. Richter Kirchhof scheidet altersbedingt offiziell zum 30.6.18 aus dem Amt. Ein Urteil soll allerdings erst im Herbst bekannt werden.
Es wird doch so sein, das die BVerfG-Richter  gemeinsam entscheiden, also muss dass noch in seiner Amtszeit geschehen, [...]
Ein wenig seltsam mutet es zwar schon an, wenn die an einem Verfahren beteiligten Richter an diesem Verfahren altersbedingt nicht weiter teilnehmen, sondern durch einen neuen Richter ersetzt werden, der sich erst einarbeiten darf, doch das scheint wohl keine Rolle zu spielen?
Kirchhof führt seine Amtsgeschäfte nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Ernennung seines Nachfolgers fort, § 4 Abs. 4 BVerfGG. Sollte er vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ausscheiden, würden die übrigen sieben Richter die Entscheidung treffen. Ein neuer Richter wäre hieran nicht zu beteiligen.


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Kirchhof führt seine Amtsgeschäfte nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Ernennung seines Nachfolgers fort, § 4 Abs. 4 BVerfGG. Sollte er vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ausscheiden, würden die übrigen sieben Richter die Entscheidung treffen. Ein neuer Richter wäre hieran nicht zu beteiligen.
Ok, danke; es wäre übrigens wünschenswert, es würde Einstimmigkeit bzw. Fast-Einstimmigkeit erzielt, nicht wie bei der 2. Rundfunkentscheidung; siehe die dort doch zahlreich abweichenden Meinungen. 


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

J
  • Beiträge: 95
Das sehe ich nicht so. Die Gegenseite musste sich überhaupt keine Mühe geben, den " Rundfunkbeitrag" zu begründen, weil sie sich hundertprozentig sicher sein kann, dass das BVerfG schon in ihrem Sinne entscheiden wird. Ich wette, die Richter gehen an Pfingsten mit den Intendanten Golfen, um das Urteil zu besprechen. Das Verfahren war doch nur eine Show für das Volk.

Wenn ich mir die Richter mit den Intendanten beim Golfen vorstelle, dann erinnert mich das eher an die Kapelle auf der Titanic, die den Untergang musikalisch begleitet hat, bevor sie selbst mit abgesoffen ist. Oder an die Golfer, die momentan auf Hawaii vor der Vulkan-Kulisse noch Ihr Spiel machen.

Die Akzeptanz des ÖR ist so im Keller, daß ein gemeinsames Golfspiel mit Urteilsabsprachen eher von völligem Realitätsverlust zeugt. Ich denke, wenn jetzt in dem Urteil wieder ein Flickschusterwerk kommt, mit der Absicht, den ÖR möglichst zu unterstützen, dann bricht die Akzeptanz des ÖR noch weiter weg und fängt an, das Bundesverfassungsgericht mit runterzuziehen. Und das Publikum dazu sitzt in den Reihen des EuGH und der AFD.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das BVerfG derartig realitätsfern ist. Die LRs schon, die Intendanten haben Ihre eigene Welt und sind wohl kaum kritikfähig. Vielleicht, ganz vielleicht, ist ihnen in der Verhandlung gedämmert, daß es nicht ganz so einfach ist, wie sie es gerne hätten.

Dennoch, mein Bild ist folgendes: Die Intendanten sind wie die "kleinen Kinder", die sich hinter "Papas Unternehmen" verstecken und glauben, sie könnten tun, was sie wollen Papa (Politik und BVerfG) haben sich bisher immer gekümmert, die Verwaltungsgerichte waren sowas wie die "Hausangestellten", die halt nach den Regeln von Papa gespielt haben, bis auf den einen in Tübingen, der schon rumgezickt hat.

Jetzt knirscht es im Gebälk: Papa (BVerfG) wird immer klarer, daß die Kinder (LRs) sich so weit aus dem Fenster lehnen (Beitragsregelungen), daß sie ernsthaften Schaden verursachen können (Vertrauensverlust) und gleichzeitig gucken noch ein paar andere Familien kritisch drauf (EU) und wenn die auch noch sagen, daß das so nicht passt, dann wird´s richtig kritisch.

Ich glaube, daß das Lieblingskind (ÖR) vom Papa (BVerfG) übertrieben hat und der liebende Papa sich nun gezwungen sieht, hier auch mal ein Machtwort zu sprechen, damit die Kinder nicht größenwahnsinnig werden. Und wenn der Papa das nicht macht, dann wird er irgendwann nicht mehr ernst genommen.

Und daß der Ziehpapa (Kirchhof) dem übertreibenden Sohn (ÖR) Tips gibt, wie er die Familiensituation am besten ausnutzen kann (Gutachten), kommt natürlich auch nicht gut an (Befangenheitsantrag) und lässt den anderen Papa (der andere Kirchhof) ziemlich fragwürdig dastehen. Schon das Abschmettern der Kritik (Befangenheitsantrag) wirt anrüchig. ;)

Alles Liebe, Julian!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:04 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich glaube, daß das Lieblingskind (ÖR) vom Papa (BVerfG) übertrieben hat und der liebende Papa sich nun gezwungen sieht, hier auch mal ein Machtwort zu sprechen, damit die Kinder nicht größenwahnsinnig werden. Und wenn der Papa das nicht macht, dann wird er irgendwann nicht mehr ernst genommen.

Das wird nix! Der liebende Papa hat nämlich seine Kinder verhätschelt und ihren Größenwahn, wo immer es irgendwie ging, gefördert. Er hat ihnen nicht nur die ganze Medienwelt zu Füßen gelegt, sondern auch noch das Dach vom Geldspeicher bis zu den Wolken erhöht. Zugleich leidet Papa an der Komplexität der modernen Welt, die er sich nicht mehr recht erklären kann; er ist ja auch schon ziemlich alt. Deshalb macht er sich immer wieder daran, mit den Mitteln der Steinzeit das Mittelalter zu ordnen, während um ihn herum bereits die Tickets für den Marsflug versteigert werden. Die Kinder, irgendwo zwischen Renaissance und Biedermeier stehen geblieben, wollen von den Vorschlägen des Papas einerseits nichts hören, sie sind ja so modern, andererseits erwarten sie, dass der Alte ihnen freie Hand lässt, so weiter zu machen wie bisher.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

J
  • Beiträge: 95
Zitat
Die Kinder, irgendwo zwischen Renaissance und Biedermeier stehen geblieben, wollen von den Vorschlägen des Papas einerseits nichts hören, sie sind ja so modern, andererseits erwarten sie, dass der Alte ihnen freie Hand lässt so weiter zu machen wie bisher.

Genau. Daher gefällt mir diese Metapher gerade auch so gut: Die verhätschelten Kinder haben jeglichen Bezug zur Realität verloren.
Sie glauben, unsere Zwangsbeiträge, die dort zu Einnahmen von 8 Mrd. führen, währen eine "Demokratieabgabe". Da muß man schon sehr fern der Realität sein, um sowas glauben zu können.

Zitat
Zugleich leidet Papa an der Komplexität der modernen Welt, die er sich nicht mehr recht erklären kann; er ist ja auch schon ziemlich alt.

Das stimmt zwar, aber hier sehe ich dieses Konstrukt bröckeln: Daß der verhätschelte ÖR so viel Gegenwind kriegt, ein OLG-Richter immer wieder dazwischenfunkt und nun auch noch der EuGH was dazu sagen muß, das bringt den liebenden Papa langsam in Bedrängniß: Darf ich mich auch dann noch schützend vor mein Kind stellen, wenn es von allen nur noch gemobt wird und die bösen anderen Kinder, die mein Lieblingskind mobben, über Jahre immer wieder mit immer besseren Argumenten kommen, während mein Lieblingskind zuletzt in der Verhandlung nicht einmal mehr begründen konnte, warum die Wohnungsabgabe besser ist als die pro-Kopf-Abgabe?

Ich glaube, der Verwöhntheitsgrad des ÖR wird inzwischen auch zu einem Problem des BVerfG, und das glaube ich, daß das BVerfG schon langsam merkt.

Alles Liebe, Julian!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 21:43 von DumbTV«

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@  JulianW

Zitat
ein OLG-Richter immer wieder dazwischenfunkt

Ein LG-Richter. Schmälert dies allerdings trotzdem nicht ;)


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J
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Zitat
Ein LG-Richter. Schmälert dies allerdings trotzdem nicht ;)

Stimmt, mea culpa, sorry.
In obiger Metapher ist besagter Richter der kleine, unbeliebte Bruder, der die Familienmachenschaften auffliegen lässt.
Und den man einfach nicht los wird, und der am ganz besonders stört, weil alle Nutznießer des aktuellen Systems im Grunde Ihres Herzens wissen, daß der unbeliebte Quängel-Bruder auch noch recht hat.

Wie runden wir das jetzt ab? Die Anfrage an den EuGH, war das der Gang zum Jugendamt? So daß die "ÖR-Familie" jetzt angst vor einer Zurechtweisung von höherer Ebene hat, aber vor dem Bsuch des BEamten doch noch versucht, mal schnell den Haushalt in Ordnung zu bringen?

Alles Liebe, Julian!


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K
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Zitat
BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit

Angenommen, das Bundesverfassungsgericht düpiert sämtliche Verwaltungsgerichte und urteilt, der Rundfunkbeitrag müsse sich am Leistungsfähigkeitsprinzip als zentralem Grundsatz des deutschen Abgabenrechts orientieren - dann verfügt der Beitragsservice nicht nur über sämtliche Meldeadressen, sondern im schlimmsten Fall auch noch über die dazu gehörigen Einkommenshöhen der "Teilnehmer".

...und das alles nur, um eine Abgabe korrekt zu ermitteln. Geht's noch absurder?!


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faust

... nun ja - deutsch sein bedeutet eben (leider) auch:

Wenn schon scheitern (VW, Deutsche Bank, Flugh Schönefeld, Tunnel Stuttgart), dann bitte auf höchstem Niveau !


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c
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Angenommen, das Bundesverfassungsgericht ... urteilt, der Rundfunkbeitrag müsse sich am Leistungsfähigkeitsprinzip als zentralem Grundsatz des deutschen Abgabenrechts orientieren - dann verfügt der Beitragsservice nicht nur über sämtliche Meldeadressen, sondern im schlimmsten Fall auch noch über die dazu gehörigen Einkommenshöhen der "Teilnehmer"... und das alles nur, um eine Abgabe korrekt zu ermitteln...

Angenommen das BVerfG würde so urteilen, ... dann wäre es nur logisch, die Einkommens- und Beitragshöhen über die Finanzämter ermitteln zu lassen. Jeder Steuerpflichtige (egal welchen Alters) ist dann beitragspflichtig. Beitragsstaffelung. Obergrenze (z.B. bei 17.50 €)! Kein Beitragsservice dafür mehr nötig. Punkt. Aus. Ende.

Achja, und Steuerpflichtige kreuzen in der Steuererklärung an, ob sie örR nutzen und deshalb beitragspflichtig sind...  ;)


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