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Autor Thema: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an  (Gelesen 29542 mal)

m
  • Beiträge: 272
Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.
In Polen brauchen Rentner,  die 70 sind, nichts für Radio u. TV zu bezahlen!
Die Richter werden sicherlich einige Verbesserungen im Bereich der Befreiungen im Urteil einfließen lassen. Die pro Kopf Pauschale wurde vom BVerfG ins Spielt gebracht, das alleine schon würde bei dem alleinlebenden Senior zur Entlastung führen.

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dies dem BvfG in KA vorzuschlagen ...
Ich wüsste nicht wie. Der Vorschlag gehört in die Richtung der Landespolitiker.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 01:21 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Hallo, zu der Materie...

Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.
...

...was die Zahlungspflichten Bedürftiger ohne HartzIV-Stern (seit der Abschaffung von deren allgemeiner Befreiung im RBStV von 2005) anlangt, gibt es im Prinzip bereits genau drei Entscheide (aus einem bestimmten Grund aber nicht Urteile) des BVerfG dazu, nämlich die Verfahren 1BvR3269/08, ~656/10 sowie ~665/10.

Von denen bezog sich zumindest eines explizit auf die v. Dir genannte Konstellation, nämlich m. Erinnerung nach Rentner mit Wohngeld (überdies wie auch ein geringverdienender Berufstätiger gem. § 12a SGBII von HartzIV [also ergänzender GruSi] ausgeschlossen, wenn seiner Bedürftigkeit z. B. über den im Kanon des staatlichen Sicherungsleistungen eindeutig enthaltenen Bezug von Wohngeld abgeholfen ist).  Auch insofern ist die Behauptung bzw. Forderung, man habe gefälligst Hartzie zu sein, um befreit werden zu können, schlicht Stuß bzw. rechtlich nicht begründbar - ausser natürlich aus der Sicht der Aussenstellen des sogenannten "Beitragsservice" [ also dem weitaus größten Teil der Verwaltungsgerichte der Bundesrepublik Deutschland ] bzw. der jeweiligen GEZ-Bezirksleitungen [also der Masse der Oberverwaltungsgerichte dieses Landes].

Allgemeinverbindlichkeit in Gestalt von Urteilen hatten diese dem Vernehmen nach nicht erlangt, da der Berichterstattung folgend die A....G..... von der GEZ bzw. den Anstalten um 1 Minute vor Zwölf (als absehbar war, dass diese verlieren würden) die jeweilige persönliche Beschwernis (als Voraussetzung der Verfassungsbeschwerde) durch die nachträgliche Befreiung der Beschwerdeführer "aus der Welt geschafft" hatten. Es blieben also Entscheide mit der Folge für GEZ, "Beitragsservice" bzw. die "Anstalten", bis zur nächsten Verfassungsbeschwerde von jemandem, der sich von Beitragsservice und Anstalten bzw. den Verwaltungsgerichten nicht verarschen lässt, so weiter machen zu können wie bisher. Aber es gibt ja dem Vernehmen nach eine Menge Geringverdiener, von denen zumindest ein paar sich nicht von VG / OVG mit einem Gefälligkeitsurteil zugunsten des ÖRR haben leimen lassen.

Appelle - wie von Dir genannt - wird das BVerfG aber wohl von sich weisen, die sind schliesslich unparteiisch [ebenso wie dies VG / OVG täten, wobei zumindest die letzteren ja über andere (mächtige) Kanäle, nicht von popeligen"Bürgern", gesagt bekommen bzw. sich sagen lassen, was sie zu machen haben - was beim BVerfG schwieriger sein dürfte, u. a. da deren Richter eher sowieso am Ende der Karriereleiter sind].


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 01:21 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

m
  • Beiträge: 272
Noch eine Frage für mein laienhaftes Rechtsverständnis:
das Urteil in Karlsruhe, sollte es die Verfasssungswidrigkeit befinden, wäre doch auch für alle laufenden Verfahren vor den VG's wirksam, oder?

Ja - natürlich. Die Beschlüsse des BVerfG sind für alle anderen Instanzen bindend.


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Was ich nicht ganz verstehe. Richter Kirchhof scheidet altersbedingt offiziell zum 30.6.18 aus dem Amt. Ein Urteil soll allerdings erst im Herbst bekannt werden.
Es wird doch so sein, das die BVerfG-Richter  gemeinsam entscheiden, also muss dass noch in seiner Amtszeit geschehen, heist bis 30.6.18 steht das Urteil. Warum dann noch die Wartezeit bis Herbst. Der Herbst endet am 20.12.18 also kann es theoretisch noch so lange dauern. Oder will man Zeit schinden, bis der EuGH noch seine Entscheidung bekannt gegeben hat, und man kann das BVerfG-Urteil vor der Bekanntgabe noch nachbessern ::)


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m
  • Beiträge: 272
Für mich stellt sich noch die Frage nach der Berücksichtigung was beim EuGH vorliegt.
Noch ist die Anfrage nicht beantwortet und Sie ist nicht negativ beschieden.

Deshalb die Frage, wurde dazu etwas bei Gericht ausgeführt bzw. berichtet?

Siehe hier: 

BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172713.html#msg172713


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J
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Moin!

Ich war auch dabei und sehe es genauso wie meine Vorredner: Das Gericht scheint die Verfassungswidrigkeit anzupeilen. In der zweite Hälfte merkte man deutlich, wie der Gegenseite teilweise die Argumente ausgingen (so betr. Belastungsgleichheit).


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Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.
Würden die Rundfunkverträge vom Rundfunk und seinen Helfern korrekt angewendet, wären Niedriglöhner, Rentner mit Minirente, etc, heute schon befreit.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.386
Was ich nicht ganz verstehe. Richter Kirchhof scheidet altersbedingt offiziell zum 30.6.18 aus dem Amt. Ein Urteil soll allerdings erst im Herbst bekannt werden.
Es wird doch so sein, das die BVerfG-Richter  gemeinsam entscheiden, also muss dass noch in seiner Amtszeit geschehen, [...]
Ein wenig seltsam mutet es zwar schon an, wenn die an einem Verfahren beteiligten Richter an diesem Verfahren altersbedingt nicht weiter teilnehmen, sondern durch einen neuen Richter ersetzt werden, der sich erst einarbeiten darf, doch das scheint wohl keine Rolle zu spielen?

Hätte ich aber längst so geregelt, daß ein Richter entweder erst gar nicht an diesem Prozess beteiligt ist oder bis zum Urteilsspruch mitwirkt, wenn sich justamente in der Zwischenzeit die Altersfrage stellt.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ein wenig seltsam mutet es zwar schon an, wenn die an einem Verfahren beteiligten Richter an diesem Verfahren altersbedingt nicht weiter teilnehmen, sondern durch einen neuen Richter ersetzt werden, der sich erst einarbeiten darf, doch das scheint wohl keine Rolle zu spielen?

Hätte ich aber längst so geregelt, daß ein Richter entweder erst gar nicht an diesem Prozess beteiligt ist oder bis zum Urteilsspruch mitwirkt, wenn sich justamente in der Zwischenzeit die Altersfrage stellt.

Es gibt m. W. noch keinen Nachfolger für F. Kirchhof. Die Personalie ist insofern spannend, als der Nachfolger in zwei Jahren den Präsidenten des Verfassungsgerichts Voßkuhle ablösen wird. Kann man kurzfristig keinen Nachfolger auskungeln, muss Kirchhof eben noch ein paar Monate weiter machen. Mit dem 65ten Geburtstag wird er ja nicht seine fachliche Expertise verlieren oder gar den Hirntod sterben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

J
  • Beiträge: 46
So positiv wie die Stimmung im Moment ist, so möchte ich doch ganz Vorsichtig auf eine durchaus sehr mögliche Hintertür hinweisen.

Angenommen die Richter peilen "Verfassungwidrigkeit" und demzufolge "Nacharbeitung" an - was hält den "Beitragsservice" davon ab, einfach die Regeln um zu schreiben und trotzdem an Geld zu kommen?



Bestes Beispiel aus der IT Branche...

Um 2000 herum gab es etwas, dass sich "Flatrate" nannte. Die Service Provider jedoch haben sehr komisch abgerechnet und Volumen limitiert, und eine Flaterate war im Grunde genommen keine Flatrate. Dies ging vor das Gericht, die ISP's mussten nacharbeiten. Auf einmal waren Flatrates "richtige" Flatrates. Kein Datenlimit, eine feste Monatliche Gebühr. Diese ist natürlich im Laufe der Jahre angestiegen - aber es gab kein Datenlimit.

Von einen Moment auf den anderen, wurde die sogenannte "Fair Flatrate" eingeführt - nach "Jahrelangen Statistiken" wurde "herausgefunden dass selbst Vielnutzer dies nicht ausnutzen". Dies war zum Beginn von Streaming Services wie Youtube, Amazon, Netflix, etc. Es gab auch hier noch die Streitereien "zählen TV Übertragungen via VDSL und VOIP Telefonate zum Traffic oder nicht". Lange Rede, kurzer Sinn, die "Fair Flatrate" wurde eingeführt mit dem 300GB/Monat und "3 Monate in Folge 300GB überschritten = Drosselung der Datenleitung bis zur nächsten Rechnung". Während komplett ignoriert wurde, dass Pages heutzutage sehr schnell Speicher ansammeln können. Youtube allein z.B. verlangt pro Seitenaufruf zwischen 30MB und 80MB und ich forciere meinen Browser schon dazu, nur in 480p zu streamen - und ich komme MONATLICH für Normalnutzung des Netzes auf 250GB Traffic!

Wie man sieht, wurde nur das "System" umgeschrieben, eine "legale" Hintertür geschaffen nachdem man festgestellt hat "unser Preismodel nach unserem Faux Pas funktioniert nicht mehr, wie brauchen eine Alternative - und wenn die Leute MEHR SERVICE haben wollen, müssen sie auch 40-50EUR/Monat zahlen".



Ich habe die Vermutung, selbst wenn das BVerfG dem Beitragsservice lange überfällige Ohrfeigen verpasst, so finden die Herren und Damen durchaus eine "legale Hintertür" um Ihre Machenschaften seit der Nachkriegszeit weiter zu führen.

Die Schafe sind also beiweiten(!!!) noch nicht im Trockenen


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j
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Moin!

Ich war auch dabei und sehe es genauso wie meine Vorredner: Das Gericht scheint die Verfassungswidrigkeit anzupeilen. In der zweite Hälfte merkte man deutlich, wie der Gegenseite teilweise die Argumente ausgingen (so betr. Belastungsgleichheit).

Das alleine reicht leider nicht, denn die Frage ist zu welcher Rechtsfolge sich das BverfG hinreissen lassen will.
Dazu standen sie dem ÖRR bisher immer zur Seite, vermutlich werden sie den Beitrag kassieren mit dem Auftrag eine (verfassungsgemäße) Neuregelung vorzunehmen.
Mit einer Frist, die dann 2 Jahre bedeutet.

Sollte das so kommen, beginnt unser "Kampf" von vorne - denn dann geht es darum, politisch Einfluss zu nehmen, damit der Zwangsbeitrag nicht durch einen weitere Zwangsfinanzierungsform ersetzt wird. Denn darum geht es uns doch: Das wir für den ÖRR nicht zahlen müssen, wenn wir ihn nicht nutzen.

d.h. unsere Situation ist so:
60% urteilt das BverfG das der Rundfunkbeitrag in seiner Form nicht mit dem GG vereinbar ist - und wird dann einen Rahmen zur Neuregelung setzen. Hier beginnt dann die politische Arbeit, damit man dem ÖRR zu Leibe rückt, die Argumente und Vorschläge finden sich im Forum.
zu 40% haben wir verloren und müssen auf Europarecht hoffen.


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Zitat
Mit dem 65ten Geburtstag wird er ja nicht seine fachliche Expertise verlieren oder gar den Hirntod sterben.

Ferdinand Kirchhof wird 68 am 21.6.2018. Nur so am Rande.


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Es gibt m. W. noch keinen Nachfolger für F. Kirchhof. Die Personalie ist insofern spannend, als der Nachfolger in zwei Jahren den Präsidenten des Verfassungsgerichts Voßkuhle ablösen wird. Kann man kurzfristig keinen Nachfolger auskungeln, muss Kirchhof eben noch ein paar Monate weiter machen.

Es gibt noch keinen Nachfolger für F. Kirchhof, aber schon mehrere Kandidaten zum auskungeln.



Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/rp-online.png

Rheinische Post     30.04.2018

Von Henning Rasche
Volljurist (m/w) über 40 gesucht

Die Politik benötigt einen Nachfolger für Andreas Voßkuhle. Auf dem Spiel steht das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts.
Zitat
Tatsächlich ist ein Politiker im Gespräch: Günter Krings (48, CDU) aus Mönchengladbach, derzeit Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Selbst wenn er als kluger Jurist gilt, dürfte seine Wahl eher unwahrscheinlich sein. Da er in der vorderen Reihe der Parteipolitik steht, werden sich SPD, Grüne und FDP eher schwer mit ihm als Präsidenten tun. Oft genannt wird der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff (53), der die Bundesregierung in mehreren Verfahren vor dem Verfassungsgericht vertreten hat, aber auch dessen Kollege Christoph Möllers (49). Dieser gilt als brillanter Kopf, der sicher das Zeug zum Präsidenten hat. Ob er der Union gefällt, ist ungewiss. Keine schlechten Karten dürften zwei Richter haben, die derzeit international aktiv sind. Thomas von Danwitz (55) ist deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof und findet, so hört man, viel Anerkennung unter seinen Karlsruher Kollegen. Eine Alternative wäre Angelika Nußberger (54), Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie hat nicht nur einen guten Ruf unter Kollegen und ist seit 2017 Vizepräsidentin ihres Gerichts: Sie wäre nach Jutta Limbach erst die zweite Frau als Präsidentin.
Weiterlesen auf :
https://rp-online.de/politik/volljurist-m-w-ueber-40-gesucht_aid-22209561


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@JohnSmith
Der Vertrieb von Internet-Zugang (freiwillig) läßt sich aber nur entfernt mit der Zwangsabgabe auf Grundbedürfnis "Wohnen" vergleichen.

Und sollte es anderen Blösinn geben, sind wir ja schon "eingearbeitet und aufgestellt", es wird nächstes Mal schneller und mehr Widerstand geben!

@drboe
Interessante Frage: wollen sie im EuGH einen Konformen installieren? Für den Fall, daß dort was nach dem BVerfG nachkommt?

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

D
  • Beiträge: 244
@drboe
Interessante Frage: wollen sie im EuGH einen Konformen installieren? Für den Fall, daß dort was nach dem BVerfG nachkommt?

MfG
Michael

Ich hätte doch schon vor den EuGH ziehen können, wenn die denn Beiträge von mir gewollt hätten. Im Dreiländereck B-NL-D ist die Diskriminierung offensichtlich: nur in D soll ich zahlen, in B und NL, zahle ich wenn ich nutze. Als Beispiel:

Wenn ich in den NL mir eine Satellitenschüssel auf das Dach stelle, kann ich keinen NL-Sender empfangen, weil die verschlüsselt sind. Deutsches Fernsehen kann ich also in NL GRATIS sehen ! Wenn ich dann zusätzliches Programm aus NL will, werden deutsche Sender mit eingespeist, sodass ich schon GEZahlt habe. Habe ich jetzt einen zweiten Wohnsitz in DE, will der BS zum zweiten mal bei mir abkassieren, weil ich schon in NL (anteilsmäßig) bleche.
Das ganze von der anderen Seite: Will ich in DE Sender aus NL empfangen, muss ich zahlen, obwohl ich keinen Wohnsitz in NL habe.
Das der BS aus DE nicht EU-rechtskonform sein kann ist offensichtlich. Darum fürchten die den Gang vor den EuGH mehr, als den jetzigen "Zirkus" vor dem BverfG  >:D

und ich habe nur einen einziges Punkt benannt, es gibt aber noch mehr, insbesondere für Unternehmer bzw. Unternehmen  :police:


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