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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 149326 mal)

s
  • Beiträge: 236
war denn eigentlich Dr. Hennecke mit seiner Beschwerde auch mit dabei? Oder zumindest als Zuschauer? Was sagt er denn zu dem ganzen Primborium?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 890
Dr. Hennecke saß ca. 4 Meter von mir entfernt, und hat aufmerksam zugehört. Seine Klage stand allerdings nicht zur Debatte.


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s
  • Beiträge: 236
Konnte man schon seine Meinung zu dem Zauber in Erfahrung bringen? Wird seine Beschwerde noch verhandelt? Oder eine von den anderen - genügend zur Auswahl hätte es ja.....


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H
  • Beiträge: 583
Sind denn die europarechtlichen Fragen (vor allem zum Wettbewerbs- und Beihilferecht) thematisiert worden?
Ja, als ein RA der Beschwerdeführer damit anfing, wurde er vom Gericht unterbrochen.
Das ist ja hochinteressant.

Es handelete sich bei der angerufenen Gerichtsbarkeit um das Bundesverfassungsgericht. Dises erörtert und klärt in erster Linie nur Verfassungsfragen, die die BRD betreffen.

Ausflüge zum Europarecht hat dieses Gericht nicht zu klären.

Grüße
Adonis

PS:
Könnten wir vielleicht einfach mal beim Thema bleiben, und nich jeden Beitrag als Europarecht titulieren.
Hier geht es um Verfassungsrecht, und in anderem Thread(s) um Europarecht. Lasst uns bitte diese Trennung beibehalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2018, 12:19 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.255
Ausflüge zum Europarecht hat dieses Gericht nicht zu klären.
Dieses ist selbst nach Aussage des BVerfG nicht ganz richtig!

Richtig ist nur, daß das BVerfG über EU-Recht nicht befinden darf und hier nur der EuGH dafür zuständig ist.

Falsch ist, daß es europäisches Nicht-EU-Recht nicht auslegen darf, sofern es sich bei diesem europäischen Nicht-EU-Recht im europäische Verträge handelt, die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, denn diese gelten automatisch kraft GG als Bundesrecht.

Irgendwo im Forum hat es bereits ein Thema, in dem diese europäischen Verträge aufgelistet sind; dazu gehört bspw. nicht nur die EMRK, sondern auch ein europäisches Wirtschaftsabkommen.

Beide diese Verträge sind mitsamt vieler anderer freilich auch Teil des EU-Rechtes, aber nicht in diesem begründet.

Das Bundesverfassungsgericht ist darüberhinaus verpflichtet, Entscheidungen des EuGH bei seinen eigenen Entscheidungen zu Berücksichtigen; siehe C-337/06, (staatliche Beihilfe), bzw. C-260/89, (zur verpflichtenden Einhaltung des Art. 10 EMRK durch den Rundfunk).


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 189
Könnten wir vielleicht einfach mal beim Thema bleiben, und nich jeden Beitrag als Europarecht titulieren.
Hier geht es um Verfassungsrecht, und in anderem Thread(s) um Europarecht. Lasst uns bitte diese Trennung beibehalten.

Zustimmung! Europarechtliche Fragen müssen vor dem EuGH geklärt werden nicht vor dem BVerfG, welches auch nur eine Anfrage diesbzgl. an das EuGH senden könnte.


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Aufgrund von gesunkenen Einnahmen in den Jahren vor 2013.

Gesunkene Einnahmen vor 2012. Wie schrecklich! Hat der Mann eine Ahnung über die Einkommensverluste der arbeitenden Bevölkerung dank tätiger Mithilfe seiner Kumpels aus der Politik?
Ich verweise einmal auf  https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26799.msg168306.html#msg168306

Aus dem Bild im verlinktenPost (s. u.) ergibt sich, dass die Einnahmen 2009 erheblich stiegen, dank eines ordentlichen Schlucks aus der Pulle, nämlich um ~4,7% gegenüber dem Vorjahr. 2010 lagen die Einnahmen noch um ~4,0%, 2011 um ~3,7%, 2012 um ~3,2% höher als 2008. Und mit der Umstellung auf "Beitrag" ging es richtig los. So waren  2013 um ~5,8%, 2014 um ~14,6%,  2015 um ~12% und 2016 um ~9,9% höhere Einnahmen als 2008 zu verzeichnen. Auch 2017 bis 2020 werden die Einnahmen sicher höher ausfallen, als angenommen. Selbst wenn man als Referenz das Jahr 2007 nimmt, 2008 ist ja der niedrigste Wert, so ändert sich nichts an der Tatsache, das die Einnahmen aus Rundfunkgebühren bis 2012 in 4 von 5 der Jahre deutlich über den Einnahmen des Jahres 2007 lagen. Mit der Umstellung auf den sogn. Rundfunkbeitrag verzeichneten die Sender im Mittel jedes Jahr Mehreinnahmen gegenüber 2012 von mehr als 500 Millionen Euro. Das sind im Mittel ~6,66% mehr als 2012, obwohl sich doch,


Quelle: https://infographic.statista.com/normal/infografik_2284_einnahmen_der_oeffentlich_rechtlichen_sender_durch_den_rundfunkbeitrag_n.jpg

Man kann wirklich nicht sagen, dass die Sender in den letzten 10 Jahren am Hungertuch genagt hätten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@Heinrich
Da zeigt sich das wahre Gesicht der ÖR: Sicherung der Gehalts und Rentenpfründe und "Abschöpfung" der Bürger und Firmen. [...] Schliesslich wird am Ende nur über die Verfassungsmässigkeit im Sinne der zwei GG Paragraphen entschieden.  Der Rest der Verhandlung könnten Nebelkerzen sein. Man darf gespannt sein.

Ja, mir ist beim "Beitrag" auch schon der Begriff "Abschröpfung" eingefallen (schröpfen und abschöpfen).

Die mündliche Verhandlung war nur die "Spitze des Eisbergs" Schriftverkehr (der liegt leider "nicht öffentlich" unter dem Wasserspiegel), wir haben nur vielerseits ähnlich wahrgenommene Indikatoren bei Mimik und Gestik zur Verfügung.

PS @pinguin @Kunibert
Das BVerfG hat über Verfassungsmäßigkeit verhandelt, die Anwendung von EU-Recht ist nicht Thema des BVerfG. Das BVerfG hat mehrere Optionen, die unionsrechlichen Fragen weiterzureichen. Der Ansatz zu diesem Thema wurde mit den Worten "Das hatten wir schon schriftlich, das werden wir jetzt hier nicht diskutieren" abgewürgt, die zahlreichen eigenen Az. dazu kennt das BVerfG selber. Mehr dazu also dringlich in einen EU-Recht-Thread verlagern, da es nicht Teil der mündl. Verhandlung war!

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2018, 12:39 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

r

r66

  • Beiträge: 100
....Eicher ... : „...Der Beitragsservice ist am Limit, er schafft es gerade so, aber noch weitere Belastungen würde er nicht mehr verkraften“.
....
Jede Bewegung, bzw. Umstellung des Systems, auch nur in kleinsten Korrekturen sei äußerst schwierig umzusetzen, risikobehaftet, und habe ungewisse Ergebnisse zur Folge.

Das ist doch ein Widerspruch zu der Begründung, der Rundfunkbeitrag ist eine Verwaltungsvereinfachung.

Verwaltungsvereinfachung bedeutet doch normalerweise:
- Kostenminimierung
- Entlastung der Mitarbeiter
- Zeitersparnis
- dadurch frei werdende Ressourcen - > könnten anderweitig genutzt werden

Durch die Verwaltungsvereinfachung der Rundfunkbeitragseinführung hätte der Beitragss. doch entlastet werden müssen?

Da hätten die ach so intelligenten Richter doch ruhig mal nachfragen können ( ? )

Markus

Da hat er unfreiwillig zugegeben, dass er das Gesetz, das er selbst zusammen gelobbyt hat, nicht vernünftig umsetzen kann. Und das sollte dann als Argument dienen.


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f

faust

... ach, JUSTIZIAR - nur ein wirklicher Depp glaubt dir noch, dass tief im 21. Jahrhundert die Befindlichkeiten der Mitarbeiter (Überlastung - HAHA !!! ) irgendwo noch eine Rolle spielen und dass sich Vorgesetzte darum auch noch SORGEN machen würden.

Wo lebst du - aufm Traumschiff ?!?


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J
  • Beiträge: 95
Zitat
Das BVerfG will auch nur den Anschein vermeiden, diese Verhandlung hätte irgendwas mit der EU, geschweige denn was mit Beihilferecht zu tun.

Das finde ich gerade eine sehr spannende Perspektive. Natürlich ist sie reine Mutmaßung, und auch ein wenig weiter hergeholt, aber sie passt doch überraschend gut zu dem ganzen Konstrukt. Und sie gefällt mir, auch weil diese Theorie für mich völlig neu ist.

Diese Theorie hat zudem den Charme, daß das BVerfG an keiner Stelle dazu angehalten werden muß, gegen irgendeine Überzeugung zu handeln. Aus Sicht des ÖR ist ein Urteil, daß den aktuellen Beitrag als nicht Verfassungskonform tituliert und innerhalb einer Übergangsfrist Nachbesserungen verlangt der momentan beste Ausweg aus der EUGH-Bedrohlichkeit. Und genau das dürfte dem BVerfG an keiner Stelle etwas "zurechtbiegen" muß. Ganz im Gegenteil: Es kann die früheren "Zurechtbiegereien" beenden und genau damit dem Rundfunkbeitrag aus der Patsche helfen.

Einerseits ist das nicht die "Wunschlösung" für die Rundfunkbeitragsgegner. Doch wenigstens ist sie ein Schritt, ein kleines bißchen Bewegung und ggf. die Erkenntniß, daß es noch übergeordnete Instanzen gibt und weder Landesrundfunkanstalten noch BS völlig frei sind, einfach alles so umzusetzen wie sie gerade wollen.

Charmante Richtung!

Alles Liebe, Julian!


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Dieser oder andere "innovative" Ansätze kamen nicht zur Sprache. Die Verhandlung war von der Grundannahme geprägt, dass der ÖRR in seiner aktuellen Form, Größe und Organisationsform unverzichtbar, alternativlos und notwendig ist. Es bestand scheinbar Konsens darüber, dass daher nun eben eine Zwangsabgabe erforderlich ist; die Debatte ging anschließend um eher technische/juristische Detailfragen.


Das ist und war m.E. nach immer der Pferdefuß des rechtlichen  - der ÖRR war einst als Anti Diktatur Medium gedacht, das sich durch eine Gebührenfinanzierung der Staatsmacht entzog da direkt vom Bürger finanziert. Über die Verwaltung gab es dennoch gewisse Schnittstellen.
Rein technisch war es damals einfach nur möglich mittels einem zentralen Sender wenige Stunden TV zu senden,  und Radio.
Heute hat sich daraus ein Medienimperium gebildet, das im Grunde weder denen von Murdoch oder Berlusconi nachsteht.
Über 20 TV Stationen mit Voll - & Rundumversorgung, dazu Radio - da gibt es für mich die ganz zentrale frage, die auch vor das BverfG gehört hätte: Was ist verhältnismäßig?
Was kann durch eine Zwangsabgabe gedeckt werden? Ich kann gleichzeitig max. einen Sender verfolgen, warum bezahle ich also mehrere Sender die zeitgleich senden?
Und dann ist noch die Frage was an Inhalten den generell finanzierbar ist - es mutet einfach krotesk an, das zahlreichste unterhaltungsprogramme finanziert werden, und das dafür menschen gezwungen werden zu zahlen.
Mir kommt da immer das bild des straßenkünstlers vor augen: sie gehen jetzt hier vorbei, also zahlen sie. Schließlich hätten sie schauen können.

Das ist genau das was mir fehlt in Deutschland: Eine Grundsatzdebatte.
Braucht es diesen gewaltigen ÖRR wirklich zwangsfinanziert?
Netflix kostet 10€ im Monat und ist um welten besser, mein internetanschluss kostet 20€ und bietet mir zugang zu allen informationen die auf Webservern stehen.
Das diese Thematik nicht beim BverfG auf den Tisch bzw. zur Sprache kam ist ein riesiger Nachteil für uns Zwangsbeitragsgegner.
Man zwingt etwas zwangszufinanzieren für das es privatwirtschaftlich bessere optionen gibt  und das keineswegs essentiell ist. Wir lebe schließlich im informationszeitalter.


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Irgendwann war die Angst davor größer als die Angst vor den Löwen, und die folgende hektische Bewegung des Frosches führt nun dazu, dass er von diesen gefressen wird.

Naja, sagen wir es so: Die Angst ist nicht unbegründet.

Mal ehrlich: Wenn der Zwangsbeitrag fällt und es einen Weg heraus gibt - d.h. du musst nicht zahlen, kannst dann aber auch nicht nutzen (was das beste system wäre) - was passiert?
Sobald es einen legalen weg drum herum gibt, wird mit den Füßen abgestimmt.
und bei der aktuellen lage in Dtl. mit einem ganzen Haufen Geringverdiener, zahlreichen Alternativen Medien, wird eben mit den Füßen abgestimmt.
Millionen Haushalte werden den ÖRR verlassen, schlagartig.
Eine etwaige Verschlüßelung erledigt den ÖRR halt auch sofort.

Ich erwarte das, sobald es einen legalen Weg drum herum gibt, einen sofortigen Zusammenbruch des ÖRR.
Und da denken die Richter imo nicht an das Recht, sondern an die Auswirkungen des Urteils. Den diese Tragweite ist ihnen absolut bewusst.
Die rechtlichen Probleme die diese Subsumierung von Rundfunkempfang und Wohnung mit sich bringt, sind hinlänglich bekannt.
Genauso wie die von Rundfunkempfang und Geräten - wenn wir ehrlich sind, war die alte Gerätegebühr genauso ungerecht. Wer hat schon Ard & Co. geschaut, als Fussball bei Ran und CL bei RTL lief? Oder damals auf seinem Computer bei ard.de gesurft?

Im Sinne das vorhandene, eingegangene Verpflichtungen auch erfüllt werden und auf Recht basierendes der Vergangenheit erhalten bleibt, ist es extrem schwer den Finanzierungswang aufzuheben - denn der sofort einsetzende Drain in der Finanzierung wird z.b. die Pensionsverpflichtungen und die weiterlaufenden Kosten hinfällig werden lassen.
Es ist also sinnbildlich so: In einem Raum mit vielen Ecken steht in jeder Ecke ein Löwe, in einer steht aber ein Drache, und wenn du dem zu nahe kommst, bist du in der Hölle und auf ewig geknechtet.

Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?


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Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?

Nein, die perverse Art der Beitragseintreibung wurde nicht besprochen, es ging nur um die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages an sich.


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Wurde in der Verhandlung den die Praxis der Zahlungsverpflichtung erläutert? z.b. diese Geschichte von WGs, bei denen nur einzelne zur Zahlung verfolgt werden, andere jedoch nicht (klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz) und deren implizierte Folgen?

Nein, die perverse Art der Beitragseintreibung wurde nicht besprochen, es ging nur um die Verfassungsmäßigkeit des Beitrages an sich.

Das ist ziemlcih schade, denn mir missfällt diese Geschichte, das Menschen in den Knast gehen wegen dem Runfunkbeitrag, der ÖRR aber zeitgleich Millionengehälter an Unterhaltungsstars wie Jauch und Co. zahlt und alleine für Fussballübertragungsrechte 100derte Millionen € hinblättert. Mit einhergehen der ganzen Unterhaltung, die durch Bildungs- & Informationsauftrag neimals gedeckt werden kann.
Die Ehre, warum ich auserkoren wurde, für meine damalige WG den Rundfunkbeitrag zu entrichten, kann ich mir immer noch nicht erklären, genauso wie die Frage der Wohnung unklar ist.
Schuldet mein MItbewohner mir nun einen halben Beitrag, oder was soll das sein?

Es ist auf jeden Fall schade, das diese Punkte nicht vor dem höchsten dt. Gericht erläutert wurden, nachdem die niederen Instanzen diese Fragen ja vorbehaltlos abgebügelt haben.
Gibt es denn weitere anhängige Verfahren die diese Punkte betreffen oder wird die perfide Art dieses Beitrags nicht weiter gerichtlich diskutiert?


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